Im Zuge der akutellen Fahndung nach Burkhard Garweg, Daniela Klette und Ernst-Volker Staub kam es in Hamburg zu einigen Zeug*innenvorladungen. Solche Vorladungen durch die Polizei, Staatsanwält*innenschaft oder das Gericht führen immer wieder zu Verunsicherungen bei den Betroffenen. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf ein paar grundsätzliche Dinge bezüglich Zeug*innenvorladungen und Aussageverweigerung hinzuweisen.
Auch als Zeug*in: Aussage verweigern!
Aus politischen Gründen sollten wir als Zeug*innen die Aussage verweigern, auch wenn wir juristisch betrachtet oftmals kein Recht darauf haben. Nur durch Aussageverweigerung können wir unsere Freund*innen und Genoss*innen sowie unsere politischen Strukturen schützen. Repression soll abschrecken, spalten und vereinzeln, dem stellen wir uns kollektiv entgegen. Das heißt keine Zusammenarbeit mit Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwält*innenschaft. Jede Aussage, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheint, hilft den Repressionsbehörden bei ihren Ermittlungen. Aussageverweigerung ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung und unseres solidarischen Miteinanders.
Zeug*innenvorladung – was tun?
Erhaltet ihr oder eine Person aus eurem Umfeld eine Vorladung als Zeug*in von der Polizei, müsst und solltet ihr darauf nicht reagieren. Als Zeug*in seid ihr nicht dazu verpflichtet, gegenüber der Polizei Aussagen zu machen. Lest die Post aber bitte sorgfältig durch, denn es gibt mittlerweile polizeiliche Vorladungen auf Verlangen der Staatsanwält*innenschaft. Bei solchen Vorladungen oder welchen, die direkt von der Staatsanwält*innenschaft oder dem Gericht kommen, müsst ihr dort erscheinen. Auch hier solltet ihr jedoch die Aussage verweigern. Wendet euch in jedem Fall an eure lokalen Antirepressionsstrukturen, sobald ihr eine Vorladung, egal ob von der Polizei, der Staatsanwält*innenschaft oder dem Gericht, erhaltet. Zu einer solchen Vorladung solltet ihr immer in anwaltlicher Begleitung erscheinen, dann müsst ihr diese unangenehme Situation nicht alleine durchstehen und habt direkt professionelle Unterstützung an eurer Seite.
Und was ist mit den Konsequenzen?
Bei einer Aussageverweigerung bei der Staatsanwält*innenschaft oder vor Gericht können Ordnungsgelder gegen euch verhängt werden. Diese können auch mehrmals angeordnet werden. In letzter Konsequenz kann euch Beugehaft drohen (siehe dazu den Flyer der Roten Hilfe zum Thema Beugehaft). Bis dahin ist es aber ein langer Weg, den ihr nicht alleine gehen müsst. Wir begleiten euch beratend bei jeder Entscheidung und lassen euch auch bei anfallenden Kosten wie Ordnungsgeldern oder Rechtsanwält*innengebühren nicht im Regen stehen.
Weitere Informationen zum Thema Aussageverweigerung gibt es auf www.rote-hilfe.de!
Aussageverweigerung ist Solidarität – und Solidarität ist unsere stärkste Waffe!