Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.
Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.
Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:
Urteil im Rondenbarg-Verfahren: Ein Symbol der Kriminalisierung von Protest
Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.
Der G20-Gipfel war von Anfang an begleitet von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau. In einem Gebiet von fast 40 Quadratkilometern wurde das Demonstrationsrecht de facto außer Kraft gesetzt. Genehmigte Protestcamps wurden ignoriert und aufgelöst, die „Welcome to Hell“-Demonstration wurde von der Polizei brutal zerschlagen, und selbst harmlose Aktionen wie das Cornern wurden mit massiver Gewalt unterbunden – ein klarer Gipfel der staatlichen Repression.
Nachdem es einigen trotzdem gelang, ihren Protest gegen den G20-Gipfel mit seinen autoritären Regimes zum Ausdruck zu bringen, folgte eine beispiellose Verfolgungswelle. Die SOKO „Schwarzer Block“ verfolgte unter dem Motto „Wir kriegen euch alle“ Demonstrant*innen mit einer Öffentlichkeitsfahndung, grenzüberschreitenden Ermittlungen und zahlreichen Razzien. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Verfahren nach den Paragraphen 129 und 129a StGB eingeleitet, es folgten lange Haftstrafen und das Verbot der Internetplattform Linksunten. Der G20-Gipfel setzte damit neue Maßstäbe in der Verfolgung linker Aktivist*innen.
Das Rondenbarg-Verfahren, das nun mit der erstinstanzlichen Verurteilung von zwei Angeklagten endete, reiht sich in eine lange Folge staatlichen Verfolgungswillens ein. Trotz der Tatsache, dass keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden die Angeklagten für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft – ein beispielloser Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Während des Prozesses, der sich über 24 Verhandlungstage erstreckte, wurden nicht nur die Polizeigewalt und die Rolle der Einsatzkräfte ignoriert, sondern auch neue, beunruhigende Erkenntnisse über den Einsatz von V-Leuten während der Proteste bekannt. Diese Personen, die sich als Demonstrierende tarnten, könnten aktiv zur Eskalation beigetragen haben – Fragen, die der Prozess unbeantwortet ließ.
Trotz des heutigen Urteils laufen weitere Verfahren gegen insgesamt 86 Personen, die ebenfalls im Kontext mit der Demonstration am Rondenbarg verfolgt werden. Einige von ihnen erlitten durch den brutalen Polizeieinsatz an diesem Tag schwere Verletzungen, unter denen sie teils bis heute leiden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft betreibt einen massiven Aufwand, um diese Verfahren durchzusetzen, oft gegen Menschen, die inzwischen in völlig neuen Lebenssituationen stehen.
„Dies ist ein klarer Versuch, ein Exempel zu statuieren und die linke Bewegung zu spalten“, sagt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Doch wir stehen geschlossen gegen diese Repression. Wir werden uns nicht vorschreiben lassen, wie und mit wem wir unsere Grundrechte ausüben.“
„Das heutige Urteil im Rondenbarg-Verfahren ist ein weiterer Tiefpunkt in der Kriminalisierung von Protesten. Die Demonstrationsfreiheit wird durch solche Urteile massiv gefährdet. Wir fordern die sofortige Einstellung aller G20-Verfahren und stehen solidarisch mit allen, die von dieser Repression betroffen sind. Diese Urteile werden linken Protest nicht brechen – im Gegenteil, sie machen uns stärker. Denn: Solidarität bleibt unsere stärkste Waffe.“