Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille der deutschen Justiz ungebrochen.
Nachdem die letzten ehemaligen RAF-Mitglieder – oft nach mehr als zwanzig Jahren – die Gefängnisse verlassen haben, wird nun schon wieder anhand neuer Staatsschutzkonstrukte gegen sie ermittelt. Neue „Erkenntnisse“ sind nicht zu erwarten. Außer den fragwürdigen Aussagen des notorischen Kronzeugen Peter Jürgen Boock, der sich in regelmäßigen Abständen Staatsanwaltschaft und Medien mit immer neuen Tatversionen andient, und weiteren kolportierten Gerüchten vom Hörensagen gibt es keinerlei Beweise. Ehemalige Gefangene aus der RAF haben unmissverständlich erklärt, dass von ihnen keine Aussagen und Denunziationen zu erwarten sind (siehe den unten beigefügten Auszug aus der Erklärung vom Mai 2010).
Das angebliche Interesse des Staates an individuellen Tatbeteiligungen und Schuldzuweisungen ist schon deshalb absurd, weil es in den 1970er und 1980er Jahren herzlich gleichgültig war, welches RAF-Mitglied für welche Tat verurteilt wurde – solange die Gefangenen nur möglichst lange in den Knästen verschwanden. Der Prozess gegen Verena Becker scheint den Verfolgungsbehörden auch als Testballon und als Auftakt für neue Verfahren gegen ehemalige RAF-Mitglieder zu dienen. Gegen Stefan Wisniewski (inhaftiert von 1978-1999) und Rolf Heißler (in Haft von 1979-2001) laufen Ermittlungsverfahren, andere ehemalige Gefangene werden mit Beugehaft bedroht, um Aussagen von ihnen zu erpressen. Offensichtlich ist, dass mit den neuerlichen Verfahren der politische Konflikt zwischen Staat und RAF auf eine entpolitisierte Kriminalgeschichte heruntergebrochen werden soll. Herauskommen wird dabei keine wie auch immer geartete Annäherung an die „Wahrheit“, sondern der Austausch einer Staatsschutzversion gegen die nächste. Die Rote Hilfe e.V. fordert die Einstellung aller Verfahren und ein Ende der Beugehaft-Drohungen gegen die ehemaligen Gefangenen aus der RAF.
Für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. Mathias Krause
Zitat aus der Stellungnahme „von Einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren“, Mai 2010:
(…)
Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es darüber eine besondere »Absprache« in der RAF gegeben hätte, sondern weil das für jeden Menschen mit politischem Bewußtsein selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität – der Seite, auf die wir uns gestellt haben.
Keine Aussagen zu machen, ist keine Erfindung der RAF. Es hat die Erfahrung der Befreiungsbewegungen und Guerillagruppen gegeben, daß es lebenswichtig ist, in der Gefangenschaft nichts zu sagen, um die, die weiterkämpfen, zu schützen. Es hat die Beispiele des Widerstands gegen den Faschismus gegeben. Wer immer hier ernsthaft politisch etwas wollte, hat sich damit auseinandergesetzt und daraus gelernt. In der Studentenbewegung war Aussageverweigerung eine breit begriffene Notwendigkeit, als die Kriminalisierung losging. Seitdem sind Militante in vielen Bereichen damit konfrontiert worden. Genauso ist es für uns in der RAF eine notwendige Bedingung gewesen, daß niemand Aussagen macht. Einen anderen Schutz gibt es nicht – für die Einzelnen im Knast, für die Gruppe draußen und für den illegalen Raum insgesamt, die Bewegung in ihm, die Strukturen und die Beziehungen.
Aber auch so. Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.
Trotz Rasterfahndung haben es die hochgerüsteten Staatsschutzapparate in all den Jahren nicht geschafft, ein auch nur annäherndes Bild unserer Bewegungen zu bekommen. Auch die, die unter dem Druck der Isolation, der Hetze und der Erpressung zusammengebrochen und als »Kronzeugen« benutzt worden sind, haben nicht dazu beitragen können, das Bild zu vervollständigen. Die Bruchstücke, die sich der Staatsschutz zur allgemeinen Aufstandsbekämpfung zurechtgebastelt hat, nützen ihm wenig. Von der Vorgehensweise, der Organisation, der Spur, der Dialektik einer Metropolenguerilla hat er keine Ahnung. Es gibt keinen Grund, ihm dabei auf die Sprünge zu helfen. Die Aktionen der RAF sind kollektiv diskutiert und beschlossen worden, wenn wir uns einig waren. Alle, die zu einer bestimmten Zeit der Gruppe angehört und diese Entscheidungen mitgetragen haben, haben natürlich auch die Verantwortung dafür. Wir haben das oft erklärt, und unser Verhältnis dazu ändert sich nicht dadurch, daß die RAF Geschichte ist. (…)