Wir dokumentieren eine Veröffentlichung vom EA Hamburg:
In den letzten Wochen kam es in Hamburg zu einem Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.
Die betroffene Person wurde auf einer gut besuchten Veranstaltung am Tresen eines „Szene-Ortes“ mit Vornamen angesprochen und in ein unverfängliches Gespräch verwickelt, in dem es rasch zu einem erstmal unauffälligen Jobangebot kam. Danach dreht sich die Situation und die Mitarbeiter*in der Repressionsbehörde fragte konkret danach ob denn die Augen offen gehalten werden könnten auf Veranstaltungen, insbesondere an zwei konkret benannten anderen „Szene-Orten“. Dies lehnte die betroffene Person ab und verließ die Situation.
Die von der betroffenen Person als weiblich gelesene Mitarbeiterin der Repressionsbehörde verließ daraufhin den Ort. Sie trug eine Jeansjacke und war auch ansonsten unauffällig gekleidet, ist ca 170 bis 175 cm groß und hat blonde, etwas mehr als schulterlange Haare und rot lackierte Fingernägel. Sie trug durchgehend eine Maske und ist vermutlich zwischen 30 und 35 Jahre alt.
Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.
Hier noch ein paar allgemeine Hinweise:
Lass dich nicht verrückt machen – Anquatschversuche haben wenig mit dem eigenen Verhalten zu tun. Sie haben einfach bestimmte „Schablonen“, wen sie zu welchem Zweck anquatschen, in die du ihrer Ansicht nach rein passt. Im Prinzip kann es jede*n treffen. Spekulationen über die Hintergründe des Versuchs helfen den Repessionsbehörden.
Dennoch sollte dir bewusst sein, dass du vor und nach einem Anquatschversuch im Blick der Behörden stehst. In der Regel sind es Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes, die dich ansprechen. Sie haben sich über dich informiert, dich beobachtet und nutzen das gewonnene Wissen, insbesondere vermeintliche persönliche Schwachstellen/Schwierigkeiten, um psychischen Druck auszuüben, dir zu drohen oder dich einzuschüchtern.
Oft werden gerade junge Menschen angequatscht, in der Annahme, dass diese einfacher zu beeinflussen seien oder gut vernetzte Menschen im linken Kulturbereich.
Wichtig ist zu wissen, dass keinerlei Mitwirkungspflicht besteht. Es muss nicht einmal eine wahrheitsgemäße Angabe darüber gemacht werden, ob mensch die Person ist, für die sie eine*n halten. Du musst nicht mit ihnen reden und sie haben keine rechtlichen Sanktionsmittel gegen dich in der Hand. Aus einer Ablehnung können also keine juristischen Nachteile entstehen, im Gegenteil, sie ist die einzig richtige Reaktion!
Eine zeitnahe Veröffentlichung des Anquatschversuchs verhindert, dass sich Anquatschversuche gegenüber derselben Person wiederholen und schützt vor anderen Nachteilen, wie der Umsetzung der Drohungen. Zudem kann eine Veröffentlichung andere sensibilisieren und ermutigen, eigene Erfahrungen ebenfalls öffentlich zu machen.
Die Zielsetzung solcher Versuche kann ganz unterschiedlich sein: tatsächlich Informant*innen anwerben, Einschüchterung oder auch einfach Unruhestiftung. Wie damit umzugehen ist, ist jedoch immer gleich: Ablehnen und nichts sagen! Je klarer und deutlicher geäußert wird, dass kein Interesse besteht, desto besser stehen die Chancen, nicht nochmal angesprochen zu werden. Außerdem ist es wichtig, dein Umfeld zu informieren und den Vorfall zeitnah im Anschluss zu veröffentlichen (dafür reicht eine grobe Beschreibung des zeitlichen und örtlichen Ablaufs und eine Personenbeschreibung).
Wenn ihr von einem Anquatschversuch betroffen seid, meldet euch bei uns, der Roten Hilfe und/oder Out of Action.
Euer EA