Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ
Am gestrigen Freitag endete die Hauptverhandlung gegen Kadri Saka am OLG Hamburg mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige von Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme im Januar 2024 als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen war und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.