Lüneburger Fahnen-Prozess: Berufungsverhandlung am 18.11.

Wir dokumentieren eine Erklärung der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen:

Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

Am 18. November 2020 findet die Berufungsverhandlung im Lüneburger Fahnenprozess statt. Ein Lüneburger Antifaschist ist angeklagt, eine Antifa-Enternasyonal-Fahne, die die Staatsanwaltschaft als „verbotenes Symbol“ bewertet, auf einer Demonstration am 24. März 2018 in Lüneburg mitgeführt zu haben.

Nach einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht am 7. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters am Amtsgericht eingelegt und will diese Niederlage nicht akzeptieren. Der Anklagevorwurf – ein angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetz – soll nochmals verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich damit eine Verurteilung in ihrem Sinne.

Weitere Infos und Solikonto:
https://antifa-lg-ue.org/2020/10/12/lass-die-sonne-in-dein-herz-2-2/

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem anderen Verfahren, hat das Landgericht Lüneburg am 7. September 2020 festgestellt, das es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben nicht um ein verbotenes Symbol handelt. Nachdem am 5. November 2019 in Celle eine grüne Antifa-Fahne
beschlagnahmt wurde, lehnte das Amtsgericht Celle im August 2020 den Erlass eines Strafbefehls ab. Das Gericht sah keinen Tatbestand nach §20 Vereinsgesetz. Dagegen legte die Lüneburger Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Amtsgericht Celle und das Landgericht machten in ihren Entscheidungen deutlich, das die beschlagnahmte Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht dem in der BRD verbotenen Symbol der KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Obwohl es eine gewisse Ähnlichkeit geben soll, stehe das Antifa-Symbol deutlich im Zentrum, so dass die Fahne für unbefangene Betrachter:innen der Antifa-Bewegung zuzuordnen ist.

In zwei Beschlagnahmebeschlüssen hat das Landgericht Lüneburg in der Vergangenheit noch das Gegenteil behauptet. Jetzt wird es spannend, ob das Gericht bei seiner Entscheidung vom 7. September 2020 bleibt.

In den vergangenen knapp drei Jahren, wird das Symbol in der BRD nur durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg verfolgt. Neben mehrerer beschlagnahmten Fahnen in Lüneburg, gab es nur noch in Celle einen vergleichbaren Fall. Überall sonst kann die Fahne problemlos mitgeführt werden. Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um ein Antifa-Symbol zu kriminalisieren und letztendlich zu verbieten. Ziel der örtlichen Staatsschutzabteilung und der Staatsanwaltschaft ist es, dass die Antifa-Enternasyonal-Fahne auf der Liste der verbotenen Symbole landet
und nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf.

Um dies zu verhindern und den Genossen zu unterstützen, rufen wir wieder zu einer solidarischen Prozessbegleitung auf und wollen damit auch verdeutlichen, dass wir uns unsere Symbole nicht verbieten lassen.

Wir wollen an 18. November 2020 (ein Mittwoch) den angeklagten Antifaschisten begleiten und würden uns über zahlreiche Besucher*innen bei der Verhandlung freuen.

Wer dann Flagge zeigen will, kann schon um 8:30 Uhr zum Infocafé Anna & Arthur (Katzenstr. 2, Lüneburg) kommen. Wir wollen wieder mit Antifa-Fahnen gemeinsam zum Landgericht (5 Minuten zu Fuß) gehen. Verschiedene Antifa-Fahnen stellen wir gerne zur Verfügung.

Um 8:45 Uhr wollen wir uns vor dem Landgericht (Marktplatz) in Lüneburg treffen. Der Prozess soll um 9:30 Uhr beginnen.

Tragt dabei bitte alle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Also, lasst die Sonne in eure Herzen!

Solidarische Grüße
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen