! Update Blockupy-Kessel Ffm 2013 !

Folgend ein Text der OG Frankfurt vom 14.12.16:
Kesselklage abgewiesen – Bundesverfassungsgericht und Polizei Hand in Hand
Das Bundesverfassungsgericht hat eine der Verfassungsbeschwerden gegen
den Blockupy-Kessel 2013 abgelehnt. Diese Entscheidung
ist eine Schweinerei, die sich klar gegen linke Demonstrationen richtet.

Zwar betont das Gericht die Versammlungsfreiheit aller Bürgerinnen und
Bürger. Nüchtern betrachtet muss man aber sagen, dass das Urteil das
bereits übliche Polizeiverhalten gegen Linke rechtfertigt: Demos
stoppen, groß kesseln und massenhafte ED-Behandlungen. Die Einschätzung
der Lage erfolgt allein durch die Polizei. “Rechtssicherheit” nennt das
die Fachfrau_mann. Nicht nur für unsere Blockupy-2013-Kampagne ist das
ein herber Schlag. Ist die Kesselung rechtmäßig, gibt es auch keinen
Anspruch auf Geld. Für den Anspruch müsste das Festhalten durch die
Polizei zur Freiheitsberaubung erklärt werden. Doch das ist jetzt kaum
mehr möglich. Es sind zwar noch nicht alle Verfahren diesbezüglich
entschieden, aber der Beschluss gibt keinen Anlass zur Hoffnung, dass es
bei den anderen Verfassungsbeschwerden eine bessere Entscheidung geben wird.

Alle, die schon Klage eingereicht haben, bitten wir mit ihre_n
Anwält_innen Kontakt aufzunehmen. Die Anwält_innen, mit denen wir in
Kontakt stehen, raten nun dazu, von einer Klage abzusehen. Dem müssen
wir uns leider anschließen.

Es zeigt wieder einmal, dass es nicht diese oder jene Regierung, diese
oder jene Polizeimaßnahme, dieses oder jenes Urteil zu kritisieren ist,
sondern dass in diesem Staat alle Instrumente Hand in Hand arbeiten. Wir
dürfen angesichts solcher Urteile nicht vergessen, dass Recht haben und
Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind – und das wir Recht damit
haben, für eine bessere Welt zu kämpfen! Ihre Schweinereien erhärten
unseren Widerstand. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir schon längst
beschlossen haben, uns nicht auf diese Gerichte und diese
Entscheidungsträger_innen zu verlassen. Lassen wir uns von diesem
Ausgang nicht entmutigen, wir brauchen ihre Zustimmung nicht, solange
wir beieinander stehen. Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Stärke
Solidarität heißt!

Wir haben uns über das
große Interesse sehr gefreut und bedanken uns
für Eure Bereitschaft gegen diese Maßnahme vorzugehen. Gerne hätten wir
das zu einem besseren Ende gebracht.

Solidarische Grüße
Rote Hilfe – Ortsgruppe Frankfurt
http://frankfurt.rote-hilfe.de/

Blockupy-Kessel Ffm 2013-Schmerzensgeld einfordern!

Wer am 1. Juni 2013 in Frankfurt an der
Blockupy-Demonstration teilnahm und kurz nach dem Start hinter dem
Theater gekesselt wurde, hat womöglich Anspruch auf Schmerzensgeld!
Solltet ihr 2013 im Kessel gewesen sein, lest den unten stehenden Text und meldet euch schnell bei uns!


Allerdings ist das alles nicht so einfach, wie das letzte Mal – und die
Zeitnot ist größer denn je. Meldet euch also schnell bei uns, falls ihr
damals gekesselt wurdet und schreibt eine Mail an:
frankfurt-kessel@riseup.net (PGP-Key) oder kommt in unsere
Beratung im Exzess.

Letztes Jahr konnten wir eine große Schmerzensgeld-Kampagne gegen das
Polizeipräsidium Frankfurt fahren, da die Kesselung der M31-Demo am 31.
März 2012 unrechtmäßig war. Aus der polizeilichen Maßnahme wurde so eine
Freiheitsberaubung, die den Betroffenen bis zu 600 Euro Schmerzensgeld
brachte. Dieses konnte sehr einfach mittels eines formlosen Briefes beim
Polizeipräsidium eingefordert werden. Vorausgegangen waren dem sowohl
ein Urteil, das dem Kessel die Rechtmäßigkeit absprach und einige
erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld. Zwar stellten sich die Polizei
zunächst etwas quer und versuchte, alles zu verzögern. Letztlich musste
sie sich aber auf erneuten anwaltlichen Druck bereit erklären, alle
eingehenden Forderungen zu bearbeiten. Auf diese Weise wurde die Polizei
ca. 100.000 Euro los!

Beim Blockupy-Kessel ein Jahr später wurden abermals ca. 1000 Linke über
mehrere Stunden gekesselt. Anders als bei M31 fand kein Abtransport in
Gefangenensammelstellen statt, sondern Polizei, gekesselte und
nicht-gekesselte Demonstrantinnen verharrten stundenlang an Ort und
Stelle. Gegen den Kessel wird geklagt und das Verfahren ist zur Zeit dem
Bundesverfassungsgericht anhängig. Es gibt noch kein Urteil, ob der
Kessel legal oder illegal war. Dementsprechend gibt es auch noch keine
erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld. Ärgerlicherweise ändert das
nichts daran, dass ein Anspruch auf ein solches mit Ende diesen Jahres
verjährt!

Solltet ihr 2013 im Kessel gewesen sein, meldet euch schnell bei uns!
Wir können dann ein eventuelles weiteres Vorgehen besprechen!

Wir laden euch in diesem Zusammenhang auch am 8. Dezember um 19 Uhr ins
Studierendenhaus (Campus Bockenheim) ein. Auf einer vom „Arbeitskreis
kritischer Jurist_innen“ organisierten Veranstaltung werden die
„Initiative für Bürgerrechte und Demokratie“ und wir über solche
Kesselklagen diskutieren.
rhffm.blogsport.eu

Fr., 16.12.16 | Antirep-Kneipe in der Hafenvokü | Breite-Straße-Verfahren


Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg zur Antirep-Kneipe in der Hafenvokü ein.

An diesem Abend wird es einen Bericht zum Verlauf des Breite-Straße-Verfahrens geben und eine Einschätzung zum Urteil vom 5.12.16

weitere Infos zum Verfahren gibt es unter breitesoli.noblogs.org
ab 20 Uhr gibt es Essen, um 21 Uhr beginnt die Veranstaltung

Wir freuen uns auf euch!
Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action, Rote Hilfe

Flyer

Anwaltlicher Notdienst zum OSZE-Gipfel in Hamburg

Für die Zeit der zu erwartenden Proteste rund um den OSZE-Gipfel in Hamburg am 08. und 09.12.2016 haben Rechtsanwält*innen zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet. Anwält*innen werden bei Demonstrationen oder anderen Protestaktionen unmittelbar vor Ort sein, um Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern bei der Verwirklichung und Durchsetzung ihrer Grundrechte zu unterstützen und notwendigenfalls gegenüber den Polizeibehörden zu vertreten. Außerdem wird eine zentrale Aufgabe die Vertretung Betroffener von freiheitsentziehenden Maßnahmen durch die Polizei sein, die im Zusammenhang der Proteste gegen die Gipfel stehen. Hierfür wird der Notdienst bei Versammlungen, Protestaktionen und auch in den Gefangenensammelstellen präsent sein und beraten, sowie insbesondere bei richterlichen Anhörungen Betroffene anwaltlich vertreten.
Der Notdienst ist in Eilfällen unter der Nummer des EA erreichbar => +49 (0)40 432 78 778

weitere Infos gibt es auf Homepage des Anwaltlichen Notdienstes.

Repression im Vorfeld von Gipfelprotesten – EA-Info im Dez. 2016

Im Folgenden das EA-Info im Dezember 2016 (im Original hier):
Während unter Aktivist_innen die Vorbereitungen auf die Aktionen gegen den G20 erst beginnen, hat sich der Staatsapparat schon voll auf die politische Großlage eingestellt. Die Personalplanung steht, mehr als 10.000 Polizeikräfte werden im Einsatz sein, Sicherheitszonen im Stadtgebiet sind ausgerufen und zusätzliche Knastplätze werden freigehalten. Zu diesen Maßnahmen kommt weitere Repression hinzu. Im Vorfeld bedienen sich die Ermittlungsbehörden beispielsweise Anquatschversuchen, verdeckten Ermittler_innen, Observationen, Überwachung, („Gefährder“-)Ansprachen, Hausdurchsuchungen…
Vor größeren Gipfeltreffen gehören diese Repressionsmittel zum Standard. Auch vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm kam all das zum Einsatz. Die Mittel der Gegner_innen zu kennen heißt, einen verantwortlichen Umgang mit den eigenen Schwächen und Stärken erarbeiten zu können.

Anquatschversuche dienen unter anderem dazu, Informant_innen anzuwerben, sind aber auch dafür da, einfach nur einzuschüchtern. In der Regel sind es Mitarbeiter_innen des Verfassungsschutzes die hier aktiv werden. Sie haben keine polizeilichen Befugnisse sondern beschaffen sich mit nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen. Um ihr Agieren zu unterlaufen ist ein klarer, sofortiger Abbruch des Gesprächsversuchs das Mittel der Wahl. Je deutlicher dieser ausfällt und je schneller der Vorfall veröffentlicht wird, desto eher wird der Erfahrung nach kein weiterer Versuch unternommen. Neben dem Schutz davor, erneut angesprochen zu werden, besteht durch die Veröffentlichung für andere die Möglichkeit, aufmerksamer zu werden und einen Umgang damit zu finden.
Weiteres dazu findet ihr hier.

Verdeckte Ermittler_innen (VE) sind Polizeibeamt_innen. Es ist davon auszugehen, dass bereits VEs platziert sind oder noch an die, aus ihrer Sicht, geeignete Stelle/Gruppe gesetzt werden sollen. Klar ist: die Szene braucht offene Räume, wo neue Leute Anschluss finden können. Aber für bestimmte politische Aktionen kommen nur geschlossene Gruppen in Frage, deren Mitglieder ihren jeweiligen Hintergrund kennen und sich vertrauen (lest dazu unbedingt unseren Post zum Umgang mit VEs in unseren Zusammenhängen).
VEs agieren unter einer Tarnidentität mit echtem Ausweis und voller Geschäftsfähigkeit. Sie sollen die Szene ausspionieren und sammeln alle Informationen die sie kriegen können. Für diese Tätigkeit sind sie mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, die sie berechtigen, auch in den Nahbereich von Personen vorzudringen. Sie betreten Wohnungen und Privaträume und verhalten sich wie alle anderen auch. Die enttarnten Fälle zeigen den fortdauernden politischen Willen der Repressionsbehörden, auch rechtswidrig die Szene auszuspionieren.
(Infos zu den letzten drei Enttarnungen findet ihr unter:
VE Iris Plate: http://verdeckteermittler.blogsport.eu/
VE Maria Böhmichen: https://enttarnungen.blackblogs.org/
VE Astrid Oppermann: https://verdeckteermittlerinhh.blackblogs.org/ )

Überwachung und Observation sind sehr vielfältig. Die einfachsten Situationen des Alltags am Telefon, in der Kneipe, auf der Demo beinhalten viele Möglichkeiten für den Staatsapparat, Einblick in die Strukturen der Szene zu bekommen. Bei einer offenen Überwachung geht es neben der Informationsbeschaffung (wer trifft wen wo, welche Gruppen nehmen an welchen Vernetzungstreffen teil, etc.), auch um Verunsicherung.
Verdeckte Überwachung 
hat das Ziel, Informationen zu sammeln. Es macht keinen Unterschied, ob in einem konkreten Fall ermittelt wird oder ob präventiv die Strukturen aufgeschlüsselt werden sollen, um sie dann zu gegebener Zeit anzugreifen. Beides hat zum Ziel, den Widerstand der Struktur zu schwächen.
Bei Telefonüberwachung interessieren sich die Repressionsbehörden neben den Gesprächsinhalten auch für die Datenverbindungen, die Dauer und die Zeit der Gespräche. Es gibt keinen simplen und wirksamen Schutz gegen das Abhören von Telefonaten. Daher sollten Telefonate auf das Nötigste beschränkt werden; zusätzlich die Messenger-App „Signal“ zu verwenden erhöht die Sicherheit. Es ist auch möglich das Telefon oder Handy zu nutzen, um den Raum, in dem es sich befindet, abzuhören. Sicherheit bietet hier nur, kein Telefon dabei zu haben.
Bei der Funkzellenabfrage werden alle Mobiltelefone erfasst, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Funkzelle angemeldet haben. Nicht nur darum darf das Handy auch gerne mal zu Hause bleiben – das erschwert auch die Erstellung eines Bewegungsprofils.
Bei Mailüberwachung werden sowohl 
Inhalte erfasst als auch welche Adressen miteinander korrespondieren. Gegen das Mitlesen der Inhalte hilft, diese mit GPG zu verschlüsseln. Aber auch jede noch so effektive Verschlüsselung sollte eine_n nicht in falscher Sicherheit wiegen – bei Kommunikation gilt: egal ob in der Kneipe oder verschlüsselt, es gibt Dinge, die nicht in einem angreifbaren Rahmen besprochen werden sollten.
Bei der Überwachung der Datenverbindungen vom PC/Handy wird 
erfasst, welche Internetseiten aufgerufen werden. Dagegen schützt das Anonymisierungs-Tool TOR.
Der Großteil der Stadt sowie der gesamte öffentliche Nahverkehr sind mittlerweile videoüberwacht. Auch hiermit können Bewegungsprofile erstellt werden. Immer wieder werden auch szenerelevante Orte und Objekte überwacht.

Im Vorfeld von Aktionen/Demonstrationen sprechen Polizeibeamt_innen häufig Aktivist_innen an, um ihnen mitzuteilen, dass sie im Fokus der Behörden stehen und ihr Handeln genau in den Blick genommen wird (sogenannte „Gefährder“-Ansprachen). In diesem Zuge können auch Auflagen erteilt werden, z.B. aus bestimmten Gebieten fernzubleiben oder sich regelmäßig auf einer Polizeidienststelle zu melden. Der Ort der Ansprache ist beliebig. So wurden Aktivist_innen zu Hause oder auf der Arbeit aufgesucht, auf der Straße angesprochen oder zum Gespräch einbestellt.
Sprecht in eurer Gruppe darüber, was das für eure Aktivitäten heißt. Informiert die Antirepressionsgruppen eurer Stadt. Auch eine anwaltliche Beratung kann Sicherheit geben.

Im Vorfeld von großen Gipfeln ist es in der Vergangenheit zu Hausdurchsuchungen gekommen. Wichtig ist, sich gedanklich mit der Situation auseinander gesetzt zu haben, um handlungssicher zu sein. Regelmäßiges gründliches Aufräumen in den Zimmern und auf Speichermedien führt dazu, dass weniger (belastbares) Material gefunden werden kann. Verschlüsselung von Rechnern und Handys schützt diese vor dem Auslesen der auf ihnen gespeicherten Daten, ein Schredder vernichtet handschriftliche Aufzeichnungen.
Grundsätzlich gilt es, bei einer Hausdurchsuchung Ruhe zu bewahren und zu versuchen, die Handlungssouveränität zu behalten. Zu Beginn der Hausdurchsuchung sollte man sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. So wird klar, was gesucht wird und wie der Tatvorwurf lautet. Zum Tatvorwurf sollte mensch unbedingt schweigen! Wenn irgendwie möglich sollten außerdem anwaltlicher Beistand und eigene Zeug_innen hinzugezogen werden. Der Anruf bei einer Anwaltskanzlei (oder dem EA – das EA-Handy ist nachts und am frühen morgen immer erreichbar) darf von der Polizei nicht verwehrt werden. Die Durchsuchung muss Zimmer für Zimmer erfolgen. In WGs darf nur das Zimmer des/der Tatverdächtigten und gemeinschaftlich genutzte Räume durchsucht werden. Beschlagnahmt werden dürfen Gegenstände, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sind, aber auch strafrechtlich relevante Zufallsfunde. Im Anschluss an eine Hausdurchsuchung sollte ein Gedächtnisprotokoll geschrieben werden. Die Hausdurchsuchung sollte außerdem schnell veröffentlicht werden, spätestens nach deren Ende. – Mehr zu Hausdurchsuchungen hier und an anderer Stelle auf dieser Seite.

Der Schutz der Strukturen geht uns alle an und muss gemeinsamen getragen werden.
Lasst uns der Repression solidarisch entgegentreten!

Hilfe und Unterstützung bieten:
EA Hamburg (https://eahh.noblogs.org/, Kontakt über 040 432 78 778, Handy nachts und am frühen morgen: Nummer auf dem Anrufbeantworter – außerdem Veranstaltungen und Beratung für große und kleine Gruppen, Hausprojekte usw. auf Anfrage).
Rote Hilfe Hamburg (https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/, Sprechstunde dienstags ab 19:30 Uhr im Centro Sociale).
Out of Action (https://outofaction.blackblogs.org, Sprechstunde 1. und 3. Mittwoch 19:30 – 20:00 im Schwarzmarkt).

Sa., 07.01.17 | Oury Jalloh – Das war Mord! Und leider kein Einzelfall


Am 07. Januar 2005 kam Oury Jalloh in der Gewahrsamszelle Nummer fünf des Dessauer Polizeipräsidiums ums Leben. Auch zwölf Jahre danach ist sein gewaltsamer Tod weder aufgeklärt noch wurden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.

Wir rufen zum Protest in Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer Polizeigewalt am 07. Januar 2017 um 14.00 Uhr in Dessau-Roßlau auf. Denn: Oury Jalloh – das war Mord!

–> rote-hilfe.de


Nachdem er unrechtmäßig festgenommen und in Polizeigewahrsam festgehalten wurde, fixierte man Oury Jalloh auf einer feuerfesten Matratze und verbrannte ihn bei lebendigem Leib bis zur Unkenntlichkeit. Im Anschluss behaupteten die verantwortlichen Polizeibeamten, Oury Jalloh habe sich selbst getötet. Um den unter massivem Drogeneinfluss stehenden Mann vor sich selbst zu schützen, hätten die diensthabenden Beamten ihn auf einer feuerfesten Matratze fixiert. Dennoch habe er ein bei der Festnahme übersehenes Feuerzeug genutzt, um die Unterlage und damit sich selbst anzuzünden. Dass jede Hilfe zu spät kam, wurde auf die defekte Brandmeldeanlage geschoben, die man aufgrund häufig fehlerhaften Alarms abgeschaltet habe.

In einem an beispielloses Schmierentheater grenzenden ersten Verfahren wurden die angeklagten Beamten freigesprochen. Als Grund gab der Richter an, dass die Falschaussagen der Polizei eine zufriedenstellende Klärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hätten. Gegen dieses lächerliche Urteil wurde Revision eingelegt, die zu einer Verurteilung des zuständigen Dienstgruppenleiters zu 10.800 Euro wegen „fahrlässiger Tötung“ führte – so viel ist dem Staat ein Menschenleben wert.

Bis heute fehlt seitens des Staates jegliche Bereitschaft, den Todesumständen Oury Jallohs ernsthaft auf den Grund zu gehen. Noch immer geht man trotz aller Widersprüche offiziell davon aus, dass er sich selbst angezündet habe. Doch: Oury Jalloh – das war Mord!

Mord aus niedrigsten, weil rassistischen Beweggründen – und überdies kein Einzelfall. Ebenfalls am 07. Januar 2005 verstarb Laye-Alama Conde in einer Bremer Klinik an den Folgen polizeilicher Folter durch den Einsatz von Brechmittel. Am 14. April 2006 wurde Dominique Kouamadio in Dortmund auf offener Straße von einem Polizisten erschossen, weil er ein Messer in der Hand hielt. Am 14. Januar 2007 verstarb Mohammad Sillah in Remscheid, weil ihm trotz massiver Beschwerden die medizinische Behandlung in einer Klinik verwehrt wurde. Bis zur Enttarnung des NSU 2011 wurden dessen Exekutionen migrantischer Mitbürger abfällig als „Dönermorde“ bezeichnet. Die Motive suchten die Ermittler lediglich im migrantischen Milieu. Damit wurden die Opfer selbst kriminalisiert und posthum verhöhnt. Am 05. März 2010 wurde Slieman Hamade während eines Polizeieinsatzes in Berlin-Schöneberg durch Reizgas getötet – im Hausflur vor seiner eigenen Wohnung, in die ihn die zur Schlichtung eines Nachbarschaftsstreits herbeigerufenen Beamten nicht zurückkehren lassen wollten. Am 19. Mai 2011 wurde Christy Schwundeck im Jobcenter in Frankfurt am Main von einer Polizistin niedergestreckt. Angeblich handelte es sich um Notwehr, doch die genauen Umstände des Geschehens wurden nie aufgeklärt.

All diese Verbrechen gegen Menschen, die als „Fremde“ diffamiert werden, verdeutlichen den Umgang mit dem als „anders“ definierten. Sie zeigen den Rassismus, der tief in den westeuropäischen Gesellschaften verwurzelt ist – Gesellschaften, die sich mit Vorliebe als humanistisch und aufgeklärt betrachten. Mit der steigenden Zahl der aus Kriegs- und Krisengebieten geflüchteten Menschen tritt der alltägliche Fremdenhass heute wieder immer deutlicher zu Tage. Er zeigt seine Fratze bei den rassistisch motivierten, menschenverachtenden Demonstrationen von Pegida und ähnlichen Zusammenschlüssen. Er liegt bei brutalen Übergriffen auf als „fremd“ wahrgenommene Menschen und Anschläge auf deren Wohnungen und Unterkünfte offen auf der Hand. Doch er ist keinesfalls ein neues Phänomen in unserer Gesellschaft, sondern vielmehr ein strukturelles Problem mit Tradition.
Die fehlende Bereitschaft zur Aufklärung offensichtlich rassistischer Straftaten durch die Polizei verzerrt das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich dieser Problematik aktiv. In geradezu kolonialistischer Manier wird so suggeriert, dass das Leben und die Würde von als „fremd“ definierten Personen minderwertig sind. Eine Aufklärung ihrer Todesumstände wird als nicht notwendig erachtet. Bei den verhaltenen Versuchen in diese Richtung kommen die Täter meist glimpflich oder gar ungestraft davon.
Außerdem werden Personen und Gruppierungen, die rassistische Staatsgewalt offen anprangern, dagegen protestieren und Aufklärung fordern, selbst staatlicher Repression ausgesetzt. Ihre Arbeit soll erschwert und sie selbst zur Aufgabe gezwungen werden. Die Rote Hilfe unterstützt die Betroffenen, um genau das zu verhindern.Denn wir dürfen und werden nicht schweigen! Der Kampf für Aufklärung und Gerechtigkeit muss weitergehen! Rassismus war, ist und bleibt ein Problem in unserer Gesellschaft, das es aktiv zu bekämpfen gilt!

Oury Jalloh – das war Mord! Oury Jalloh – das war kein Einzelfall! Lasst uns unsere Empörung darüber zeigen! Kommt am 07. Januar 2017 um 14.00 Uhr zur Demonstration nach Dessau-Roßlau und lasst uns in Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer Polizeigewalt gemeinsam auf die Straße gehen!

Fr., 21.10.16 | Antirep-Kneipe goes Rote Flora | Veranstaltung zu Verdeckten Ermitter_innen in Hamburg

Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg ein zur Antirep-Kneipe.

Nachdem im Mai dieses Jahres die dritte Verdeckte Ermittlerin innerhalb von eineinhalb Jahren enttarnt wurde, soll auf dieser Veranstaltung ein Zwischenfazit gezogen und diskutiert werden, wie die Szene mit solchen Situationen umgehen kann.
! Die Veranstaltung findet dieses Mal in der Roten Flora im Rahmen des Antifa-Tresens und der Antirep-Kneipe statt !
Einlass ist um 19 Uhr, ab ca. 20 Uhr gibt´s Essen von der Hafenvokü-Crew.
Flyer

Fr., 16.09.16 | Antirep-Kneipe in der Hafenvokü | „Free Schubi“


Jeden dritten Freitag im Monat laden die Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action und Rote Hilfe Hamburg ein zur Antirep-Kneipe in der Hafenvokü.

Die Antirep-Kneipe meldet sich aus der Sommerpause mit leckerem Essen um
20 Uhr und einem Vortrag zum aktuellen Stand des Verfahrens gegen Schubi
um 21 Uhr in der Hafenvokü.

Nach mehr als 30 Verhandlungstagen wurde der Antifaschist und Fußballfan
Schubi im Mai 2016 vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von 4
Jahren und 5 Monaten verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen auf Grund seiner
politischen Einstellung, bei Fußballspielen Steine auf Polizist*innen
geworfen zu haben. Der Vortrag gibt einen Überblick über das bisherige
Verfahren gegen Schubi, die zahlreichen Skandale und die Bedingungen in
der 13 Monate andauernden U-Haft. Darüber hinaus wird es einen Einblick
in die Soliarbeit und Hinweise zum Umgang mit Repressionen geben.

freeschubi.blogsport.eu

Wir freuen uns auf euch!
Hafenvokü, EA Hamburg, Out of Action, Rote Hilfe