Stellungnahme EA Hambacher Forst und Spendenaufruf

Rückblick zu Repression im und um den Hambacher Forst –
Ende August bis Ende September 2018

vom Ermittlungsausschuss Hambacher Forst

In den letzten Wochen konnten wir – teils durch Berichte von Beteiligten und Augenzeug*innen,
teils durch die Live-Streams – zahlreiche unrechtmäßige Handlungen seitens der RWE und der
Polizei miterleben, die teilweise das Leben von Aktivist*innen gefährdeten. Dies sind keine
außergewöhnlichen Vorfälle. Im Gegenteil: Insbesondere im Hambacher Forst verhält sich die
Polizei und die RWE Security seit Jahren genau so. Der einzige Unterschied ist, dass während der
Räumungen in den letzten Wochen deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit gegeben war und die
Übergriffe und Misshandlungen in kürzeren Zeitabständen erfolgten.
Unser Text hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir können nur von den Vorfällen berichten,
von denen wir selbst mitbekommen haben.
Eine umfassende, mediale und konkrete Thematisierung des Verhaltens seitens der Polizei bleib
bisher aus. Es ist uns unverständlich, wie sich die Berichterstattung schwerpunktmäßig auf das
Bewerfen der Beamt*innen mit Fäkalien fokussiert, während die Polizei zeitgleich das Leben von
Aktivist*innen gefährdet. Es wird von Demonstrant*innen und Aktivist*innen erwartet, ihren
Protest im Rahmen der Legalität zu halten, während die Polizei systematisch und am laufenden
Band unverhältnismäßig handelt und Menschen ihre Rechte, z.B. auf Versammlungsfreiheit und
körperliche Unversehrtheit, verwehrt werden. Wir haben daher einige Erfahrungen dokumentiert
und gesammelt, die einen Einblick in die entwürdigenden und unrechtmäßigen Praktiken der
Staatsgewalt bieten. Hierbei handelt es sich nicht um Ausnahmefälle von Verfehlungen einzelner
Polizist*innen, sondern um ein strukturelles Problem der Polizei als ausführende Gewalt, mit dem
Aktivist*innen häufig konfrontiert sind.

Großräumiges Gefahrengebiet

Ende August – schon vor der Räumung – wurde das gesamte Gebiet um den Hambacher Forst,
inklusive des Dorfes Buir, zum Gefahrengebiet erklärt. Dies erlaubt der Polizei massenhafte,
willkürliche und langwährende Kontrollen und Durchsuchungen. Menschen wurden bei der An –
und Abreise zu angemeldeten Demonstrationen behindert und teilweise in Gewahrsam genommen,
wenn sie ihre Identität nicht angeben wollten. Wir sehen dies als gravierende Einschränkung der
Versammlungsfreiheit wie auch des Grundrechts auf Freizügigkeit von Anwohner*innen,
Spaziergänger*innen und anderen Besucher*innen an, die in dem Maße nicht gerechtfertigt ist.
Beispielsweise wurde „Alfpartout“, ein Buskollektiv, welches für die Besetzer*innen kocht,
mehrfach durchsucht. Bei einer der Durchsuchungen wurden Passant*innen, die zufällig vorbei
kamen, von der Polizei mit gezogener Schusswaffe bedroht, ebenso wie die Insassen des Busses
selbst. Nachdem der Bus für mehrere Tage ohne Sicherstellungs-Protokoll beschlagnahmt worden
war, fehlten nach Herausgabe elektronische Geräte im Wert von 2000 Euro, die keinerlei Gefahr im
Sinne des ausgerufenen Gefahrengebiets darstellen.[1]
Ebenfalls fand kurz vor der Räumung im Wald eine Razzia des Wiesencamps statt, bei der
Infrastruktur wie die Bibliothek und die Außenküche zerstört wurden. Beim Wiesencamp handelt es
sich um ein Privatgrundstück, das der Eigentümer den Aktivist*innen zur Verfügung stellt. Als
Grund für die Durchsuchung wurde die Suche nach Material für Straftaten genannt. Während der
Durchsuchung wurden u.a. 1000 Liter-Wasserkanister beschlagnahmt, die für das Wiesencamp und
die Waldbesetzung eine der wenigen Wasserquellen sind. [2]
Seit Beginn der Räumung wurde die Bewegungsfreiheit von Menschen massiv eingeschränkt. Laut
Polizeiangaben wurden über 700 Platzverweise und rund 40 Betretungsverbote [3] erteilt, die teilweise
bis Dezember oder zum Ende der Rodungssaison gültig sein sollen. Unserer Einschätzung nach sind
die meisten dieser Platzverweise und Aufenthaltsverbote rechtswidrig und unverhältnismäßig, da
diese zeitlich und örtlich viel zu umfangreich sind. Dagegen wurden beim Verwaltungsgericht
Aachen zahlreiche Klagen eingereicht, die bis jetzt nicht zu einer Entscheidung gekommen sind. [4]
Bei den Personenkontrollen werden auf offener Straße Menschen durchsucht und auch
Minderjährige abgetastet. Zudem wurde einer Person mit Trans-Identität zur Feststellung des
biologischen Geschlechts in die Hose gegriffen, weil die Polizei dieser Person unterstellte, einen
falschen Personalausweis zu benutzen.
Der Waldspaziergang am 23.09. wurde auf eine Kundgebung begrenzt, wodurch die im Art. 8 des
Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit erheblich eingeschränkt wurde. [5]
Zudem werden immer wieder Gegenstände beschlagnahmt, begründet mit dem Gefahrengebiet:
Regenschutz-Planen, Zelte, Schlafsäcke, Pinsel, Brillen, Mal-Utensilien und etliche Klettergurte,
die zum Sichern beim Klettern auf Bäumen erforderlich sind. Die Polizei kündigte an, außer in
besonderen Einzelfällen, alle beschlagnahmten Gegenstände bis zum Ende der Rodungsmaßnahmen
einbehalten zu wollen. [6]
Auch ein 6-jähriges Kind wurde wegen Vermummung kontrolliert, da es einen Schal um Hals und
Mund gebunden hatte. [7] Die Polizei kontaktierte daraufhin das Jugendamt. Die Vorgehensweise der
Polizei ist leider nicht unüblich: Bei Protesten passiert es immer wieder, dass die Polizei – obwohl
objektiv betrachtet keine Gefährdung vorliegt – eine vermeintliche Gefährdung der Kinder
konstruiert, um Eltern daran zu hindern, mit ihren Kindern an Demonstrationen teilzunehmen.
1 23.08., Bericht über die Durchsuchung http://alfpartout.blogsport.eu/2018/08/23/festnahmen-undbusbeschlagnahmung-
beim-hambacher-wald/ und die Schikanen,
http://alfpartout.blogsport.eu/2018/09/01/die-polizei-hat-uns-beklaut/
2 23.08., Bericht über die Durchsuchung http://alfpartout.blogsport.eu/2018/08/23/festnahmen-undbusbeschlagnahmung-
beim-hambacher-wald/ und die Schikanen,
http://alfpartout.blogsport.eu/2018/09/01/die-polizei-hat-uns-beklaut/)
3 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/4075166
4 https://de.indymedia.org/node/24480
5 http://naturfuehrung.com/hambacher-forst/, am 23.09., eine angemeldete Versammlung
6 https://twitter.com/EAHambi/status/1044869168703713281
7 https://twitter.com/anettselle/status/1044471493911040000, Anett Selle, 23.09.18

Pressefreiheit massiv eingeschränkt

Die Pressefreiheit während den Räumungen wurde erschwert, indem Pressevertreter*innen
teilweise nicht durchgelassen, gewaltsam von der Polizei mitgenommen [1] oder Kameras oder
Smartphones beschlagnahmt [2] wurden. Begründet wurde diese Einschränkung der Pressefreiheit
damit, dass der Bereich um die Räumungen bzw. Rodungen herum viel zu gefährlich zum Betreten
sei; teilweise wurden auch gar keine Begründungen genannt: „Weil ich keinen Bock hab mit Ihnen
zu diskutieren.“ [3] So wurde in vielen Fällen das Recht auf eine Begründung der polizeilichen
Maßnahme gegenüber den Betroffenen verwehrt. [4]
Der DJV (Deutscher Journalisten Verband) kritisierte die Arbeit der Polizei in mehreren
Pressemitteilungen:
„Anlass sind Berichte von Journalisten, denen die Polizei das Passieren der Absperrungen verwehrt.
[…]“ Frank Stach, Vorsitzender des DJV Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Von der Polizeiblockade
sind Journalisten betroffen, die sich als Profis legitimieren können. Das Verhalten der Polizei ist
nicht akzeptabel. Leider gab es bereits in den vergangenen Tagen immer wieder Beschwerden von
Kolleginnen und Kollegen über Behinderungen.“ [5]
Teils wurden Journalist*innen, die von der Polizei in den Wald gelassen wurden, direkt von RWE Mitarbeiter*
innen wieder raus geschmissen. [6]
Trotz der Mahnung des DJV hat sich in den letzten Tagen nichts daran geändert, dass die Polizei –
ob systematisch oder auf Grund von schlechter interner Absprachen – Pressevertreter*innen bei der
Arbeit behindert und damit auch der Zivilgesellschaft ihr Recht auf unparteiische Information
verwehrt. [7]
Auch Sanitäter*innen, Seelsorger*innen und parlamentarische Beobachter*innen werden immer
wieder von der Polizei daran gehindert in den Wald zu gehen und sich dort zu bewegen, um ihrer
Arbeit nachzugehen. [8] Selbst nach dem Todesfall am 19.09.2018 wurden psychologische
Unterstützungspersonen daran gehindert in den Wald zu kommen. In „Beechtown“ nahm die Polizei
eine Aktivistin fest, die zum Trauern vom Baum herunter kommen wollte.
In mindestens einem Fall wurden Sanitäter*innen nicht zu einer verletzten Person gelassen, welche
durch den Polizeieinsatz zu Schaden gekommen war. In einem Fall wurde Pfefferspray gegen
deutlich erkennbare Sanitäter*innen angewendet.
1 https://twitter.com/irgendwower/status/1041602603455524864, Video vom 17.09.
2 https://twitter.com/EAHambi/status/1044979635706970113,Anruf von Beteiligten am 26.09.
3 , https://twitter.com/_mtiemann/status/1041932816060215296, dokumentiert von Anett Selle,
16.09.18
4 https://twitter.com/jdoeschner/status/1041276720626757632, Jürgen Döschner, 16.09.
5 https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereichdownload/
pressemitteilungen/detail/article/polizei-behindert-journalisten.html, Polizei behindert
Journalisten, 16.09. und Kommunikation fehlgeschlagen, 17.09.,
https://www.djv.de/startseite/service/blogs-und-intranet/djv-blog/detail/article/kommunikationfehlanzeige.
html
6 Tim Wagner, 18.09., https://twitter.com/Ti_Wag/status/1041967016054325248
7 Anke Kahle, 23.09., Cosytown, https://twitter.com/AnkeKahle/status/1043865458200465411 und
Anett Selle, 24.09., https://twitter.com/anettselle/status/1044186109775933440)
8 24.09., Lorien, https://twitter.com/Lorien49307479/status/1044187421993304064

Gefährdungen und Gewalt

Während der Rodungs- und Räumungsarbeiten gefährdeten die RWE-Mitarbeiter*innen und die
Polizei regelmäßig die Leben der zu räumenden Menschen, trotz Beschilderung und mehrfachen
konkreten Hinweisen durch die Aktivist*innen.
Unter anderem konnten folgende Handlungen beobachtet werden:
• Zweitsicherungs- und Sicherungsseile, an denen Menschen hingen, wurden
durchgeschnitten.[1] Teilweise konnte nur durch zufällige Seilreibung oder schnelles Agieren
der Aktivist*innen ein Unfall vermieden werden. Ein Aktivist, der aus dem Skypod (eine
zwischen den Bäumen hängende Holz-Plattform) im Norden geräumt wurde, sagte dazu:
„Da hat nur noch die Reibung gehalten, weil das Seil um den Baum gewickelt war.“
• Anfangs ignorierte die Polizei trotz Kenntnis den unterirdischen Tunnel in „Oaktown“,
indem sich Menschen befanden, fuhr mit schweren Maschinen darüber und gefährdete
dadurch das Leben der Aktivist*innen. [2] Zeitweise standen Maschinen direkt neben dem
Tunneleingang, wodurch Auspuffdämpfe in den Tunnel geleitet wurden. Das
Belüftungssystem des Tunnels wurde durch einen ölverschmierten Kompressor weiter
beeinträchtigt, sodass die dort befindlichen Aktivist*innen durch die giftigen Abgase in
Lebensgefahr gebracht wurden.
• Durch Räumungen über Nacht, nächtliche Beschallung (u.a. Motorsägen-Geräusche über
Megafon [3]) und Dauerbeleuchtung der Schlaforte über mehrere Tage hinweg, kam es bei
vielen Aktivist*innen zu Schlafentzug und dadurch verminderter Konzentrationsfähigkeit. In
einigen Fällen wurde Stroboskop-Licht eingesetzt, was unter anderem Epilepsie-Anfälle
auslösen kann. (https://www.hna.de/gesundheit/epilepsie-krampfanfaelle-wie-einkurzschluss-
im-gehirn-9507499.html)
• Bei der Räumung der „niederAUSmachen“ Blockade im Kraftwerk Niederaußem, die
zeitgleich zur Räumung im Hambacher Forst stattfand, brachten Polizist*innen eine Person
in Lebensgefahr, weil sie ein Tripod (dreibeinige Barrikade) wegtrugen, auf welchem sich
die Person befand. [4] (https://de.indymedia.org/node/24690)
Der systematischer Schlafentzug durch Beschallung und Beleuchtung ist international als Folter
anerkannt. Des Weiteren drohte die Polizei während der Räumungsarbeiten regelmäßig mit
massiver Gewalt. Aus einem Artikel der Jungen Welt: „Mit Sätzen wie »Ich breche dir dein
Handgelenk« zeigten sich die Beamten am Montag aggressiv.“ 5
Anett Selle, eine Journalistin der TAZ, berichtete von den Räumungen am 27.09.: „Einige schlagen
mit Hand oder Schildkante ins Gesicht, auf den Kopf, auf Arme. Sie treiben in die Enge, bis Panik
entsteht, schieben, Menschen fallen, andere treten drauf, auch Presse wird geschlagen“ [6]
Durch das brutale Vorgehen der Polizei gab es in den letzten Wochen mehrere schwere Verletzungen
wie einen gebrochenen Arm, [7] einen gebrochenen Fuß oder gebrochene und geprellte Rippen, die
während Räumungsaktionen durch Polizeieinwirkung zustande kamen. Bereits am ersten Tag der
Räumung wurde einer Person die Brille vom Gesicht gerissen, mit den Fingern auf die Augen
gedrückt und sie dann zu Boden gerissen.
Außerdem setzte die Polizei routiniert und ständig Schmerzensgriffe ein. [8] Schmerzgriffe ins Ohr
führten dazu, dass eine Person noch Stunden später schlecht hörte. Ein Aktivist wurde bei der
Räumung einer Sitzblockade mit einem Holzbrett geschlagen. Darüber hinaus wurde Pfefferspray
gegen Demonstrant*innen eingesetzt. [9] Das systematische Zufügen von Schmerzen als
Räumungsmethode ist üblich, aber deshalb nicht weniger verachtenswert.
Am 27.9. stürzte eine Aktivistin von einer Leiter an einem Baumhaus – sie fiel aus 8 m Höhe und
landete mit mehreren gebrochenen Rippen und Blutergüssen am ganzen Körper im Krankenhaus.
Sie selbst sagte zu dem Vorfall: „Auf der letzten Stufe sah ich wie erneut Menschen in
Lebensgefahr gebracht wurden, als die Polizei ihre Hebebühne oberhalb der Seilsicherungen
anbrachte, in welchen sich Menschen befanden. Die Panik, die man dabei spürt ist unvorstellbar
und hat dazu geführt, das ich aus 8 Metern stürzte.“ [10]
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Pressevertreter*innen in der Nähe, oft noch mehr Gewalt
gegenüber den Aktivist*innen verübt wird, bspw. wurde am 26.9. ein Aktivist in „T-Town“ von der
Polizei verprügelt, als er der letzte Mensch vor Ort war.
1 Beobachtet u.a. am 27.9. in Gallien
2 Polizei Aachen, 14.09., https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1040560335919431681
3 (https://twitter.com/Moohten/status/1041273110463438848
4 (https://de.indymedia.org/node/24690)
5 (https://www.jungewelt.de/artikel/340463.baumh%C3%A4user-zerst%C3%B6rt-lauf-sonst-tut-esweh.
html
6 (https://twitter.com/anettselle/status/1045281056679768064/ und 27.09., ein Video von der
Räumung in Lorien,
https://www.facebook.com/HambacherForstBesetzung/videos/316607085557782/
7 https://twitter.com/Bunnyforhambi/status/1037780549778268160
8 https://twitter.com/SDIS02676730/status/1043788291378753536 und 27.9., Räumung einer
Sitzblockade, https://twitter.com/georgrestle/status/1045331208870211584).
9 (24.9., Video der Räumung in Beechtown,


10 27.9., Artikel der BILD-Zeitung)

Behandlung in der Gefangenensammelstelle (GeSa)

Nach eigenen Angaben hat die Polizei seit Beginn der Räumung 437 Menschen [1] in Gewahrsam
genommen (Stand: 29.09.). Wir konnten immer wieder feststellen, dass elementare Rechte der
Eingesperrten nicht eingehalten und sie teils menschenunwürdig behandelt wurden. Hier ein paar
Beispiele:
• Abnahme und Nicht-Wiedergabe bzw. Kaputt-machen von Brillen und verschiedenen
anderen persönlichen Gegenständen, oft ohne Beschlagnahmungs-Protokoll.
• Vollständiges nackt Ausziehen der Aktivist*innen war eher die Regel als die Ausnahme,
teilweise mit Finger im After abtasten und Beleidigungen darüber wie „schmutzig“ der
Mensch doch sei. Dieses Vorgehen verletzt die Menschenwürde und körperliche
Unversehrtheit und ist nur rechtmäßig, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die
Person etwas versteckt, aber darf niemals als Standardmaßnahme durchgeführt werden.
• Schmerzgriffe während der erkennungsdienstlichen Behandlung.
• Es wurden teilweise keine oder nicht genügend Decken, Wasser und Essen zur Verfügung
gestellt. Aktivist*innen berichteten davon, dass sie nur ein trockenes Brötchen bekommen
haben und ihnen weitere Nahrungsmittel verweigert wurden.
• Aktivist*innen wurden Anrufe zum Ermittlungsausschuss oder Anwalt verweigert, in
Einzelfällen sogar über mehrere Tage. Sie wurden falsch über ihre Rechte und weitere
Maßnahmen informiert. Teilweise wurden ihnen die Vorwürfe nicht mitgeteilt, wegen derer
ihnen die Freiheit entzogen wurde. Auch wurde versucht mit Hilfe von Androhungen und
Falschinformationen, die Eingesperrten dazu zu bringen, ihre Personalien anzugeben.
• Die gesetzlichen Fristen für den Gewahrsam wurden oft bis zur letzten Minute ausgereizt
und in einigen Fällen auch überschritten. [2] Richterliche Prüfungen des Gewahrsams fanden
nur selten und wenn auch erst nach etwa 20 statt nach 2-3 Stunden statt („unverzüglich“
steht im Gesetz). Wenn es Prüfungen gab, wurde in den meisten Fällen die Höchstdauer
beantragt und verhängt – auch die Gerichte in Kerpen und Düren spielten mit.
• Einem Menschen wurden notwendige Medikamente weggenommen und vorenthalten. Bei
der Entlassung waren die Medikamente nicht mehr auffindbar.
• Nicht-deutschsprachigen Menschen haben keine Übersetzung bekommen, als sie über ihre
Rechte und weitere Maßnahmen aufgeklärt wurden.
Einige Menschen wurden über Stunden weiter in Gewahrsam festgehalten, obwohl sie ihre
Personalausweise bei sich führten und sich ohne Zögern ausgewiesen haben. Einen Grund für das
Festhalten nannte die Polizei dabei nicht.
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/4075166
2 https://twitter.com/EAHambi/status/1045105934224240640

Gefangene im Knast
Seit einer Barrikaden-Räumung am 19.03.18 sitzt UPIII 1 (Unbekannte Person) in U-Haft.
Inzwischen wurde sie zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der Räumungen der
letzten zwei Wochen, sind fünf weitere Personen in U-Haft gelandet. Einer der Menschen [2] ist
mittlerweile nach 10 Tagen Haft wieder entlassen wurden. Zwei der Menschen wird vorgeworfen
zusammen an einem Baumhaus fest gekettet gewesen zu sein, wodurch sie laut Staatsanwaltschaft
Aachen den Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall“ (§113)
erfüllen. Diesen beiden Personen wurde der Kontakt zum Anwalt über drei Tage nicht ermöglicht,
trotz mehrmaligem Verlangen mit Hinweis auf das Recht auf einen Rechtsbeistand. In einem
anderen Fall, in welchem die Polizei versprochen hatte, den Anwalt bei einer Haftprüfung zu
informieren bzw. die Leute telefonieren zu lassen, vergaß sie es laut eigenen Aussagen und ließ die
Beschuldigten ohne Rechtsbeistand in die Anhörung zur Haftprüfung. Eine Missachtung des Rechts
auf Hinzuziehung eines Verteidigers (§137 StPO).
Weitere Personen wurden bei Haftprüfungsterminen nach Personaleinangabe entlassen,
beispielsweise vier Personen, denen eine Beteiligung an einer Betonblock-Blockade der Hambach-
Bahn vorgeworfen wurde. Die Polizei setzte in mehreren Fällen die Drohung mit einer
Haftrichtervorführung ein, um Personalien zu erpressen, obwohl eine solche gar nicht geplant war.
Da die Räumungen noch nicht vorbei sind und noch weitere Menschen in Gewahrsam sind, kann es
jederzeit zu weiteren Haftfällen kommen.
1 https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/03/23/193eviction-who-is-who/)
2 https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/09/24/shadow-seit-dem-16-09-2018-in-haft/
3 (https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/09/19/winter-jazzy-seit-samstag-in-haft/
Wir werden auch weiterhin versuchen Polizeigewalt und andere Formen von Repression zu
dokumentieren und bestmöglich zu veröffentlichen.
Wenn du uns etwas berichten möchtest, was du erlebt hast, kannst du uns schreiben:
legalsupporthambi@riseup.net
Bitte denk daran, dass du im Bericht dich selbst und andere Aktivist*innen nicht beschuldigst, bzw.
schreib uns nicht, was du und andere getan haben.
Bitte schreib auch dazu, ob wir deinen Bericht oder Teile von deinem Bericht veröffentlichen
dürfen.
Weitere Infos zu den aktuellen Gefangenen gibt es auf www.abcrhineland.blackbblogs.org

Lasst uns unsere Gefangenen nicht vergessen, zeigt eure Solidarität, durchbrecht die Isolation
und schreibt Briefe!!

Wer im Nachgang Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten bekommt und sich
Unterstützung wünscht kann sich an die Anti-Repressionsgruppe Rheinisches Revier wenden.
Kontakt: antirrr@riseup.net
Über die psychischen Folgen von Repression und Gewalt im Kontext von linkem politischen
Widerstand informiert Out of Action, eine Gruppe von Aktivist*innen. Sie bieten emotionale erste
Hilfe für betroffene Einzelpersonen und Gruppen.
Kontakt: outofaction-koeln@nadir.org
Durch Repression und Klagen, z.B. gegen Platzverweise, entstehen Kosten.
Spenden gerne an:
Kontoinhaber*in: Schwarzes Kreuz Dresden
IBAN: DE57 4306 0967 1216 4248 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS GEMEINSCHAFTSBANK EG
Verwendungszweck: Spende ABC Rheinland

oder an
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Bank: Sparkasse Göttingen
Betreff: Klimaproteste

Weitere Solikonten mit anderen Unterstützungsschwerpunkten gibt es hier:
https://rote-hilfe.de/77-news/910-repression-im-hambacher-forst-spendet-fuer-die-von-der-repression-betroffenen

Kundgebung am Samstag 22.09 und Sonntag 07.10.: Unsere Solidarität gegen ihren Knast! Niemand allein!

In der Holstenglacis:
Kommt zur Kundgebung am Samstag, 22.09.18 um 16:00 Uhr zum Haupteingang
des Knasts Holstenglacis.

Seit 26.Juni sitzen 2 Freunde aus Frankfurt/Offenbach wegen
NoG20-Ermittlungen in U-Haft hier in Hamburg. Ihr Prozess wird
voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November beginnen. Wir wollen sie
nicht allein lassen, nicht stumm bleiben, sondern laut und sichtbar!

Außerdem sitzen dort auch noch Mahmut Kaya, ein kurdischer Gefangener
wegen 129b-Prozess (PKK) und 2 türkische Freunde, Musa Aşoğlu und Erdal
Gökoğlu, denen auch nach §129b „Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland“ (hier: der DHKP-C) vorgeworfen wird und deren
Prozesse bereits wöchentlich vor dem OLG in der Sievekingsallee laufen.

Und in Billwerder:
Kommt zur Demo, am Sonntag, 07.10.18 um 14:00 Uhr von der S-Bahn
Billwerder-Moorfleet zum Knast Billwerder.

Wir besuchen die momentanen NoG20-Gefangenen, Christian, Tamaş und
Mohammed, mit Musik und Redebeiträgen für ein paar Stunden. Kaffee,
Wasser und kleine Stärkung wird organisiert.

Schreibt den Gefangenen, kommt nach Billwerder jeden
1. Sonntag im Monat, und zur Holstenglacis am Samstag, 20 Tage nach
unserem Billwerder Spaziergang.
Und lasst euch was einfallen.

Bis bald!

Mehr Info: https://unitedwestand.blackblogs.org

Sonntag 05. August 2018 // S Billwerder // 14:00-16:00

Freiheit für alle G20-Gefangenen! Kommt mit uns zur JVA Billwerder!

Am Sonntag, den 5. August treffen wir uns wieder, um gemeinsam zum Knast
in Billwerder zu gehen. Dort grüßen wir alle G20-Gefangenen und fordern
ihre Freiheit. Kommst du mit?

#FuckÖffentlichkeitsfahndung #StillNoG20

Für Kaffee & Essen ist wie immer gesorgt.

https://unitedwestand.blackblogs.org/

Keine Beratung am 03.07.18!

Am Dienstag, 03.07.18 kann leider keine Beratung stattfinden. Ab dem folgenden Dienstag, 10.07.18 geht es wieder wöchentlich weiter. Wie immer im Centro Sociale zwischen 19.30 und 20.00 Uhr.

§129b-Prozess gegen Erdal Gökoğlu am 07.06.18 um 9.00 Uhr

Kommt zum Prozess gegen Erdal Gökoğlu am 7.6.2018 in HH

Der §129b-Prozess (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereingigung
im Ausland) gegen Erdal Gökoğlu beginnt am Donnerstag, den 7.Juni um
9:00 Uhr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
(Strafjustizgebäude), Sievekingplatz 3, Sitzungssaal 237, 1. Stock.

Es wird deshalb eine Kundgebung an diesen Donnerstag in der

Zeit von 8 -18 Uhr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
(Strafjustizgebäude), Sievekingplatz 3, stattfinden.

Danach findet um 18:00 Uhr eine Knastkundgebung vor dem UG Jungiusstraße
3, vor dem Eingang Wallanlagen, Höhe Kita, statt.

Zwischendurch wird es ein leckeres Essen in der B5, Brigttenstr. 5 geben.

Wer ist Erdal Gökoğlu?

Erdal wird in dem §129b -Prozess von der Bundesanwaltschaft
Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)
unterstellt.

Erdal Gökoglu ist ein Revolutionär aus der Türkei und wurde während
seines Architekturstudiums dort im Juni 1995 verhaftet. Er befand sich
bis Juli 2001 im Knast. Er überlebte mehrere Militäroperationen in
türkischen Gefängnissen.

Am 26. September 1999 wurden in Ulucanlar (Ankara) seine gefangenen
Genossen zu Tode gefoltert. 10 von ihnen wurden massakriert. Erdal wurde
von Kugeln der Armee verletzt. Das Militär glaubte, dass er tot sei und
legte seinen Körper zu denen von 10 Gefangenen in die Duschräume des
Gefängnisses.

Nachdem klar wurde, dass er noch am Leben war, deportierte ihn das
Militär in das Burdur Gefängnis (Westtürkei). Am 5. Juli 2000
intervenierte die Armee mit Bulldozern im Gefängnis von Burdur, nachdem
sich die politischen Gefangenen geweigert hatten, wegen der
Misshandlungen, die sie auf dem Weg zum Gericht erlitten hatten, vor
Gericht zu erscheinen.

Erdal Gökoglu wurde erneut vom Militär verletzt, während er noch immer
an den Folgen des Angriff in Ulucanlar litt. Er wurde später in das
Bursa Gefängnis deportiert. Als die Regierung die baldige Eröffnung von
F-Hochsicherheitsgefängnissen ankündigte, beteiligte sich Erdal an dem
massiven Hungerstreik, bei dem Dutzende von Häftlingen ums Leben kamen.
Am 19. Dezember 2000 intervenierte die Armee in 20 Gefängnissen
vergeblich, um den Hungerstreik zu beenden und die Abschiebung von
Häftlingen in F-Gefängnisse zu organisieren. 28 Häftlinge wurden mit
Gas, Schlagstöcken und Kugeln massakriert.

Erdal Gökoglu wurde schwer verletzt, blieb jedoch immer noch im
Hungerstreik, obwohl er in das Gefängnis von Edirne F deportiert wurde.
Nach mehreren Monaten des Hungerstreiks wurde Erdal Gökoglu zwangsweise
in das Edirne Krankenhaus verlegt.

Auch heute noch leidet Erdal unter den Folgen dieser Angriffe. Er hat
das Wernicke-Korsakoff-Syndrom bekommen. Als Symptome können z.B.
Amnesie und Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) auftreten. Im
Jahr 2001 erhielt er deshalb gemäß Artikel 399 der Türkischen
Strafprozessordnung (CMUK) eine sechsmonatige Freistellung aus
medizinischen Gründen.

Im gleichen Jahr wurde Erdal von seinen Freunden aus dem Land gebracht,
damit er eine angemessene medizinische Versorgung erhalten konnte. Im
Jahr 2002 beantragte Erdal politisches Asyl in Belgien, seinem Antrag
wurde im Jahr 2007 entsprochen.

Verhaftung in Polen

Am 24. Januar 2016 an der polnisch-deutschen Grenze bei Slubice
(Frankfurt an der Oder) auf dem Weg zur Hochzeit eines seiner
Angehörigen wurde Erdal verhaftet.

Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls, der von der 4.
Kammer des Istanbuler Assistenzgerichts wegen seiner angeblichen
Mitgliedschaft in der illegalen marxistischen Bewegung DHKP-C
ausgestellt wurde, war er von der Auslieferung in die Türkei bedroht.
Erdal wird vorgeworfen, im Oktober 2001 in den Räumlichkeiten eines
Studentenmagazins (Ülkemizde Gençlik) in Istanbul einen Vortrag gehalten
zu haben.

Diese Auslieferung konnte er auf Grund von internationaler Solidarität
verhindert werden.

Die Rolle der BRD

Im November 2017 wurde Erdal in Belgien verhaftet und Anfang 2018 nach
der BRD ausgeliefert, obwohl er mit einem Hungerstreik dagegen protestierte.

Die BRD beweist ein weiteres Mal durch die Festnahme von Erdal, wie
konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als
Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt.

In der BRD finden zahlreiche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen
sind 19 Menschen zu Zeit inhaftiert.

Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Erdal bis zu 10 Jahre in
Isolation eingesperrt wird und danach in die Türkei ausgeliefert wird.

Haftbedindungen

Erdal Gökoğlu befindet sich seit Anfang des Jahres 2018 im
Untersuchungsgefängnis Hamburg.

Erdal steht unter schwerer Isolation, er ist 23 Stunden am Tag in seiner
Zelle und er ist während des Hofgangs nur eine Stunde alleine an der
„frischen Luft“.

Da er kein Deutsch spricht, ist er zusätzlich isoliert, da alle Anträge
im Knast in deutscher Sprache verfaßt werden müssen. Er versucht diese
Problem ansatzweise zu lösen, in dem mit einem ein Türkisch-Deutsches
Wörterbuch verwendet, um z.B. Kontakt zu solidarischen Menschen aus
Deutschland herzustellen.

Obwohl er also totalisoliert ist, wurden ihn auch Bücher, die er für
seine Prozessvorbereitung benötigt, nicht ausgehändigt. Zudem wurde ihm
ein Telefonat mit seiner Anwältin verweigert. Auf diese Maßnahmen hin
begab er sich am 16. April in einen Hungerstreik, den er am 23. April
erfolgreich beendete.

Erdal nimmt also die Haftbedindungen nicht widerstandslos hin, weil er
kein Opfer der Verhältnisse ist, sondern ein Kämpfer, ein Revolutionär ist.

G20: Prozesse von Peike – Kommt zu den Kundgebungen

Montag 14.05. 09-11.30 Uhr
Donnerstag 17.05. 13-17 Uhr

Kundgebungen: Immer eine Stunde vor Prozessbeginn bis Ende.
Ort: Landgericht Mitte – Sievekingplatz

Noch immer sitzt Peike im Knast und ein Ende seines Berufungsverfahrens ist noch nicht in Sicht. Nachdem eigentlich der 26.05. als letzter Termin angesetzt wurde, ging es nun am Mittwoch den 09.05. in die nächste Etappe. Wieder ein mal wurde deutlich, dass seitens der Ermittlungsbehörden nicht ansatzweise ein Interesse an der Aufklärung der Umstände besteht. Doch Peike und seine Verteidigung tanzen nicht nach der Nase der Behörden und verhindern einen kurzen Prozess mit einer schnellen Verurteilung, wie ihn die Staatsanwaltschaft gerne sehen würde. Unterstützt ihn bei diesem wichtigen politischen Prozess. Kommt zahlreich zum Gericht und zeigt dem Repressionsapparat, dass wir uns von ihrer Schikane nicht einschüchtern lassen. Weitere Termine sind morgen Freitag den 11.05. von 9-16 Uhr, Montag den 14.05. und Donnerstag den 17.05.

Wie gewohnt wird es bei diesen Terminen wieder ab eine Stunde vor Prozessbeginn eine Kundgebung mit Kaffee und Infostand vor dem Gericht geben.
Kommt vorbei und zeigt euch solidarisch mit Peike und allen anderen G20-Gefangenen.

UNITED WE STAND – Gemeinsam gegen ihre Repression – SOLIDARITY IS OUR WEAPON

https://unitedwestand.blackblogs.org

Keine Beratung am 01. Mai 2018!


Am 01.05.18 muss die Beratung leider ausfallen. Ab dem 08.05.18 geht es wie gewohnt um 19.30 Uhr wöchentlich weiter.

United We Stand | Prozess Freitag 13.4. NoG20-NoOSZE = NoBFE!

Vor dem großen NoG20 war noch das kleine NoOSZE!
Freispruch für C.!

Freitag 13.4. 13.30 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz
Raum 201a oder b in 1. Stock.

Am kommenden Freitag, den 13.04. wird der Prozess gegen unsere Genossin
und Freundin C. wegen angeblicher Beleidigung eines
Bereitschaftspolizisten aus Osnabrück beim OSZE-Gipfel fortgesetzt.

Wie sagte der damalige Einsatzleiter der Bundespolizei Thomas Przybyla
so schön im Dezember 2016 und hob die gute Zusammenarbeit mit der
Polizei Hamburg und dem Bundeskriminalamt hervor. „Getreu der
Fußballer-Weisheit von Sepp Herberger „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“
werde sich die Bundespolizeidirektion Hannover nach Abschluss des
OSZE-Ministerratstreffens direkt auf den 2017 anstehenden G20-Gipfel in
Hamburg mit derselben Intensität und Professionalität vorbereiten.“
Wie auch vor dem G20 Spektakel wurden vor und während des OSZE Gipfel im
Dezember 2016 in den Hamburger Messehallen, Menschen rund um die Messe
und des Karoviertels kontrolliert und schikaniert. Anwohnerin C. sowie
ihre Begleiter*innen erhielten einen Platzverweis. Sie waren, so O-Ton
der Polizeibeamt*innen, augenscheinlich dem linken Klientel zuzuordnen
und hätten sich auffällig verhalten. Der Platzverweis bedeutete für die
Angeklagte faktisch Hausarrest über mehrere Stunden, da sie in der
Verbotszone wohnt. Dies versuchte sie mehrfach dem Beamten zu erklären,
auch stellte sie mehrfach fest, dass das Verhalten der Polizei
rechtswidrig sei. Eine spätere Unmutsäusserung im Gespräch mit ihren
Begleiter*innen wurde von dem betroffenen Polizeibeamten als Beleidigung
dargestellt und zur Anzeige gebracht.

Am kommenden Prozesstag ist ein Polizeibeamter aus dem Hamburger
Führungs- und Planungsstab geladen.. Dieser soll Auskunft darüber geben,
wann, warum, mit welcher Begründung und mit welchen Kompetenzen
auswärtige Polizeieinheiten, wie z.B. die Bereitschaftspolizei aus
Osnabrück, in Hamburg zu verschiedenen Anlässen auf den Straßen agieren.
Die gleiche Frage stellt sich ja seit Monaten in den verschiedenen G20
Verfahren, wie etwa bei Fabio mit der BFE Blumberg und bei Konstantin
mit den BFElern aus Mühlheim/Main. Leider verweigern die Gerichte in
allen G20 Prozessen die Beantwortung, bzw die Ladung von Vorgesetzten,
der „ortsfremden“ Polizei-Einheiten um dieser Frage nachzugehen, die uns
ja alle wahnsinnig interessiert.Vielleicht ist dieses NoOSZE Verfahren
nun mal eine Gelegenheit dem nachzugehen.
Zeigen wir auch C. , dass wir Seite an Seite stehen gegen
Polizei-Gewalt, Beamten-Schikane und gegen Repression.

Erhellende Befragungen!
Freispruch für C.!
Fight Repression!
FCK CPS!
United We Stand!

UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Mittwoch den 11.04.2018


UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Mittwoch 11.04.2018

NoG20 – Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

14. Verhandlungstag gegen Konstantin
Mittwoch 11. April, 9.-16.00 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Raum 186,
Kundgebung vor dem Gericht ab 8.00 Uhr mit lecker Kaffee und Tee

Am Mittwoch, den 11.4. wird der Prozess gegen den NoG20 Aktivisten
Konstantin mit dem 14. Verhandlungstag fortgesetzt. Nachdem die
„Jugend“-Richterin verfügt hatte, dass nur noch am 27.3. Anträge von der
Verteidigung gestellt und verlesen werden dürften, begann der 13.
Verhandlungstag am 27.3. um 9.00 Uhr mit der Verlesung von 9 Anträgen
durch die Verteidiger_innen des jungen russischen Aktivisten, der seit
dem 18.10.2017 in Hamburg vor dem Amtsgericht stehen muss.

Konstantin wurde Samstagnacht, den 8.7. in der Schanze völlig
überraschend von einer BFE Einheit aus Hessen von hinten angegriffen und
festgenommen. Diese BFE Einheit aus Mühlheim/Main war nach eigenen
Angaben zur „Störer-Abwehr“ eingesetzt. Was für ein Wort! Von wem genau,
auf wessen „Befehl“ und was genau das heißen soll, wissen wir alle bis
heute nicht und ist demzufolge auch immer noch Thema einer der Anträge, das
bitte zu „ermitteln“. Denn war ihr „Einsatz“ in der Schanze
unrechtmässig, war auch die Festnahme Konstantins illegal und er ist
umgehend freizusprechen.

Genauso interessant ist ein weiterer Antrag zur Anhöhrung zweier
Polizei-Schule-Lehrerinnen, oder sind es Dozentinnen an der
Polizei-Ober-Schule, egal, aus Hamburg. Sie unterrichten Festnahmen,
Festnahme-Taktiken und deren Folgen. Also wie Polizeibeamte und
Polizeibeamtinnen bei Festnahmen, vorzugehen haben, oder vorgehen
sollten. Auf keinen Fall sollen sie sich von hinten anschleichen,
überraschend zugreifen, immer von vorne kommen, sich erstmal vorstellen
und artikulieren was man nun genau will – sonst provoziert man
automatisch Widerstandshandlungen, oder aber kreiert sie gleich selbst.
Klingt logisch, oder?

Und, ja, auch ein_e Sprachgutachter_in kann weiterhelfen, wenn die
Richterin behauptet, ach der Angeklagte muss doch gemerkt haben, dass es
sich um Polizisten gehandelt hat. Als er auf den Fußweg flog, habe doch
einer der Beamten gerufen : „Stehen bleiben!“ Zwar haben alle BFLer, und
dann auch noch abgesprochen und berichtsbeschönigt ausgesagt, dass der
von ihnen Überwältigte und Gefesselte die ganze Zeit über kein einziges
Wort verstanden hätte und augenscheinlich der deutschen Sprache
überhaupt nicht mächtig war, aber hey, vielleicht ist „Stehen bleiben!“
im Russischen doch ein bisschen ähnlich, zumindest phonetisch, oder doch
nicht? Das muss dann ja abgeklärt werden, wenn die Richterin einfach
behauptet „Stehen bleiben!“ ist auch für junge Moskowiter auf Anhieb
verständlich, wenn sie von hinten im Dunkeln angegriffen werden.

Die vorsitzende (Jugend-) Richterin Frau Fischer will unseren Freund und
Genossen Konstantin auf jeden Fall verurteilen und zwar nach
Erwachsenenstrafrecht wegen Widerstandes gegen Vollsteckungsbeamte, sie
stellt sich da wohl eine mittlere Geldstrafe vor, die ja dann mit der
Haftentschädigung verrechnet werden könnte, auch deshalb wurde
desweiteren beantragt, die komplette Ausweisungsverfügung und 5-jährige
Einreisesperre, die die Innenbehörde mit Hilfe der Hamburger
Ausländerbehörde verhängt hat, im Gerichtssaal vorzulesen. Erstens steht
es dann in den Akten, in all seiner rassistischen Boshaftigkeit und mit
all den inakzeptablen Gesinnungs-Unterstellungen und außerdem muss
diese Parallel-Bestrafung natürlich eine Rolle bei der „Strafzumessung“
im Amtsgericht spielen. Auch für die Berufungsverhandlung ist es
natürlich relevant, alle Abgründe dieses Polit-Verfahrens gegen
Konstantin aktenkundig zu machen.

Also kommt alle am Mittwoch den 11.4. ab 8.00 Uhr zum Amtsgericht Mitte
und fordert mit uns einen Freispruch für Konstantin. Zeigen wir ihm auch
9 Monate nach dem G20 Spektakel, dass wir Seite an Seite stehen.
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisungsverfügung!
Keine Einreisesperre in den sogenannten Schengenraum!
Kein Eintrag in das SIS II Fahndungssystem!
FCK BFE!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen
Aktivist_innen in Russland

Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

United We Stand!

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