07.03.2025, 18:00 – 20:00 Uhr Fabrique des Gängeviertel Valentinskamp 34/ Zugang über Speckstraße (4.OG.) 20355 Hamburg
Eine Geschichte der Roten Hilfe zu erzählen, ist nur im Plural möglich. Die Rote Hilfe Deutschland (RHD) gründete sich 1924 als eine der Kommunistischen Partei Deutschlands nahestehende Organisation. Ihre Aufgaben sah sie darin, Unterstützungsleistungen für verhaftete Genoss:innen (durchaus auch parteiübergreifend) sowie deren Angehörigen zu organisieren. 1938 löste sich die RHD auf, nachdem sie bereits fünf Jahre in Untergrund und Exil gearbeitet hatte.
Am 20. Januar 2025 stellten sich sieben Antifaschist*innen zeitgleich den Behörden, nachdem sie zuvor fast zwei Jahre lang untergetaucht gewesen waren. Vorgeworfen werden ihnen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis im so genannten Budapest-Komplex. Den sieben Aktivist*innen, die umgehend in Untersuchungshaft genommen wurden, drohen hohe Haftstrafen und nicht zuletzt eine Auslieferung an Ungarn.
Neben bereits stattgefundenen und sicher noch weiter folgenden Solidaritätsaktionen gibt es folgende größere Termine:
12.02.25: Noch mehr Gründe für Solidarität
12. Februar, 19 Uhr, Ballsaal Millerntorstadion
In dieser Veranstaltung nehmen wir die europäische Dimension der Repression gegen Antifaschist*innen, vor allem aber der Solidarität in den Blick. Wir informieren über den aktuellen Stand der Dinge, die antifaschistische Mobilisierung und sammeln weitere gute Ideen.
Unsere Gäst*innen:
> Peter Kreysler (Journalist) zur Situation in Ungarn
> Vertreterin der Kampagne „NS Verherrlichung stoppen“ zur diesjährigen Mobilisierung gegen den „Tag der Ehre“ am 08.02.25 in Budapest
> Yasemin Kostik (Rechtsanwältin einer beschuldigten Antifaschistin) zur aktuellen Situation in den Verfahren
> Katharina König (Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag) zur Repression gegen Antifaschist*innen
> John Malamatinas (Budapest Soligruppe Berlin) zur Situation von Tobi
> Eltern aus Hamburg zur Solidaritätsarbeit der Angehörigen
> Außerdem Zuschaltungen von Ilaria Salis sowie Vertreter*innen von Soligruppen aus Frankreich, Italien und Deutschland.
Veranstaltet von family and friends Hamburg
14.02.25: Soli-Konzert: 35 Jahre Rote Flora – FREE ALL ANTIFAS
14. Februar, Rote Flora Einlass ab 21 Uhr | Beginn um 21.30 Uhr
Nachdem im Oktober das Konzert in der Roten Flora wegen einer Bombenräumung im Schanzenviertel kurzfristig ausgefallen ist, holen wir das jetzt nach. Ab 21 Uhr feiern wir zusammen 35 Jahre Rote Flora mit dabei sind: Zellen (Punk), Fun Total (post)Punk und BETON DE ROUGE (maybe sometimes Punk).
Das Konzert ist ein FREE ALL ANTIFAS Soli-Konzert, alle Einnahmen gehen an die im Budapest-Komplex ins rechtsautoritäre Ungarn abgeschobene Maja und die Hamburger Soli-Gruppe „family&friends – selbstverständlich antifaschistisch!“
Wer Bock auf weitere Informationen hat, kommt schon um 19 Uhr zur Veranstaltung zum Budapest-Komplex von der Antifa Hoheluft in die Vokü der Roten Flora.
Infos zum Verfahren im Budapest-Komplex unter: basc.news
Am 13. Januar wurde die Revision im ersten Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig. Damit endet für die Angeklagtengruppe nach über sieben Jahren die juristische Auseinandersetzung rund um die Demonstration am Rondenbarg im Rahmen der G20-Proteste 2017. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren gegen 86 Personen eingeleitet, aufgeteilt in acht Verfahrensgruppen. Die neuerliche Rechtsprechung bleibt weit hinter den ursprünglichen Hoffnungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zurück. Dennoch vervollständigt sie das Mosaik einer permanenten Verschärfung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Fortsetzung folgt – bei weiteren Rondenbarg-Prozessen und auch entlang anderer Demogeschehnisse.
Wir dokumentieren eine Veranstaltungsankündigung vom LiZ:
27 Jahre saß Thomas Meyer Falk im Knast. Ursprünglich wegen eines Bankraubs, mit dem er Geld für linke Projekte beschaffen wollte. Anschließend in Sicherungsverwahrung, weil er ein unbequemer Gefangener war, der sich nie von seinen Aktionen und Überzeugungen distanziert hat.
Thomas hat sich während seiner gesamten Gefangenschaft nicht unterkriegen lasssen und auch die Zeit im Knast politisch gefüllt: Mit einem widerständigen Leben hinter Gittern, über das er uns draußen regelmäßig mit Publikationen auf dem Laufenden gehalten hat. Seit einem Jahr ist Thomas wieder draußen, in Freiheit. Wir freuen uns sehr, ihn für ein Gespräch über seine Gefangenschaft, Politik hinter Gittern und das widerständige Überleben im Knast begrüßen zu dürfen.
Am Samstag, 18.1.25, 18 Uhr im LiZ (Libertäres Zentrum,Karolinenstraße 21, Hinterhaus). Der Eintritt ist frei, Spenden für entstandene Kosten sind willkommen.
Wir zeigen den 2024 erschienenen Dokumentarfilm „Solidarität verbindet – 100 Jahre Rote Hilfe“. Der Film widmet sich der 100-jährigen Geschichte und der Gegenwart der Solidaritätsarbeit. Beginnend bei der Roten Hilfe Deutschlands in der Weimarer Republik schlägt der Film einen Bogen über die Arbeit in der Illegalität während des Nationalsozialismus und die Neugründung von Rote-Hilfe-Strukturen in den frühen 1970er-Jahren bis zum heutigen Roten Hilfe e. V.
Zum Film werden warme und kalte Getränke sowie Knabbereien gereicht. Die Einnahmen des Abends fließen in die Soli-Arbeit der Roten Hilfe.
Am gestrigen Freitag endete die Hauptverhandlung gegen Kadri Saka am OLG Hamburg mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige von Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme im Januar 2024 als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen war und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.
Im Rahmen der Harburger Gedenktage zeigt die KulturWerkstatt Harburg den Dokumentarfilm „Solidarität verbindet – 100 Jahre Rote Hilfe“
Donnerstag, 7. November 2024 um 19 Uhr KulturWerkstatt Harburg, Kanalplatz 6 Eintritt ist frei
Der Film, der zum 100-jährigen Bestehen der Roten Hilfe erschienen ist, widmet sich der Geschichte und Gegenwart der Solidaritätsarbeit. Beginnend bei der Roten Hilfe Deutschlands in der Weimarer Republik und in der Illegalität während des NS-Faschismus, schlägt der Film den Bogen über die Neugründung von Rote-Hilfe-Strukturen in den frühen 1970er-Jahren bis zur heutigen Rote Hilfe e.V.
In dem Film kommen Aktivist:innen aus unterschiedlichen Bewegungen zu Wort, die angeklagt oder inhaftiert wurden und solidarische Unterstützung erfuhren, ebenso wie Rote-Hilfe-Mitglieder, die die Prozesse begleiteten und Kampagnen organisierten.
„Die Rote Hilfe ist keine karikative Einrichtung, erklärte schon Clara Zetkin. Sie ist Teil der gesellschaftlichen Kämpfe. Und so gerät auch Solidaritätsarbeit immer wieder ins staatliche Visier.“
Aus einer Rede beim Festakt zum 100. Jubiläum am 2. Februar 2024 im Hamburger Millerntorstadion
Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.
Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.
Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:
Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am heutigen Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 „Gebietsverantwortlicher“ der PKK im Gebiet Hamburg gewesen sei und von 2019 bis 2020 die „Region Nordrhein“ sowie das Gebiet Köln für die Organisation verantwortlich geleitet habe. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Versammlungen und Veranstaltungen mitorganisiert zu haben und an Spendensammlungen beteiligt gewesen zu sein. Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft hatte 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert.