Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino „Babylon“ verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des „Babylon“ für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Der Geschäftsführer der „Neue Babylon Berlin GmbH“, Timothy Großmann, hatte sich jedoch geweigert, Verhandlungen mit der FAU zu führen, weil „Anarchisten keine Verhandlungspartner sind“.
Das Gericht berief sich in der Entscheidung darauf, dass die FAU keine tariffähige Gewerkschaft sei, da sie bislang weder einen Tarifvertrag abgeschlossen noch ihre Tariffähigkeit gerichtlich habe feststellen lassen. Der organisierte Arbeitskampf der Beschäftigten für einen Tarifvertrag wird also mit der Begründung behindert, sie hätten noch keinen Tarifvertrag vereinbart.
De facto wird damit die Möglichkeit genommen, sich gegen akute Missstände und für verbesserte Arbeitsbedingungen einzusetzen. Anders als in den meisten anderen Ländern, in denen gewerkschaftliche Betätigung nicht prinzipiell verboten ist, sieht das deutsche Recht kleine, schlagkräftige Gewerkschaften nicht vor, wie das Gericht in der Begründung ausführte.
Mit der Entscheidung wird das Recht von Arbeiterinnen und Arbeitern auf selbstorganisierten Arbeitskampf eingeschränkt. Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen diese staatsrepressive Entscheidung und unterstützt ausdrücklich den Appell „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“.
Als strömungsübergreifende linke Antirepressionsorganisation solidarisiert sich die Rote Hilfe e. V. mit den Betroffenen!
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.