Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Kommt und unterstützt die Angeklagten!

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Prozessberichte und mehr Infos: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/ & https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

15.03.24 Antifa-Tresen in der Roten Flora: Internationaler Tag gegen Polizeigewalt

Podiumsgespräch mit der Roten Hilfe und Copwatch
15. März 2024 | Rote Flora
Einlass ab 19 Uhr | Beginn um 20 Uhr

Deutschland hat ein Polizeiproblem. Im Umfeld von linken Demonstrationen legt die Polizei immer häufiger ihre eigene Rechtsauffassung an den Tag. So werden Transparente verboten oder direkt ganze Demonstrationszüge eingekesselt bzw. angegriffen. Das Rondenbarg-Verfahren soll hier einen Präzedenzfall schaffen, um das Versammlungsrechtsrecht endgültig auszuhöhlen.

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18.01.24: Infoveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Donnerstag * 18.01.2024 * 19 Uhr
Lüttje Lüüd * Veddeller Brückenstraße 122 * Hamburg

Am 18.1. soll ein neues Verfahren zum Rondenbarg-Komplex eröffnet werden in Hamburg. Vor sechseinhalb Jahren griff eine Polizeieinheit eine Demonstration in einem Hinterhalt an und verletzte mehrere schwer und nahm 80 Personen fest.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will mit diesem Verfahren erneut das Versammlungsrecht einschränken, dagegen formiert sich aber auch Protest. Eine Demonstration am Samstag den 20.1. will seine Solidarität mit den Angeklagten zeigen.

Wir wollen am Tag der Eröffnung des Prozesses uns die Geschehnisse anschauen und bewerten. Ein damals festgenommener Genosse berichtet darüber und wir schauen einen Kurzfilm.

Mehr Infos: instagram.com/waterkant_antifa

20.01.24: Demonstration „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

ROndenbarg Komplex einstellen

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

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Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

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4.11.23: Demo „United gegen Repression! Für eine solidarische Gesellschaft“

4. November 2023
13 Uhr | Hansaplatz, Hamburg

Tagtäglich sehen wir Bilder staatlicher Gewalt. Polizist*innen, die Menschen erschießen und Proteste gewaltsam zerschlagen, Abschiebebehörden, die Familien entzweien, Gewalt gegenüber Menschen, die sich auf gefährlichen Fluchtrouten auf die Suche nach einem sicheren Leben begeben bis zu Verdrängungspolitik auf den Straßen.

Und all jene Menschen, die für das gute Leben für alle kämpfen – wie Kurd*innen und linke Aktivist*innen, Menschen in der Klimabewegung und im Kampf gegen Faschismus oder Rassismus -, bekommen die Repression des Staates zu spüren.

Die staatlichen Organe in Deutschland und weiten Teilen Europas werden immer autoritärer. Protest wird unter dem Vorwand der Sicherung der „öffentlichen Ordnung“ delegitimiert. Das Bild „öffentlicher Ordnung“ ist immer auch Rechtfertigung für die Polizei, sich hochzurüsten und in willkürlichen Gewaltexzessen Schreckensbilder zu erzeugen, wie der G20-Gipfel 2017 gezeigt hat. Aber auch der Paragraf 129 StGB ist ein Musterbeispiel für diese Politik, durch die jeder Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Keim erstickt werden soll. Bilder der staatlichen Repression sind für uns inzwischen Alltag. Damit finden wir uns nicht ab!

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Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!

Pressemitteilung des Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand:

Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.

Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.

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Loïc erneut in Haft

Der ehemalige G20-Gefangene Loïc ist kurz nach seiner Freilassung in Frankreich erneut festgenommen worden. Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von https://de.indymedia.org/node/288158 vom 23.6.23

Mit Loïc kämpfen wir in Bure gegen die Atomkraft, ihre Waffen, ihren Müll und ihre Welt. Heute findet sich unser Freund erneut in den Kerkern des Staates wieder. Nachdem eine Anti-Terror-Einheit am Dienstagmorgen um 8.30 Uhr eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Loïc eine Waffe an den Kopf gehalten hatte, wurde er verhaftet und in Niort vorgeführt.

Was wird ihm vorgeworfen?

  • Beteiligung an einer Gruppierung, die am 25. März in Sainte-Soline Gewalttaten begehen wollte;
  • Hehlerei einer Gendarmerieweste ;
  • ein „ACAB“-Tag auf einem Gendarmeriefahrzeug.

Jeder weiß seit Wochen, dass es in Sainte-Soline die Polizei und die Gendarmerie waren, die wissentlich unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben. Allein diese Gewalt ist es wert, verurteilt zu werden.

Loïc ist aufgrund seiner politischen Überzeugungen und seines Engagements eingesperrt. Er ist eine leichte Beute für eine Regierung, die ihre viel zu fragile Entscheidung zur Auflösung von „les soulèvements de la terre“ untermauern muss, um dem Bauernverband FNSEA entgegenzukommen.

Loïc, der am Donnerstag, den 22. Juni dem Richter vorgeführt wurde, lehnte das Schnellverfahren ab, in der Hoffnung, Zeit und Freiheit zu haben, um seine Verteidigung vorzubereiten. Er hoffte auch, seine beiden Arbeitsplätze behalten zu können. Loïc ist sowohl Gemüsebauer in der Nähe von Bure (Meuse) als auch Pfleger in Laxou (Meurthe-et-Moselle). Doch im Namen einer angeblichen Wiederholungsgefahr entschieden der Staatsanwalt und der Richter anders: Sie beschlossen ihn bis zum 27. Juli, dem Tag seiner Gerichtsverhandlung, in Untersuchungshaft zu behalten.

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22.6.: G20-Prozess vorm Amtsgericht

Solidaritätskundgebung ab 9 Uhr am Sievekingplatz

Am 22.6.22 soll vor dem Hamburger Amtsgericht erneut ein Prozess im Kontext G20-Gipfel 2017 stattfinden. Dem in Spanien lebenden angeklagten Aktivisten wird „besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch“ vorgeworfen, die Verhandlung findet vor einem Schöffengericht statt und ihm droht bei Verurteilung eine Gefängnisstrafe.

Der Betroffene befand sich in einer Gruppe, deren Personalien am Samstag des G20-Gipfels innerhalb der so genannten „Roten Zone“ von der Polizei kontrolliert wurden. Nachdem noch vor Ort von der Polizei Videoaufnahmen und Fotos von vorangegangenen Aktionen während des Gipfels verglichen wurden, nahm sie einige Personen der Gruppe für einen Tag in Polizeigewahrsam und leitete offenbar ein Ermittlungsverfahren ein. Im Nachklang kam es bei den Betroffenen auch zu Hausdurchsuchungen.

Um den Angeklagten zu unterstützen findet ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz statt.