Spendenaufruf – Solidarität mit Tim und allen anderen AntifaschistInnen

Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“ aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld. Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression Betroffenen bitte spendet an:

Netzwerk Selbsthilfe e.V.
Kto. 7403887018
BLZ: 100 900 00
Berliner Volksbank
Stichwort: „FREISTAAT“

Zusammenfassung des Prozesses

Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber nicht der Angeklagte so der Zeuge.

Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.

Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.

Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei der einemeinen Person um den Angeklagten handele und er deshalb für
alle begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen
wurde, konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte während des Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.”

Presseschau

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810303.ein-richter-sorgt-fuer-schlagzeilen.html

(18.01.)

http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/kritik-an-urteil-gegen-tim-h-zum-13-februar-dresden-nazifrei-plant-protest-demo-am-freitag/r-mitteldeutschland-a-170893.html

(18.01.)

http://www.jungewelt.de/2013/01-18/052.php (18.01.)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-nach-anti-nazi-demo-in-dresden-haftstrafe-fuer-tim-h-a-878169.html

(17.01.)

Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810100.haft-fuer-den-mann-am-megafon.html

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810101.haft-nach-anti-naziprotesten.html

(17.01.)

http://www.taz.de/Antinazi-Proteste-in-Dresden-2011/!109141/ (16.01.)