Pressemitteilung der Ortsgruppe Göttingen: Freispruch für Göttinger Antifaschisten

Am 20.09.2012 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen kommunistischen Antifaschisten statt. Die Anklage wurde im Zuge der Proteste gegen die Veranstaltung „Sicherheitspolitik in Niedersachsen und Göttingen “ erhoben, zu der Innen- und Abschiebeminister Uwe Schünemann (CDU) und der Göttinger Polizeichef Robert Kruse geladen waren.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen am 10.01.2012 während der Proteste einen Polizisten mit einem Kniestoß in die Genitalien getreten und damit eine Körperverletzung begangen zu haben. Außerdem wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Nach der Sichtung der vermeintlichen Beweisvideos plädierten sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin auf Freispruch.
Die ca. 40 Zuschauer_innen, die sich aus Solidarität mit dem Betroffenen vor dem Amtsgericht Göttingen versammelt hatten, mussten durch einen gesonderten Eingang das Gebäude einzeln betreten. Wer in das Gebäude wollte, hatte sich zunächst einer Durchsuchungsprozedur zu unterziehen. Handys und Rucksäcke mussten gegen den Erhalt einer Wertmarke abgegeben werden. Dazu erhielt jede_r eine blaue „Eintrittskarte“ für den Prozess, der somit an eine Theatervorstellung erinnerte.

Zu Beginn des Prozesses stellte sich heraus, dass sich die Polizei kurz vor Prozessbeginn dazu herabließ dem Gericht ein Video zukommen zu lassen, sodass der Prozess gleich zu Beginn für eine halbe Stunde unterbrochen werden musste.

Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, um eine politische Erklärung zu verlesen. In seiner Erklärung stellte er die Kontinuitäten der Verfolgung von Kommunist_innen und dem institutionellen Rassismus in Syrien und in der BRD dar. Zum Tatvorwurf äußerte er sich nicht. Bei der Vernehmung des sog. „Geschädigten“ und der Sichtung der zwei Videos (das ominöse Video der Polizei und eines von der Verteidigung) wurde ziemlich schnell klar, dass auf keinem der Videos etwas zu erkennen ist, was den Schilderungen des sog. „Geschädigten“ entspricht und somit die Anklage stützen konnte. Das Gericht ließ verlauten, dass es Zweifel an der Geschichte über den Antifaschisten habe, der in einem Gedränge, in dem sich niemand mehr frei bewegen konnte, irgendwie ein Knie gehoben haben soll.

Nach dem Freispruch machte der „Geschädigte“ auf dem Flur seinem Ärger Luft. Dabei hatte er noch Glück, denn alles in allem dürfte er selbst einer Strafanzeige nur knapp entronnen sein. Denn wie das Gericht feststellte, war ein Tritt von dem Angeklagten in die Genitalien mit dem Knie bei der Stellung der Personen und dem Gedränge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Zudem habe der Geschädigte in den Videos zu keinem Zeitpunkt eine dem Kniestoß angemessene Reaktion gezeigt. Das vorliegende ärztliche Attest bescheinigte zwar mehrere kleinere Verletzungen, jedoch keine Hodenprellung. Diese sei aber auf der Rechnung vom Krankenhaus bescheinigt, die er aber nun leider nicht dabei habe, so der sog. „Geschädigte“. Er dürfte sich zumindest jetzt so fühlen, als hätte tatsächlich jemand das Bein gegen ihn erhoben und ihm ans selbige gepisst.

Auch wenn es heute mit einem Freispruch geendet hat: Die Kriminalisierung des Genossen und damit des legitimen Protests am 10.01.2012 ist nicht hinwegzudenken und bleibt. Es werden noch weitere Prozesse gegen Genoss_innen folgen. Ebenso war die stigmatisierende Sonderbehandlung beim Eintritt in das Amtsgericht kein Zufall. Sie zeigt wieder einmal die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements und die Reichweite des langen Arms des Schünemann-Kruse-Ungeheuers.

Seid solidarisch, denn Solidarität ist eine Waffe!
Wir sehen uns bei dem nächsten Theater.
Rote Hilfe OG Göttingen

Pressemitteilung zum anstehenden RZ-Prozess in Frankfurt am Main

„Der Staat vergisst nicht – wir auch nicht!“

Am 21. September beginnt vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger, denen drei Anschläge der Revolutionären Zellen (RZ) in den 1970er Jahren vorgeworfen wird. Sonja Suder wird zusätzlich beschuldigt, Waffen für den Angriff auf die Konferenz erdölexportierender Staaten (OPEC) 1975 in Wien besorgt zu haben.

Auch mehr als 30 Jahre nach den Aktionen der Stadtguerilla scheuen die Repressionsbehörden weder Kosten noch Mühen, linke Politik zu
kriminalisieren. Nachdem die jahrelangen Versuche scheiterten, die beiden im französischen Exil Lebenden nach Deutschland zu holen, erließ die
deutsche Staatsanwaltschaft 2011 einen Europäischen Haftbefehl, der eine Auslieferung innerhalb Europas möglich machte.

Abgesehen vom hohen Alter der beiden, vom gesundheitlich schlechten Zustand Christians und vom Jahrzehnte andauernden Verfolgungswillen des
deutschen Staates erreicht der Prozess in der Beweisführung gegen die Angeklagten den Höhepunkt der Absurdität. Die Anklage stützt sich einzig
auf zwei Zeugenaussagen, die mehr als fragwürdig sind.

Im Falle der RZ-Brandanschläge bedient sich die Staatsanwaltschaft der Äußerungen des schwer verletzten Hermann Feiling, die skandalöserweise
unter folterähnlichen Bedingungen zustande kamen. Hierzu Jona Fritz vom Solikomitee Frankfurt: „Man muss sich das mal vorstellen, dass Hermann Feiling, direkt nach einer Explosion und dem Verlust seiner Augen und Beine, unter starken Schmerzmitteln stehend und orientierungslos verhört wurde. Anwaltlicher Beistand wurde ihm verwehrt.“

In der weiterführenden Klage gegen Sonja zum OPEC-Angriff bezieht sich das Frankfurter Landgericht auf Aussagen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein. Kleins Aussagen wurden in einem früheren Prozess von einer anderen Kammer desselben Gerichts bereits als unglaubwürdig eingestuft. Da die Anklage ausschließlich auf diesen Belastungen basiert, stellt sich die Frage nach der Motivation zu diesem Prozess.
Ein Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe erklärt dazu: „Der deutsche Staat will hier die Geschichte linker Politik neu schreiben, und
militante Aktionen gegen Atomkraft und so genannte Stadtaufwertungsprozesse sollen Jahrzehnte später noch bestraft werden.
Diese sind aber heute wie damals wichtiger Bestandteil linker sozialer Kämpfe.“

Sonja und Christian verweigern seit Jahren jede Zusammenarbeit mit den Strafbehörden. Auch wenn sie dafür lange Haftstrafen und erschwerte
Lebensbedingungen in Kauf nehmen, bleiben sie bei ihrer konsequenten Aussageverweigerung. Die Rote Hilfe solidarisiert sich mit Sonja und
Christian.

Freiheit und Glück für alle politischen Gefangenen.

Aus diesem Anlass findet am 21. September 2012 ab 8.00 Uhr eine Kundgebung vor dem Landgericht Frankfurt statt, bevor darin um 9.00 Uhr der erste von vielen Prozesstagen beginnt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Weiterführende Informationen und Hintergründe finden Sie unter
www.verdammtlangquer.org

Göttingen, den 17.09.2012

Pressemitteilung des „Bündnis Freiheit für Ali Ihsan“: Verfassungsgericht soll über §129 b entscheiden – Der dritte und vierte Tag im Verfahren gegen den kurdischen Politiker Ali Ihsan Kitay

Am Montag, den 13. August hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47 jährigen Kurden vor, dass er als Kader der PKK ab Mai 2007 das Gebiet Hamburg und ab Juni 2007 zusätzlich die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm nicht vorgeworfen.

Die Verteidigung Kitays stellte am dritten Prozesstag, Dienstag den 21. August, den Antrag das Verfahren auszusetzen. Das OLG Hamburg solle eine Entscheidung des Bundesverfasungsgerichtes einholen, ob § 129 b gegen das Grundgesetz verstößt. In der folgenden Antragsbegründung legte Rechtsanwalt Carsten Gericke dar, warum § 129 b verfassungswidrig ist. In der juristischen Literaratur werde die Einführung des Paragrafen zurecht als gesetzgeberischer Aktionismus nach den Anschlägen des 11. 09. 2002 kritisiert. Er weise deshalb starke handwerkliche und rechtstaatliche Fehler auf. Der Paragraf sei zu unbestimmt und beliebig auslegbar und könne zudem durch seine universelle Anwendbarkeit, in Bezug auf Sachverhalte in Staaten außerhalb der EU über die meist zu wenig detaillierte Sachkenntnis vorliegt, letztlich nicht effektiv zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der BRD beitragen.

„Der § 129 a kann nicht, wie durch die Etablierung des § 129 b versucht wird, auf Länder übertragen werden, die nicht rechtstaatlich organisiert sind. In diesen ist es als legitim zu werten, dass Befreiungsbewegungen oder bewaffnete Milizen Widerstand gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen oder staatliche Willkür leisten,“ so Gericke. Deren Handeln dürfe deshalb nicht als Terrorismus definiert und strafrechtlich verfolgt werden. Dies werde zum Beispiel Heute in Bezug auf den ANC und Nelson Mandela, die Zapatisten, die Sandinisten, die die Regierung Nicaraguas stellen oder die FMLN in El Salvador weder politisch noch juristisch in Frage gestellt. Menschen die für diese Bewegung Unterstützung mobilisieren oder Spenden sammeln, würden berechtigterweise auch in der Bundesrepublik nicht strafrechtlich verfolgt. Das gleiche Prinzip müsse auch für Bewegungen, wie z.b. die kurdische Befreiungsbewegung, die die Unterstützung einer Bevölkerung von mehreren Millionen Menschen in solch einer legitimen Auseinandersetzung genießt, gelten.

Dadurch, dass das Bundesministerium für Justiz durch eine Ermächtigung entscheidet welche Bewegung strafrechtlich verfolgt wird und welche nicht, würden Strafrecht und Gerichte für politische Interessen mißbraucht, so Gericke. Die Entscheidung über eine Bewertung der Bewegungen falle bei der Ermächtigung zur Verfolgung gemäß § 129 b nicht in einem öffentlichen und transparenten juristischen Verfahren, sondern hinter verschlossenen Türen auf politischer Ebene. Außenpolitischen Interessen folgend würden so zum Beispiel fälschlicher Weise Einschätzungen von Regierungen und Behörden verbündeter Staaten, in denen legitimer Widerstand gegen gravierende Rechtsverletzungen als Terrorismus definiert wird, übernommen.

Die Vertreterin der BAW forderte, diesen Antrag sofort abzuweisen und zitierte dazu eine Urteilsbegründung des OLG München aus einem Al Qaida Verfahren, in dem lediglich wenige Sätze in Bezug auf Teilaspekte des o.g. Problemfelds beurteilt werden. Die Verteidigung erwiderte darauf, dass die BAW den Kontext verfehlt habe und Aspekte wie die Unterstützung der kurdischen Bewegung durch einen Großteil der Bevölkerung, das erlitteene Leid mehrerer Millionen Menschen, die anhaltende Folterpraxis in der Türkei sowie die staatliche Nichtakzeptanz der kurdischen Kultur und der Existenz der KurdInnen überhaupt, ausblende. Zudem müsse jeder Erstsemesterstudent über die juristische Bezuglosigkeit der Stellungnahme der BAW lachen, was die anwesenden ZuschauerInnen zu diesem Zeitpunkt bereits ausgiebig getan hatten.

Das Gericht vertagte die Entscheidung über den Antrag sowie völkerrechtliche Aspekte insgesamt auf einen angemessenen Zeitpunkt, nach der Klärung des Sachverhalts. Mehr als fraglich ist, wie die Rechte des Angeklagten so gewahrt werden sollen. Nach der Klärung des Sachverhalts bedeutet faktisch – nachdem geklärt wurde ob Ali Ihsan Kitay eine leitende Funktion innerhalb der PKK eingenommen hat. Wenn aber die Strafbarkeit einer solchen Tätigkeit gemäß § 129 b, durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht mehr gegeben wäre, würde die gesamte Grundlage des Verfahrens entfallen. Das hieße dann unter anderem, dass Ali Ihsan Kitay mehr als ein Jahr Untersuchungshaft ohne rechtliche Grundlage verbüßt hätte.

Danach ließ das Gericht mehrere Stunden lang Telfonüberwachungsaufzeichnungen anhören. Deren Inhalt waren unter anderem private Belange, wie z.b. in ein Gespräch von Ali Ihsan Kitay mit seinem Bruder in der Türkei. Weitere Gespräche, in denen sich der Angeklagte mit FreundInnen über alltägliche Belange oder Demonstrationen unterhielt, werden seitens der BAW, für ProzessbeobachterInnen anhand der gehörten Gespräche nicht nachvollziehbar, als Beweis für die Leitungsfunktion Ali Ihsan Kitays in der PKK gewertet.

Vierter Verhandlungstag – Widerspruch gegen die Verwertung von erfolterten Aussagen

Am vierten Verhandlungstag widersprach die Verteidigung Ali Ihsan Kitays u.a. der Verwertung von Rechtshilfeersuchen aus der Türkei. In unzähligen Beschlüssen von Oberverwaltungsgerichten (OVG) wurde festgestellt, dass die Türkei nicht rechtstaatlich organisiert ist – und in Strafverfahren regelmäßig erfolterte Aussagen verwendet werden. Die PKK wird staatlicherseits als Hauptfeind definiert und die Verfolgungsbehörden würden alle Mittel nutzen, auch Folter und Menschenrechtsverletzungen um Mitglieder und Sympatisanten der Organisation zu Aussagen zu zwingen oder von weiteren Aktivitäten abzubringen, so die OVG in sämtlichen Urteilen. Deshalb seien die Rechtshilfeersuchen aus der Türkei oder weiteren Ländern, in denen sich Behörden auf erfolterte Aussagen aus der Türkei beziehen, im Prozess nicht verwertbar, erklärte Rechtsanwältin Cornelia Ganten Lange. Darüber hinaus haben die Rechtshilfeersuchen der BAW zum Teil schon seit Januar 2011 vorgelegen. Obwohl den BundesanwältInnen bewusst war, dass diese in die Anklage einfließen sollen, habe sie diese jedoch erst jetzt Gericht und Verteidigung zur Einsicht gegeben. Die Gleichbehandlung der Prozessbeteilgten (Waffengleichheit) sei dadurch grob verletzt, so Rechtsanwalt Gericke. Die Vertreterin der BAW forderte ohne nachvollziehbare Argumentation, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt.

Zudem entschieden die 5 RichterInnen des OLG über den Antrag der Verteidigung, die das Selbstleseverfahren in großem Umfang kritisiert hatte. Diejenigen der mehr als 200 Dokumente, in denen Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) Wertungen vorgenommen haben und einige unvollständig oder völlig konfus übersetzte Texte sollen nun nicht mehr per Selbsleseverfahren eingeführt werden. Die RichterInnen folgten somit einem Teil der Argumentation der Verteidigung. Da ein großer Anteil der beabsichtigten Dokumente aber weiterhin nur von den Richterinnen, der BAW, der Verteidigung und Ali Ihsan Kitay gelesen werden sollen und nicht in der Verhandlung thematisiert werden, wird der Öffentlichkeit trotzdem nur ein unvollständige und verzerrte Sicht auf die Hintergründe der Anklage und die Sachlage im Verfahren zugänglich.

Wir fordern Freiheit für Ali Ihsan Kitay und Frieden in Kurdistan !

Der nächste Prozesstermin ist Freitag der 31.08.2012, im OLG Hamburg, Sievekinplatz 1

Keine Beratung am 31.7.

Nächste Woche (31.7.) muss die Beratung leider ausfallen, ab der Woche darauf geht es aber wie gewohnt jeden Dienstag 19.30h-20h weiter.

Anquatschversuch in Hamburg

Vor kurzem kam es in Hamburg zu einem erfolglosen Anquatschversuch durch Mitarbeiter einer Repressionsbehörde, den wir hier dokumentieren wollen:

Zwei Männer, beide mit Hemd und Sonnenbrille und zwischen 45 und 50 Jahre alt, warteten im Auto vor der Tür der betroffenen Person und beobachteten Zeitung lesend des Wohnhaus. Nach ungefähr einer Stunde klingelte einer der beiden (graue Haare), woraufhin ihm aber nicht geöffnet wurde. Anschließend stiegen beide wieder ins Auto und fuhren weg. Eine halbe Stunde später stand das Auto wieder vor der Tür, jedoch nur mit einem der beiden. Der andere mit den grauen Haaren kam wenig später mit Essen nach und beide warteten wieder Zeitung lesend und das Wohnhaus beobachtend im Auto. Kurze Zeit später konnte die betroffene Person unbehelligt das Wohnhaus verlassen, wurde bei der Rückkehr allerdings von einem der beiden Männer mit vollem Namen begrüßt, woraufhin sie schnell das Haus betrat und sich so einem Gespräch entziehen konnte. Weitere Aktionen seitens der Männer sind nicht bekannt.

Bei dem Auto handelt es sich um einen schwarzen Mercedes, bei dem das Kennzeichen nicht genau feststeht; es könnte aber HH-V-6328 gewesen sein.

Immer wieder werden Leute aus linken Zusammenhängen von Mitarbeiter*innen staatlicher Repressionsorgane angesprochen, mal mit dem Ziel eines vermeintlich unverfänglichen Gesprächs, einer gezielten Informationsweitergabe oder mit der Option einer längeren Zusammenarbeit.

Es ist immer der Versuch der Einschüchterung und Verunsicherung Einzelner und auch ein Versuch, die Zusammenhänge zu spalten. Es handelt sich dabei keineswegs um die Schuld der angequatschten Person. Wichtig ist, dass diese Versuche an eure Zusammenhänge und darüber hinaus an die Öffentlichkeit weiter gegeben werden. Denn meistens bleibt es nicht bei einem Versuch, an Informationen zu gelangen. Macht andere darauf
aufmerksam, dass ihr nicht alleine seid. Den staatlichen Repressionsorganen ist es zudem unlieb, wenn sie so Aufmerksamkeit auf
sich ziehen, sie möchten im Hintergrund agieren.
Allgemein haben zum Beispiel die Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes nur die Möglichkeit, Druck auf die Personen auszuüben, sie haben aber keine rechtlichen Möglichkeiten, dich zu einer Zusammenarbeit zu zwingen. Deshalb redet mit Freund*innen, Bekannten und Genoss*innen über den Anquatschversuch. Es ist besonders wichtig, einen offenen, vertrauensvollen und solidarischen Umgang miteinander zu wahren.

Sagt nichts und lehnt jedes Gespräch konsequent ab, denn jede weitergegebene Information ist der Anfang eines Puzzles. Denkt nicht, den VS durch ‚nichtige’ Informationsweitergabe täuschen oder überlisten zu können. Es wird uns nicht gelingen ihnen Informationen zu entlocken. Die VS-Mitarbeiter*innen sind darauf geschult und uns in den Gesprächen immer ein wenig voraus. Darum lehnt die Gesprächsangebote zum Schutz
eurer Person, eurer Struktur, unserer linken Struktur ab. Jede Information ist eine zu viel!

Macht Anquatschversuche öffentlich und wendet euch auf jeden Fall an lokale Antirepressionsgruppen, den Ermittlungsausschuss (EA), die Rote
Hilfe, …

Weitere Infos zum Verhalten bei Anquatschversuchen HIER

Anna und Arthur halten’s Maul!

Out of Action Hamburg

Out of action Gruppe in Hamburg

In Hamburg gibt es nun die Möglichkeit, jeden ersten und dritten Mittwoch ab 18.30h bis 20h im Schwarzmarkt zur Sprechstunde von out of action zu kommen. Out of Action ist eine Gruppe, die zu den psychischen Folgen von Repression und Gewalt arbeitet: Sie informieren über das Thema Traumatisierung im Kontext von linkem politischen Widerstand, bieten emotionale erste Hilfe an und kämpfen für einen solidarischen Umgang miteinander.

Mehr Infos hier: https://outofaction.blackblogs.org/
Kontakt, Anfragen, alles an: outofaction-hh@riseup.net

Buchvorstellung und Podiumsdiskussion: Eurovisionen – Aspekte und Entwicklung der europäischen Repressionsarchitektur

23.05.2012 | 19 Uhr | centro sociale, Sternstraße 2

Den Flyer zu Veranstaltung gibt es HIER zum Download.

Repressionsmaßnahmen gegen soziale Bewegungen gehen längst nicht mehr nur von der Ebene der Bundesländer oder Nationalstaaten aus – ein
entscheidender Teil der Sicherheitspolitik wird von der EU vorbereitet und umgesetzt. Dabei passiert vieles in intransparenten Verfahren und bleibt von der Öffentlichkeit unbeachtet, was unter anderem daran liegen dürfte, dass die komplizierte Funktionsweise und der Einfluss der EU von den wenigsten durchschaut werden. Obwohl oder gerade weil die Arbeit der EU-Gremien zunehmend direkt auf das Leben der Menschen in den Mitgliedsstaaten einwirkt, wird vieles erst bekannt, wenn es bereits beschlossene Sache ist – auch, weil die nationalen Regierungen die EU dazu nutzen, innerstaatlich rechtlich oder politisch nicht durchsetzbare Maßnahmen anzutreiben und dann darauf verweisen, aufgrund des EU-Rechts nun mal daran gebunden zu sein. Dieses Buch versucht, vor allem mit Blick auf die Repression gegen soziale Bewegungen, eine kritische Einführung in die Arbeit der EU zu geben und einige Schauplätze der Repressionszusammenarbeit vorzustellen. Es enthält einen Überblick über die Entwicklung der Repression in Frankreich, England und der BRD als treibende Kräfte innerhalb der EU sowie Texte zu den Themen EUISS, der polizeilichen Zusammenarbeit, der EU-Terrorliste, Frontex und Eurojust. Am Ende des Buches steht eine Auswertung, die mit vertiefenden Informationen versucht, den Gesamtzusammenhang zwischen den Kapiteln deutlich zu machen.

Ausgemachtes Ziel des Buches ist dabei die Verständlichkeit für alle Interessierten auch ohne viel Vorwissen. Dieses Buch hat keineswegs den Anspruch, die europäische Sicherheitsarchitektur allumfassend darzustellen. Es soll vielmehr Anstoß geben, sich auch aus linker Perspektive mehr damit zu beschäftigen, eine Analyse vorzunehmen und dieses Wissen in der Bildung von Gegenstrategien zu berücksichtigen.

Beratung am 14. Februar

Nächste Woche (also am 14.2.) wird die Beratung von 19.30 – 20h wie immer im Centro sociale stattfinden, allerdings in einem anderen Raum. Statt im Kolleg findet ihr uns im „Kubus“ direkt am Haupteingang des Centro, gegenüber dem Knust.

Erste Beratung 2012

Wir sind ab dem 10.1. wieder jede Woche dienstags von 19.30 bis 20 Uhr im Kolleg des Centro sociale für euch da.