10.01.24: Auf Wunsch von Erodǧan – Der Fall Kenan Ayas + Kundgebung und weitere Prozesstermine

Veranstaltung zu dem Verfahren gegen Kenan Ayas am 10. Januar 2023 um 19.00 Uhr im Kölibri

Der kurdische Politiker und Aktivist Kenan Ayas befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK seit Anfang Juni 2023 in Untersuchungshaft in der UHA Holstenglacis. Auf der Veranstaltung berichten sein zypriotischer Verteidiger, zypriotische Abgeordnete und ein Journalist über das Verfahren, das zu einem deutsch-zypriotischen Politikum geworden ist. Sie berichten über den breiten Widerstand auf Zypern gegen die Auslieferung von Kenan Ayas und die Unterstützung für die kurdische Freiheitsbewegung sowie von ihrer Sicht auf das deutsche Strafverfahren vor dem Hansatischen Oberlandesgericht.

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4.11.23: Demo „United gegen Repression! Für eine solidarische Gesellschaft“

4. November 2023
13 Uhr | Hansaplatz, Hamburg

Tagtäglich sehen wir Bilder staatlicher Gewalt. Polizist*innen, die Menschen erschießen und Proteste gewaltsam zerschlagen, Abschiebebehörden, die Familien entzweien, Gewalt gegenüber Menschen, die sich auf gefährlichen Fluchtrouten auf die Suche nach einem sicheren Leben begeben bis zu Verdrängungspolitik auf den Straßen.

Und all jene Menschen, die für das gute Leben für alle kämpfen – wie Kurd*innen und linke Aktivist*innen, Menschen in der Klimabewegung und im Kampf gegen Faschismus oder Rassismus -, bekommen die Repression des Staates zu spüren.

Die staatlichen Organe in Deutschland und weiten Teilen Europas werden immer autoritärer. Protest wird unter dem Vorwand der Sicherung der „öffentlichen Ordnung“ delegitimiert. Das Bild „öffentlicher Ordnung“ ist immer auch Rechtfertigung für die Polizei, sich hochzurüsten und in willkürlichen Gewaltexzessen Schreckensbilder zu erzeugen, wie der G20-Gipfel 2017 gezeigt hat. Aber auch der Paragraf 129 StGB ist ein Musterbeispiel für diese Politik, durch die jeder Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Keim erstickt werden soll. Bilder der staatlichen Repression sind für uns inzwischen Alltag. Damit finden wir uns nicht ab!

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28.10.23: Kundgebung „Freiheit für Kenan Ayas!“

Kundgebung des Solikomitees
28.10.23 | 14 Uhr | Jungiusbrücke / Jungiusstr. an der JVA

Kenan Ayas befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in Untersuchungshaft in der JVA Hamburg-Holstenglacis unter verschärften Haftbedingungen.

Die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden beschuldigen Kenan Ayas der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Angeblich habe er zwischen 2018 und 2020 verschiedene „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich geleitet, darunter das Gebiet Hamburg. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm „die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung“ vor. Legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden werden aus politischen Gründen als „terroristisch“ eingestuft.

Kenan Ayas lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns und war aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland am 15. März am Flughafen von Larnaka festgenommen worden, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Sein zyprischer Verteidiger Efstathiou hatte alle Rechtsmittel eingelegt, um die Auslieferung zu verhindern. Kenan bezeichnete die beantragte Auslieferung als „Dienstleistung des deutschen Staates für das Erdoḡan-Regime“. In der Türkei war Ayas aufgrund seiner politischen Aktivitäten insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis, zuletzt im Zusammenhang mit einem der zahlreichen sogenannten KCK-Verfahren.

Mehr Infos: https://kenanwatch.org

10.9.23: Infoveranstaltung „Freiheit für Kenan Ayaz!“

Das Soli-Komitee Free Kenan lädt zu einer Veranstaltung in Hamburg ein. Der zypriotische Anwalt Efstathious C. Efstathiou und seine deutsche Kollegin Antonia v. d. Behrens werden über den Fall des an Deutschland ausgelieferten Kurden Kenan Ayaz berichten.

Sonntag, 10.09.2023
18.30 Uhr
Centro Sociale

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz (bürgerlich Ayas) befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Es gelten für ihn verschärfte Haftbedingungen, obwohl ihm keinerlei Gewalttat vorgeworfen wird. Es werden ihm lediglich legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden in der Zeit von 2018 bis 2020 vorgeworfen, die als Mitgliedschaft in der PKK gewertet werden. Aus politischen Gründen werden diese als „terroristische“ Handlungen eingestuft, die dem Paragrafen 129b Strafgesetzbuch (StGB) unterfallen.

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Loïc erneut in Haft

Der ehemalige G20-Gefangene Loïc ist kurz nach seiner Freilassung in Frankreich erneut festgenommen worden. Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von https://de.indymedia.org/node/288158 vom 23.6.23

Mit Loïc kämpfen wir in Bure gegen die Atomkraft, ihre Waffen, ihren Müll und ihre Welt. Heute findet sich unser Freund erneut in den Kerkern des Staates wieder. Nachdem eine Anti-Terror-Einheit am Dienstagmorgen um 8.30 Uhr eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Loïc eine Waffe an den Kopf gehalten hatte, wurde er verhaftet und in Niort vorgeführt.

Was wird ihm vorgeworfen?

  • Beteiligung an einer Gruppierung, die am 25. März in Sainte-Soline Gewalttaten begehen wollte;
  • Hehlerei einer Gendarmerieweste ;
  • ein „ACAB“-Tag auf einem Gendarmeriefahrzeug.

Jeder weiß seit Wochen, dass es in Sainte-Soline die Polizei und die Gendarmerie waren, die wissentlich unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben. Allein diese Gewalt ist es wert, verurteilt zu werden.

Loïc ist aufgrund seiner politischen Überzeugungen und seines Engagements eingesperrt. Er ist eine leichte Beute für eine Regierung, die ihre viel zu fragile Entscheidung zur Auflösung von „les soulèvements de la terre“ untermauern muss, um dem Bauernverband FNSEA entgegenzukommen.

Loïc, der am Donnerstag, den 22. Juni dem Richter vorgeführt wurde, lehnte das Schnellverfahren ab, in der Hoffnung, Zeit und Freiheit zu haben, um seine Verteidigung vorzubereiten. Er hoffte auch, seine beiden Arbeitsplätze behalten zu können. Loïc ist sowohl Gemüsebauer in der Nähe von Bure (Meuse) als auch Pfleger in Laxou (Meurthe-et-Moselle). Doch im Namen einer angeblichen Wiederholungsgefahr entschieden der Staatsanwalt und der Richter anders: Sie beschlossen ihn bis zum 27. Juli, dem Tag seiner Gerichtsverhandlung, in Untersuchungshaft zu behalten.

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Zwei Verurteilte im Parkbankverfahren wieder in Haft

Wir dokumentieren einen Artikel von https://de.indymedia.org/node/268608

+++ [HH] Weiterer Gefährte im Parkbankverfahren wieder in Haft +++

Es ist soweit. Der zweite Gefährte, welcher im sog. Parkbankverfahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hat heute seine Reststrafe von ca 2 Monaten in der JVA Billwerder in Hamburg angetreten.
Wenn ihr ihm schreiben wollt, könnt ihr das hier machen.

JVA Billwerder
Buchnummer 650/23/1
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg

Der andere Gefangene welcher im gleichen Verfahren verurteilt wurde und eine Reststrafe bis Ende Juli absitzen muss, wurde in die JVA Glasmoor verlegt. Ihm könnt ihr unter folgender Adresse schreiben:

JVA Glasmoor
Buchnummer 63/23/6
Am Glasmoor 99
22851 Norderstedt

Revisionsverhandlung im so genannten Parkbankprozess

Wir dokumentieren einen Artikel von parkbanksolidarity.blackblogs.org:

+++ Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt!+++

In den vergangenen Wochen hat der Revisionsprozess gegen die Gefährtin im sog. Parkbankprozess am Hamburger Landgericht stattgefunden, in welchem drei Gefährt*innen im Jahr 2021 für die Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung verurteilt wurden.

Der jetzige Revisionsprozess lief über insgesamt 2 Tage, wobei wir uns diesmal dafür entschieden haben, uns den Medientumult zu sparen und den Prozess mit Freund*innen und Gefährt*innen zu begleiten.

Wie zu erwarten war, zeigte sich Generalstaatsanwalt Schakau von seiner gewohnten Seite und zeterte über die Verhandlungstage hinweg vor der Kammer herum was das Zeug hielt.

Die Kammer folgte den Theorien von Staatsanwaltschaft und Bullen insofern nicht, als dass die Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten nun für 4 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss die Gefährtin innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils 60 Sozialstunden ableisten.

Außerdem sei hier nochmals erwähnt, dass einer der Gefährten im selben Verfahren (dessen Revision bereits 2022 verworfen wurde) seine Reststrafe von 6 Monaten im Januar antreten musste.

Der Haftantritt der dritten Person steht voraussichtlich in diesem Jahr an.

Wir werden auch diesen Weg gemeinsam und solidarisch gehen!

Achtet auch weiterhin auf Ankündigungen

Für die soziale Revolte
Freiheit für alle