Presseerklärung des Bundesvorstands: Urteilsverkündung im mg-Verfahren

Am Freitag, 16.10.2009, fällte das Berliner Kammergericht im mg-Prozess die
Urteile gegen drei Antimilitaristen, denen ein versuchter Brandanschlag auf
Bundeswehrfahrzeuge vorgeworfen wurde. Aus diesem Tatverdacht hatte die
Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Mitgliedschaft in der „terroristischen
Vereinigung“ militante gruppe (mg) gestrickt. Entsprechend hoch fielen die
Haftstrafen in diesem Paradebeispiel von Gesinnungsjustiz aus: Axel und Oliver
wurden zu 3,5 Jahren, Florian zu drei Jahren Knast verurteilt. Gegen die
Urteile wird die Verteidigung umgehend Revision einlegen.

Im Sommer 2007 waren die drei Kriegsgegner in der Nähe eines missglückten
Anschlags auf dem Firmengelände von MAN in Brandenburg/Havel in einer brutalen
Polizeiaktion festgenommen wurden. Gegen die drei Linken wurde nicht nur der
Vorwurf der versuchten Brandstiftung erhoben, sondern auch durch ein
Sammelsurium von dürftigen Beweisen und undurchsichtiger geheimdienstlicher
„Erkenntnisse“ und Mutmaßungen eine Mitgliedschaft in der militanten gruppe
(mg) konstruiert.

Die Angeklagten, die sich zu keinem Zeitpunkt des unfairen Prozesses zu den
Vorwürfen einließen, erfuhren breite Unterstützung aus der gesamten Linken und
auch aus liberalen Kreisen. ProzessbeobachterInnen, UnterstützerInnen und
PressevertreterInnen wurden bei den insgesamt 63 Verhandlungstagen stets von
einem massiven Polizeiaufgebot bewacht und schikanösen Kontrollen unterzogen.
Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens war klar, dass der staatliche
Verfolgungswille keine Beweise oder Fakten benötigte, um eine Verurteilung zu
mehrjährigen Haftstrafen anzustreben: mit der Verhängung drakonischer Strafen
gegen die Antimilitaristen soll ein Exempel statuiert werden, um der deutschen
Kriegspolitik ein „ruhiges Hinterland“ zu verschaffen.
Auch wenn das Urteil von daher nicht ganz überraschend war, schockierte es
dennoch viele Linke, die sich am Freitagabend in verschiedenen Städten zu
spontanen Solidaritätskundgebungen und Protesten versammelten.

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den drei Verurteilten und fordert die
sofortige Einstellung aller Verfahren und Observierungsmaßnahmen, die im
Zusammenhang mit der militanten gruppe stehen.

Weg mit den Gummiparagrafen 129, 129a und 129b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand

Göttingen, den 17.10.2009