Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Kommt und unterstützt die Angeklagten!

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Prozessberichte und mehr Infos: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/ & https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

18.01.24: Infoveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Donnerstag * 18.01.2024 * 19 Uhr
Lüttje Lüüd * Veddeller Brückenstraße 122 * Hamburg

Am 18.1. soll ein neues Verfahren zum Rondenbarg-Komplex eröffnet werden in Hamburg. Vor sechseinhalb Jahren griff eine Polizeieinheit eine Demonstration in einem Hinterhalt an und verletzte mehrere schwer und nahm 80 Personen fest.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will mit diesem Verfahren erneut das Versammlungsrecht einschränken, dagegen formiert sich aber auch Protest. Eine Demonstration am Samstag den 20.1. will seine Solidarität mit den Angeklagten zeigen.

Wir wollen am Tag der Eröffnung des Prozesses uns die Geschehnisse anschauen und bewerten. Ein damals festgenommener Genosse berichtet darüber und wir schauen einen Kurzfilm.

Mehr Infos: instagram.com/waterkant_antifa

20.01.24: Demonstration „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

ROndenbarg Komplex einstellen

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

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Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

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G20 als Datengewinnungsparadies

Wir dokumentieren einen Artikel aus dem neuen deutschland vom 29.10.2021

Vier Jahre nach dem Gipfel in Hamburg: Polizeidatenbank »Schwarzer Block« führt 7578 Beschuldigte und Verdächtigte

Von Gaston Kirsche, Hamburg

Die »Soko Schwarzer Block«, größte Hamburger Sonderkommission aller Zeiten, wurde nach den Protesten gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg aufgebaut. Sie sollte nach Protestierenden fahnden und ermitteln, ob sie Rechtsverstöße begangen hätten. Drei Jahre später wurde sie aufgelöst. Seitdem besteht sie nur noch als verkleinerte Ermittlungsgruppe des Hamburger Staatsschutzes fort. Geblieben ist aber eine immense Datensammlung zur »Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei der Strafverfolgung«. Ihr Inhalt wird weitgehend geheimgehalten.

18 sogenannte Crime-Datenbanken gibt es, doch jene mit dem Namen »Schwarzer Block« ist bei weitem die umfangreichste: Sie führt rund 11 000 Personen, darunter 7 578 Beschuldigte und Verdächtigte, gegen die ermittelt wird. Das brachten aber erst zwei parlamentarische Anfragen der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ans Licht. »Dass diese Soko Daten sammelte, oftmals recht freihändig interpretierte und in rechtlich äußerst fragwürdigen, teils europaweiten Fahndungsaufrufen breit veröffentlichte, ist weder neu noch überraschend«, sagt Johann Heckel von der Roten Hilfe Hamburg. Ähnlich äußert sich auch Deniz Çelik, Abgeordneter und Fachsprecher für Innenpolitik der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft im Gespräch mit »nd«. Und fügt hinzu: »Für eine datenbasierte Polizeiarbeit war der G20-Gipfel ein wahres Datengewinnungsparadies. Allein die über 400 Ingewahrsamnahmen, unzählige Personalienfeststellungen und natürlich auch die fast 100 Terabyte Bildmaterial dürften dafür ein guter Datenlieferant gewesen sein«.

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Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab

Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren gegen die fünf jüngsten Beschuldigten im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Die Verteidigung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag im Dezember einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Hauptverhandlung hätte unter den Pandemie-Bedingungen im Dezember letzten Jahres gar nicht erst eröffnet werden dürfen. Es war bereits damals unzumutbar und fahrlässig, die Angeklagten über so lange Distanzen und teilweise aus Risikogebieten wöchentlich zu Verhandlungen nach Hamburg anreisen zu lassen.

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Grußwort der fünf Rondenbarg-Angeklagten

Wir dokumentieren das Grußwort der fünf Angeklagten zu den Aktionen am Tag X:

Liebe Genoss*innen,

als die 5 Angeklagten, die nun am kommenden Donnerstag in Hamburg vor Gericht stehen werden, wollten auch wir uns nun mal bei euch melden.

Die gesamten Aktionen am jetzigen Wochenende, am Donnerstag zum Prozessbeginn und auch die Demo am 05.12. – die Unterstützung und Solidarität von verschiedensten Seiten die wir in den letzten Wochen erfahren haben hat uns Kraft gegeben und uns greifbar gemacht, dass wir tatsächlich alle gemeint sind. Auch wenn es jetzt erstmal nur uns 5 getroffen hat, zeigt ihr so, dass wir alle zusammen stehen. Der Ausgang unseres Prozesses beeinflusst nicht nur die Verfahren gegen die knapp 80 weiteren Beschuldigten vom Rondenbarg. Er wird auch zeigen, inwieweit das Demonstrationsrecht beschnitten werden und linke Straßenpräsenz immer weiter kriminalisiert werden kann. Der Protest gegen die G20 und das kapitalistische System für das sie stehen: Umweltzerstörung, Kriege; Flucht, Abschottung und Überwachung; Ausbeutung und Unterdrückung – den wir damals gemeinsam auf die Straße getragen haben ist immer noch legitim und notwendig. Wenn die Justiz uns deswegen verfolgt, dann zeigt sie schlicht und einfach nur, wessen Interessen sie durchsetzen soll: die der herrschenden Klasse.

Bewusst wird jetzt mit uns 5 jüngsten Angeklagten angefangen. Hinter der Begründung dafür, vermeintlich unsere Entwicklung nicht weiter zu behindern, steckt vielmehr die Möglichkeit für die Repressionsbehörden, diesen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen und uns im Gerichtssaal zu isolieren.

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Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!

Bundesweite Demo am 5. Dezember für Solidarität mit den Betroffenen der G20-Repression

Der G20 Gipfel in Hamburg liegt über drei Jahre zurück. Die leeren Versprechen der Mächtigen von damals sind längst schon vergessen. Nicht vergessen ist der Widerstand gegen das Treffen der weltweiten kapitalistischen Eliten. Zehntausende waren auf den Straßen, um Protest gegen ihr System globaler Ausbeutung und Unterdrückung und auch gegen die Belagerung der Stadt durch brutale und hochgerüstete Polizeikräfte durchzusetzen. Und es ist noch nicht vorbei:

Noch immer verfolgt der Staat diejenigen, die im Sommer 2017 gegen den Gipfel auf die Straße gegangen sind. Nach etlichen Verfahren und Haftstrafen in den letzten Jahren, steht nun der „Rondenbarg-Prozess“ an. Ein Gerichtsprozess, mit dem eine spontane Demonstration, die während des Gipfels durch einen brutalen Polizeiangriff aufgelöst wurde, als Ganzes unter Strafe gestellt werden soll…

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Neue Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e.V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten:

Die Internetseite https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen.

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