OLG Hamburg verurteilt zwei kurdische Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK zu Bewährungsstrafen

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.:

Am heutigen Dienstag hat das Hanseatische Oberlandesgericht zwei Kurden aus Kiel und Lübeck wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung auf einen Zeitraum von 3 Jahren ausgesetzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Angeklagten ab 2020 bzw. 2021 bis zu Durchsuchungen und der Festnahme eines der Beschuldigten im März 2025 als Mitglieder an der PKK beteiligt hatten. Demnach verurteilte es beide nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland.
Die ausgeurteilten Strafmaße blieben deutlich hinter den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zurück, die auf 2 Jahre und 6 Monate bzw. 1 Jahr und 9 Monate Haft plädiert hatte, wobei eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung von ihr ausgeschlossen wurde.

Die Hauptverhandlung, die sich über dreieinhalb Monate zog, wurde durchweg vom Arbeitskreis „Freiheit für Nihat“ beobachtet, der über die Verhandlungstage berichtete und mit mehreren Versammlungen Öffentlichkeit schuf. Auch am heutigen Tag der Urteilsverkündung fand eine Kundgebung in Solidarität mit den Angeklagten vor dem Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz statt.

Der Rechtshilfefonds AZADÎ begrüßt, dass immer mehr Oberlandesgerichte gewillt sind, den Friedensprozess zwischen der kurdischen Bewegung und dem Regime in der Türkei wahrzunehmen und in ihre Urteilsfindung einzubeziehen. So schließt sich das OLG Hamburg mit dem heutigen Urteil einer Serie von Bewährungsstrafen an – zuvor hatten bereits die Oberlandesgerichte in Koblenz, Düsseldorf, Naumburg und Berlin die Vollstreckung von Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings bedarf es für einen nachhaltigen und wirksamen Friedensprozess der Entkriminalisierung der kurdischen Bewegung, einschließlich der Rücknahme der Ermächtigung zur Verfolgung der PKK als „terroristische“ Vereinigung, der Aufhebung des PKK-Verbots sowie der Streichung der PKK von der Liste „terroristischer“ Organisationen der Europäischen Union.


Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
www.nadir.org/azadi

Köln, 23. Dezember 2025