02.03.22: Tatort Kurdistan Cafe – Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Tatort Kurdistan Cafe am 2. März 2022, 19:00 Uhr, Centro Sociale (2G+ Veranstaltung)

Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Seit 28 Jahren gilt in der Bundesrepublik das „PKK-Betätigungsverbot“, welches zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gewalt in Nordkurdistan, im Südosten der Türkei, am intensivsten war, tausende kurdische Intellektuelle auf der Straße ermordet, kurdische Dörfer und Städte durch die Politik der verbrannten Erde zerstört wurden. Seitdem hat die juristische Repression nicht abgenommen – § 129b StGB wird weitläufig auf politisch aktive Kurd:innen angewandt, obgleich sich ihre Tätigkeiten im demokratischen Rahmen bewegen.

Die Verbotspolitik zieht jedoch nicht nur die juristische Repression mit sich. Vielmehr hat sie Auswirkungen auf nahezu alle Aspekte des Lebens von Kurd:innen hier. Aufenthalte und Asylanträge werden nicht gewährt, die Einbürgerung untersagt, in einigen Fällen sogar das Sorgerecht für die Kinder angegriffen.

Im Café werden zwei Referent:innen von diesen multiplen Auswirkungen des Verbots sprechen. Zum einen wird Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange zu den vielfältigen Einschränkungen in den aufenthalts- und strafrechtlichen Bereichen hier lebender Menschen referieren. Zum anderen wird Holger vom Rechtshilfeverein Azadî von den aktuellen Fällen der Verbotspraxis und den laufenden Prozessen berichten.

Observationen gegen Anarchist*innen

Wir dokumentieren einen Artikel von de.indymedia.org:

Im November 2021 erhielten drei Hamburger Anarchist*innen die Benachrichtigung, in zwei verschiedenen Zeiträumen vom Hamburger Staatsschutz des LKAs observiert worden zu sein. Die Maßnahmen stehen in Kontinuität des sogenannten „Parkbankverfahrens“. Auch ist es wahrscheinlich, dass die Betroffenen von den Behörden als „Gefährder“ betrachtet werden.

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G20 als Datengewinnungsparadies

Wir dokumentieren einen Artikel aus dem neuen deutschland vom 29.10.2021

Vier Jahre nach dem Gipfel in Hamburg: Polizeidatenbank »Schwarzer Block« führt 7578 Beschuldigte und Verdächtigte

Von Gaston Kirsche, Hamburg

Die »Soko Schwarzer Block«, größte Hamburger Sonderkommission aller Zeiten, wurde nach den Protesten gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg aufgebaut. Sie sollte nach Protestierenden fahnden und ermitteln, ob sie Rechtsverstöße begangen hätten. Drei Jahre später wurde sie aufgelöst. Seitdem besteht sie nur noch als verkleinerte Ermittlungsgruppe des Hamburger Staatsschutzes fort. Geblieben ist aber eine immense Datensammlung zur »Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei der Strafverfolgung«. Ihr Inhalt wird weitgehend geheimgehalten.

18 sogenannte Crime-Datenbanken gibt es, doch jene mit dem Namen »Schwarzer Block« ist bei weitem die umfangreichste: Sie führt rund 11 000 Personen, darunter 7 578 Beschuldigte und Verdächtigte, gegen die ermittelt wird. Das brachten aber erst zwei parlamentarische Anfragen der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ans Licht. »Dass diese Soko Daten sammelte, oftmals recht freihändig interpretierte und in rechtlich äußerst fragwürdigen, teils europaweiten Fahndungsaufrufen breit veröffentlichte, ist weder neu noch überraschend«, sagt Johann Heckel von der Roten Hilfe Hamburg. Ähnlich äußert sich auch Deniz Çelik, Abgeordneter und Fachsprecher für Innenpolitik der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft im Gespräch mit »nd«. Und fügt hinzu: »Für eine datenbasierte Polizeiarbeit war der G20-Gipfel ein wahres Datengewinnungsparadies. Allein die über 400 Ingewahrsamnahmen, unzählige Personalienfeststellungen und natürlich auch die fast 100 Terabyte Bildmaterial dürften dafür ein guter Datenlieferant gewesen sein«.

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30.10.21: Knastkundgebung in Billwerder

Wir dokumentieren einen Aufruf vom Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Lasst die Gefangenen nicht allein!

Schluß mit den Schikanen in der JVA Billwerder!

JVA Billwerder (Dweerlandweg 100, 22113 Hamburg) am 30.10.2021 um 14.00 Uhr!

Am 20. März diesen Jahres haben wir eine Kundgebung vor der JVA Billwerder abgehalten, um unseren Freund und Genossen Musa Asoglu zu unterstützen und die Schikanen gegen ihn seitens der JVA zu thematisieren. Musa ist dort seit dem 25.02.2020 inhaftiert.

Von Anfang an wurde ihm durch die Anstaltsleitung mitgeteilt, dass er mit keinerlei Hafterleichterung rechnen kann und er seine Strafe bis zum letzten Tag absitzen wird. Darüber hinaus ist er, wie auch andere Gefangene, allerlei Schikanen ausgesetzt. Seit unserer Protestkundgebung im März hat sich an den Zuständen in dieser JVA nichts geändert. Weiterhin werden Gefangene ihrer Rechte beraubt.

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3.11.21: Tatort Kurdistan Cafe – Briefwechsel zwischen Christa Eckes und Hüseyin Çeleb

Lesung und Gespräch
Mittwoch, 3.11.2021
Centro Sociale
19:00 Uhr Einlass, 19:30 Uhr Beginn

Christa Eckes und Hüseyin Çelebi waren zwei in Deutschland geborene Revolutionär:innen, die eine organisiert bei der RAF, der andere bei der kurdischen Befreiungsbewegung. Die beiden konnten sich nicht persönlich kennenlernen, doch entspannte sich um 1989 herum ein Briefwechsel zwischen ihnen, als sie beide im Knast saßen.

Trotz der Einschränkungen durch die Zensur schaffen es Christa und Hüseyin, eine Korrespondenz aufzubauen, in der sie ihre Erfahrungen mit der Isolationshaft und der Justiz austauschen und die Situation der kurdischen, türkischen und deutschen Linken reflektieren.

Um diese inhaltlich wertvollen und humorreichen Briefe wird es im TATORT Kurdistan Café gehen. Der Briefwechsel ist kürzlich als Buch herausgekommen und wir werden performativ einige Ausschnitte daraus lesen. Zudem werden Zeitgenoss:innen der beiden mehr aus dem Leben und den politischen Umständen erzählen.

Anquatschversuch per Post

Bereits im Juli 2021 kam es zu einem Anquatschversuch des Verfassungsschutzes im Umfeld eines Hamburger Wohnprojekts.

Eine Person, die den Vereinsvorsitz des Wohnprojekts innehat, wurde zunächst per Post zu einem Gesprächstermin in die „Behörde für Inneres und Sport“, Johanniswall 4, gebeten. Anlass sei eine „behördliche Angelegenheit“ welche persönlich erörtert werden müsse. Unterschrieben war dieser Brief mit dem Namen Julia Schacht.

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Repression gegen Antifaschist*innen und andere Linke – Veranstaltung zum Antifa-Ost Verfahren und §129

Wir dokumentieren eine Veranstaltungsankündigung von Projekt Revolutionäre Perspektive:

Seit September 2021 läuft in Dresden das Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschist*innen aus Sachsen und Thüringen. Sie stehen wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB vor Gericht, weil sie an verschiedenen Angriffen auf Nazis beteiligt gewesen sein sollen. Der Anklage voraus gingen Ermittlungen durch die sächsische Soko LinX. Der politische Wille dieser Sonderkommission des sächsischen LKA, zeigt sich im aktuellen Antifa Ost-Prozess wiedermal mehr als deutlich. So wird der Prozess medial auf eine Weise inszeniert, die aus den Angeklagten eine Art RAF 2.0 konstruiert und den Kampf gegen organisierte Nazis als Terrorismus darstellt. Angesichts der Verstrickungen der sächsischen Polizei selbst in neonazistische und rechte Netzwerke, ist diese Inszenierung kaum verwunderlich.

Das Verfahren in Sachsen und Thüringen ist keineswegs das einzige Großverfahren gegen Antifaschist*innen und andere Linke, es reiht sich in zahlreiche aktuelle Fälle von staatlicher Repression ein. In Frankfurt wird derzeit mit Hilfe des Konstruktes einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB gegen Linke ermittelt. In Stuttgart sind die Antifaschisten Dy und Jo angeklagt, in Hamburg läuft seit über einem Jahr das Verfahren gegen den Roten Aufbau. Dabei wird häufig der Gesinnungs- und Schnüffelparagraph 129/129 a/b angewandt, um ganze Strukturen und deren Umfeld auszuspähen, massenweise Hausdurchsuchungen durchzuführen und Aktivist*innen zu kriminalisieren. Während die rechten Anschläge von Halle, Hanau und Kassel weiterhin kaum aufgeklärt wurden, sind die deutschen Sicherheitsbehörden längst wieder mit der Verfolgung derjenigen beschäftigt, die sich dem faschistischen Treiben entgegenstellen.

Mit Vertreter*innen der Roten Hilfe Jena wollen wir über das Antifa-Ost Verfahren gegen Lina und die drei weiteren Antifaschist*innen sprechen und in der gemeinsamen Diskussion die laufende Repression gegen Linke in den politischen und gesellschaftlichen Kontext einordnen.

Die Veranstaltung ist 2G! Bitte bringt neben Impf- oder Genesenenzertifikat eine (anonyme) Mailadresse mit.

Freitag | 1. Oktober 2021 | ab 19 Uhr Einlass, 20 Uhr Beginn | Rote Flora | Achidi-John-Platz 1

Anquatschversuch vor dem Einkaufen

Wir dokumentieren erneut eine Veröffentlichung des EA Hamburg:

In der letzten Woche kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Hamburger Verfassungsschutz.

Die betroffene Person wurde mittags beim Anschließen des Fahrrads vor dem Einkaufen durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angesprochen. Dieser wies sich auf Nachfrage aus und überreichte später im Gespräch eine Visitenkarte.
Er duzte die betroffene Person, sprach sie mit Spitznamen an und äußerte, dass sie wissen würden, was sie mache mit den Nazis und dies gefährlich sei. Bei Redebedarf könne sie sich bei ihnen melden. Auf Nachfrage, was sie denn wissen würden, kam lediglich die Antwort „alles“. Nach seinen Äußerungen ging er weg ohne eine konkrete Reaktion abzuwarten.
Das Auftreten des Vertreters war paternalistisch und vermeintlich besorgt, gleichzeitig schwang durch den diffusen Hinweis auf eine Gefährlichkeit ein Bedrohungsszenario mit. Laut Ausweis und Visitenkarte hieß der Mann Christoph Banndorf. Er war Mitte bis Ende 30, ca. 180 – 185, Linkshänder und weiß, aber eher gebräunt. Er hatte eine kräftige Statur, ein eher fleischiges, feistes Gesicht, eng zusammenstehende helle Augen und volle Lippen. Er trug eine schwarze Cap mit weißem Logo, eine dunkle Jacke, darunter ein dunkles T-Shirt sowie eine mittelblaue Levis und dunkle Adidas Sneaker.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

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Anquatschversuch am Tresen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung vom EA Hamburg:

In den letzten Wochen kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.

Die betroffene Person wurde auf einer gut besuchten Veranstaltung am Tresen eines „Szene-Ortes“ mit Vornamen angesprochen und in ein unverfängliches Gespräch verwickelt, in dem es rasch zu einem erstmal unauffälligen Jobangebot kam. Danach dreht sich die Situation und die Mitarbeiter*in der Repressionsbehörde fragte konkret danach ob denn die Augen offen gehalten werden könnten auf Veranstaltungen, insbesondere an zwei konkret benannten anderen „Szene-Orten“. Dies lehnte die betroffene Person ab und verließ die Situation.

Die von der betroffenen Person als weiblich gelesene Mitarbeiterin der Repressionsbehörde verließ daraufhin den Ort. Sie trug eine Jeansjacke und war auch ansonsten unauffällig gekleidet, ist ca 170 bis 175 cm groß und hat blonde, etwas mehr als schulterlange Haare und rot lackierte Fingernägel. Sie trug durchgehend eine Maske und ist vermutlich zwischen 30 und 35 Jahre alt.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

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Zum Umgang mit Bußgeldbescheiden – Verstöße gegen Coronamaßnahmen bzw. Eindämmungsverordnung

Immer wieder werden Bußgelder wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Coronamaßnahmen bzw. Eindämmungsverordnung verhängt. Dies betrifft häufig linke Aktivist*innen, vor allem im Rahmen von Demonstrationen, Versammlungen und sonstigen politischen Betätigungen.
Im folgenden Text beantworten wir immer wieder auftauchende Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeiten und zu den Möglichkeiten des Umgangs damit.

Den meisten Fällen von Ordnungswidrigkeiten geht eine Begegnung mit Polizist*innen bei einer Kundgebung, Demonstration oder ähnlichem voraus. Polizist*innen behaupten, dass der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wird, bzw. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorlägen und nehmen die Personalien der Betroffenen auf.
Die Zahlungsaufforderungen werden dann per Post von der zuständigen Rechnungsstelle zugestellt. Standardmäßig handelt es sich um Bußgelder in Höhe von 150,- € plus Verwaltungsgebühr.

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