
Am 13. Januar wurde die Revision im ersten Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig. Damit endet für die Angeklagtengruppe nach über sieben Jahren die juristische Auseinandersetzung rund um die Demonstration am Rondenbarg im Rahmen der G20-Proteste 2017. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren gegen 86 Personen eingeleitet, aufgeteilt in acht Verfahrensgruppen. Die neuerliche Rechtsprechung bleibt weit hinter den ursprünglichen Hoffnungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zurück. Dennoch vervollständigt sie das Mosaik einer permanenten Verschärfung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Fortsetzung folgt – bei weiteren Rondenbarg-Prozessen und auch entlang anderer Demogeschehnisse.