Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Schikanöse Auflagen gegen (noch) inhaftierten kurdischen Aktivisten Mustafa Ç .
Nach Verbüßung der Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten, soll der kurdische Aktivist Mustafa Ç. (Amed) am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Um ihm das künftige Leben unerträglich zu machen, hat sie dem Kurden eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit
* darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen
* darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen
* darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren
oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder
deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen
des kurdischen Volkes stehen“
* muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges
Mobiltelefon bei sich tragen
* muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung
seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in
betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“)
* muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung
dulden“ (Hauskontrolle)
* muss er sich „alle 2 Wochen bei der örtlich zuständigen […]
Polizeidienststelle […] melden“
* muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der
zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“
* muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers
oder des Senats Folge leisten“