EU-Terrorlisten: Presseerklärung des RAV

EU-Terrorlisten: Mündliche Verhandlung am 12. Mai 2010 am Europäischen Gerichtshof über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Gültigkeit der EU-Terrorlisten

Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Frage, ob die Aufnahme einer Organisation in die EU-Terrorliste (hier der DHKP-C) wirksam ist und Grundlage nationaler Strafverfolgung sein kann, wenn die Organisation selbst keine Klage gegen die sie betreffenden Beschlüsse erhoben hat, aber deren Listung unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien zustande gekommen ist.

Hier gibt es die Presseerklärng des RAV als PDF zum Download

Der Fall:
Vor dem OLG Düsseldorf findet seit März diesen Jahres ein Verfahren gegen eine Frau und zwei Männer statt, denen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der DHKP-C, vorgeworfen wird (§ 129b StGB). Darüber hinaus werden sie beschuldigt, Spendenkampagnen für die DHKP-C durchgeführt und Erlöse aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen der Organisation zur Verfügung gestellt zu haben. Hierin sieht die Bundesanwaltschaft (BAW) einen Verstoß gegen § 34 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer „einem im Bundesanzeiger veröffentlichten, unmittelbar geltenden Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs-, Investitions-, Unterstützungs- oder Umgehungsverbot eines Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient“.

Diese kaum verständliche strafrechtliche Blankettvorschrift verweist auf die sog. EU-Terrorliste. Die auf der Grundlage einer EG-Verordnung (2580/2001) eingeführte und vom Rat der EU erstellte Liste bezeichnet Gruppen und Einzelpersonen, die als „terroristisch“ eingestuft werden und deren Vermögen eingefroren wird. Ihnen dürfen als Folge der EG-Verordnung 2580/2001 weder direkt noch indirekt Gelder oder Vermögenswerte zugeleitet werden. Aufgrund der so genannten doppelten Verweisung in § 34 Abs. 4 AWG wurden die EG-Verordnung sowie die Listen als solche in das nationale Strafrecht inkorporiert. Zu den gelisteten Organisationen zählt u.a. auch die DHKP-C.

Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Terrorliste und das Prozedere zur Listung sind seit ihrer Einführung Gegenstand massiver Kritik von Menschenrechtsorganisationen, da eine Listung ohne ausreichende Begründung und Beweise sowie unter Missachtung grundlegender Verteidigungsrechte der Betroffenen erfolgt und ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen ist. Entsprechend hat auch der Europäische Gerichtshof erster Instanz (EuG) bereits in mehreren Verfahren die Nichtigkeit und Unwirksamkeit der Listung hinsichtlich klagender Gruppen und Einzelpersonen festgestellt. Die Listung der DHKP-C beruht auf den gleichen Mängeln. Allerdings ist die Organisation bislang nicht gegen ihre Aufnahme in die EU-Terrorliste rechtlich vorgegangen.

Das nun zur Entscheidung anstehenden Verfahren gibt dem EuGH die Gelegenheit zu einer grundlegenden Klarstellung: Hierzu erklärt Rechtsanwalt Carsten Gericke, Geschäftsführer des RAV:

„Die Listung von Organisationen, die unstrittig unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien zustande gekommen ist, ist als nichtig zu klären. Sie kann keinesfalls eine Grundlage nationaler Strafverfolgung bilden. Andernfalls droht eine weitere Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien durch die europäische Hintertür.“

Die mündliche Verhandlung findet am 12. Mai 2010 um 9.30 Uhr am EuGH (Rue du Fort Niedergrünwald, Luxemburg-Kirchberg) statt.

Veranstaltung: 18. März – internationaler Tag der politischen Gefangenen

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Eine Veranstaltung der Roten Hilfe Hamburg
Dienstag, 23.03.2010, 19.30 Uhr
ACHTUNG: DER VERANSTALTUNGSORT WURDE GEÄNDERT – DIE VERANSTALTUNG FINDET STATT IM SKORBUT, HOPFENSTR. 34

Den Flyer zum Download als .pdf gibt es HIER

Am 18. März 1871 übernahm mit der Ausrufung der Pariser Commune erstmals in der Geschichte die Arbeiter_innenklasse die politische Macht. Knapp 70 Tage konnte sich die Pariser Commune gegen die bürgerliche französische Armee und den preußischen Belagerungsring behaupten und zeigen, daß das Proletariat seine Angelegenheiten auch ohne eine bürgerliche Herrschaft sehr gut regeln kann. Am 21. Mai 1871 begann die militärische Niederschlagung der Pariser Commune, gipfelnd in eine wahre Blutwoche des bürgerlichen Terrors: Über 30.000 Männer, Frauen und Kinder wurden als Sympathisant_innen oder Teilnehmer_innen der Commune per Massenexekutionen hingerichtet, mehr als 40.000 Menschen wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt und in Strafkolonien deportiert.

Die Internationale Roten Hilfe (IRH) führte 1923 in Erinnerung an die Pariser Erhebung und deren grausame Niederschlagung den Internationalen Tag der Politischen Gefangenen ein, der jedes Jahr am 18. März begangen wurde. Nach der Zerschlagung der Arbeiter_innenbewegung in Deutschland durch den Faschismus geriet dieser Gedenktag weitgehend in Vergessenheit. Seit 1996 wird der Tag jedoch wieder jedes Jahr u.a. von der Roten Hilfe begangen, um an die politischen Gefangenen aus linken Bewegungen zu erinnern, die wegen ihrer politischen Gesinnung verurteilt wurden und teils seit vielen Jahren und Jahrzehnten in Knästen oder Todestrakten (wie z.B. Mumia Abu-Jamal) eingesperrt sind. Der Tag soll an unsere politischen Gefangenen erinnern und zur Unterstützung für die Inhaftierten beitragen.

Unsere Veranstaltung soll eingangs die Geschichte der Pariser Commune beleuchten und die Tradition des 18. März in Deutschland aufzeigen. Eingeladen haben wir als Referenten Jan Steyer von der Roten Hilfe.

Pressemitteilung: De facto Gewerkschaftsverbot gegen die FAU

bewegungsfreiheit_bild_300.jpgAm 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino „Babylon“ verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des „Babylon“ für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Der Geschäftsführer der „Neue Babylon Berlin GmbH“, Timothy Großmann, hatte sich jedoch geweigert, Verhandlungen mit der FAU zu führen, weil „Anarchisten keine Verhandlungspartner sind“.

Das Gericht berief sich in der Entscheidung darauf, dass die FAU keine tariffähige Gewerkschaft sei, da sie bislang weder einen Tarifvertrag abgeschlossen noch ihre Tariffähigkeit gerichtlich habe feststellen lassen. Der organisierte Arbeitskampf der Beschäftigten für einen Tarifvertrag wird also mit der Begründung behindert, sie hätten noch keinen Tarifvertrag vereinbart.

De facto wird damit die Möglichkeit genommen, sich gegen akute Missstände und für verbesserte Arbeitsbedingungen einzusetzen. Anders als in den meisten anderen Ländern, in denen gewerkschaftliche Betätigung nicht prinzipiell verboten ist, sieht das deutsche Recht kleine, schlagkräftige Gewerkschaften nicht vor, wie das Gericht in der Begründung ausführte.

Mit der Entscheidung wird das Recht von Arbeiterinnen und Arbeitern auf selbstorganisierten Arbeitskampf eingeschränkt. Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen diese staatsrepressive Entscheidung und unterstützt ausdrücklich den Appell „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“.

Als strömungsübergreifende linke Antirepressionsorganisation solidarisiert sich die Rote Hilfe e. V. mit den Betroffenen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Lesung: Heinz Jürgen Schneider – Tod in der Scheune

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Lesung am 24.02.2010, Beginn 20 Uhr
Buchhandlung im Schanzenviertel, Schulterblatt 55
Eintritt: 3 Euro
Eine Veranstaltung der Roten Hilfe Ortsgruppe Hamburg

Flyer als PDF

Im September 1931 wird an der Westküste Schleswig-Holsteins eine Bauerntochter erhängt in einer Scheune aufgefunden. Walerjan Smucek, ein junger polnischer Erntehelfer vom benachbarten Gut, kauert völlig verstört bei der Leiche und legt ein Geständnis ab. Der „Scheunenmord“ bewegt die ganze Gegend. Viele warten auf einen schnellen, kurzen Prozess und die Todesstrafe – die Sache scheint ja klar. Da die Familie der Toten aus der schwarzbraunen „Landvolkbewegung“ stammt, erreicht der Fall zudem eine politische Brisanz: Der Bruder, ein SA-Mann, fordert am Grab „Deutsche Sühne“. Doch dann wird der Rechtsanwalt Johannes Blum zum Pflichtverteidiger des Polen bestellt, ein Gegner, der im damaligen Deutschland zulässigen Todesstrafe. Im Gefängnis hört er vom Angeklagten eine ganz andere Geschichte, in der es um eine heimliche, hoffnungslose Liebe und um den Plan eines gemeinsamen Selbstmords geht. Blum kann das schwer glauben, aber es gibt Ungereimtheiten. Zu Prozessbeginn gibt es einen großen Presseandrang. Ein Mob auf den Zuschauerbänken und ein SA-Aufmarsch begleiten die Eröffnung. Schwere Tumulte gehen mit der Verhandlung einher und Rechtsanwalt Blum fürchtet um seine Sicherheit und Reputation. Wie wird das Schwurgericht diesen Fall entscheiden?

Heinz Jürgen Schneider wurde 1954 geboren und ist seit 1981 Rechtsanwalt. Er arbeitet als Strafverteidiger und hat Verfahren im ganzen Bundesgebiet geführt. Seit seiner Doktorarbeit über „Die Politik der Inneren Sicherheit“ beschäftigt er sich kritisch mit der staatlichen Sicherheitspolitik. Zu diesem Thema hat er sich in Veröffentlichungen, Interviews und auf Veranstaltungen geäußert.
Schneider gehört verschiedenen Juristenorganisationen an und ist Vorstandsmitglied von MAFDAD – Verein für Demokratie und internationales Recht. Als Teilnehmer von Menschenrechtsdelegationen besuchte er u.a. Indien und die Türkei.
2002 war er Mitautor eines Buches über politische Strafverteidiger in der Weimarer Republik. 2009 ist sein historische Schleswig-Holstein-Krimi „Tod in der Scheune“ erschienen.

Pressemitteilung zu den heutigen Razzien gegen AntifaschistInnen in Berlin und Dresden!

bewegungsfreiheit_bild_300.jpg Am heutigen Dienstag (19.1.) gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der
Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive
AntifaschistInnen vor.

Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und
antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13.
Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das
Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun
als „Aufruf zu Straftaten“ wertete und die Razzien anordnete.

Ab den frühen Morgenstunden wurden Räumlichkeiten linker Organisationen von den
staatlichen Repressionsbehörden durchsucht und große Mengen des
Mobilisierungsmaterials sowie Computer beschlagnahmt. Davon betroffen waren die
Landesgeschäftsstelle der Partei Die Linke und das selbstverwaltete Autonome
Zentrum „Conny“ in Dresden sowie die Räumlichkeiten des Vereins „Red Stuff
e.V.“ in Berlin.

Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. sagte zu den Vorfällen:
„Es ist skandalös, dass mit einer solch fadenscheinigen Begründung ein breites
antifaschistisches Bündnis torpediert werden soll. Die Begründung der
Staatsanwaltschaft Dresden ist juristisch mehr als zweifelhaft und folgt in
vorauseilendem Gehorsam der rechtsstaatlich verordneten Doktrin, Widerstand
gegen neonazistische Umtriebe habe ausschließlich in streng legalistischem
Rahmen stattzufinden. Einmal mehr zeigt der Staat somit, was er von effektivem
linkem und antifaschistischem Engagement hält.“

Den Razzien vorausgegangen waren bereits Mitteilungen des Verfassungsschutzes
und des Chefs des Sächsischen Geheimdienstes Boos, der vor dem 13. Februar
warnte und gegen linke AktivistInnen massiv Stimmung machte.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert hiermit ausdrücklich gegen das Vorgehen der
staatlichen Repressionsorgane und fordert die sofortige Schließung und
Vernichtung der Ermittlungsakten sowie die Herausgabe aller beschlagnahmten
Materialien!

Als strömungsübergreifende linke Antirepressionsorganisation solidarisiert sich
die Rote Hilfe e. V. mit den Betroffenen und wird weiterhin antifaschistische
AktivistInnen bei staatlichen Kriminalisierungsversuchen nach ihren
Möglichkeiten unterstützen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.