Unterstützungsantrag stellen

„Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden..“ (aus §2 der Satzung der Roten Hilfe)

Die Antragstellung erfolgt in der Regel persönlich bei der Ortsgruppe (Kontakt- und Beratungszeiten)

Falls du nicht aus dem Großraum Hamburg kommst, findest du hier die nächstliegende Ortsgruppe: https://www.rote-hilfe.de/kontakt

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages

Anschreiben

Das Anschreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Deinen Namen, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse für mögliche Rückfragen, unbedingt IBAN und BIC.
  • Kurze Schilderung des Vorfalls:
    Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess?
    An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion; Wo und wann hat sie stattgefunden?; Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen)?
  • Was wird dir konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens:
    Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen?
    Hat ein Prozess stattgefunden?
    Gab es andere Betroffene?
    Wie ist das Verfahren ausgegangen?
    Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Gesamtsumme der Kosten, zu denen du einen Antrag stellst

Weitere Infos zum Verfahren (optional, sofern zutreffend):

  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab / gibt es Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Welche weiteren Kosten sind zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?

Kopierte Nachweise

Alle Dokumente in Kopie, nicht im Original! Da wir keinen Kopierer vor Ort haben, bitte vorab Kopien machen.

  • Nachweise zu den entstandenen Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwält:innenkosten, ggf. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Unterlagen, die den Ablauf des Verfahrens o.ä. Dokumentieren: z.B. Vorladungen, Strafbefehle, Anklageschriften, Urteile (auch Einstellungsbescheide o.ä.)

Unterschriebene Einwilligungserklärung

Der Verarbeitung deiner persönlichen Daten in der Roten Hilfe musst du laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) explizit zustimmen. Dafür gibt es ein Informationsblatt über die Datenverarbeitung sowie eine Einwilligungserklärung, die du bei der Antragstellung von uns erhältst bzw. hier schon ausdrucken und unterschrieben mitbringen kannst. Die unterschriebene Einwilligungserklärung wird dann den anderen Unterlagen beigelegt.

Das zeitliche und finanzielle Prozedere

Der Antrag muss spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein.

Der Regelsatz für eine finanzielle Unterstützung liegt bei 50%. Unter gewissen Bedingungen kann dieser Satz gekürzt werden, wenn die Kriterien der Roten Hilfe nicht erfüllt sind. Bei finanziell prekären Lagen und fehlenden anderweitigen Solikassen kann die Unterstützung erhöht werden. Besprich dies dann direkt mit uns.

Informationen zu den Unterstützungskriterien der Roten Hilfe findest du hier:
https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfe-und-unterstuetzung
https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/haeufige-fragen-faq

Bezüglich der Rechtsanwaltskosten orientiert sich die Rote Hilfe in ihrer Unterstützung am sogenannten Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sprich deshalb vorab mit deinem:r Rechtsanwält:in ab, dass er:sie nur den Pflichtverteidigersatz berechnet. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

Die Ortsgruppe reicht den vollständigen Antrag zeitnah an den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. weiter. Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.