All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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Führungsaufsicht für Mustafa Ç. teils gelockert – „Residenzpflicht“ bleibt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

OLG Hamburg: Entschärfung der Auflagen bei Freilassung von Mustafa Ç.

Das Hanseatische Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat die ursprünglich schikanösen Auflagen gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. (Amed), der am 5. August aus der Strafhaft entlassen werden soll, entschärft.

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Anquatschversuch Zuhause

Wir dokumentieren einen Bericht vom Ermittlungsausschuss Hamburg

Am 27.6.2022 kam es in Hamburg zu einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz.

Der betroffene Mensch war am Nachmittag zuhause als zwei Personen an der Wohnungstür klingelten. Eine der Personen war männlich gelesen, wirkte müde und überarbeitet, hatte blaue, tief liegende Augen, war etwa 1,87 m groß, vermutlich Anfang 30, trug Dreitagebart, einen Hoodie mit Zipper, eine beigefarbene Hose, weiße Sneaker mit roten Applikationen und eine blaugraue Baseballkappe mit flachem rotem Schirm. Die andere Person war weiblich gelesen, wirkte wie auf Koffein, hatte braune Augen, ein eher schlankes Gesicht, war etwa 1,75 m groß, hatte blonde vermutlich schulterlange glatte Haare, die in einem Zopf unter einer schwarzen Baeballkappe mit gebogenem Schirm herausschauten. Die Kleidung war komplett schwarz, eine Satin-Jacke und schwarze Sneaker mit weißer Sohle.

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5 Jahre Bremen ohne Bewährung?

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Schikanöse Auflagen gegen (noch) inhaftierten kurdischen Aktivisten Mustafa Ç .

Nach Verbüßung der Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten, soll der kurdische Aktivist Mustafa Ç. (Amed) am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Um ihm das künftige Leben unerträglich zu machen, hat sie dem Kurden eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit
    * darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen
    * darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen
    * darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren
      oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder
      deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen
      des kurdischen Volkes stehen“
    * muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges
      Mobiltelefon bei sich tragen
    * muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung
      seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in
      betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“)
    * muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung
      dulden“ (Hauskontrolle)
    * muss er sich „alle 2 Wochen bei der örtlich zuständigen […]
      Polizeidienststelle […] melden“
    * muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der
      zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“
    * muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers
      oder des Senats Folge leisten“

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22.6.: G20-Prozess vorm Amtsgericht

Solidaritätskundgebung ab 9 Uhr am Sievekingplatz

Am 22.6.22 soll vor dem Hamburger Amtsgericht erneut ein Prozess im Kontext G20-Gipfel 2017 stattfinden. Dem in Spanien lebenden angeklagten Aktivisten wird „besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch“ vorgeworfen, die Verhandlung findet vor einem Schöffengericht statt und ihm droht bei Verurteilung eine Gefängnisstrafe.

Der Betroffene befand sich in einer Gruppe, deren Personalien am Samstag des G20-Gipfels innerhalb der so genannten „Roten Zone“ von der Polizei kontrolliert wurden. Nachdem noch vor Ort von der Polizei Videoaufnahmen und Fotos von vorangegangenen Aktionen während des Gipfels verglichen wurden, nahm sie einige Personen der Gruppe für einen Tag in Polizeigewahrsam und leitete offenbar ein Ermittlungsverfahren ein. Im Nachklang kam es bei den Betroffenen auch zu Hausdurchsuchungen.

Um den Angeklagten zu unterstützen findet ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz statt.

[HB/HH] Drei Freunde im Fadenkreuz der Bremer Ermittlungsbehörden

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren:

Von Verden nach Bremen und zurück in unter 90 Sekunden

Über eine gescheiterte Brandstiftung, DNA-Spuren und autoritäre Formierung

Im Dezember 2020 veröffentlichten wir erstmals einen Bericht über unser laufendes Verfahren in Verden (Aller) – daran wollen wir anknüpfen. Konkret geht es diesmal um eine Anklage wegen versuchter Brandstiftung in Bremen, deren Widersprüche und Absurditäten.

Nehmt Einblick in die Logik deutscher Repressionsbehörden und ihrer Abläufe! Seid clever und zieht für euch Schlüsse!

Wir sind drei Freunde aus dem Raum Hamburg/Niedersachsen und sind Anfang Oktober 2018 in Verden (Aller) festgenommen worden. Dabei wurden uns ein Rollkoffer und eine Tragetasche mit Kanistern und Zündvorrichtungen zugeordnet. Die Repressionsbehörden führen seitdem ein Verfahren wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens gegen uns und haben weitere Verfahren eröffnet. Das BKA und die Bundesanwaltschaft haben ein Prüfverfahren gegen uns drei eingeleitet.

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EA zur Demo am 1. Mai in Wilhelmsburg

Wir dokumentieren ein Statement vom Ermittlungsausschuss Hamburg zur Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“:

Die Demonstration „Verboten gut – Anarchismus in die Offensive“ am 1. Mai 2022 in Hamburg Wilhelmsburg startete gegen 18:45 verspätet, weil viele der Teilnehmer*innen im Bahnhof Wilhelmsburg in einer rechtswidrigen Vorkontrolle festgehalten wurden. Der ungehinderte Zugang zur Versammlung wurde ihnen von der Polizei Hamburg verwehrt. Umstehenden Personen wurde als „Grund“ für den Übergriff lediglich „auffälliges Aussehen“ genannt . Es wurden Taschen durchsucht, deren Inhalt auf dem Boden ausgebreitet und, genau wie die Betroffenen, komplett abgefilmt. Demonstrantinnen wurden zwar von Polizistinnen durchsucht, dies fand aber nicht in geschütztem Rahmen, sondern in einem Kreis aus herummackernden Polizist*innen statt.

Der Zugang zu Demonstrationen muss auch in Hamburg ohne Einschüchterung und Gewalt gegen die Teilnehmer*innen jederzeit möglich sein!

Bereits nach 500 Metern wurde die Demonstration gestoppt. Eine angemeldete Schirmchoreographie passte den Polizist*innen vor Ort nicht. Nachdem die Demonstration sich darauf einließ, die Schirme herunter zu nehmen, kamen weitere Schikanen, die darin gipfelten, dass alle Transparente lediglich auf Hüfthöhe getragen werden sollten. Dass sie so kaum lesbar sind und die politische Botschaft unkenntlich gemacht wird, war sicherlich einkalkuliert.
Gleichzeitig kündigte die Polizei an, ab diesem Zeitpunkt (mittlerweile war es 19:45) die Demo permanent abzufilmen.

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Guilty of Solidarity

Wir dokumentieren einen Aufruf der iuventa Unterstützungsgruppe Hamburg:

Freedom of Movement! Solidarity and Resistance!

Der politischen Ignoranz etwas entgegensetzen und das Sterben im Mittelmeer bekämpfen: Mit diesem Ziel wurde das Schiff iuventa in den Einsatz geschickt – in 12 Monaten konnte sie mehr als 14.000 Menschen retten.

2017 beschlagnahmten italienische Behörden die iuventa und nahmen so den Tod von Menschen bewusst in Kauf. Das war nur der Auftakt einer Welle der Repression gegen zivile Seenotrettung.

Gegen vier Aktivist*innen der iuventa und 17 Menschen von anderen Organisationen wird nun Anklage erhoben. Die erste Anhörung ist am 21. Mai 2022 – bei einer Verurteilung drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis!

Mit diesem Verfahren soll ein Exempel statuiert werden. Um alle abzuschrecken, die sich mit Geflüchteten solidarisch zeigen. Um von den Menschenrechtsverletzungen der EU an den europäischen Außengrenzen abzulenken.

Helft uns, zum Prozessbeginn ein Zeichen zu setzen! Seid solidarisch und macht mit – vor allem auch für die Menschen auf der Flucht!

Sorgt dafür, dass überall zu sehen ist:

SEENOTRETTUNG IST KEIN VERBRECHEN!

Freedom of Movement! Solidarity and Resistance!

Mehr Infos: iuventa-crew.org

Anquatschversuch im Hamburger Umland

Es gab vor Kurzem einen weiteren Anquatschversuch in der Nähe von Hamburg.
Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes sind gleich zweimal – am Dienstag den 22.03. und Donnerstag, den 24.03.2022 – bei einem Genossen zu Hause aufgetaucht. Der Genosse wohnt zusammen mit seinen Eltern im Hamburger Umland. Ihr Versuch, Informationen zu erschnüffeln, konnte beide Male konsequent abgewiesen werden.

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