
Monat: November 2023
Anquatschversuch in Wilhelmsburg
Wir dokumentieren eine Veröffentlichung des Ermittlungsausschuss Hamburg:
Am Dienstag, den 24.10.23 kam es zu einem gescheiterten Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.
In der Nähe des Infoladen Wilhelmsburg gingen gegen 18:30 Uhr eine männliche gelesene und eine weiblich gelesene Person gezielt auf die betroffene Person zu und sprachen sie direkt mit vollem Namen an.
Sie redeten direkt weiter und sagten, die Person sei in ihrer Heimatstadt politisch aktiv und sozial engagiert gewesen. Mit der direkten Frage im Anschluss: „Haben Sie Zeit, sich mit uns zu unterhalten?“ – Die Antwort war ein klares „Nein!“ Dennoch fragten sie nach: „Haben Sie vielleicht später Zeit?“ Nach einem erneuten „Nein!“ ging die angesproche Person einfach weiter. Die Behördenvertreter*innen verstanden die eindeutige Ablehnung und trollten sich.
Die männlich gelesene Person ist weiß, ca. 35-40 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, hatte kurze blonde Haare und auffällig dünne Augenbrauen (ggf.gezupft). Die Person trug eine Cap und eine dunkle Winterjacke.
Die weiblich gelesene Person wirkte jünger, knapp unter 1,70 m groß, mit braunen Haaren, braunen Augen und einem rundem Gesicht. Sie trug einen beigen Schal und eine dunkle gesteppte Winterjacke.
Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.
Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024
Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.
Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.
Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren
Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:
Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.
Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.
Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.
18.11.23: Veranstaltung „Antifa bleibt notwendig“
Antifa bleibt notwendig – Zur Kriminalisierung von Antifaschist*innen im sog. „Wasen-Verfahren“
Veranstaltung der Roten Hilfe Hamburg und der Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“
18.11.2023 – 19 Uhr – Hafen-Vokü
Nach einer Welle der Repression gegen Antifas aus Baden-Württemberg und sechs Monaten Prozess gegen die beiden Antifas Jo und Dy ging das sog. „Wasen-Verfahren“ Mitte Oktober 2021 zu Ende. Jo und Dy wurden vor dem Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Vorgeworfen wird ihnen die Beteiligung an einer Auseinandersetzung mit Nazis am Rande einer Querdenken Veranstaltung in Stuttgart. Seit dem sitzen Jo und Dy in Haft.
Die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ begleitetet den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020. So gab es in Stuttgart mehrere Demonstrationen anlässlich des Verfahrens, den gesamten Prozess über eine solidarische Prozessbegleitung und mit Veranstaltungen, Merch oder einer Tattoo-Konvention versuchen sie Öffentlichkeit und konkrete Solidarität zu schaffen.
Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Nichts desto trotz sitzen Jo und Dy weiterhin in Haft, weitere Verfahren gegen andere Beschuldigten stehen im Raum und mit zivilrechtlichen Forderungen im sechsstelligen Bereich sind die Betroffenen mit einer enoremen finanziellen Belastung konfrontiert.
Mit der Veranstaltung wollen wir ein erstes Fazit ziehen, die Soliarbeit Revue passieren lassen und gemeinsam Fragen diskutieren: In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen? Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität? Wie sehen erste Erfahrungen in der Haftbegleitung aus?
Prozess gegen kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz in Hamburg
Am kommenden Freitag, 3.11.2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Die Bundesanwaltschaft wirft Ayaz vor, zwischen 2018 und 2020 in Hamburg und anderen Gebieten für die PKK gearbeitet zu haben und klagt ihn wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (§ 129b) an. Die konkreten Tatvorwürfe sind die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen sowie das Sammeln von Spenden.
„In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz nichts anderes vorgeworfen, als Mitglied der PKK zu sein. Insbesondere werden ihm keine Gewalttaten oder die Beteiligung an PKK-Anschlägen vorgeworfen“, forderte die Verteidigung von Ayaz bereits vor einigen Wochen die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In ihrer Anklage stützt sich die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen auf unbelegte Informationen des deutschen Geheimdienstes, Vermutungen und Textnachrichten, die sich nach der Lesart der Staatsanwaltschaft auf die Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen und das Sammeln von Spenden beziehen.
Ayaz wurde in der Türkei bereits im Alter von 19 Jahren willkürlich festgenommen, zwölf Jahre inhaftiert und erlitt Folter. Nach seiner Freilassung konnte er die Türkei verlassen und lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Mitte März 2023 wurde Ayaz am Flughafen von Larnaka aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Anfang Juni wurde er trotz Protesten auf Zypern an Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Hamburg in Untersuchungshaft. Dort galten für ihn lange verschärfte Haftbedingungen. Er musste 23 Stunden in einer Einzelzelle verbringen und auch den einstündigen Hofgang alleine und in Isolation verbringen.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung von Kenan Ayaz. „Im Fall von Kenan Ayaz werden wieder einmal ausschließlich legale Tätigkeiten zur politischen Verfolgung eines linken Aktivisten benutzt. Die deutschen Behörden machen sich dabei zu einem Erfüllungsgehilfen des Erdoğan-Regimes. Mit ihrem Haftbefehl unterstützen sie die Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller und machen dabei auch nicht vor seinem Schutzstatus als politischer Flüchtling halt.“
Sommerfeld fordert nicht nur angesichts der anhaltenden Verfolgung in der Türkei ein Ende des seit nunmehr 30 Jahren bestehenden PKK-Verbots in Deutschland. „Wir protestieren gegen die anhaltende Kriminalisierung der kurdischen und türkischen Linken. Wir fordern die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots sowie die umgehende Abschaffung der Paragrafen 129/a/b.“