16.2.23: Feindbild Links

Infoveranstaltung zum aktuellen §129(a) Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus in Hamburg

Donnerstag, 16.2.23
20 Uhr, Centro Sociale

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg Ermittlungen gegen mutmaßliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“). Offensichtlich wurde dies durch Hausdurchsuchungen gegen 24 Genoss*innen im August des Jahres.

Die hierdurch bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Einzelne reichen von der Teilnahme an einzelnen Demonstrationen bis hin zur Zurechnung beliebiger militanter Aktionen in Hamburg. Abseits der einzelnen Bausteine des Ermittlungskonstrukts wird dem Roten Aufbau als Organisation vorgeworfen, die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen und durch den Sozialismus ersetzen zu wollen. Dieser Vorwurf offenbart den Kern einer gegen linke Strukturen gerichteten Gesinnungsjustiz.

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund der Paragrafen 129 haben, werden auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der Angeklagten. Die bekannt gewordenen, willkürlichen Ermittlungskonstrukte legen nahe, dass problemlos weitere Teile der Linken in Hamburg und darüber hinaus in das Verfahren einbezogen sind.

Auf der Veranstaltung berichten Aktivist*innen des Solidaritätskreis „Standhalten – Gemeint sind wir alle“ und der Roten Hilfe Hamburg über den allgemeinen Charakter und Ziele der Paragrafen 129, die Tradition der Kriminalisierung linker Strukturen sowie den aktuellen Stand des Verfahrens gegen mutmaßliche Aktivist*innen des Roten Aufbaus.

Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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[HB/HH] Drei Freunde im Fadenkreuz der Bremer Ermittlungsbehörden

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren:

Von Verden nach Bremen und zurück in unter 90 Sekunden

Über eine gescheiterte Brandstiftung, DNA-Spuren und autoritäre Formierung

Im Dezember 2020 veröffentlichten wir erstmals einen Bericht über unser laufendes Verfahren in Verden (Aller) – daran wollen wir anknüpfen. Konkret geht es diesmal um eine Anklage wegen versuchter Brandstiftung in Bremen, deren Widersprüche und Absurditäten.

Nehmt Einblick in die Logik deutscher Repressionsbehörden und ihrer Abläufe! Seid clever und zieht für euch Schlüsse!

Wir sind drei Freunde aus dem Raum Hamburg/Niedersachsen und sind Anfang Oktober 2018 in Verden (Aller) festgenommen worden. Dabei wurden uns ein Rollkoffer und eine Tragetasche mit Kanistern und Zündvorrichtungen zugeordnet. Die Repressionsbehörden führen seitdem ein Verfahren wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens gegen uns und haben weitere Verfahren eröffnet. Das BKA und die Bundesanwaltschaft haben ein Prüfverfahren gegen uns drei eingeleitet.

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Observationen gegen Anarchist*innen

Wir dokumentieren einen Artikel von de.indymedia.org:

Im November 2021 erhielten drei Hamburger Anarchist*innen die Benachrichtigung, in zwei verschiedenen Zeiträumen vom Hamburger Staatsschutz des LKAs observiert worden zu sein. Die Maßnahmen stehen in Kontinuität des sogenannten „Parkbankverfahrens“. Auch ist es wahrscheinlich, dass die Betroffenen von den Behörden als „Gefährder“ betrachtet werden.

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G20 als Datengewinnungsparadies

Wir dokumentieren einen Artikel aus dem neuen deutschland vom 29.10.2021

Vier Jahre nach dem Gipfel in Hamburg: Polizeidatenbank »Schwarzer Block« führt 7578 Beschuldigte und Verdächtigte

Von Gaston Kirsche, Hamburg

Die »Soko Schwarzer Block«, größte Hamburger Sonderkommission aller Zeiten, wurde nach den Protesten gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg aufgebaut. Sie sollte nach Protestierenden fahnden und ermitteln, ob sie Rechtsverstöße begangen hätten. Drei Jahre später wurde sie aufgelöst. Seitdem besteht sie nur noch als verkleinerte Ermittlungsgruppe des Hamburger Staatsschutzes fort. Geblieben ist aber eine immense Datensammlung zur »Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei der Strafverfolgung«. Ihr Inhalt wird weitgehend geheimgehalten.

18 sogenannte Crime-Datenbanken gibt es, doch jene mit dem Namen »Schwarzer Block« ist bei weitem die umfangreichste: Sie führt rund 11 000 Personen, darunter 7 578 Beschuldigte und Verdächtigte, gegen die ermittelt wird. Das brachten aber erst zwei parlamentarische Anfragen der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ans Licht. »Dass diese Soko Daten sammelte, oftmals recht freihändig interpretierte und in rechtlich äußerst fragwürdigen, teils europaweiten Fahndungsaufrufen breit veröffentlichte, ist weder neu noch überraschend«, sagt Johann Heckel von der Roten Hilfe Hamburg. Ähnlich äußert sich auch Deniz Çelik, Abgeordneter und Fachsprecher für Innenpolitik der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft im Gespräch mit »nd«. Und fügt hinzu: »Für eine datenbasierte Polizeiarbeit war der G20-Gipfel ein wahres Datengewinnungsparadies. Allein die über 400 Ingewahrsamnahmen, unzählige Personalienfeststellungen und natürlich auch die fast 100 Terabyte Bildmaterial dürften dafür ein guter Datenlieferant gewesen sein«.

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Ein „Schwarzer Block“ von 11.000 Menschen

Wir dokumentieren im folgenden einen Artikel, der erstmals in der Rote Hilfe Zeitung 1/2021 veröffentlicht wurde:

Hamburgs Staatsschutz pflegt eine gigantische und äußerst fragwürdige G20-Datenbank

Nach dem G20-Gipfel vor bald vier Jahren hat die Hamburger Polizei eine riesige Datenbank angelegt – mit fast 11.000 Verdächtigen, Opfern, Zeug_innen und anderen irgendwie betroffenen Menschen. Das kam erst kürzlich heraus. Und bis heute drückt sich die Polizei um klare Ansagen zu dieser gigantischen Datensammlung.

Kurz nach dem von massiver Polizeigewalt überschatteten Gipfeltreffen hatte die Polizei eine Sonderkommission gegründet: die „SoKo Schwarzer Block“ zur ausschließlichen Ermittlung tatsächlicher oder vermeintlicher Vergehen von Gipfelgegner_innen. Dass diese SoKo Daten sammelte, oftmals recht freihändig interpretierte und bspw. in rechtlich äußerst fragwürdigen, teils europaweiten Fahndungsaufrufen breit veröffentlichte, ist weder neu noch überraschend.

Neu ist allerdings, dass es dafür eine eigene CRIME-Datenbank* gibt – und wie unglaublich groß, wie schwammig definiert und wie unbefristet sie ist. Das brachten erst zwei parlamentarische Anfragen der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ans Licht. Doch selbst auf Nachfrage antworten Polizei und Innenbehörde so gewunden, dass nicht nur viele Fragen offen bleiben, sondern sich auch neue auftun. Die werden relevant bleiben. Denn zwar wurde die SoKo nach fast drei Jahren intensiver Arbeit, oft im Graubereich der Legalität, im Februar 2020 zu einer Ermittlungsgruppe eingedampft. Aber der von ihr zusammengetragene riesige Datenberg wurde deshalb nicht aufgelöst. Im Gegenteil, die Sammlung wurde an den Hamburger Staatsschutz weitergereicht, das LKA 7. Das führt und nutzt sie weiterhin und will das wohl auch noch für einige Zeit und alle möglichen Ermittlungen tun.

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Drei Freunde – und eine explosive Mischung

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren, das seinen Ursprung in Verden an der Aller hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren noch eine ganze Weile dauern wird und wünschen den Betroffenen viel Kraft und Ausdauer.
Wir sind an eurer Seite…
Solidarität ist unsere Waffe!

Über erfundene Explosionsverbrechen, DNA und einen entfesselten Staat

Hiermit wollen wir euch über unsere laufenden Verfahren informieren, die Ereignisse der letzten zwei Jahre darlegen und diese inhaltlich kurz einordnen. Am Anfang unseres Verfahrens haben wir aus verschiedenen Überlegungen und unterschiedlichen Bedürfnissen keinen Sinn in der Veröffentlichung gesehen. Mit der Entnahme unserer DNA, laufenden Observationen und der Eröffnung weiterer Verfahren haben wir unsere Einschätzung geändert. Wir hoffen, euch einen Einblick in die Logik und Abläufe der Repressionsbehörden geben zu können und wollen zu einem bewussten Umgang motivieren.

Wir sind Anfang Oktober 2018 zu dritt im niedersächsischen Verden an der Aller festgenommen worden. Eine Polizeistreife hielt und setzte uns, mit Hand an der Waffe, fest. Innerhalb der Kontrolle eröffneten uns die Cops, dass uns ein Rollkoffer und eine Tasche gehören sollen. Sie behaupteten, in den Taschen Kanister mit einer nicht identifizierbaren Flüssigkeit sowie mehrere Zündvorrichtungen gefunden zu haben. Zeitgleich wurden zusätzliche Streifenwagen und Cops in Zivil zusammengezogen. Sie durchsuchten uns und nahmen uns anschließend in Gewahrsam. Auf der nächstgelegenen Polizeistation wurden wir erkennungsdienstlich behandelt. Die Cops fertigten Fotos an und beschlagnahmten unsere Klamotten und Schuhe. Parallel durchsuchten sie unsere Wohnungen in Hamburg und Niedersachsen. Mittels der beschlagnahmten Klamotten und Schuhe wurden Geruchsproben erstellt und diese an Spürhundeinheiten übergeben. Am Ort unserer Festnahme wurde mit Hilfe der Spürhunde ein Auto festgestellt, welches umgehend von der Spurensicherung durchsucht und beschlagnahmt wurde.

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Gegen den fortschreitenden Ausbau des Überwachungsstaats!

Wir dokumentieren eine aktuelle Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte:

Verfassungsbeschwerde gegen Trojaner-Einsatz durch Verfassungsschutz und Predicitive-Policing-Befugnisse der Polizei in Hamburg

GFF bereitet mit Klage auch Vorgehen gegen Änderung des Artikel 10-Gesetzes auf Bundesebene vor

Berlin/Hamburg, 23. November 2020 – Der Hamburger Verfassungsschutz und die Polizei verfügen seit April 2020 über scharfe Überwachungsinstrumente: Der Verfassungsschutz darf mit Trojanern verschlüsselte Kommunikation ausforschen, die Polizei mittels Algorithmen Personenprofile erstellen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und weitere NGOs erheben heute Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Gesetzesänderungen. „Angesichts der umstrittenen Überwachungspraxis von Geheimdiensten und wiederkehrender Polizei-Skandale sind neue Befugnisse für diese Behörden höchst bedenklich. Wie diese Befugnisse in Hamburg geregelt sind, ist darüber hinaus verfassungswidrig“, sagt Bijan Moini, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

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