10.01.24: Auf Wunsch von Erodǧan – Der Fall Kenan Ayas + Kundgebung und weitere Prozesstermine

Veranstaltung zu dem Verfahren gegen Kenan Ayas am 10. Januar 2023 um 19.00 Uhr im Kölibri

Der kurdische Politiker und Aktivist Kenan Ayas befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK seit Anfang Juni 2023 in Untersuchungshaft in der UHA Holstenglacis. Auf der Veranstaltung berichten sein zypriotischer Verteidiger, zypriotische Abgeordnete und ein Journalist über das Verfahren, das zu einem deutsch-zypriotischen Politikum geworden ist. Sie berichten über den breiten Widerstand auf Zypern gegen die Auslieferung von Kenan Ayas und die Unterstützung für die kurdische Freiheitsbewegung sowie von ihrer Sicht auf das deutsche Strafverfahren vor dem Hansatischen Oberlandesgericht.

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Prozess gegen kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz in Hamburg

Am kommenden Freitag, 3.11.2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Die Bundesanwaltschaft wirft Ayaz vor, zwischen 2018 und 2020 in Hamburg und anderen Gebieten für die PKK gearbeitet zu haben und klagt ihn wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (§ 129b) an. Die konkreten Tatvorwürfe sind die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen sowie das Sammeln von Spenden.

„In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz nichts anderes vorgeworfen, als Mitglied der PKK zu sein. Insbesondere werden ihm keine Gewalttaten oder die Beteiligung an PKK-Anschlägen vorgeworfen“, forderte die Verteidigung von Ayaz bereits vor einigen Wochen die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In ihrer Anklage stützt sich die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen auf unbelegte Informationen des deutschen Geheimdienstes, Vermutungen und Textnachrichten, die sich nach der Lesart der Staatsanwaltschaft auf die Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen und das Sammeln von Spenden beziehen.

Ayaz wurde in der Türkei bereits im Alter von 19 Jahren willkürlich festgenommen, zwölf Jahre inhaftiert und erlitt Folter. Nach seiner Freilassung konnte er die Türkei verlassen und lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Mitte März 2023 wurde Ayaz am Flughafen von Larnaka aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Anfang Juni wurde er trotz Protesten auf Zypern an Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Hamburg in Untersuchungshaft. Dort galten für ihn lange verschärfte Haftbedingungen. Er musste 23 Stunden in einer Einzelzelle verbringen und auch den einstündigen Hofgang alleine und in Isolation verbringen.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung von Kenan Ayaz. „Im Fall von Kenan Ayaz werden wieder einmal ausschließlich legale Tätigkeiten zur politischen Verfolgung eines linken Aktivisten benutzt. Die deutschen Behörden machen sich dabei zu einem Erfüllungsgehilfen des Erdoğan-Regimes. Mit ihrem Haftbefehl unterstützen sie die Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller und machen dabei auch nicht vor seinem Schutzstatus als politischer Flüchtling halt.“

Sommerfeld fordert nicht nur angesichts der anhaltenden Verfolgung in der Türkei ein Ende des seit nunmehr 30 Jahren bestehenden PKK-Verbots in Deutschland. „Wir protestieren gegen die anhaltende Kriminalisierung der kurdischen und türkischen Linken. Wir fordern die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots sowie die umgehende Abschaffung der Paragrafen 129/a/b.“

Prozesstermine Kenan Ayas

Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg
1. Stock, Saal 237, jeweils um 9.30 Uhr

Termine: 03.11., 07.11., 13.11., 16.11., 23.11., 24.11., 27.11., 30.11., 05.12., 07.12., 11.12., 14.12., 19.12., 20.12., und 21.12.2023.

Kundgebung zum Prozessbeginn vor dem Oberlandesgericht
03.11.23, 8.30 Uhr

Joint press release on the case of Kenan Ayas – Trial set to begin on November 3rd (19.10.23)

Spendenkonto:
Rote Hilfe Hamburg
IBAN: DE06 2001 0020 0084 6102 03
Stichwort: Free Kenan

Mehr Infos: https://kenanwatch.org

28.10.23: Kundgebung „Freiheit für Kenan Ayas!“

Kundgebung des Solikomitees
28.10.23 | 14 Uhr | Jungiusbrücke / Jungiusstr. an der JVA

Kenan Ayas befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in Untersuchungshaft in der JVA Hamburg-Holstenglacis unter verschärften Haftbedingungen.

Die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden beschuldigen Kenan Ayas der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Angeblich habe er zwischen 2018 und 2020 verschiedene „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich geleitet, darunter das Gebiet Hamburg. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm „die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung“ vor. Legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden werden aus politischen Gründen als „terroristisch“ eingestuft.

Kenan Ayas lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns und war aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland am 15. März am Flughafen von Larnaka festgenommen worden, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Sein zyprischer Verteidiger Efstathiou hatte alle Rechtsmittel eingelegt, um die Auslieferung zu verhindern. Kenan bezeichnete die beantragte Auslieferung als „Dienstleistung des deutschen Staates für das Erdoḡan-Regime“. In der Türkei war Ayas aufgrund seiner politischen Aktivitäten insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis, zuletzt im Zusammenhang mit einem der zahlreichen sogenannten KCK-Verfahren.

Mehr Infos: https://kenanwatch.org

10.9.23: Infoveranstaltung „Freiheit für Kenan Ayaz!“

Das Soli-Komitee Free Kenan lädt zu einer Veranstaltung in Hamburg ein. Der zypriotische Anwalt Efstathious C. Efstathiou und seine deutsche Kollegin Antonia v. d. Behrens werden über den Fall des an Deutschland ausgelieferten Kurden Kenan Ayaz berichten.

Sonntag, 10.09.2023
18.30 Uhr
Centro Sociale

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz (bürgerlich Ayas) befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Es gelten für ihn verschärfte Haftbedingungen, obwohl ihm keinerlei Gewalttat vorgeworfen wird. Es werden ihm lediglich legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden in der Zeit von 2018 bis 2020 vorgeworfen, die als Mitgliedschaft in der PKK gewertet werden. Aus politischen Gründen werden diese als „terroristische“ Handlungen eingestuft, die dem Paragrafen 129b Strafgesetzbuch (StGB) unterfallen.

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23.6.23: Freiheit für Kenan!

Wir dokumentieren einen Aufruf des Solikreises:

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit für Kenan!

Kundgebung vor der JVA Holstenglacis
Freitag, 23.6., 19 Uhr

Nach dem Wahlsieg Erdogans in der Türkei macht sich die deutsche Exekutive daran, ihrem Nato-Bündnispartner auch bei uns weitere politische Gegner*innen vom Hals zu schaffen. Sie ließ den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz von Zypern ausliefern. Nun sitzt er unter verschärften Haftbedingungen im UG Holstenglacis. Er soll nach Paragraf 129a und b des Terrorismus angeklagt werden, weil er zwischen 2018 und 2020 in Deutschland Veranstaltungen und Demos organisierte und der PKK nahestehen soll.

Gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung!

02.03.22: Tatort Kurdistan Cafe – Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Tatort Kurdistan Cafe am 2. März 2022, 19:00 Uhr, Centro Sociale (2G+ Veranstaltung)

Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Seit 28 Jahren gilt in der Bundesrepublik das „PKK-Betätigungsverbot“, welches zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gewalt in Nordkurdistan, im Südosten der Türkei, am intensivsten war, tausende kurdische Intellektuelle auf der Straße ermordet, kurdische Dörfer und Städte durch die Politik der verbrannten Erde zerstört wurden. Seitdem hat die juristische Repression nicht abgenommen – § 129b StGB wird weitläufig auf politisch aktive Kurd:innen angewandt, obgleich sich ihre Tätigkeiten im demokratischen Rahmen bewegen.

Die Verbotspolitik zieht jedoch nicht nur die juristische Repression mit sich. Vielmehr hat sie Auswirkungen auf nahezu alle Aspekte des Lebens von Kurd:innen hier. Aufenthalte und Asylanträge werden nicht gewährt, die Einbürgerung untersagt, in einigen Fällen sogar das Sorgerecht für die Kinder angegriffen.

Im Café werden zwei Referent:innen von diesen multiplen Auswirkungen des Verbots sprechen. Zum einen wird Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange zu den vielfältigen Einschränkungen in den aufenthalts- und strafrechtlichen Bereichen hier lebender Menschen referieren. Zum anderen wird Holger vom Rechtshilfeverein Azadî von den aktuellen Fällen der Verbotspraxis und den laufenden Prozessen berichten.