Pressemitteilung: Skandalöses Urteil im politischen Schauprozess gegen Deniz K.

Vor drei Tagen hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg ihr Urteil gegen den Antifaschisten Deniz K. gefällt. Zwar konnte die von der Staatsanwaltschaft bis zuletzt vehement geforderte Verurteilung wegen versuchten Totschlags abgewendet werden; trotzdem blieben am Ende die so genannten Straftaten „Versuchte gefährliche Körperverletzung“, „Landfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ übrig, für die der angeklagte Antifaschist nun zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gehen soll.

Dieses skandalöse Urteil, das auffällig weit über die für derart niedrigschwellige „Vergehen“ sonst verhängten Strafmaße hinausgeht, verdeutlicht in extremer Weise, dass es sich beim Prozess gegen Deniz von Anfang an um einen politischen Schauprozess gehandelt hat, der – aus rechtsstaatlicher Perspektive – Schule machen soll. Das Urteil kann nur als ein Versuch systematischer Abschreckung junger, politisch engagierter Menschen gewertet werden, die in Zukunft Angst davor haben sollen, für mehrere Jahre aus ihrem Leben gerissen werden zu können, nur weil sie auf einer antifaschistischen Demonstration Unmut über das Agieren vollständig gepanzerter Polizeieinheiten geäußert haben.

Eine weitere Besonderheit kommt bei diesem Verfahren, das die ganze Zeit über vom Belastungseifer der beteiligten Beamt_innen und von einer Fülle an massiven Verstößen und Rechtsbrüchen geprägt war, dem Umstand zu, dass die von Deniz vermeintlich begangenen „Straftaten“ auf einer Demonstration des örtlichen antifaschistischen Aktionsbündnisses am 31.03.2012 registriert wurden, die das NSU-begünstigende Verhalten staatlicher Behörden und des Inlandsgeheimdienstes zum Thema hatte und aus diesem Grunde in Nürnberg stattfand. Nürnberg gehört zu den vom NSU-Terror am heftigsten betroffenen Städten Deutschlands; hier wurden Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar hingerichtet.

Während hier also eine faschistische Terrorbande jahrelang unter dem Schutz und der Fürsorge des Inlandsgeheimdienstes und unter der stillschweigenden Duldung von Teilen des Polizeiapparates morden konnte, wird einem antifaschistischen Aktivisten völlig haltlos vorgeworfen, er
habe aus reiner Mordgier mit einer „zwei Meter langen, angespitzten Holzstange und einer weiteren Eisenstange“ auf „friedliebende“ Polizeibeamt_innen eingeschlagen. Deniz` Rechtsanwalt Heiming betonte deshalb in seinem Schlussplädoyer, dass das Gericht hier zielgerichteter und eifriger gearbeitet habe als bei den NSU-Morden; und dabei auch über diverse rechtliche Rahmen hinaus geschossen habe.

Deniz K. hat für ein „Delikt“, das sonst mit maximal vier Wochen Dauerarrest geahndet werden könnte, zweieinhalb Jahre aufgebrummt bekommen. Das ist Gesinnungsjustiz. Hier steht ein 19-jähriger Aktivist stellvertretend für eine ganze politische und antifaschistische Bewegung am Pranger, während staatliche Ermittlungsbehörden seit mehreren Jahren nicht willens sind, Licht ins Dunkel eines wirkmächtig gewordenen race war von NationalsozialistInnen zu bringen.

Dass genau daran auch das Landgericht Nürnberg kein Interesse hat – also an der Schaffung von Möglichkeiten zu kritischer Öffentlichkeit – bewies
es kurz nach Urteilsverkündung, indem es den Gerichtssaal mit völlig überzogenem Einsatz staatlicher Gewalt räumen ließ. Das „Vergehen“ des
solidarischen Publikums: das Skandieren der Parole „Freiheit für Deniz“!

Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Genossen Deniz K.!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Heiko Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Für weiter gehende Fragen können Sie sich an das Solikomitee „Freiheit für
Deniz“ wenden:
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg
denizk.blogsport.de

Spendenkonto: Rote Hilfe, GLS, Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967,
Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“