Rote Hilfe Wandkalender 2012

Rote Hilfe Wandkalender 2012: Altes EisenAuch in die­sem Jahr gibt es wie­der einen Wand­ka­len­der der Roten Hilfe Han­no­ver:
Der Ka­len­der zeigt zwölf far­bi­ge Blät­ter mit Ar­bei­ten von Mecht­hild Har­tung und Ka­len­da­ri­um plus Deck­blatt. Auf der Rück­sei­te gibt es Text zu den Bil­dern auf den Rück­sei­ten.

Ein­zel­be­stel­le­rIn­nen zah­len 10 EUR plus Porto. Bei Sam­mel­be­stel­lun­gen oder Wei­ter­ver­kaufs­ab­sicht kön­nen Ra­bat­te er­fragt wer­den. Mel­det Euch bei der Orts­grup­pe Hannover oder unter der Mail­adres­se ka­len­der-​rh [-at-] web.​de

Eben­falls be­stellt wer­den kön­nen die ab­ge­bil­de­ten Post­kar­ten zum Ka­len­der.


Rote Hilfe Wandkalender 2012: Mumia Abu Jamal

Prozesstermin gegen Rechtsanwalt Andreas Beuth

Montag, 07.November 2011, 9:00 Uhr
Amtsgericht, Sievekingplatz 3, Saal 184

Treffpunkt 07.11.2011 08:30 Uhr gegenüber des Strafjustizgebäudes Sievekingplatz 3

Verteidiger verteidigen – keine Kriminalisierung von Rechtsanwält_innen in HH !

Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth hat am 25.10.2010 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg von 80 Tagessätzen über insgesamt 2400 € erhalten. Er soll fahrlässig gegen das Waffengesetz verstoßen haben, weil er einen Signalgeberhalter, wie er in Notfällen zum Abschuss von Leuchtkugeln von Seglern oder Bergsteigern verwandt wird, ohne Erlaubnis mit sich geführt habe. Rechtsanwalt Beuth besitzt tatsächlich keinen so genannten „Kleinen Waffenschein“ zum Führen eines solchen Signalgebers. Doch das vermeintliche Vergehen hat sich weder auf einer Demonstration oder gar der Waffenverbotszone auf der Reeperbahn ereignet, sondern in einem Gerichtssaal des Straf-justizgebäudes am Sievekingplatz.

Dort verteidigte nämlich Rechtsanwalt Beuth einen Angeklagten, der bei einem der Schanzenfeste mit einem Signalgeber auf Polizeibeamte geschossen haben soll. Verschiedene belastende Beamte sollten mit einem baugleichen Gerät in den Zeugenvernehmungen konfrontiert werden. Nachdem Beuth dies am ersten Verhandlungstag unbeanstandet getan hatte, hinderte der anwesende Staatsanwalt der Staatsschutzabteilung Todt ihn am 2. Verhandlungstag daran, beschlagnahmte den mitgebrachten Signalgeber und kündigte die Einleitung eines Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an.

Im folgenden Ermittlungsverfahren kamen die zuständigen Beamten des LKA jedoch zum dem Ergebnis, dass aus ihrer Sicht keine Straftat vorliege. Der Signalgeberhalter wäre ungeladen gewesen und sei in einem Aktenkoffer transportiert worden. Zudem hätte der Beschuldigte keine Munition dabei gehabt und schließlich im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit ein nachvollziehbares Interesse am Transport des Signalgeberhalters gehabt, das nicht auf die Nutzung als Waffe gerichtet gewesen war. Aus diesen Gründen hätte es keiner Erlaubnis bedurft und Rechtsanwalt Beuth sei kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorzuwerfen. Dieses Ermittlungsergebnis überrascht, da sich die Polizei als Teil der staatlichen Repressionsorgane selten in einen inhaltlichen Widerspruch zu einem von der Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren setzt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ignorierte kurzerhand diese Bewertung und beantragte beim Amtsgericht Hamburg den Erlass des Strafbefehls gegen Rechtsanwalt Beuth. Nachdem dagegen Einspruch eingelegt wurde, soll nunmehr am 07.11.2011 ein Prozess stattfinden.
Dieser Umstand lässt sich nur damit erklären, dass es nicht um die Ahndung angeblich strafbaren Handelns, sondern um Rechtsanwalt Beuth als Person geht.

Mit dem Kriminalisierungsversuch der Hamburger Staatsanwaltschaft wird vor allem die Arbeit Andreas Beuths als engagierter linker Strafverteidiger verfolgt. Rechtsanwalt Beuth hat zuletzt u.a in politischen Verfahren wegen des Vorwurfs der Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (Paragrafen 129 / 129 a StGB) gemeinsam mit anderen Verteidiger_innen Betroffene verteidigt. Er hat mit dafür gesorgt, dass die staatlichen Repressionsversuche von Protestbewegungen gegen Stadtentwicklungspolitik oder aber auch den G8 in Heiligendamm ins Leere liefen und die Ermittlungsverfahren nie zu einer Anklage geführt haben und eingestellt werden mussten. Auch im Zusammenhang mit Verfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruch oder behaupteten Widerstandshandlungen oder Körperverletzungen zum Nachteil von Polizisten konnte Beuth immer wieder Freisprüche oder angesichts gravierender Widersprüche in belastenden polizeilichen Zeugenaussagen Verfahrenseinstellungen durchsetzen. Engagierte linke Strafverteidiger_innen haben sich schon immer in einer besonderen Konfrontation befunden. Und gesellschafts- und herrschaftskritische politische Organisierung sah sich schon immer staatlicher Repression ausgesetzt. Dabei geht es der politischen Justiz weniger um strafbares Handeln, sondern es wird vor allem politische Gesinnung kriminalisiert. Dem lag und liegt der Gedanke eines Feindstrafrechts zugrunde, der Polizei, Staatsanwalt und Gerichte ermächtigt, politische Gesinnung als kriminell zu stigmatisieren und im Rahmen von Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren abzuurteilen. Ziel ist die Einschüchterung von politisch aktiven Menschen und die Zerschlagung von nicht erwünschtem politischem Widerstand. Feindstrafrecht folgt politischen Vorgaben. In diesem Zusammenhang spielen auch die aktuellen politischen gesellschaftlichen Entwicklungen eine Rolle. Die beispielsweise sich neoliberal formierende Politik in sozialen und ökonomischen Fragen oder die Abschottung Europas vor Flüchtlingen produziert gesellschaftliche Widersprüche, die vor allem durch repressive Konzepte von Überwachung, Kontrolle und Kriminalisierung beherrscht werden sollen. Die regelmäßigen und zyklisch initiierten Initiativen für Gesetzesverschärfungen sind Ausdruck dieser Entwicklung. In diesem Kontext können politisch parteilich und solidarisch verteidigende Rechtsanwält_innen selbst in den Fokus staatlicher Repression kommen. Die Tätigkeit Andreas Beuths in zahlreichen von Staatsschutz und der Abteilung der Staatsanwaltschaft 7101 für politische Delikte initiierten Verfahren ist Teilen der Hamburger Justiz jedenfalls offensichtlich ein Dorn im Auge. Nur so lässt sich der Versuch erklären, das Verteidigerhandeln eines Rechtsanwalts im Gerichtssaal als Straftat zu kriminalisieren. Der Versuch der Einschüchterung soll über die Person des Betroffen hinaus dabei ein (rechts-)politisches Signal an andere Kolleginnen und Kollegen sein. Entsprechend haben sich bereits 120 Hamburger Kolleginnen und Kollegen, die Strafverteidiger-AG Hamburg, der RAV, aber auch die Rote Hilfe solidarisch erklärt und die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert. Aber auch alle politisch engagierten Menschen sind aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen. Wenn Anwält_innen politische Bewegung vor staatlicher Repression weiterhin in Zukunft verteidigen sollen, muss die politische Bewegung ebenso Anwält_innen gegen staatliche Repression verteidigen.

Sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Rechtsanwalt Beuth!
Keine Kriminalisierung von Rechtsanwält_innen überhaupt!
Solidarität ist unsere Waffe!

Veranstaltung: Jenseits der Verfassung?


Donnerstag, 27.10.2011, 20 Uhr
Centro Sociale, großer Saal (Sternstr. 2)
Eine Veranstaltung der Roten Hilfe Hamburg, dem gefangenen info und des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

In seinem neuen Buch „Die Todesnacht in Stammheim“ beleuchtet der Autor Helge Lehmann den angeblichen kollektiven Selbstmord der RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe im Jahr 1977. Möglich wurde dieses Buch, weil Akten, die seit 30 Jahren unter Verschluss gehalten wurden, nun zugänglich sind. Diese Akten hat Lehmann akribisch ausgewertet.

Darüber hinaus rekonstruierte er die „Aktencontainer“, die dem Waffenschmuggel gedient haben sollen, baute die angebliche Kommunikationsanlage nach, überprüfte die Möglichkeit eines Waffenverstecks im Plattenspieler von Andreas Baader anhand eines baugleichen Modells, nahm Schussvergleiche zur Bestimmung von Schüssen in einem vergleichbaren Gebäude vor und präzisierte mit neuen Methoden die sehr vagen amtlichen Angaben über die Todeszeitpunkte von Andreas Baader und Gudrun Ensslin.

Er arbeitet sich mit den dadurch gewonnenen Erkenntnissen an der staatlichen Version der Geschehnisse in Stuttgart-Stammheim ab und führt gewissermaßen einen Indizienprozess. Er weist nach, dass die Abläufe zeitlich oder logistisch nicht so stattgefunden haben, wie bisher angenommen.

Helge Lehmann wird sein Buch am 27.10.2011 in Hamburg vorstellen und über seine Arbeit berichten.

Anquatschversuche in Hamburg

Am Donnerstag, den 22.09.2011 gab es im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg mindestens drei Anquatschversuche. Diese Versuche wurden von allen betroffenen Personen abgewiesen.

So wurde eine Person von zwei jungen männlichen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes/einer Polizeibehörde angesprochen. Dabei wurde nach geplanten Aktionen in Bezug auf eine eventuelle Räumung des Wagenplatzes Zomia oder Aktionen im Zusammenhang mit dem Platz in Wilhelmsburg gefragt.
Die Person reagierte konsequent ablehnend und ließ die jungen, eher szenetypisch gekleideten Beamten stehen, ohne sich auf ein Gespräch einzulassen.
(=> http://de.indymedia.org/2011/09/316658.shtml)

Eine weitere Person wurde von einem männlichen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (zwischen 40 und 45 Jahre alt, ca. 1,90m groß, kurze, dunkelblonde Haare, glatt rasiert, normal gebaut, sehr gepflegtes Äußeres, blaue Jeans, braune Schuhe, Hemd, sehr freundliches Auftreten) namentlich auf der Straße angesprochen: „Guten Tag Herr xxx, ich bin Herr xxx vom VS, haben Sie mal fünf Minuten Zeit?“ Diese Zeit hatte und wollte die angequatschte Person nicht haben, verneinte und ging weiter.
(=> http://de.indymedia.org/2011/09/316669.shtml)

Die dritte Person wurde vor einem Discountmarkt von zwei männlichen zivilgekleideten Personen, in deren unmittelbarer Nähe sich zwei Streifenwagen befanden, angequatscht. Diese sprachen scheinbar wahllos Personen an, welche sie wohl der linken Szene zuordneten. Sie waren normal gekleidet, redeten die betroffene Person nicht direkt mit Namen an und wollten sich über Kontakte in die Fährstraße, in der u.a. zwei Wohnprojekte bestehen sowie der Infoladen Wilhelmsburg seinen Standort hat, erkundigen.

Alle betroffenen Personen entschieden richtigerweise, das Geschehen öffentlich zu machen. Immer wieder werden Leute aus linken Zusammenhängen von Mitarbeiter*innen staatlicher Repressionsorgane angesprochen, mal mit dem Ziel eines vermeintlich unverfänglichen Gesprächs, einer gezielten Informationsweitergabe oder mit der Option einer längeren Zusammenarbeit.

Es ist immer der Versuch der Einschüchterung und Verunsicherung Einzelner und auch ein Versuch, die Zusammenhänge zu spalten. Es handelt sich dabei keineswegs um die Schuld der angequatschten Person. Wichtig ist, dass diese Versuche an eure Zusammenhänge und darüber hinaus an die Öffentlichkeit weiter gegeben werden. Denn meistens bleibt es nicht bei einem Versuch, an Informationen zu gelangen. Macht andere darauf aufmerksam, dass ihr nicht alleine seid. Den staatlichen Repressionsorganen ist es zudem unlieb, wenn sie so Aufmerksamkeit auf sich ziehen, sie möchten im Hintergrund agieren.
Allgemein haben die Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes nur die Möglichkeit, Druck auf die Personen auszuüben, sie haben aber keine rechtlichen Möglichkeiten, dich zu einer Zusammenarbeit zu zwingen.

Deshalb redet mit Freund*innen, Bekannten und Genoss*innen über den Anquatschversuch. Es ist besonders wichtig, einen offenen, vertrauensvollen und solidarischen Umgang miteinander zu wahren.

Sagt nichts und lehnt jedes Gespräch konsequent ab, denn jede weitergegebene Information ist der Anfang eines Puzzles. Denkt nicht, den VS durch ‚nichtige’ Informationsweitergabe täuschen oder überlisten zu können. Es wird uns nicht gelingen ihnen Informationen zu entlocken. Die VS-Mitarbeiter*innen sind darauf geschult und uns in den Gesprächen immer ein wenig voraus. Darum lehnt die Gesprächsangebote zum Schutz eurer Person, eurer Struktur, unserer linken Struktur ab. Jede Information ist eine zu viel!

Macht Anquatschversuche öffentlich und wendet euch auf jeden Fall an lokale Antirepressionsgruppen, den Ermittlungsausschuss (EA), die Rote Hilfe, …

Weitere Infos zum Verhalten bei Anquatschversuchen unter:
http://www.rote-hilfe.de/index.php/downloads/category/5-broschueren?download=4:bitte-sagen-sie-jetzt-nichts-aussageverweigerung-und-verhoermethoden

Anna und Arthur halten’s Maul

Rote Hilfe protestiert gegen die vorübergehende Festnahme zweier Mitglieder einer Internationalen Menschrechtsdelegation in Van

Am 16.09.2011 fuhren mehr als 30 MenschenrechtlerInnen und PolitikerInnen
aus der Schweiz, El Salvador, Deutschland, der Türkei und Kurdistan in
Richtung jenes Sammelgrabs, in dem Ronahi (Andrea Wolf) und ca. 40
weitere, 1998 vom türkischen Militär gefolterte und ermordete Guerillas
liegen. Unter den TeilnehmerInnen der Delegation befanden sich
Familienangehörige der Ermordeten, Mitglieder des Vereins der Angehörigen
von Verschwundenen, WissenschaftlerInnen, Mitglieder der Internationalen
Unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände von
Ronahi/Andrea Wolf (IUK), ÄrztInnen und JournalistInnen.

Die IUK hatte im
Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsverein IHD Van bei den
türkischen Behörden erwirkt, dass die Delegation das Sammelgrab in der
Nähe der Stadt Catak ohne behördliche, polizeiliche oder militärische
Repression erreichen und dort eine Kundgebung abhalten könne. Anschließend
sollte eine erneute Anzeige beim Staatsanwalt in Catak gestellt werden.
Doch es kam anders: Auf ihrem Weg zu einem der Massengräber in der Region
Catak wurde die Delegation von schwer bewaffnetem türkischen Militär
aufgehalten und an der Weiterreise gehindert. Die Region dürfe aus
„Sicherheitsgründen“ nicht betreten werden.

Nichtsdestotrotz stellte die Delegation im Namen der Mutter von Andrea
Wolf und gemeinsam mit Angehörigen anderer Ermordeter Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft in Catak. Nachdem die MenschenrechtlerInnen auf einer
Pressekonferenz am gestrigen Dienstag die Aufklärung des Massenmords und
eine Anklage wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit gefordert hatten,
gerieten sie selbst ins Visier der türkischen Repressionsbehörden. Die
Delegationsmitglieder Martin Glasenapp (Medico International) und der
Soziologe Martin Dolzer, die auf der Pressekonferenz gesprochen hatten,
wurden gegen Mitternacht von der türkischen Polizei aus ihrem Hotelzimmer
heraus inhaftiert. Vorgeworfen wird ihnen laut Staatsanwaltschaft,
„Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ betrieben zu haben.
Mittlerweile sind sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Einmal mehr stellt dieses Eingreifen der türkischen Behörden den Versuch
dar, die Kriegsverbrechen der türkischen Armee zu vertuschen. Trotz
alledem kündigte die Delegation für den heutigen Tag weitere
Besichtigungen von Massengräbern an.

Die Rote Hilfe protestiert aufs Schärfste gegen die Behinderung und
Kriminalisierung der Arbeit der Menschenrechtsdelegation und fordert die
lückenlose Aufklärung aller Verbrechen.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe

[Informationen zur Ermordung Andrea Wolfs sind zu finden unter:
http://www.libertad.de/inhalt/spezial/andrea/awbuch/start.htm]

Neue Rote Hilfe Zeitung erschienen

Die neue Rote Hilfe Zei­tung (RHZ) ist er­schie­nen. Die vier­tel­jähr­lich er­schei­nen­de Pu­bli­ka­ti­on der Roten Hilfe e.V. be­fasst sich die­ses mal schwer­punkt­mä­ßig mit dem Thema „Pri­va­ti­sier­te Si­cher­heit“.

rhz1

In­halt­lich geht es um die fort­schrei­ten­de Pri­va­ti­sie­rung von „Si­cher­heit“ im öf­fentt­li­chen Raum durch pri­va­te Wach­diens­te. Au­ßer­dem wird sich mit dem star­ken An­wach­sen von Söld­ner­hee­ren be­fasst. Diese re­kru­tie­ren sich v.a. aus ehe­ma­li­gen Sol­da­ten und wer­den welt­weit ein­ge­setzt um die oft­mals „schmut­zi­gen“ Jobs zu über­neh­men, die von of­fi­zi­el­len Ar­me­en wie der Bun­des­wehr nicht durch­ge­führt wer­den kön­nen oder dür­fen.

An­sons­ten gibt es in der ak­tu­el­len Aus­ga­be neben Be­rich­ten über ak­tu­el­le Re­pres­si­onfäl­le etwas zu „Leben und Ster­ben im Knast“ von Tho­mas Mey­er-​Falk, eine in­halt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit der der­zeit statt­fin­den Volks­zäh­lung, dem so­ge­nann­ten „Zen­sus11“, sowie eine Kri­tik an der Nut­zung von So­ci­al Net­works wie Face­book und Stu­di-​VZ.
Diese spei­chern näm­lich nicht nur mir gro­ßem Eifer die Daten ihrer Nut­ze­rIn­nen für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke, son­dern geben sie eben­so gerne an Re­pres­si­ons­be­hör­den wei­ter und sind auch sonst idea­le Quel­len, um In­for­ma­tio­nen un­ter­schied­lichs­ter Art über linke Ak­ti­vis­tIn­nen zu er­hal­ten

Die RHZ kos­tet 2€ und ist im gut­s­or­tier­ten Bahn­hofs­buch­han­del er­hält­lich.

In Hamburg ist sie au­ßer­dem in der Schanzenbuchhandlung zu be­kom­men.

Mit­glie­der der Roten Hilfe
be­kom­men die Zei­tung im Üb­ri­gen kos­ten­los im Abo ;-)

Reden vor Gericht – Der Anwalt Heinrich Hannover liest aus seinen Plädoyers

So, 20.03.2011, 17 Uhr Centro Sociale (Sternstr. 2)


Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Etliche seiner Verfahren erregten aufgrund ihrer politischen Bedeutung und der Prominenz der Beteiligten großes Aufsehen, etwa die gegen Lorenz Knorr wegen „Beleidigung“ von Hitler-Generalen als Massenmörder (1964), gegen Daniel Cohn-Bendit wegen Landfriedensbruch (1968) oder gegen Hans Modrow wegen Wahlfälschung (1993). Auch Peter Brückner, Günter Wallraff, Otto Schily und Peter-Paul Zahl gehörten zu seinen Mandanten – ebenso wie zahlreiche weniger prominente Angeklagte in politischen
und anderen Strafverfahren.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit verfasste Hannover zahlreiche Sach- und Kinderbücher. Im Ruhestand schrieb er seine Lebenserinnerungen „Die Republik vor Gericht 1954-1995“, während seine Kanzlei heute u. a. Guantanamo-Häftlinge betreut. Jahrelang wurde Hannover mit Ehrengerichtsverfahren überzogen. Der Vorwurf: er mache vom Recht der anwaltlichen Redefreiheit in standeswidriger Weise Gebrauch. Deshalb begann er, seine Plädoyers auf Tonband aufzuzeichnen. Diese „Reden vor Gericht“ sind nun als Buch mit CD erschienen. Heinrich Hannover kommentiert Auszüge daraus und nimmt uns mit auf eine Reise durch vierzig Jahre politischer Rechtsgeschichte.

So, 20.03.2011, 17 Uhr Centro Sociale (Sternstr. 2)