§129 Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus Hamburg eingestellt

Durch eine großangelegte Polizeiaktion mit 28 Hausdurchsuchungen kam am 31.08.2020 ans Licht, dass gegen 24 Genoss:innen, die dem Roten Aufbau Hamburg zugerechnet wurden, wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§129) bzw. terroristischen (§129a) Vereinigung ermittelt wurde. Ende des letzten Jahres wurde diese Ermittlungsverfahren nun eingestellt.
Wir freuen uns, dass das Bedrohungsszenario eines Mammut-Prozesses mit den durch den §129 möglichen Strafmaßen für die Genoss:innen abgewandt ist!

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4.11.23: Demo „United gegen Repression! Für eine solidarische Gesellschaft“

4. November 2023
13 Uhr | Hansaplatz, Hamburg

Tagtäglich sehen wir Bilder staatlicher Gewalt. Polizist*innen, die Menschen erschießen und Proteste gewaltsam zerschlagen, Abschiebebehörden, die Familien entzweien, Gewalt gegenüber Menschen, die sich auf gefährlichen Fluchtrouten auf die Suche nach einem sicheren Leben begeben bis zu Verdrängungspolitik auf den Straßen.

Und all jene Menschen, die für das gute Leben für alle kämpfen – wie Kurd*innen und linke Aktivist*innen, Menschen in der Klimabewegung und im Kampf gegen Faschismus oder Rassismus -, bekommen die Repression des Staates zu spüren.

Die staatlichen Organe in Deutschland und weiten Teilen Europas werden immer autoritärer. Protest wird unter dem Vorwand der Sicherung der „öffentlichen Ordnung“ delegitimiert. Das Bild „öffentlicher Ordnung“ ist immer auch Rechtfertigung für die Polizei, sich hochzurüsten und in willkürlichen Gewaltexzessen Schreckensbilder zu erzeugen, wie der G20-Gipfel 2017 gezeigt hat. Aber auch der Paragraf 129 StGB ist ein Musterbeispiel für diese Politik, durch die jeder Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Keim erstickt werden soll. Bilder der staatlichen Repression sind für uns inzwischen Alltag. Damit finden wir uns nicht ab!

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Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!

Pressemitteilung des Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand:

Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.

Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.

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16.2.23: Feindbild Links

Infoveranstaltung zum aktuellen §129(a) Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus in Hamburg

Donnerstag, 16.2.23
20 Uhr, Centro Sociale

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg Ermittlungen gegen mutmaßliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“). Offensichtlich wurde dies durch Hausdurchsuchungen gegen 24 Genoss*innen im August des Jahres.

Die hierdurch bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Einzelne reichen von der Teilnahme an einzelnen Demonstrationen bis hin zur Zurechnung beliebiger militanter Aktionen in Hamburg. Abseits der einzelnen Bausteine des Ermittlungskonstrukts wird dem Roten Aufbau als Organisation vorgeworfen, die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen und durch den Sozialismus ersetzen zu wollen. Dieser Vorwurf offenbart den Kern einer gegen linke Strukturen gerichteten Gesinnungsjustiz.

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund der Paragrafen 129 haben, werden auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der Angeklagten. Die bekannt gewordenen, willkürlichen Ermittlungskonstrukte legen nahe, dass problemlos weitere Teile der Linken in Hamburg und darüber hinaus in das Verfahren einbezogen sind.

Auf der Veranstaltung berichten Aktivist*innen des Solidaritätskreis „Standhalten – Gemeint sind wir alle“ und der Roten Hilfe Hamburg über den allgemeinen Charakter und Ziele der Paragrafen 129, die Tradition der Kriminalisierung linker Strukturen sowie den aktuellen Stand des Verfahrens gegen mutmaßliche Aktivist*innen des Roten Aufbaus.

Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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24.11.22: Zeug*innenvorladung – was nun?

Veranstaltung zum Umgang mit Zeug*innenvorladungen mit den Rechtsanwältinnen Britta Eder und Yasemin Kostik und der Roten Hilfe Hamburg

24. November 2022 – 19:30 Uhr – Centro Sociale – Sternstraße 2

Staatliche Repression gegen emanzipatorische Bewegungen ist allgegenwärtig: Sie zeigt sich in massenhaften Strafbefehlen gegen Antifas und in Großprozessen mit Vorwürfen nach §§129 a und b gegen Aktivist:innen. Aber auch gegenüber der Klimagerechtigkeitsbewegung hat sich der Wind gedreht und die Verfolgung durch Repressionsbehörden nimmt zu.

Dass wir als Beschuldigte, egal ob bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht, immer die Aussage verweigern sollten, ist mittlerweile den meisten klar. Aber wie verhält man sich als Zeug:in? Gesetzlich gibt es kein Aussageverweigerungsrecht. Doch deshalb Genoss:innen und Freund:innen zu belasten, ist keine gute Idee. Wie kann ich mich also als Zeug:in verhalten? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich nicht mitspiele?

Die Rote Hilfe Hamburg beschäftigt sich in der Veranstaltung zusammen mit zwei solidarischen Anwältinnen mit diesen Fragen. Wir informieren über die rechtliche Lage, geben Beispiele aus der Repressionspraxis und möchten solidarische Antworten zur Diskussion stellen.

All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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