Lüneburger Fahnen-Prozess: Berufungsverhandlung am 18.11.

Wir dokumentieren eine Erklärung der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen:

Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

Am 18. November 2020 findet die Berufungsverhandlung im Lüneburger Fahnenprozess statt. Ein Lüneburger Antifaschist ist angeklagt, eine Antifa-Enternasyonal-Fahne, die die Staatsanwaltschaft als „verbotenes Symbol“ bewertet, auf einer Demonstration am 24. März 2018 in Lüneburg mitgeführt zu haben.

Nach einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht am 7. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters am Amtsgericht eingelegt und will diese Niederlage nicht akzeptieren. Der Anklagevorwurf – ein angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetz – soll nochmals verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich damit eine Verurteilung in ihrem Sinne.

Weitere Infos und Solikonto:
https://antifa-lg-ue.org/2020/10/12/lass-die-sonne-in-dein-herz-2-2/

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem anderen Verfahren, hat das Landgericht Lüneburg am 7. September 2020 festgestellt, das es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben nicht um ein verbotenes Symbol handelt. Nachdem am 5. November 2019 in Celle eine grüne Antifa-Fahne
beschlagnahmt wurde, lehnte das Amtsgericht Celle im August 2020 den Erlass eines Strafbefehls ab. Das Gericht sah keinen Tatbestand nach §20 Vereinsgesetz. Dagegen legte die Lüneburger Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Amtsgericht Celle und das Landgericht machten in ihren Entscheidungen deutlich, das die beschlagnahmte Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht dem in der BRD verbotenen Symbol der KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Obwohl es eine gewisse Ähnlichkeit geben soll, stehe das Antifa-Symbol deutlich im Zentrum, so dass die Fahne für unbefangene Betrachter:innen der Antifa-Bewegung zuzuordnen ist.

In zwei Beschlagnahmebeschlüssen hat das Landgericht Lüneburg in der Vergangenheit noch das Gegenteil behauptet. Jetzt wird es spannend, ob das Gericht bei seiner Entscheidung vom 7. September 2020 bleibt.

In den vergangenen knapp drei Jahren, wird das Symbol in der BRD nur durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg verfolgt. Neben mehrerer beschlagnahmten Fahnen in Lüneburg, gab es nur noch in Celle einen vergleichbaren Fall. Überall sonst kann die Fahne problemlos mitgeführt werden. Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um ein Antifa-Symbol zu kriminalisieren und letztendlich zu verbieten. Ziel der örtlichen Staatsschutzabteilung und der Staatsanwaltschaft ist es, dass die Antifa-Enternasyonal-Fahne auf der Liste der verbotenen Symbole landet
und nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf.

Um dies zu verhindern und den Genossen zu unterstützen, rufen wir wieder zu einer solidarischen Prozessbegleitung auf und wollen damit auch verdeutlichen, dass wir uns unsere Symbole nicht verbieten lassen.

Wir wollen an 18. November 2020 (ein Mittwoch) den angeklagten Antifaschisten begleiten und würden uns über zahlreiche Besucher*innen bei der Verhandlung freuen.

Wer dann Flagge zeigen will, kann schon um 8:30 Uhr zum Infocafé Anna & Arthur (Katzenstr. 2, Lüneburg) kommen. Wir wollen wieder mit Antifa-Fahnen gemeinsam zum Landgericht (5 Minuten zu Fuß) gehen. Verschiedene Antifa-Fahnen stellen wir gerne zur Verfügung.

Um 8:45 Uhr wollen wir uns vor dem Landgericht (Marktplatz) in Lüneburg treffen. Der Prozess soll um 9:30 Uhr beginnen.

Tragt dabei bitte alle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Also, lasst die Sonne in eure Herzen!

Solidarische Grüße
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen

Rondenbarg-Pilotverfahren: Fünf Jugendliche ab Dezember vor Gericht

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.

Weil das Landgericht Hamburg die jüngsten Beschuldigten ausgesucht hat, kann die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen und somit die Begleitung durch solidarische Unterstützer*innen und kritische Presse im Gerichtssaal unterbunden werden. Der anstehende Prozess bedeutet einen massiven Eingriff in die Lebensgestaltung und Perspektiven der jungen Aktivist*innen, der die ohnehin schon enorme Belastung durch die eigentliche Repressionsmaßnahme verschärft. Einmal wöchentlich müssen die Genoss*innen, die in verschiedenen Städten leben, ab Ende 2020 zu dutzenden Verhandlungstagen nach Hamburg fahren. Damit wird es über einen unabsehbar langen Zeitraum unmöglich, geregelte Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Als Prozessauftakt plant das Gericht derzeit den 3. Dezember 2020.

„Von Anfang an war es skandalös, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Dass nun den Jüngsten die berufliche Perspektive zunichte gemacht werden soll, indem sie ab Dezember aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig zu den ohnehin belastenden Prozessterminen nach Hamburg fahren müssen, obwohl ihnen keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden, ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an der Seite der Betroffenen.“

Kundgebung vor dem U-Knast Holstenglacis am 4. Oktober um 16:00 Uhr

Vor über einem Jahr wurden 3 Gefährt*innen unter dem Vorwurf der Vorbereitung von Brandstiftungen festgenommen. Noch immer sitzen zwei von ihnen in Untersuchungshaft. Deshalb wird vor die Mauern des Knastes
mobilisiert, um ihnen Kraft und Solidarität zu senden. Für eine Welt ohne Knäste!

mehr dazu:
https://parkbanksolidarity.blackblogs.org/
https://de.indymedia.org/node/102022