FREE ALL ANTIFAS! Keine Auslieferung nach Ungarn!

Am 20. Januar 2025 stellten sich sieben Antifaschist*innen zeitgleich den Behörden, nachdem sie zuvor fast zwei Jahre lang untergetaucht gewesen waren. Vorgeworfen werden ihnen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis im so genannten Budapest-Komplex. Den sieben Aktivist*innen, die umgehend in Untersuchungshaft genommen wurden, drohen hohe Haftstrafen und nicht zuletzt eine Auslieferung an Ungarn.

Pressemitteilung der Roten Hilfe

Seit dem 24.01. sitzt eine der Beschuldigten in Hamburg in der JVA Billwerder in Untersuchungshaft.

Instagram family und friends Hamburg
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Neben bereits stattgefundenen und sicher noch weiter folgenden Solidaritätsaktionen gibt es folgende größere Termine:

12.02.25: Noch mehr Gründe für Solidarität

12. Februar, 19 Uhr, Ballsaal Millerntorstadion

In dieser Veranstaltung nehmen wir die europäische Dimension der Repression gegen Antifaschist*innen, vor allem aber der Solidarität in den Blick. Wir informieren über den aktuellen Stand der Dinge, die antifaschistische Mobilisierung und sammeln weitere gute Ideen.

Unsere Gäst*innen:

> Peter Kreysler (Journalist) zur Situation in Ungarn

> Vertreterin der Kampagne „NS Verherrlichung stoppen“ zur diesjährigen Mobilisierung gegen den „Tag der Ehre“ am 08.02.25 in Budapest

> Yasemin Kostik (Rechtsanwältin einer beschuldigten Antifaschistin) zur aktuellen Situation in den Verfahren

> Katharina König (Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag) zur Repression gegen Antifaschist*innen

> John Malamatinas (Budapest Soligruppe Berlin) zur Situation von Tobi

> Eltern aus Hamburg zur Solidaritätsarbeit der Angehörigen

> Außerdem Zuschaltungen von Ilaria Salis sowie Vertreter*innen von Soligruppen aus Frankreich, Italien und Deutschland.

Veranstaltet von family and friends Hamburg

14.02.25: Soli-Konzert: 35 Jahre Rote Flora – FREE ALL ANTIFAS

14. Februar, Rote Flora
Einlass ab 21 Uhr | Beginn um 21.30 Uhr

Nachdem im Oktober das Konzert in der Roten Flora wegen einer Bombenräumung im Schanzenviertel kurzfristig ausgefallen ist, holen wir das jetzt nach. Ab 21 Uhr feiern wir zusammen 35 Jahre Rote Flora mit dabei sind: Zellen (Punk), Fun Total (post)Punk und BETON DE ROUGE (maybe sometimes Punk).

Das Konzert ist ein FREE ALL ANTIFAS Soli-Konzert, alle Einnahmen gehen an die im Budapest-Komplex ins rechtsautoritäre Ungarn abgeschobene Maja und die Hamburger Soli-Gruppe „family&friends – selbstverständlich antifaschistisch!“

Wer Bock auf weitere Informationen hat, kommt schon um 19 Uhr zur Veranstaltung zum Budapest-Komplex von der Antifa Hoheluft in die Vokü der Roten Flora.

Infos zum Verfahren im Budapest-Komplex unter: basc.news

Das erste Rondenbarg-Urteil ist rechtskräftig – Die Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit geht weiter

Am 13. Januar wurde die Revision im ersten Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig. Damit endet für die Angeklagtengruppe nach über sieben Jahren die juristische Auseinandersetzung rund um die Demonstration am Rondenbarg im Rahmen der G20-Proteste 2017. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren gegen 86 Personen eingeleitet, aufgeteilt in acht Verfahrensgruppen. Die neuerliche Rechtsprechung bleibt weit hinter den ursprünglichen Hoffnungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zurück. Dennoch vervollständigt sie das Mosaik einer permanenten Verschärfung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Fortsetzung folgt – bei weiteren Rondenbarg-Prozessen und auch entlang anderer Demogeschehnisse.

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Rondenbarg-Prozess endet mit Verurteilung

Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.

Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.

Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:

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Demonstrationen am 24. August in Hamburg und Karlsruhe vor dem Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess

Der G20-Rondenbarg-Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Mit einer Urteilsverkündung ist Ende August zu rechnen. Wir wollen vor der Urteilsverkündung gemeinsam unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ auf die Straße gehen. Das Solidaritätsbündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ruft am Samstag, dem 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf.

Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Karlsruhe | Friedrichsplatz

Die nächsten Prozesstermine:

  • 15.08.2024: 21. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 16.08.2024: 22. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 26.08.2024: 23. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 27.08.2024: 24. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

Weiterer Prozess gegen kurdischen Aktivisten wegen PKK-Mitgliedschaft in Hamburg eröffnet

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von AZADÎ e.V.

Vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am heutigen Montag, den 15. Juli 2024, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Kadri Saka begonnen. Dem 58-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich auf diese Weise vom Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme Anfang 2024 wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.

Kadri Saka war am 16. Januar diesen Jahres in seiner Wohnung in Bremen festgenommen worden, während die Polizei zeitgleich das kurdische Gesellschaftszentrum des Biratî e.V. in der Hansestadt durchsuchte. Seitdem befindet er sich in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.

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Hamburg und die Ermittlungen im Budapest-Komplex

Seit dem „Tag der Ehre“ im Februar 2023 halten die Ermittlungen im Budapest-Komplex an. Während Maja seit Dezember letzten Jahres in Dresden in U-Haft sitzt und Ende Januar dieses Jahres der Prozess gegen drei Beschuldigte in Budapest gestartet ist, laufen die Ermittlungen weiterhin auf Hochtouren. Nach wie vor entziehen sich einige der Beschuldigten der Verhaftung und es ist den Ermittlungsbehörden bisher nicht möglich gewesen, sie aufzuspüren.

In Deutschland hat im März die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen und versuchte in zwei Fällen durch die Hochstufung der Vorwürfe auf versuchten Mord den Druck auf die Beschuldigten und deren Umfeld zu erhöhen. Zwar hat der Bundesgerichtshof dem eine Absage erteilt, es macht aber deutlich, wie hoch der Ermittlungsdruck der Behörden ist.

Die Ermittlungen laufen gegen eine vermeintliche kriminelle Vereinigung nach §129, was weitreichende Ermittlungsmethoden wie Observationen und Telekommunikationsüberwachung ermöglicht.

Da eine der Personen, die sich der Verhaftung entziehen, aus Hamburg stammt, wird auch hier in dem Komplex ermittelt. Es gab und gibt zahlreiche Anquatschversuche im familiären und freundschaftlichen Umfeld der Gesuchten, immer wieder Observationen von Familienangehörigen. Zudem müssen wir von einer Überwachung der Telekommunikation ausgehen. Hierbei handelt es sich um massive Eingriffe in die Privatsphäre, die den Repressionsorganen dazu dienen, an Informationen zu kommen, aber auch, die Betroffenen einzuschüchtern und zu verunsichern. Solche Maßnahmen können das engere, aber auch weitere Umfeld der Beschuldigten betreffen und es ist nicht klar nachvollziehbar, wer für die Ermittlungsbehörden von Interesse ist und wer nicht.

Wir alle und vor allem die von den Maßnahmen direkt Betroffenen sollten sich davon nicht verrückt machen und die Ermittlungen ins Leere laufen lassen. Verweigert bei Anquatschversuchen konsequent das Gespräch und die Kooperation. Spekuliert nicht über die Ereignisse in Budapest oder mögliche Aufenthaltsorte derjenigen, die sich der Verhaftung entzogen haben.

Solltet ihr von Maßnahmen betroffen sein, wendet euch an den Ermittlungsausschuss oder die Rote Hilfe.

Solidarität mit den Beschuldigten im Budapest Komplex!

Für den Überblick über die Ereignisse und die aktuellen Entwicklungen siehe: basc.news

Aussageverweigerung ist Solidarität – und Solidarität ist unsere stärkste Waffe!

Im Zuge der akutellen Fahndung nach Burkhard Garweg, Daniela Klette und Ernst-Volker Staub kam es in Hamburg zu einigen Zeug*innenvorladungen. Solche Vorladungen durch die Polizei, Staatsanwält*innenschaft oder das Gericht führen immer wieder zu Verunsicherungen bei den Betroffenen. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf ein paar grundsätzliche Dinge bezüglich Zeug*innenvorladungen und Aussageverweigerung hinzuweisen.

Auch als Zeug*in: Aussage verweigern!

Aus politischen Gründen sollten wir als Zeug*innen die Aussage verweigern, auch wenn wir juristisch betrachtet oftmals kein Recht darauf haben. Nur durch Aussageverweigerung können wir unsere Freund*innen und Genoss*innen sowie unsere politischen Strukturen schützen. Repression soll abschrecken, spalten und vereinzeln, dem stellen wir uns kollektiv entgegen. Das heißt keine Zusammenarbeit mit Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwält*innenschaft. Jede Aussage, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheint, hilft den Repressionsbehörden bei ihren Ermittlungen. Aussageverweigerung ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung und unseres solidarischen Miteinanders.

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Zu den Zeug:innen Vorladungen der Staatsanwaltschaft Verden zu Burkhard, Daniela und Volker

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung des EA Hamburg zu den Ermittlungen gegen Burkhard, Daniela und Volker im Kontext der RAF-Fahndungen vom 12.2.24. Es hat auch in Hamburg Vorladungen gegeben und es gibt offenbar Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Am 27.2. wurde Daniela in Berlin festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen momentan auf Hochtouren.

Aktueller Stand (12.2.24) zu den Zeug:innen Vorladungen der STA Verden zu Burkhard, Daniela und Volker

Da die Verfolgungsbehörden völlig ahnungslos sind  wo die Drei sind , verschickt die Staatsanwaltschaft (STA)Verden derzeit reihenweise Vorladungen. Staatsanwältin Fr. Marquardt zeichnet dafür verantwortlich und führt auch die Vernehmungen. Sie betreibt Umfeldermittungen und versucht möglichst viele Puzzlestückchen zu erlangen.

Daher ist jede Aussage für sie interessant und folgt somit jeglicher noch so kleinen vermeintlichen Spur. So versucht sie über Personen und dann deren Kontakten zu weiteren Kontakten zu kommen. Durch diese sehr großen Kreise ist sie auf der Suche nach Personen, die Kontakt zu den Drei (gehalten) haben könnten. Mehrere Vernehmungen haben bereits stattgefunden, andere haben den Termin noch vor sich und es wird weitere Vorlandungen geben.

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Anquatschversuch in Wilhelmsburg

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung des Ermittlungsausschuss Hamburg:

Am Dienstag, den 24.10.23 kam es zu einem gescheiterten Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz oder eine andere Repressionsbehörde.

In der Nähe des Infoladen Wilhelmsburg gingen gegen 18:30 Uhr eine männliche gelesene und eine weiblich gelesene Person gezielt auf die betroffene Person zu und sprachen sie direkt mit vollem Namen an.

Sie redeten direkt weiter und sagten, die Person sei in ihrer Heimatstadt politisch aktiv und sozial engagiert gewesen. Mit der direkten Frage im Anschluss: „Haben Sie Zeit, sich mit uns zu unterhalten?“ – Die Antwort war ein klares „Nein!“ Dennoch fragten sie nach: „Haben Sie vielleicht später Zeit?“ Nach einem erneuten „Nein!“ ging die angesproche Person einfach weiter. Die Behördenvertreter*innen verstanden die eindeutige Ablehnung und trollten sich.

Die männlich gelesene Person ist weiß, ca. 35-40 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, hatte kurze blonde Haare und auffällig dünne Augenbrauen (ggf.gezupft). Die Person trug eine Cap und eine dunkle Winterjacke.

Die weiblich gelesene Person wirkte jünger, knapp unter 1,70 m groß, mit braunen Haaren, braunen Augen und einem rundem Gesicht. Sie trug einen beigen Schal und eine dunkle gesteppte Winterjacke.

Oft gibt es mehrere Anquatschversuche in einem überschaubaren Zeitraum, der beste Schutz ist diese abzublocken und das Vorgefallene kurzfristig zu veröffentlichen.

Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

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