Landgericht Hamburg bricht Pilotverfahren im Rondenbarg-Komplex ab

Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren gegen die fünf jüngsten Beschuldigten im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Die Verteidigung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag im Dezember einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Hauptverhandlung hätte unter den Pandemie-Bedingungen im Dezember letzten Jahres gar nicht erst eröffnet werden dürfen. Es war bereits damals unzumutbar und fahrlässig, die Angeklagten über so lange Distanzen und teilweise aus Risikogebieten wöchentlich zu Verhandlungen nach Hamburg anreisen zu lassen.

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Drei Freunde – und eine explosive Mischung

Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren, das seinen Ursprung in Verden an der Aller hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren noch eine ganze Weile dauern wird und wünschen den Betroffenen viel Kraft und Ausdauer.
Wir sind an eurer Seite…
Solidarität ist unsere Waffe!

Über erfundene Explosionsverbrechen, DNA und einen entfesselten Staat

Hiermit wollen wir euch über unsere laufenden Verfahren informieren, die Ereignisse der letzten zwei Jahre darlegen und diese inhaltlich kurz einordnen. Am Anfang unseres Verfahrens haben wir aus verschiedenen Überlegungen und unterschiedlichen Bedürfnissen keinen Sinn in der Veröffentlichung gesehen. Mit der Entnahme unserer DNA, laufenden Observationen und der Eröffnung weiterer Verfahren haben wir unsere Einschätzung geändert. Wir hoffen, euch einen Einblick in die Logik und Abläufe der Repressionsbehörden geben zu können und wollen zu einem bewussten Umgang motivieren.

Wir sind Anfang Oktober 2018 zu dritt im niedersächsischen Verden an der Aller festgenommen worden. Eine Polizeistreife hielt und setzte uns, mit Hand an der Waffe, fest. Innerhalb der Kontrolle eröffneten uns die Cops, dass uns ein Rollkoffer und eine Tasche gehören sollen. Sie behaupteten, in den Taschen Kanister mit einer nicht identifizierbaren Flüssigkeit sowie mehrere Zündvorrichtungen gefunden zu haben. Zeitgleich wurden zusätzliche Streifenwagen und Cops in Zivil zusammengezogen. Sie durchsuchten uns und nahmen uns anschließend in Gewahrsam. Auf der nächstgelegenen Polizeistation wurden wir erkennungsdienstlich behandelt. Die Cops fertigten Fotos an und beschlagnahmten unsere Klamotten und Schuhe. Parallel durchsuchten sie unsere Wohnungen in Hamburg und Niedersachsen. Mittels der beschlagnahmten Klamotten und Schuhe wurden Geruchsproben erstellt und diese an Spürhundeinheiten übergeben. Am Ort unserer Festnahme wurde mit Hilfe der Spürhunde ein Auto festgestellt, welches umgehend von der Spurensicherung durchsucht und beschlagnahmt wurde.

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Grußwort der fünf Rondenbarg-Angeklagten

Wir dokumentieren das Grußwort der fünf Angeklagten zu den Aktionen am Tag X:

Liebe Genoss*innen,

als die 5 Angeklagten, die nun am kommenden Donnerstag in Hamburg vor Gericht stehen werden, wollten auch wir uns nun mal bei euch melden.

Die gesamten Aktionen am jetzigen Wochenende, am Donnerstag zum Prozessbeginn und auch die Demo am 05.12. – die Unterstützung und Solidarität von verschiedensten Seiten die wir in den letzten Wochen erfahren haben hat uns Kraft gegeben und uns greifbar gemacht, dass wir tatsächlich alle gemeint sind. Auch wenn es jetzt erstmal nur uns 5 getroffen hat, zeigt ihr so, dass wir alle zusammen stehen. Der Ausgang unseres Prozesses beeinflusst nicht nur die Verfahren gegen die knapp 80 weiteren Beschuldigten vom Rondenbarg. Er wird auch zeigen, inwieweit das Demonstrationsrecht beschnitten werden und linke Straßenpräsenz immer weiter kriminalisiert werden kann. Der Protest gegen die G20 und das kapitalistische System für das sie stehen: Umweltzerstörung, Kriege; Flucht, Abschottung und Überwachung; Ausbeutung und Unterdrückung – den wir damals gemeinsam auf die Straße getragen haben ist immer noch legitim und notwendig. Wenn die Justiz uns deswegen verfolgt, dann zeigt sie schlicht und einfach nur, wessen Interessen sie durchsetzen soll: die der herrschenden Klasse.

Bewusst wird jetzt mit uns 5 jüngsten Angeklagten angefangen. Hinter der Begründung dafür, vermeintlich unsere Entwicklung nicht weiter zu behindern, steckt vielmehr die Möglichkeit für die Repressionsbehörden, diesen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen und uns im Gerichtssaal zu isolieren.

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Neue Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e.V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten:

Die Internetseite https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen.

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Zurück auf der Parkbank

Wir dokumentieren eine
Erklärung der drei verurteilten Anarchist*innen

Nun ist es soweit – die Hauptverhandlung im sogenannten „Parkbank-Verfahren“ ist überstanden, das Urteil der Großen Strafkammer 15 am Hamburger Landgericht ist nach über 50 Verhandlungstagen gesprochen. Vermutlich ist dies nicht das letzte Wort; bis das Urteil rechtskräftig wird, kann es noch einige Zeit dauern.

Aber wir – die nun verurteilten Anarchist*innen – wollen uns zu Wort melden, was wir ja gemeinsam bislang nicht (öffentlich) getan haben:

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Gegen die Kriminalisierung des Roten Aufbaus!

Solidarität mit den Betroffenen!

Die Polizei hat am 31.08.2020 in vier Bundesländern bis zu 28 Räumlichkeiten durchsucht, darunter zahlreiche Wohnungen sowie ein linkes Stadtteilzentrum in Hamburg. Betroffen sind insgesamt 28 Personen, die von den Repressionsbehörden dem „Roten Aufbau“ zugerechnet werden.
Hintergrund ist ein Verfahren, in dem die linke Organisierung als „terroristische Vereinigung“ diffamiert und kriminalisiert werden soll. Die Vorwürfe im Einzelnen und die genaue Dimension des Verfahrens werden sich erst in nächster Zeit klären lassen. Doch bereits jetzt ist klar, dass dies einer der größten Repressionsschläge gegen die Linke in den letzten Jahren in Deutschland ist. Ein solcher Repressionsschlag richtet sich nie alleine gegen einzelne Organisationen, er richtet sich gegen die gesamte Linke.
Die Antwort hiergegen kann nur die gemeinsame Solidarität der Linken sein!

Die §§129 haben lange Tradition in der Bekämpfung der Linken in Deutschland (§129: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, §129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, §129b: Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen/terroristischen Vereinigung).
Verfahren in diesem Zusammenhang ermöglichen es den Repressionsbehörden, von ihrem Arsenal an Überwachungsmethoden in weitem Umfang Gebrauch zu machen, etwa in Form von Kommunikationsüberwachungen (Telefon, Mails, Post) oder Observationen. Damit sollen linke Strukturen ausgeleuchtet werden und zugleich mit dem „Terrorismus“-Hammer Angst geschürt und eine Entsolidarisierung gefördert werden.

Deshalb:
– Bleibt wachsam und vorsichtig! Was generell gilt, gilt jetzt erst recht:
Überlegt euch, was ihr am Telefon besprechen, was ihr ins Internet hochladen und was ihr zuhause herumliegen haben wollt!

– Beteiligt euch nicht an Spekulationen zu Vorwürfen und Hintergründen!
Es ist fester Bestandteil der staatlichen Repressionsstrategie, erst einmal zuzuschlagen und dann zu analysieren, welche Reaktionen dies in der Szene auslöst, wo vielleicht noch mehr Informationen zu holen sind und wohin das Verfahren ggf. ausgeweitet werden kann.

– Lasst euch nicht einschüchtern! Zeigt euch solidarisch!
Sprecht Solidaritätsorganisationen wie die Rote Hilfe an, wenn ihr Fragen habt!

Gemeinsame Solidarität gegen die Kriminalisierung linker Strukturen!

Rote Hilfe Hamburg

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Corona-Krise = Krise der Versammlungsfreiheit

Krisengewinnerin Polizei

Es gab schon mal bessere Zeiten – auch für die Versammlungsfreiheit. Auch wenn derzeit viele der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Regelwerke gelockert werden, bleibt die Versammlungsfreiheit weiter zahlreichen Beschränkungen unterlegen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war nun auch schon vor Corona bei den zuständigen Behörden in keinen guten Händen, seit den Einführungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben Mitte März haben die Versammlungsbehörden aber das Grundrecht mit Füßen getreten. Versammlungsanmeldungen wurden pauschal verboten, in einigen Fällen wurden mit Verweis auf das generelle Versammlungsverbot noch nicht mal mehr entsprechende formale Ablehnungsbescheide erlassen. Erst nachdem verwaltungsgerichtliche Entscheidungen diese rigorose Praxis für rechtswidrig erklärten, waren Versammlungen – wenn auch unter strengen, bisweilen absurden Auflagen – wieder möglich.

Damit es kein Missverständnis gibt: Wenn wir auch gegenüber der Politik und noch mehr gegenüber den staatlichen Repressionsorganen auch in Pandemiezeiten ein „gesundes“ Misstrauen nicht aufgeben werden, halten wir grundsätzlich die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für richtig. Aufgrund der Neuartigkeit des Virus, der Gefahren eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie den bisher nicht abschließend einzuschätzenden Gefahren für Risikogruppen waren Beschränkungen des öffentlichen Lebens, Abstandsregel und eine Mundschutzpflicht richtig und wichtig. Wenn aber in diesem Zusammenhang z.B. Baumarktbesuche zu keinem Zeitpunkt infragestanden, das Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit aber faktisch ohne jede Güterabwägung und Prüfungen der Verhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt wurde, muss das scharfen Widerspruch herausfordern. Und so wie nach der Corona-Pandemie darüber diskutiert werden muss, inwieweit auch die neoliberale Deregulierung des z.B. Gesundheitssystems überhaupt erst die Gefahren mit geschaffen hat, muss auch darüber eine Auseinandersetzung geführt werden, wie es widerspruchslos zu einer vorrübergehenden Abschaffung der Versammlungsfreiheit kommen konnte. Denn Grundrechte sollen schließlich genau dafür stehen, dass gerade in Krisenzeiten elementare Freiheitsrechte eben nicht zur Disposition stehen dürfen!

Demonstrieren schwer gemacht… und teuer

In Hamburg wurden seit Mitte März zunächst mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die Anfang April weitgehend durch die „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (EindämmungsVO) ersetzt wurden. Beide Verordnungen verboten Versammlungen generell und sahen lediglich die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vor. Während zu normalen Zeiten Versammlungen zwar bei der Versammlungsbehörde angemeldet, nicht aber genehmigt werden müssen und nur in Ausnahmefällen verboten werden dürfen, war es bis Ende Juni genau andersrum: Versammlungen waren komplett verboten und konnten nur in Ausnahmefällen von der Versammlungsbehörde erlaubt werden. Im Zuge der Lockerungen ist nun seit Anfang Juni vorgesehen, dass Versammlungen unter freien Himmel bis zu 1000 Personen erlaubt sind, aber angemeldet werden müssen und mit infektionsschutzrechtlichen Auflagen versehen werden (können) und Versammlungen über 1000 Personen verboten bleiben und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss.

Nach wie vor sieht die EindämmungsVO zudem vor, dass Verstöße gegen einige der Regelungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Parallel zur EindämmungsVO wurde ein Bußgeldkatalog geschaffen, der die Bußgeldhöhe für die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten bestimmt. Im Hinblick auf Versammlungen ist dort geregelt, dass die Nichtbeachtung eines Versammlungsverbotes für Teilnehmer_innen an der Versammlung mit einem Bußgeld in Höhe von 150€ geahndet wird. Ebenfalls 150€ drohen den Teilnehmer_innen, wenn sie Hygienevorgaben bei der Versammlung nicht einhalten, oder sich nach der Auflösung der Versammlung nicht sofort entfernen. Für die Veranstalter_innen der verbotenen Versammlung werden sogar 1000€ fällig.

An diesen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit hält der Senat auch weiter fest, obwohl in den letzten Wochen zahlreiche andere Beschränkungen aufgehoben werden. Während man also in Hamburg wieder nahezu ungestört dem kapitalistischen Konsum nachgehen kann, bleibt eine Demo gegen eben diese Logiken stark eingeschränkt bzw. verboten.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die derzeitige Polizeipraxis bei vermeintlichen Verstößen gegen die EindämmungsVO bei Versammlungen ziemlich rigoros und willkürlich ist. So wurden zum Beispiel zwei Menschen mit Protestplakat in der Hand kurzerhand zur ungenehmigten Versammlung deklariert und mit einem Bußgeld belegt und Personen, die sich im räumlichen Umfeld einer genehmigten Versammlung aufhielten, die bereits ihre Teilnehmer_innen-Höchstzahl erreicht hatte, wurden ebenfalls zur Kasse gebeten. Spontanversammlungen wurden generell nicht zugelassen. Mit diesen im Ordnungswidrigkeitsverfahren angesiedelten Bußgeldsanktionen werden dabei Regelungen des Versammlungsrechts kurzerhand durch die Hintertür gekippt.

Bußgeldbescheid – Was tun?

Wenn Ihr einen Bußgeldbescheid erhalten habt, weil die Cops Euch vorwerfen, dass Ihr gegen das Versammlungsverbot oder Hygienevorschriften verstoßen habt, habt Ihr verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. Ihr könnt aber gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheides Einspruch einlegen. Am besten macht Ihr das mit einem formlosen Widerspruch, d.h. Ihr schreibt einen Satz wie „hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein“. Wir raten davon ab, diesen weiter zu begründen. Schickt den Einspruch am besten per Einschreiben, da er sonst auch mal auf dem Postweg „verschwindet“.

Sofern die Behörde allerdings an der Ordnungswidrigkeit festhält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem das Gericht über das Bußgeld entscheidet. Der Einspruch kann bis zu dem Termin des Gerichtsverfahrens jederzeit zurückgenommen werden, dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Es kann sein, dass Ihr auch nach Einreichung zu einer Begründung des Einspruchs aufgefordert werdet. Darauf müsst Ihr nicht weiter eingehen, denn Ihr seid zu einer Begründung nicht verpflichtet. Wie auch bei Strafverfahren, raten wir Euch dazu, keine Aussagen zu machen, also hier keine Begründung abzugeben. Ob und wann ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist aber, dass Ihr mit dem Einlegen eines Einspruchs ein Kostenrisiko eingeht, da in diesem Fall Verwaltungs- und möglicherweise auch Gerichtskosten auf Euch zu kommen können. Leider ist es auch so, dass Ihr ohne anwaltliche Unterstützung vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben werdet, so dass Ihr auch – sofern Ihr abschließend dazu verdonnert werdet, dass Bußgeld zu bezahlen – auch die Anwält_innen-Kosten tragen müsst. Ob sich dieses Kostenrisiko für Euch lohnt, weil es z.B. politisch sinnvoll sein kann, auch per Einspruch gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzugehen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wenn Ihr diesbezüglich Fragen oder Beratungsbedarf habt, meldet Euch bei der Roten Hilfe.

Sofern Ihr einen Bußgeldbescheid wegen einer vermeintlich illegalen Versammlung oder aufgrund von anderen politischen Aktionen erhaltet, könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag bei der Roten Hilfe auf finanzielle Unterstützung stellen. Da aber aufgrund der Satzung der Roten Hilfe nicht pauschal jedes Ordnungswidrigkeitsverfahren unterstützt werden kann, müssen wir jeweils Euren Einzelfall prüfen. Wie Ihr einen Unterstützungsantrag stellt, findet Ihr unter dem Reiter „Kontakt“ > „Unterstützungsantrag stellen“.

„This is no justice, this is shit!“ – Das Urteil im Elbchaussee-Prozess

Am 10.07.2020 endete nach 1,5 Jahren Dauer der Prozess gegen fünf Angeklagte im Elbchaussee-Verfahren. Drei Jahre zuvor fand in Hamburg der G20-Gipfel statt, gegen den es vielfältige Proteste gab. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von NoG20-Protesten am Elbchaussee-Aufzug teilgenommen zu haben. Obwohl den einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten, sollten sie nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft für alle Handlungen und entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Vor dem Jugendgericht wurden zwei damals noch Jugendliche jeweils zu Arbeitsstunden, zwei weitere Angeklagte aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen und Loïc aus Frankreich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

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Erklärung von Fabio zum Elbchaussee-Prozess

Wir dokumentieren eine Erklärung von Fabio zum Elbchaussee-Prozess

Solidarität für Loic und die anderen angeklagten Gefährten!

Vor drei Jahren sind mehrere zehntausend Frauen und Männer aus allen Ländern Europas in Hamburg auf die Straße gegangen, um gegen den G20-Gipfel zu demonstrieren, jeder mit seinen eigenen Mitteln, seinen eigenen Demonstrationsformen und seinen eigenen Empfindungen. Allen gemeinsam war die Überzeugung, dass der Gipfel Ausdruck einer Welt voller Ungerechtigkeit und Ausbeutung war.

Viele leiden weiterhin unter den Rachegelüsten der Staatsanwaltschaft.
Am 10. Juli dieses Jahres wird das Urteil in jenem Prozess gefällt, der wahrscheinlich der wichtigste der Prozesse gegen die Demonstranten ist.

Fünf Gefährten werden beschuldigt am Morgen des siebten Juli an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie Strafen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Am kommenden Freitag riskieren unsere Brüder und Freunde zurück ins Gefängnis geschickt zu werden.
Loic – vor allem er – wurde bereits ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft gehalten.
Es werden ihnen keine besonderen Straftaten vorgeworfen, vielmehr seien sie „Teil“ einer Gruppe von Personen gewesen, die Straftaten begangen hätten.
Ihre Verurteilung würde den Weg freimachen für viele weitere Verurteilungen all jener, die beschließen, an einem Protest auch nur teilzunehmen; ein gefährlicher juristischer Präzedenzfall soll geschaffen werden, der sich an alle richtet, die für einen andere, eine bessere Welt zu kämpfen bereit sind.

Lasst uns alles tun, die Gefährten nicht allein zu lassen.

Unsere Solidarität gilt Loic und den anderen Angeklagten des Elbchausseeprozesses!

Euer Fabio