All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

Weiterlesen

Führungsaufsicht für Mustafa Ç. teils gelockert – „Residenzpflicht“ bleibt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

OLG Hamburg: Entschärfung der Auflagen bei Freilassung von Mustafa Ç.

Das Hanseatische Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat die ursprünglich schikanösen Auflagen gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. (Amed), der am 5. August aus der Strafhaft entlassen werden soll, entschärft.

Weiterlesen

5 Jahre Bremen ohne Bewährung?

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Schikanöse Auflagen gegen (noch) inhaftierten kurdischen Aktivisten Mustafa Ç .

Nach Verbüßung der Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten, soll der kurdische Aktivist Mustafa Ç. (Amed) am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Um ihm das künftige Leben unerträglich zu machen, hat sie dem Kurden eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit
    * darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen
    * darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen
    * darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren
      oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder
      deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen
      des kurdischen Volkes stehen“
    * muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges
      Mobiltelefon bei sich tragen
    * muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung
      seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in
      betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“)
    * muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung
      dulden“ (Hauskontrolle)
    * muss er sich „alle 2 Wochen bei der örtlich zuständigen […]
      Polizeidienststelle […] melden“
    * muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der
      zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“
    * muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers
      oder des Senats Folge leisten“

Weiterlesen

[HB/HH] Drei Freunde im Fadenkreuz der Bremer Ermittlungsbehörden

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren:

Von Verden nach Bremen und zurück in unter 90 Sekunden

Über eine gescheiterte Brandstiftung, DNA-Spuren und autoritäre Formierung

Im Dezember 2020 veröffentlichten wir erstmals einen Bericht über unser laufendes Verfahren in Verden (Aller) – daran wollen wir anknüpfen. Konkret geht es diesmal um eine Anklage wegen versuchter Brandstiftung in Bremen, deren Widersprüche und Absurditäten.

Nehmt Einblick in die Logik deutscher Repressionsbehörden und ihrer Abläufe! Seid clever und zieht für euch Schlüsse!

Wir sind drei Freunde aus dem Raum Hamburg/Niedersachsen und sind Anfang Oktober 2018 in Verden (Aller) festgenommen worden. Dabei wurden uns ein Rollkoffer und eine Tragetasche mit Kanistern und Zündvorrichtungen zugeordnet. Die Repressionsbehörden führen seitdem ein Verfahren wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens gegen uns und haben weitere Verfahren eröffnet. Das BKA und die Bundesanwaltschaft haben ein Prüfverfahren gegen uns drei eingeleitet.

Weiterlesen