Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen
kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode
verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal
bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft
Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils
gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum
Tragen kommende Strafmaß – lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren
Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe – an das 3. Bundesberufungsgericht in
Philadelphia zurück.
Diese Kammer hat nun darüber zu entscheiden, ob die Geschworenen damals
ausreichend über die Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden seien.
Gleichzeitig gab der Supreme Court dem Gericht in Philadelphia aber schon einen
eindeutigen Hinweis, welche Strafe es für angemessen hält: Im
Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt werden soll ein vergleichbarer
Fall. Dieser Fall existiert, aber es ist ein Fall, in dem bereits endgültig
entschieden wurde – und zwar für die Todesstrafe!
Mumias Hauptverteidiger Robert R. Bryan würdigte in ersten Stellungnahmen zwar
die Tatsache, durch diese unerwartete Zurückverweisung des Falles an ein
niedrigeres Gericht Zeit gewonnen zu haben und erneut über das Todesurteil
verhandeln zu können – trotzdem sei der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung
nur aufgeschoben, Mumia also nach wie vor zum Tode verurteilt.
Mumia war am 09.12.1981 verurteilt worden, weil er den Polizisten Daniel
Faulkner erschossen haben soll. Obwohl es keine glaubwürdigen Beweise dafür
gab, wurde er im Sommer 1982 in einem nur fünfzehntägigen Verfahren aufgrund
manipulierter Akten, erpresster ZeugInnenaussagen und einer nach rassistischen
Kriterien ausgewählten Jury zum Tode verurteilt. Diese skandalösen Umstände des
eindeutig politisch motivierten Verfahrens gegen den unbequemen Radioreporter
und ehemaligen Black Panther-Aktivisten blieben vom Supreme Court
unberücksichtigt.
Der zeitliche Aufschub, der durch die Zurückverweisung an das Gericht in
Philadelphia gewonnen wurde, bedeutet aber noch lange nicht, dass Mumias Leben
außer Gefahr ist – geschweige denn, dass seine Freilassung endlich in Sicht
ist! Umso dringender ist es, dass der Kampf für Mumias Freiheit trotz dieser
kurzen Verschnaufpause unermüdlich weitergeht.
Die Rote Hilfe unterstützt diese Bemühungen und fordert die sofortige Entlassung
des linken Journalisten aus dem Gefängnis.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Mathias Krause für den Bundesvorstand