10.7.2020: Urteil im Elbchausse-Prozess

Drei Jahre nach den Gegenprotesten zum G20-Gipfel in Hamburg steht nun das Urteil im sogenannten Elbchaussee-Prozess an, der am 18.12.2018 begann, also insgesamt über 1,5 Jahre lief.

Das Urteil in diesem Verfahren, in dem die bloße Teilnahme an einer Demonstration kriminalisiert wurde, kann wegweisend für weitere Prozesse sein – insbesondere für die anstehenden Verfahren zum Rondenbargkomplex mit, zum Teil, bis zu 19 Angeklagten.

Nachdem bereits kurz nach Beginn der Verhandlung im Dezember 2018 die Öffentlichkeit im Gerichtssaal ausgeschlossen wurde, ist sie nun für die letzten Verhandlungstage wieder zugelassen. Corona-bedingt ist die zugelassene Zuschauer*innenzahl jedoch beschränkt und die Personalien müssen angegeben werden.

Kommt zum letzten Verhandlungstag und der Kundgebung vorm Gericht und zeigt, dass wir die Betroffenen nicht alleine lassen! Freiheit für Loic und die 4 Angeklagten aus Frankfurt/Offenbach!

Ab 8:15 Uhr Kundgebung vorm Gericht.

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Knast ist mit Abstand am Schlimmsten!


Kommt zu den Parkbank-Prozess-Kundgebungen!

Dienstag den 28. und Donnerstag den 30.4. von 8:00-10:00 Uhr
Strafjustizgebäude, Sievekingplatz.

Falls ihr die Genoss_innen im Gericht solidarisch unterstützen wollt, beachtet bitte, dass aktuell nur 18 Menschen der Verhandlung im Saal beiwohnen dürfen. Alle müssen ihre Persos am Eingang kopieren lassen und sich an ständig wechselnde Verhaltensregeln innerhalb des Gerichtes halten.

Wir dokumentieren im Folgenden den Aufruf des „Solidaritäts Service Teams“

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Knastgefahr! Unterstützt Toto vorm Landgericht: 16.4. 8:30Uhr


Berufungsprozess gegen Toto am 16. April 2020 in Hamburg

Genoss*innen unterstützen – Versammlungsfreiheit durchsetzen

Kampf ihrer Klassenjustiz – Free Toto!

Am 6.9.2019 wurde Toto zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier
Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Rande einer Spontandemo
im Nachklang der von der Polizei gewaltsam zerschlagenen „Welcome To
Hell“-Demo am 6.7.2017 während den Protesten gegen den G20-Gipfel in
Hamburg festgenommen. Er soll für einen Flaschenwurf verantwortlich
sein, zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte
gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle! #FreeToto
Versammlungsfreiheit durchsetzen – auch in Zeiten von Corona!

Donnerstag, 16.4.2020
9 Uhr , Landgericht Hamburg (Sievekingsplatz 3), Saal 160
Kundgebung ab 8.30 Uhr

Für mehr Infos

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Solidarität mit den 3 von der Parkbank – die Gefangenen nicht vergessen!

Die Auseinandersetzung mit dem Corona-Virus verlangt uns allen im Moment vieles ab, sorgt für Verunsicherung und Angst, und auch für Vereinzelung und Isolation. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir aufeinander aufpassen und uns solidarisch verhalten. Einige Ansätze zur gegenseitigen Unterstützung und Vernetzung sind in den letzten Tagen entstanden und müssen in nächster Zeit weiterentwickelt und erprobt werden.
Uns muss dabei klar sein, dass die Marginalisierten der Gesellschaft auch in der aktuellen Situation vor weitaus größeren Problemen stehen und wesentlich gefährdeter sind, als die meisten anderen.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen auch unsere Gefährt*innen, Freund*innen und Genoss*innen im Knast und die Strafverfolgten außerhalb der Knastmauern direkt und indirekt.
[…]

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ABGESAGT – Kundgebung zum Tag der politischen Gefangenen am 18.3. am U-Knast


———– ABGESAGT:
Die Kundgebung fällt aufgrund der aktuellen Corona-Situation aus. ———

Parkbänke zu Barrikaden!
Freiheit für die 3 von der Parkbank und alle (politischen) Gefangenen!

Der Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen erinnert an die Aufstände der Pariser Kommune im Jahr 1871 sowie ihre Zerschlagung und die nachfolgende Repression gegen Zehntausende. 1923 wurde der 18. März von der Internationalen Roten Hilfe zum Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen erklärt. Nach dem Faschismus fanden erst im Jahr 1966 wieder Aktionen zu diesem Tag statt und das weiterhin bis heute.
Weltweit wie auch hier in Deutschland ist es immer noch Realität, dass Menschen aufgrund ihrer politischen Aktivitäten eingesperrt und verurteilt werden. Gegen kurdische Genoss*innen werden u.a. in PKK-Verfahren deutschlandweit hohe Haftstrafen verhängt. In Hamburg sitzen nach den NoG20-Aktivitäten immer noch Menschen im Knast. Loic wurde nach langen Monaten der Untersuchungshaft Ende Dezember unter Auflagen vorläufig haftverschont. Im Juli letzten Jahres wurden 2 der 3 Parkbank-Gefährt*innen in Untersuchungshaft genommen und auch Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu wurden als §129b Gefangene zu langen Haftstrafen verurteilt.
Knast bleibt weiterhin das Mittel, um politische Gegner*innen aus dem Verkehr zu ziehen.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

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Anquatsche vor der Sprachschule


Verfassungsschutz versucht, kurdischen Genossen „zum Schutz
Deutschlands“ anzuwerben

Auf dem Heimweg vom Deutschkurs hat der Verfassungsschutz Mitte Februar
einen kurdischen Genossen abgepasst und anzuwerben versucht. Als ihm
klar wurde, mit wem er es zu tun hat, brach dieser das Gespräch ab – und
ermutigt nun andere Betroffenen, ebenfalls an die Öffentlichkeit zu gehen.

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29. Juni: Auf zur solidarischen Prozessbegleitung nach Lüneburg!


Hände weg von Antifa-Symbolen – Weg mit dem Verbot der PKK!

Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen und die Antirepressionsgruppe Lüneburg rufen zur solidarischen Prozessbeobachtung auf:

Am Montag, 29. Juni 2020 findet in Lüneburg ein Prozess vor dem
Amtsgericht statt. Angeklagt ist ein Lüneburger Antifaschist, der im
März 2018 eine Antifa-Enternasyonal-Fahne auf einer Demo in Lüneburg
getragen hat. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Antifa-Symbol ein
verbotenes Zeichen. Wegen einem angeblichen Verstoß gegen das
Vereinsgesetz (PKK-Verbot) ist der Genosse nun angeklagt.
Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um die Fahne zu verbieten.

Im Moment wird das Symbol in der BRD nur durch die Staatsanwaltschaft
Lüneburg verfolgt. Neben der beschlagnahmten Fahne aus Lüneburg, gab es
nur im benachbarten Celle einen vergleichbaren Fall. Überall sonst kann
die Fahne problemlos mitgeführt werden. Gerade in den letzten Tagen
wurde sie bundesweit bei verschiedenen Demos und Aktionen wegen dem
rassistischen Anschlag in Hanau mitgeführt. Auch in Lüneburg wurde vor
und nach der Demo und Beschlagnahmung der Fahne im März 2018,
das Zeigen der Fahne nicht verfolgt.

Montag, 29. März 2020, 12:30 Uhr
Amtsgericht Lüneburg (Am Ochsenmarkt 3 / Marktplatz)
oder 12:15 Uhr
Infocafé Anna & Arthur (Katzenstraße 2)
um gemeinsam rüber zu gehen

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Fall von Bespitzelung in Hamburg vor, während und nach dem G20 veröffentlicht


Liebe Genoss*innen,

Repression rund um den G20-Gipfel ist kein neues Thema. Polizisten prügeln und kommen davon, Genoss*innen werden wegen angeblichem Widerstand verhaftet und sitzen aufgrund völlig überzogener Strafen in Haft. Alles nichts Neues. Bespitzelungen und Überwachungen wurden als weiteres Repressionsinstrument lange vermutet.

Nun ist sicher, dass es zumindest in einem Fall passiert ist: In Hamburg kam es von April-Oktober 2017 zu einer Überwachung eines Genossen durch die Repressionsbehörden. Dies wurde Mitte Januar 2020 bekannt, nachdem die Polizei Hamburg über die Maßnahme postalisch informierte.

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„Bekundung einer fundamental oppositionellen Haltung […] ohne weiteres legitim“


Wir dokumentieren im folgenden ein rechtskräftiges Verwaltungsgerichtsurteil,
das die Ausweisung und die fünfjährige Wiedereinreisesperre für einen
nicht-deutschen Genossen aufgehoben hat. Nachdem er als No-G20-Aktivist
über vier Monate in U-Haft saß und dann in allen Anklagepunkten freigesprochen
wurde, traten die Abschiebebehörden auf den Plan:

Die Ausländerbehörde hatte behauptet, er habe zwar keine Straftat
begangen aber er „habe durch sein Verhalten gegen die öffentliche
Ordnung verstoßen“ weshalb „generalpräventives und spezialpäventives
Interesse“ bestehe. Es sei deutlich zu machen, dass „ein Aufenthalt in
einer Auseinandersetzungszone, in die man offensichtlich nicht zufällig
hineingeraten sei und dies auch noch vermummt, nicht toleriert werde.“

Das Gericht sah dies deutlich anders. Aus dem schönen Urteil des
Verwaltungsgerichts:

„[er] hat nicht gegen ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den
jeweiligen herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als
unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens
angesehen wird, verstoße, indem er sich am 08.07.2017 in einem Gebiet
aufgehalten hat, in dem es zu Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten
gegenüber Vollstreckungsbeamten kam, wobei er sein Gesicht mit einem
Tuch bedeckt hat. Die (teilweise) Gesichtsbedeckung durch ein Tuch
außerhalb einer Veranstaltung im Sinne von § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG
stellt weder eine Straftat noch eine Ortungswidrigkeit dar. Sie stellt
auch kein Verhalten dar, dass nach den herrschenden sozialen und
ethischen Anschauungen in Deutschland als verwerflich oder nicht
hinnehmbar angesehen wird.
Im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel, welcher Anlass der Reise
des Klägers nach Hamburg war, kann in einer teilweisen
Gesichtsbedeckung – insbesondere im Zusammenhang mit weiterer
„szenetypischer“ Kleidung – (auch) abseits von Versammlungen die
Bekundung einer fundamental oppositionellen Haltung zu der „Politik“
gesehen werden, welche durch den G20-Gipfel repräsentiert und
symbolisiert und von verschiedenen Personengruppen für Kriege, soziale
Ungerechtigkeit, Umweltverschmutzung und sonstige Unzuträglichkeiten der
Weltlage verantwortlich gemacht wird. Das ist ohne weiteres legitim
(vgl.VG Hamburg, Urt.v. 05.06.2018, 17 K 1823/18, juris, Rn. 52).
Allein eine teilweise Gesichtsbedeckung stellt auch kein Indiz für eine
unfriedliche oder gewalttätige Einstellung dar und kann auch nicht als
Hinweis auf eine unmittelbar bevorstehende Begehung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten gesehen werden, zumal keine hinreichenden
Erkenntnisse bzw. Feststellungen dazu vorliegen, dass der Kläger mit den
in seiner Umgebung am Abend der 08.07.2017 stattgefundenen Straftaten
sympathisiert hat oder damals mit Personen unterwegs war, die Straftaten
begangen haben oder solche, sei es auch nur psychologisch, unterstützt
haben“

ABGESAGT – Anna und Arthur halten’s Maul – auch als Zeug*innen!


———– ABGESAGT:
Die Veranstaltung fällt aufgrund der aktuellen Corona-Situation aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. ———

Am Montag, 16.03.2020, um 19:30 Uhr im Centro Sociale

Manchen mag die Parole „Anna und Arthur halten’s Maul“ veraltet,
altbacken, nicht mehr zeitgemäß vorkommen. Dabei hat sich an den
Hintergründen nichts geändert: Nach wie vor sind wir als linke
Aktivist*innen mit staatlicher Repression konfrontiert und nach wie vor
ist der einzig sinnvolle Umgang damit, die Kooperation mit den
Repressionsorganen abzulehnen. Die Abwehr von staatlicher Repression
beginnt mit dem Mundhalten bei Polizei und Staatsanwaltschaft; nicht nur
um sich selbst, sondern auch um die Genoss*innen zu schützen.

In politischen Strafverfahren geht es nicht nur darum, Belastendes gegen
konkret Beschuldigte zu finden. Ein zusätzliches und erhebliches
Interesse besteht darin, Informationen über linke Strukturen zu
ermitteln. Es ist deshalb zweitrangig, ob Aussagen für den konkreten
Fall unmittelbar gerichtsverwertbar sind oder die Informationen erst
einmal nur gespeichert werden, um sie in anderen Zusammenhängen zu
nutzen. Ermittlungsbehörden und Gerichte sind deshalb daran
interessiert, Aussagen von Menschen zu bekommen, die als Zeug*innen
herangezogen werden. Wer meint, nach ein paar klitzekleinen Aussagen
wenigstens Ruhe vor weiteren Vorladungen zu haben, irrt gewaltig. Wer
ein wenig weiß, könnte schließlich auch noch mehr wissen – warum sollten
Polizei und Staatsanwaltschaft da nicht weiterbohren? Schnell werden so
Zeug*innen zu Beschuldigten.

Wir wollen uns in dieser Infoveranstaltung konkret mit der Situation von
Zeug*innen beschäftigen. Muss ich als Zeug*in zu einer Vorladung
erscheinen? Habe ich ein Auskunftsverweigerungsrecht? Was passiert, wenn
ich als Zeug*in vor Gericht aussagen soll? Welche Zwangsmittel können
gegen mich eingesetzt werden? Darf ich als Zeug*in Kontakt zu
Beschuldigten aufnehmen? Und was ist eigentlich mit
Entlastungszeug*innen und Falschaussagen?

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