Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).
Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.