Keine Beratung am 03.07.18!

Am Dienstag, 03.07.18 kann leider keine Beratung stattfinden. Ab dem folgenden Dienstag, 10.07.18 geht es wieder wöchentlich weiter. Wie immer im Centro Sociale zwischen 19.30 und 20.00 Uhr.

§129b-Prozess gegen Erdal Gökoğlu am 07.06.18 um 9.00 Uhr

Kommt zum Prozess gegen Erdal Gökoğlu am 7.6.2018 in HH

Der §129b-Prozess (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereingigung
im Ausland) gegen Erdal Gökoğlu beginnt am Donnerstag, den 7.Juni um
9:00 Uhr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
(Strafjustizgebäude), Sievekingplatz 3, Sitzungssaal 237, 1. Stock.

Es wird deshalb eine Kundgebung an diesen Donnerstag in der

Zeit von 8 -18 Uhr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
(Strafjustizgebäude), Sievekingplatz 3, stattfinden.

Danach findet um 18:00 Uhr eine Knastkundgebung vor dem UG Jungiusstraße
3, vor dem Eingang Wallanlagen, Höhe Kita, statt.

Zwischendurch wird es ein leckeres Essen in der B5, Brigttenstr. 5 geben.

Wer ist Erdal Gökoğlu?

Erdal wird in dem §129b -Prozess von der Bundesanwaltschaft
Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)
unterstellt.

Erdal Gökoglu ist ein Revolutionär aus der Türkei und wurde während
seines Architekturstudiums dort im Juni 1995 verhaftet. Er befand sich
bis Juli 2001 im Knast. Er überlebte mehrere Militäroperationen in
türkischen Gefängnissen.

Am 26. September 1999 wurden in Ulucanlar (Ankara) seine gefangenen
Genossen zu Tode gefoltert. 10 von ihnen wurden massakriert. Erdal wurde
von Kugeln der Armee verletzt. Das Militär glaubte, dass er tot sei und
legte seinen Körper zu denen von 10 Gefangenen in die Duschräume des
Gefängnisses.

Nachdem klar wurde, dass er noch am Leben war, deportierte ihn das
Militär in das Burdur Gefängnis (Westtürkei). Am 5. Juli 2000
intervenierte die Armee mit Bulldozern im Gefängnis von Burdur, nachdem
sich die politischen Gefangenen geweigert hatten, wegen der
Misshandlungen, die sie auf dem Weg zum Gericht erlitten hatten, vor
Gericht zu erscheinen.

Erdal Gökoglu wurde erneut vom Militär verletzt, während er noch immer
an den Folgen des Angriff in Ulucanlar litt. Er wurde später in das
Bursa Gefängnis deportiert. Als die Regierung die baldige Eröffnung von
F-Hochsicherheitsgefängnissen ankündigte, beteiligte sich Erdal an dem
massiven Hungerstreik, bei dem Dutzende von Häftlingen ums Leben kamen.
Am 19. Dezember 2000 intervenierte die Armee in 20 Gefängnissen
vergeblich, um den Hungerstreik zu beenden und die Abschiebung von
Häftlingen in F-Gefängnisse zu organisieren. 28 Häftlinge wurden mit
Gas, Schlagstöcken und Kugeln massakriert.

Erdal Gökoglu wurde schwer verletzt, blieb jedoch immer noch im
Hungerstreik, obwohl er in das Gefängnis von Edirne F deportiert wurde.
Nach mehreren Monaten des Hungerstreiks wurde Erdal Gökoglu zwangsweise
in das Edirne Krankenhaus verlegt.

Auch heute noch leidet Erdal unter den Folgen dieser Angriffe. Er hat
das Wernicke-Korsakoff-Syndrom bekommen. Als Symptome können z.B.
Amnesie und Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) auftreten. Im
Jahr 2001 erhielt er deshalb gemäß Artikel 399 der Türkischen
Strafprozessordnung (CMUK) eine sechsmonatige Freistellung aus
medizinischen Gründen.

Im gleichen Jahr wurde Erdal von seinen Freunden aus dem Land gebracht,
damit er eine angemessene medizinische Versorgung erhalten konnte. Im
Jahr 2002 beantragte Erdal politisches Asyl in Belgien, seinem Antrag
wurde im Jahr 2007 entsprochen.

Verhaftung in Polen

Am 24. Januar 2016 an der polnisch-deutschen Grenze bei Slubice
(Frankfurt an der Oder) auf dem Weg zur Hochzeit eines seiner
Angehörigen wurde Erdal verhaftet.

Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls, der von der 4.
Kammer des Istanbuler Assistenzgerichts wegen seiner angeblichen
Mitgliedschaft in der illegalen marxistischen Bewegung DHKP-C
ausgestellt wurde, war er von der Auslieferung in die Türkei bedroht.
Erdal wird vorgeworfen, im Oktober 2001 in den Räumlichkeiten eines
Studentenmagazins (Ülkemizde Gençlik) in Istanbul einen Vortrag gehalten
zu haben.

Diese Auslieferung konnte er auf Grund von internationaler Solidarität
verhindert werden.

Die Rolle der BRD

Im November 2017 wurde Erdal in Belgien verhaftet und Anfang 2018 nach
der BRD ausgeliefert, obwohl er mit einem Hungerstreik dagegen protestierte.

Die BRD beweist ein weiteres Mal durch die Festnahme von Erdal, wie
konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als
Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt.

In der BRD finden zahlreiche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen
sind 19 Menschen zu Zeit inhaftiert.

Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Erdal bis zu 10 Jahre in
Isolation eingesperrt wird und danach in die Türkei ausgeliefert wird.

Haftbedindungen

Erdal Gökoğlu befindet sich seit Anfang des Jahres 2018 im
Untersuchungsgefängnis Hamburg.

Erdal steht unter schwerer Isolation, er ist 23 Stunden am Tag in seiner
Zelle und er ist während des Hofgangs nur eine Stunde alleine an der
„frischen Luft“.

Da er kein Deutsch spricht, ist er zusätzlich isoliert, da alle Anträge
im Knast in deutscher Sprache verfaßt werden müssen. Er versucht diese
Problem ansatzweise zu lösen, in dem mit einem ein Türkisch-Deutsches
Wörterbuch verwendet, um z.B. Kontakt zu solidarischen Menschen aus
Deutschland herzustellen.

Obwohl er also totalisoliert ist, wurden ihn auch Bücher, die er für
seine Prozessvorbereitung benötigt, nicht ausgehändigt. Zudem wurde ihm
ein Telefonat mit seiner Anwältin verweigert. Auf diese Maßnahmen hin
begab er sich am 16. April in einen Hungerstreik, den er am 23. April
erfolgreich beendete.

Erdal nimmt also die Haftbedindungen nicht widerstandslos hin, weil er
kein Opfer der Verhältnisse ist, sondern ein Kämpfer, ein Revolutionär ist.

G20: Prozesse von Peike – Kommt zu den Kundgebungen

Montag 14.05. 09-11.30 Uhr
Donnerstag 17.05. 13-17 Uhr

Kundgebungen: Immer eine Stunde vor Prozessbeginn bis Ende.
Ort: Landgericht Mitte – Sievekingplatz

Noch immer sitzt Peike im Knast und ein Ende seines Berufungsverfahrens ist noch nicht in Sicht. Nachdem eigentlich der 26.05. als letzter Termin angesetzt wurde, ging es nun am Mittwoch den 09.05. in die nächste Etappe. Wieder ein mal wurde deutlich, dass seitens der Ermittlungsbehörden nicht ansatzweise ein Interesse an der Aufklärung der Umstände besteht. Doch Peike und seine Verteidigung tanzen nicht nach der Nase der Behörden und verhindern einen kurzen Prozess mit einer schnellen Verurteilung, wie ihn die Staatsanwaltschaft gerne sehen würde. Unterstützt ihn bei diesem wichtigen politischen Prozess. Kommt zahlreich zum Gericht und zeigt dem Repressionsapparat, dass wir uns von ihrer Schikane nicht einschüchtern lassen. Weitere Termine sind morgen Freitag den 11.05. von 9-16 Uhr, Montag den 14.05. und Donnerstag den 17.05.

Wie gewohnt wird es bei diesen Terminen wieder ab eine Stunde vor Prozessbeginn eine Kundgebung mit Kaffee und Infostand vor dem Gericht geben.
Kommt vorbei und zeigt euch solidarisch mit Peike und allen anderen G20-Gefangenen.

UNITED WE STAND – Gemeinsam gegen ihre Repression – SOLIDARITY IS OUR WEAPON

https://unitedwestand.blackblogs.org

Keine Beratung am 01. Mai 2018!


Am 01.05.18 muss die Beratung leider ausfallen. Ab dem 08.05.18 geht es wie gewohnt um 19.30 Uhr wöchentlich weiter.

United We Stand | Prozess Freitag 13.4. NoG20-NoOSZE = NoBFE!

Vor dem großen NoG20 war noch das kleine NoOSZE!
Freispruch für C.!

Freitag 13.4. 13.30 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz
Raum 201a oder b in 1. Stock.

Am kommenden Freitag, den 13.04. wird der Prozess gegen unsere Genossin
und Freundin C. wegen angeblicher Beleidigung eines
Bereitschaftspolizisten aus Osnabrück beim OSZE-Gipfel fortgesetzt.

Wie sagte der damalige Einsatzleiter der Bundespolizei Thomas Przybyla
so schön im Dezember 2016 und hob die gute Zusammenarbeit mit der
Polizei Hamburg und dem Bundeskriminalamt hervor. „Getreu der
Fußballer-Weisheit von Sepp Herberger „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“
werde sich die Bundespolizeidirektion Hannover nach Abschluss des
OSZE-Ministerratstreffens direkt auf den 2017 anstehenden G20-Gipfel in
Hamburg mit derselben Intensität und Professionalität vorbereiten.“
Wie auch vor dem G20 Spektakel wurden vor und während des OSZE Gipfel im
Dezember 2016 in den Hamburger Messehallen, Menschen rund um die Messe
und des Karoviertels kontrolliert und schikaniert. Anwohnerin C. sowie
ihre Begleiter*innen erhielten einen Platzverweis. Sie waren, so O-Ton
der Polizeibeamt*innen, augenscheinlich dem linken Klientel zuzuordnen
und hätten sich auffällig verhalten. Der Platzverweis bedeutete für die
Angeklagte faktisch Hausarrest über mehrere Stunden, da sie in der
Verbotszone wohnt. Dies versuchte sie mehrfach dem Beamten zu erklären,
auch stellte sie mehrfach fest, dass das Verhalten der Polizei
rechtswidrig sei. Eine spätere Unmutsäusserung im Gespräch mit ihren
Begleiter*innen wurde von dem betroffenen Polizeibeamten als Beleidigung
dargestellt und zur Anzeige gebracht.

Am kommenden Prozesstag ist ein Polizeibeamter aus dem Hamburger
Führungs- und Planungsstab geladen.. Dieser soll Auskunft darüber geben,
wann, warum, mit welcher Begründung und mit welchen Kompetenzen
auswärtige Polizeieinheiten, wie z.B. die Bereitschaftspolizei aus
Osnabrück, in Hamburg zu verschiedenen Anlässen auf den Straßen agieren.
Die gleiche Frage stellt sich ja seit Monaten in den verschiedenen G20
Verfahren, wie etwa bei Fabio mit der BFE Blumberg und bei Konstantin
mit den BFElern aus Mühlheim/Main. Leider verweigern die Gerichte in
allen G20 Prozessen die Beantwortung, bzw die Ladung von Vorgesetzten,
der „ortsfremden“ Polizei-Einheiten um dieser Frage nachzugehen, die uns
ja alle wahnsinnig interessiert.Vielleicht ist dieses NoOSZE Verfahren
nun mal eine Gelegenheit dem nachzugehen.
Zeigen wir auch C. , dass wir Seite an Seite stehen gegen
Polizei-Gewalt, Beamten-Schikane und gegen Repression.

Erhellende Befragungen!
Freispruch für C.!
Fight Repression!
FCK CPS!
United We Stand!

UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Mittwoch den 11.04.2018


UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Mittwoch 11.04.2018

NoG20 – Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

14. Verhandlungstag gegen Konstantin
Mittwoch 11. April, 9.-16.00 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Raum 186,
Kundgebung vor dem Gericht ab 8.00 Uhr mit lecker Kaffee und Tee

Am Mittwoch, den 11.4. wird der Prozess gegen den NoG20 Aktivisten
Konstantin mit dem 14. Verhandlungstag fortgesetzt. Nachdem die
„Jugend“-Richterin verfügt hatte, dass nur noch am 27.3. Anträge von der
Verteidigung gestellt und verlesen werden dürften, begann der 13.
Verhandlungstag am 27.3. um 9.00 Uhr mit der Verlesung von 9 Anträgen
durch die Verteidiger_innen des jungen russischen Aktivisten, der seit
dem 18.10.2017 in Hamburg vor dem Amtsgericht stehen muss.

Konstantin wurde Samstagnacht, den 8.7. in der Schanze völlig
überraschend von einer BFE Einheit aus Hessen von hinten angegriffen und
festgenommen. Diese BFE Einheit aus Mühlheim/Main war nach eigenen
Angaben zur „Störer-Abwehr“ eingesetzt. Was für ein Wort! Von wem genau,
auf wessen „Befehl“ und was genau das heißen soll, wissen wir alle bis
heute nicht und ist demzufolge auch immer noch Thema einer der Anträge, das
bitte zu „ermitteln“. Denn war ihr „Einsatz“ in der Schanze
unrechtmässig, war auch die Festnahme Konstantins illegal und er ist
umgehend freizusprechen.

Genauso interessant ist ein weiterer Antrag zur Anhöhrung zweier
Polizei-Schule-Lehrerinnen, oder sind es Dozentinnen an der
Polizei-Ober-Schule, egal, aus Hamburg. Sie unterrichten Festnahmen,
Festnahme-Taktiken und deren Folgen. Also wie Polizeibeamte und
Polizeibeamtinnen bei Festnahmen, vorzugehen haben, oder vorgehen
sollten. Auf keinen Fall sollen sie sich von hinten anschleichen,
überraschend zugreifen, immer von vorne kommen, sich erstmal vorstellen
und artikulieren was man nun genau will – sonst provoziert man
automatisch Widerstandshandlungen, oder aber kreiert sie gleich selbst.
Klingt logisch, oder?

Und, ja, auch ein_e Sprachgutachter_in kann weiterhelfen, wenn die
Richterin behauptet, ach der Angeklagte muss doch gemerkt haben, dass es
sich um Polizisten gehandelt hat. Als er auf den Fußweg flog, habe doch
einer der Beamten gerufen : „Stehen bleiben!“ Zwar haben alle BFLer, und
dann auch noch abgesprochen und berichtsbeschönigt ausgesagt, dass der
von ihnen Überwältigte und Gefesselte die ganze Zeit über kein einziges
Wort verstanden hätte und augenscheinlich der deutschen Sprache
überhaupt nicht mächtig war, aber hey, vielleicht ist „Stehen bleiben!“
im Russischen doch ein bisschen ähnlich, zumindest phonetisch, oder doch
nicht? Das muss dann ja abgeklärt werden, wenn die Richterin einfach
behauptet „Stehen bleiben!“ ist auch für junge Moskowiter auf Anhieb
verständlich, wenn sie von hinten im Dunkeln angegriffen werden.

Die vorsitzende (Jugend-) Richterin Frau Fischer will unseren Freund und
Genossen Konstantin auf jeden Fall verurteilen und zwar nach
Erwachsenenstrafrecht wegen Widerstandes gegen Vollsteckungsbeamte, sie
stellt sich da wohl eine mittlere Geldstrafe vor, die ja dann mit der
Haftentschädigung verrechnet werden könnte, auch deshalb wurde
desweiteren beantragt, die komplette Ausweisungsverfügung und 5-jährige
Einreisesperre, die die Innenbehörde mit Hilfe der Hamburger
Ausländerbehörde verhängt hat, im Gerichtssaal vorzulesen. Erstens steht
es dann in den Akten, in all seiner rassistischen Boshaftigkeit und mit
all den inakzeptablen Gesinnungs-Unterstellungen und außerdem muss
diese Parallel-Bestrafung natürlich eine Rolle bei der „Strafzumessung“
im Amtsgericht spielen. Auch für die Berufungsverhandlung ist es
natürlich relevant, alle Abgründe dieses Polit-Verfahrens gegen
Konstantin aktenkundig zu machen.

Also kommt alle am Mittwoch den 11.4. ab 8.00 Uhr zum Amtsgericht Mitte
und fordert mit uns einen Freispruch für Konstantin. Zeigen wir ihm auch
9 Monate nach dem G20 Spektakel, dass wir Seite an Seite stehen.
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisungsverfügung!
Keine Einreisesperre in den sogenannten Schengenraum!
Kein Eintrag in das SIS II Fahndungssystem!
FCK BFE!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen
Aktivist_innen in Russland

Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

United We Stand!

https://unitedwestand.blackblogs.org

“Repression Reloaded” – Veranstaltung zu Neuerungen in StGB und StPO

“Repression Reloaded”

06. April 2018 20 Uhr
Infoladen Wilhelmsburg, Fährstraße 48

Vorladung von der Polizei – Muss ich da jetzt neuerdings hin? Informationsveranstaltung der Roten Hilfe zu aktuellen Entwicklungen des Repressionsapparates, u.a. zum neuen Gesetz der Zeugenvorladung, dem Widerstandsparagraphen und dem Bundestrojaner.

Im Anschluss findet wie jeden ersten Freitag im Monat wieder die 129bar-Kneipe im Infoladen statt, mit großer Getränkeauswahl zu kleinen Preisen, aufgelegter Mukke und Dart.

Linksunten.indymedia: Über Vereine, Pressefreiheit und Geheimdienste

Linksunten.indymedia: Über Vereine, Pressefreiheit und Geheimdienste

12. April 2018, 20 Uhr
Centro sociale

Im Nachgang der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli wollte die Politik
Handlungsstärke zeigen und der Bundesinnenminister verbot den linken
Blog linksunten.indymedia.
Normalerweise ist dieser als Plattform von der Pressefreiheit geschützt,
Verbote und Beschlagnahmungen sind schwierig. Deswegen wurde über den
Umweg des Vereinsrechts ein Weg gewählt, der konservativen
Politiker_innen schon länger vorschwebte: Die vermeintlich Betreibenden
und scheinbar zufällig ausgewählte Personen im gemutmaßten Umfeld der
Plattform wurden zu Vereinsmitgliedern, die Lagerräume zum Vereinsheim,
Computer und Daten wurden von der Polizei mitgenommen.
Unabhängig von einer Positionierung zur Plattform selbst, entsteht hier
eine gefährliche Situation: Sollte diese Vorgehensweise als
Präzedenzfall dienen, können in Zukunft auch andere Blogs auf diese
Weise aus dem Verkehr gezogen werden. Steht hier also die Pressefreiheit
auf dem Spiel? Diese Frage erörtern wir gemeinsam mit Kristin Pietrzyk,
Anwältin der Betroffenen.

Gemeinsame Veranstaltung mit der Rosa Luxemburg Stiftung Hamburg

UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Freitag den 16.03.2018


UNITED WE STAND – Kommt zur Kundgebung für Konstantin am Freitag den 16.03.2018

NoG20 – Support Konstantin

Freitag: 16.3.18
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186,
12. und möglicherweise (vor-)letzter Verhandlungstag
9.00-16.00 Uhr.

Kundgebung der Soligruppe vor dem Gericht ab 8.00 Uhr.
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin

Am Freitag, den 16. März wird der Prozess gegen unseren Genossen
Konstantin mit dem 12. Verhandlungstag fortgesetzt.

Die Richterin will den Prozess unbedingt so schnell wie möglich beenden
und ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, obwohl er in den über 4
Monaten Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand gerade
einmal 21. Jahre alt geworden ist.

Nachdem die Vorsitzende Richterin in den letzten Verhandlungstagen alle
Anträge der Verteidigung abgelehnt hat der Frage nachzugehen, ob der
Einsatz „ortsfremder“ Polizeieinheiten, in diesem Falle, einer
Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus
Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die
Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst
ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber
aufklären, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, auch diese
BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und was und von wem genau ihr
Auftrag Samstagnacht in der Schanze war. Was genau heißt denn „Störer
einsammeln“? Alles abgelehnt! Auch die Zeugenvorladung der
Ober-G20-Gesamt-Einsatzleiter Dudde. Schade eigentlich!

Das ist doch eine interessante Frage, völlig unverständlich, warum es
die Gerichte ständig zurückweisen, sich damit beschäftigen zu müssen. Es
müsste doch was Schriftliches zu besorgen sein, oder haben all die
Polizeieinheiten von Wo-weiß-Woher auf Hamburgs Straßen einfach
gemacht, was sie wollten, beim G20 Gipfel?

Das Märchen von den Flaschen werfenden, reisenden Jung-Chaoten aus ganz
Europa ist ja, Dank hartnäckiger Verteidiger_innen, sowieso schon lange
vom Tisch und so lautet der „Rest-Vorwurf“ nach fast 5 Monaten Prozess
gegen Konstantin „nur noch“: Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte. Er
soll bei seiner Festname, als Polizisten ihn von hinten angegriffen, auf
den Boden geworfen und sich draufgesetzt haben, mit den Füßen
gestrampelt haben! Dafür hat Konstantin nach dem ganzen G20 Wahnsinn
fast 4,5 Monate in U-Haft in Hahnöfersand gesessen und war seit knapp 8
Monaten nicht mehr Zuhause, in Russland.

Wir fordern Freispruch für Konstantin und zwar 1. Klasse, eine satte
Haftentschädigung und Aufklärung des gesamten Polizeieinsatzes während
des G20!

Völlig inakzeptabel und absolut nicht hinzunehmen ist die
Ausweisungsverfügung und 5-jährige Einreisesperre der Hamburger
Ausländerbehörde gegen unseren jungen, russischen Freund und Genossen
Konstantin.

Zuerst wollten sie ihn sogar noch während des laufenden Strafverfahrens
zur Ausreise zwingen – da musste sogar der Staatsanwalt intervenieren.
Allerdings halten sie trotz eingereichtem Widerspruch seiner
zusätzlichen Anwältin für Ausländerrecht daran fest, ihn direkt nach
Beendigung des Amtsgerichts-Prozesses innerhalb von 7 Tagen des Landes
zu verweisen – sonst drohen sie ihm mit „Aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen“ wie Ausreisegewahrsam und Abschiebung!

Noch weniger hinnehmbar ist die verhängte 5-jährige Einreisesperre in
die Bundesrepublik Deutschland und vorraussichtlich in den gesamten
Schengenraum, also alle Länder des Schengener Abkommens, quasi ganz
West-Europa, was einer Verbannung in den „Osten“ gleichkommt, ihn von
all seinen neuen Freund_innen und Genoss_innen fernhalten würde und für
Konstantin auch zuhause in Russland unabsehbare Folgen haben könnte.

Die Begründung der Hamburger Ausländerbehörde zur „Fernhaltung von
Ausländern aus dem Bundesgebiet“ ließt sich wie ein AfD Pamphlet, wenn
es etwa heisst:

„Dieser Ausweisungstatbestand ist bei Ihrem Mandanten erfüllt, denn er
hat sich zwecks Durchsetzung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten
beteiligt, das Ausweisungsintresse wiegt somit besonders schwer. Das
gilt auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns.
Die von ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang
mit den G20-Krawallen sind im Übrigen nach der hier vorliegenden
Anklageschrift zweifelsfrei nachgewiesen (Beweismittel danach u.a.
Zeugenaussagen der Polizeibeamten, Lichtbilder und Videoaufnamen)“

Äh, und wozu gibt es dann Gerichtsprozesse, wenn durch die
Anklageschrift ja schon alles zweifelsfrei nachgewiesen ist? Ach, und
wenn diese nicht im Sinne der Innenbehörde laufen, bestraft halt die
Ausländerbehörde gleich selbst, oder was?

https://g20apua.blackblogs.org/

Wir werden auf keinen Fall zulassen, dass unsere Genoss_innen und
Freund_innen aus Nicht-EU-Staaten abgeschreckt werden sollen, sich an
transnationalen Protesten zu beteiligen, oder auch nur Angst haben
müssen, hier eine Demonstration zu besuchen, weil die Hamburger
Ausländerbehörde eigene Strafsysteme kreiert und nach ihrem Gutdünken
Ausweisungen, Verbannungen und Einreisesperren verhängt. Die gleiche
Ausländerbehörde, die in Niendorf am nördlichen Rand des Hamburger
Flughafengeländes ein eigenes Gefängnis betreibt, in das sie Menschen
einsperrt und selbst bewacht, um sie abzuschieben.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Ausweisungsverfügung
und Aufhebung der 5-jährigen Einreisesperre gegen Konstantin!
Die sofortige Schließung des sogenannten Ausreisegewahrsams!
Stoppt die Willkür der Hamburger Ausländerbehörde, jetzt!

Es bleibt dabei:
Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!
Freedom of Movement!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
United We Stand!

Kommt am Freitag, den 16.3.!

ab 8.00 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3

und supportet Konstantin ab 9.00 Uhr im Gerichtssaal 186 !

https://unitedwestand.blackblogs.org