Zurück auf der Parkbank

Wir dokumentieren eine
Erklärung der drei verurteilten Anarchist*innen

Nun ist es soweit – die Hauptverhandlung im sogenannten „Parkbank-Verfahren“ ist überstanden, das Urteil der Großen Strafkammer 15 am Hamburger Landgericht ist nach über 50 Verhandlungstagen gesprochen. Vermutlich ist dies nicht das letzte Wort; bis das Urteil rechtskräftig wird, kann es noch einige Zeit dauern.

Aber wir – die nun verurteilten Anarchist*innen – wollen uns zu Wort melden, was wir ja gemeinsam bislang nicht (öffentlich) getan haben:

Weiterlesen

Hartes Urteil gegen die „3 von der Parkbank“

Am heutigen Donnerstag, 5. November 2020, ging der Prozess gegen die „3 von der Parkbank“ zu Ende. Das Hamburger Landgericht sprach die drei linken Aktivist*innen der Verabredung zur Brandstiftung für schuldig und verhängte Strafen von 22, 20 und 19 Monaten Haft. Den Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung hatte das Gericht schon im Laufe des Prozesses als nicht haltbar anerkannt.

Die Haftbefehle wurden aufgehoben, sodass nun alle Angeklagten vorerst aus der Haft entlassen wurden.

Vorausgegangen waren ein zehnmonatiger offensichtlich politischer Prozess mit rund 50 Verhandlungstagen und die eineinhalbjährige Untersuchungshaft gegen zwei der drei angeklagten Genoss*innen. Sie waren im Juli 2019 in einem Hamburger Park verhaftet worden und wegen vier kleinen PET-Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit, Grillanzündern und einer Liste von Adressen, die bei ihnen gefunden wurden, der Planung von Brandstiftungen beschuldigt worden. Die Inhaftierung und gerichtliche Verfolgung der Aktivist*innen war von Anfang an von solidarischen Unterstützer*innen begleitet worden, die sich auch während der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammelt hatten.

„Mit dem harten Urteil auf denkbar dünner Grundlage hat das Hamburger Landgericht einmal mehr den unbedingten staatlichen Verfolgungseifer gegen missliebige linke Bewegungen offenbart“, bemerkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Von Anfang an war das Verfahren gegen die 3 von der Parkbank ein politischer Prozess wie aus dem Bilderbuch. Dass die angeklagten Aktivist*innen jede Kooperation mit den Repressionsorganen verweigerten und ungebrochen an ihrer Überzeugung festhielten, hat das Gericht offensichtlich zur Weißglut getrieben. Wir stehen solidarisch an der Seite der drei verurteilten Genoss*innen.“

Klage gegen Racial Profiling 10.11.

CopwatchHH ruft auf zur solidarischen Prozessbeobachtung!

Auf St. Pauli ist Racial Profiling – spätestens seit dem Einsatz der sog. ‚Task Force Drogen‘ – an der Tagesordnung. Seit Jahren kämpfen Betroffene sowie solidarische Unterstützer:innen für ein Ende dieser rassistischen Polizeipraxis. So auch ein Anwohner St. Paulis, der die diskriminierenden Kontrollen nicht mehr hinnehmen wollte und deshalb Klage gegen die Polizei einreichte. Am 10.11.20 findet nun der 3. Prozesstag statt.

Für ein Ende der rassistischen Polizeikontrollen auf St. Pauli und überall!
„Gefährliche Orte“ abschaffen!

10.11.20 um 9:30 Uhr, Gebäudekomplex Alstercity, Weidestraße 122b

Mehr Infos: https://copwatchhamburg.blackblogs.org/

5.11. – Urteilsverkündung im Parkbank-Prozess steht an

Gefunden auf https://de.indymedia.org/node/113918

Gefährt*innen, Freund*innen und andere Solidarische,
wir als Unterstützer*innen der drei angeklagten Anarchist*innen im Parkbankprozess möchten euch in den anstehenden letzten Tagen über den Stand der Dinge informieren und zur Solidarität mit den Gefährt*innen aufrufen. Wie schon zu vermuten war, geht der Prozess nach nahezu 50 Prozesstagen seinem Ende entgegen. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer 3,5 Jahre für den einen und 3 Jahre Haft für die beiden anderen Angeklagten gefordert hat, wird die Verteidigung am kommenden Dienstag mit ihrem Plädoyer abschließen. Die Urteilsverkündung steht dann für Donnerstag den 5. November an.

Sollte sich coronabedingt nichts an der Terminierung der letzten Prozesstage ändern, rufen wir euch nochmal dazu auf, zum Abschluss des Verfahrens eure Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen! Zeigen wir den Dreien dass sie nicht alleine sind!

In Hamburg wird dafür am Mittwoch den 04. November eine Vorabenddemo stattfinden, um unsere Solidarität gemeinsam auf die Straße und vor die Mauern des U-Haft Knastes zu tragen. Los geht‘s um 19 Uhr am Centro-Sociale gegenüber der U-Bahn Feldstraße. Am Tag der Urteilsverkündung ist ab 9 Uhr morgens eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geplant.

Nervigerweise können wir noch nicht abschätzen, mit welchen Einschränkungen und Auflagen wir angesichts von Corona konfrontiert sein werden. Schaut deswegen in den kommenden Tagen auf dem Blog vorbei, um euch auf dem Laufenden zu halten unter:
https://parkbanksolidarity.blackblogs.org

Für den Tag der Urteilsverkündung gibt es nach wie vor nur eine begrenzte Zahl von Plätzen für Zuschauer*innen. Es kann also sein, dass ihr nicht im Gerichtssaal an der Urteilsverkündung teilnehmen könnt.

Wir rufen euch trotzdem dazu auf, zur Kundgebung vor das Gerichtsgebäude zu kommen und und die Gefährt*innen von dort aus zu unterstützen!

Haltet die Augen und Ohren offen!
Wir sehen uns auf der Straße!
Freiheit und Glück für die 3 Anarchist*innen im Parkbankprozess!

Mehr Infos auf:
https://parkbanksolidarity.blackblogs.org
https://parkbankprozess.blackblogs.org

Lüneburger Fahnen-Prozess: Berufungsverhandlung am 18.11.

Wir dokumentieren eine Erklärung der Antifaschistischen Aktion Lüneburg / Uelzen:

Liebe Genoss*innen und Freund*innen,

Am 18. November 2020 findet die Berufungsverhandlung im Lüneburger Fahnenprozess statt. Ein Lüneburger Antifaschist ist angeklagt, eine Antifa-Enternasyonal-Fahne, die die Staatsanwaltschaft als „verbotenes Symbol“ bewertet, auf einer Demonstration am 24. März 2018 in Lüneburg mitgeführt zu haben.

Nach einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht am 7. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafrichters am Amtsgericht eingelegt und will diese Niederlage nicht akzeptieren. Der Anklagevorwurf – ein angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetz – soll nochmals verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich damit eine Verurteilung in ihrem Sinne.

Weitere Infos und Solikonto:
https://antifa-lg-ue.org/2020/10/12/lass-die-sonne-in-dein-herz-2-2/

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem anderen Verfahren, hat das Landgericht Lüneburg am 7. September 2020 festgestellt, das es sich bei der Antifa-Enternasyonal-Fahne eben nicht um ein verbotenes Symbol handelt. Nachdem am 5. November 2019 in Celle eine grüne Antifa-Fahne
beschlagnahmt wurde, lehnte das Amtsgericht Celle im August 2020 den Erlass eines Strafbefehls ab. Das Gericht sah keinen Tatbestand nach §20 Vereinsgesetz. Dagegen legte die Lüneburger Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Amtsgericht Celle und das Landgericht machten in ihren Entscheidungen deutlich, das die beschlagnahmte Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht dem in der BRD verbotenen Symbol der KCK zum Verwechseln ähnlich sieht. Obwohl es eine gewisse Ähnlichkeit geben soll, stehe das Antifa-Symbol deutlich im Zentrum, so dass die Fahne für unbefangene Betrachter:innen der Antifa-Bewegung zuzuordnen ist.

In zwei Beschlagnahmebeschlüssen hat das Landgericht Lüneburg in der Vergangenheit noch das Gegenteil behauptet. Jetzt wird es spannend, ob das Gericht bei seiner Entscheidung vom 7. September 2020 bleibt.

In den vergangenen knapp drei Jahren, wird das Symbol in der BRD nur durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg verfolgt. Neben mehrerer beschlagnahmten Fahnen in Lüneburg, gab es nur noch in Celle einen vergleichbaren Fall. Überall sonst kann die Fahne problemlos mitgeführt werden. Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um ein Antifa-Symbol zu kriminalisieren und letztendlich zu verbieten. Ziel der örtlichen Staatsschutzabteilung und der Staatsanwaltschaft ist es, dass die Antifa-Enternasyonal-Fahne auf der Liste der verbotenen Symbole landet
und nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf.

Um dies zu verhindern und den Genossen zu unterstützen, rufen wir wieder zu einer solidarischen Prozessbegleitung auf und wollen damit auch verdeutlichen, dass wir uns unsere Symbole nicht verbieten lassen.

Wir wollen an 18. November 2020 (ein Mittwoch) den angeklagten Antifaschisten begleiten und würden uns über zahlreiche Besucher*innen bei der Verhandlung freuen.

Wer dann Flagge zeigen will, kann schon um 8:30 Uhr zum Infocafé Anna & Arthur (Katzenstr. 2, Lüneburg) kommen. Wir wollen wieder mit Antifa-Fahnen gemeinsam zum Landgericht (5 Minuten zu Fuß) gehen. Verschiedene Antifa-Fahnen stellen wir gerne zur Verfügung.

Um 8:45 Uhr wollen wir uns vor dem Landgericht (Marktplatz) in Lüneburg treffen. Der Prozess soll um 9:30 Uhr beginnen.

Tragt dabei bitte alle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Also, lasst die Sonne in eure Herzen!

Solidarische Grüße
Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen

Rondenbarg-Pilotverfahren: Fünf Jugendliche ab Dezember vor Gericht

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.

Weil das Landgericht Hamburg die jüngsten Beschuldigten ausgesucht hat, kann die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen und somit die Begleitung durch solidarische Unterstützer*innen und kritische Presse im Gerichtssaal unterbunden werden. Der anstehende Prozess bedeutet einen massiven Eingriff in die Lebensgestaltung und Perspektiven der jungen Aktivist*innen, der die ohnehin schon enorme Belastung durch die eigentliche Repressionsmaßnahme verschärft. Einmal wöchentlich müssen die Genoss*innen, die in verschiedenen Städten leben, ab Ende 2020 zu dutzenden Verhandlungstagen nach Hamburg fahren. Damit wird es über einen unabsehbar langen Zeitraum unmöglich, geregelte Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Als Prozessauftakt plant das Gericht derzeit den 3. Dezember 2020.

„Von Anfang an war es skandalös, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Dass nun den Jüngsten die berufliche Perspektive zunichte gemacht werden soll, indem sie ab Dezember aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig zu den ohnehin belastenden Prozessterminen nach Hamburg fahren müssen, obwohl ihnen keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden, ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an der Seite der Betroffenen.“

Kundgebung vor dem U-Knast Holstenglacis am 4. Oktober um 16:00 Uhr

Vor über einem Jahr wurden 3 Gefährt*innen unter dem Vorwurf der Vorbereitung von Brandstiftungen festgenommen. Noch immer sitzen zwei von ihnen in Untersuchungshaft. Deshalb wird vor die Mauern des Knastes
mobilisiert, um ihnen Kraft und Solidarität zu senden. Für eine Welt ohne Knäste!

mehr dazu:
https://parkbanksolidarity.blackblogs.org/
https://de.indymedia.org/node/102022

Gegen die Kriminalisierung des Roten Aufbaus!

Solidarität mit den Betroffenen!

Die Polizei hat am 31.08.2020 in vier Bundesländern bis zu 28 Räumlichkeiten durchsucht, darunter zahlreiche Wohnungen sowie ein linkes Stadtteilzentrum in Hamburg. Betroffen sind insgesamt 28 Personen, die von den Repressionsbehörden dem „Roten Aufbau“ zugerechnet werden.
Hintergrund ist ein Verfahren, in dem die linke Organisierung als „terroristische Vereinigung“ diffamiert und kriminalisiert werden soll. Die Vorwürfe im Einzelnen und die genaue Dimension des Verfahrens werden sich erst in nächster Zeit klären lassen. Doch bereits jetzt ist klar, dass dies einer der größten Repressionsschläge gegen die Linke in den letzten Jahren in Deutschland ist. Ein solcher Repressionsschlag richtet sich nie alleine gegen einzelne Organisationen, er richtet sich gegen die gesamte Linke.
Die Antwort hiergegen kann nur die gemeinsame Solidarität der Linken sein!

Die §§129 haben lange Tradition in der Bekämpfung der Linken in Deutschland (§129: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, §129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, §129b: Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen/terroristischen Vereinigung).
Verfahren in diesem Zusammenhang ermöglichen es den Repressionsbehörden, von ihrem Arsenal an Überwachungsmethoden in weitem Umfang Gebrauch zu machen, etwa in Form von Kommunikationsüberwachungen (Telefon, Mails, Post) oder Observationen. Damit sollen linke Strukturen ausgeleuchtet werden und zugleich mit dem „Terrorismus“-Hammer Angst geschürt und eine Entsolidarisierung gefördert werden.

Deshalb:
– Bleibt wachsam und vorsichtig! Was generell gilt, gilt jetzt erst recht:
Überlegt euch, was ihr am Telefon besprechen, was ihr ins Internet hochladen und was ihr zuhause herumliegen haben wollt!

– Beteiligt euch nicht an Spekulationen zu Vorwürfen und Hintergründen!
Es ist fester Bestandteil der staatlichen Repressionsstrategie, erst einmal zuzuschlagen und dann zu analysieren, welche Reaktionen dies in der Szene auslöst, wo vielleicht noch mehr Informationen zu holen sind und wohin das Verfahren ggf. ausgeweitet werden kann.

– Lasst euch nicht einschüchtern! Zeigt euch solidarisch!
Sprecht Solidaritätsorganisationen wie die Rote Hilfe an, wenn ihr Fragen habt!

Gemeinsame Solidarität gegen die Kriminalisierung linker Strukturen!

Rote Hilfe Hamburg

§129b-Urteile im TKP/ML-Prozess

Heute endete nach über vier Jahren der TKP/ML-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht mit drakonischen Strafen. Zehn Kommunist*innen waren angeklagt, aktive Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten zu sein.

Die höchste Strafe erhielt der als „Rädelsführer in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ angeklagte Müslüm Elma mit sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Die anderen neun Aktivist*innen wurden zu Haftstrafen zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Auslieferungshaft, die Deniz Pektaş, Sami Solmaz und Seyit Ali Uğur erlitten haben, werden zu hundert Prozent auf die Haftstrafe angerechnet. Die Angeklagten müssen außerdem die Kosten des Verfahrens und Auslagen tragen.

Angesichts der Höhe der Strafe ist nach wie vor bemerkenswert, dass die TKP/ML weder in der BRD noch in irgendeinem anderen Land außer der Türkei verboten ist oder auf einer der sogenannten „Terrorlisten“ steht. Zudem werden den Angeklagten keine konkreten strafbaren Handlungen angelastet.

Um die Verfolgung der Aktivist*innen überhaupt zu ermöglichen, musste das Justizministerium eine eigene Verfolgungsermächtigung ausstellen, die eine Kriminalisierung nach Paragraf 129b zulässt.

Die betroffenen Genoss*innen waren bereits im April 2015 im Rahmen einer internationalen Razzia verhaftet worden. Jahrelang saßen sie unter verschärften Bedingungen und teilweise in Isolationshaft in Untersuchungsgefängnissen. Der Hauptangeklagte Müslüm Elma ist damit bereits seit über fünf Jahren inhaftiert.

„Damit wird ein weiteres Mal negative Rechtsgeschichte geschrieben. Dieser gesamte Prozess und die Urteile sind Ausdruck einer politischen Gesinnungsjustiz, die sich für Nichts zu schade ist, wenn es darum geht, linke Aktivist*innen zu verfolgen und Ankaras Wünsche zu erfüllen.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Den Verurteilten gilt unsere Solidarität. Wir fordern weiterhin ihre unverzügliche Freilassung.“

vspace=

Corona-Krise = Krise der Versammlungsfreiheit

Krisengewinnerin Polizei

Es gab schon mal bessere Zeiten – auch für die Versammlungsfreiheit. Auch wenn derzeit viele der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Regelwerke gelockert werden, bleibt die Versammlungsfreiheit weiter zahlreichen Beschränkungen unterlegen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war nun auch schon vor Corona bei den zuständigen Behörden in keinen guten Händen, seit den Einführungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben Mitte März haben die Versammlungsbehörden aber das Grundrecht mit Füßen getreten. Versammlungsanmeldungen wurden pauschal verboten, in einigen Fällen wurden mit Verweis auf das generelle Versammlungsverbot noch nicht mal mehr entsprechende formale Ablehnungsbescheide erlassen. Erst nachdem verwaltungsgerichtliche Entscheidungen diese rigorose Praxis für rechtswidrig erklärten, waren Versammlungen – wenn auch unter strengen, bisweilen absurden Auflagen – wieder möglich.

Damit es kein Missverständnis gibt: Wenn wir auch gegenüber der Politik und noch mehr gegenüber den staatlichen Repressionsorganen auch in Pandemiezeiten ein „gesundes“ Misstrauen nicht aufgeben werden, halten wir grundsätzlich die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für richtig. Aufgrund der Neuartigkeit des Virus, der Gefahren eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie den bisher nicht abschließend einzuschätzenden Gefahren für Risikogruppen waren Beschränkungen des öffentlichen Lebens, Abstandsregel und eine Mundschutzpflicht richtig und wichtig. Wenn aber in diesem Zusammenhang z.B. Baumarktbesuche zu keinem Zeitpunkt infragestanden, das Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit aber faktisch ohne jede Güterabwägung und Prüfungen der Verhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt wurde, muss das scharfen Widerspruch herausfordern. Und so wie nach der Corona-Pandemie darüber diskutiert werden muss, inwieweit auch die neoliberale Deregulierung des z.B. Gesundheitssystems überhaupt erst die Gefahren mit geschaffen hat, muss auch darüber eine Auseinandersetzung geführt werden, wie es widerspruchslos zu einer vorrübergehenden Abschaffung der Versammlungsfreiheit kommen konnte. Denn Grundrechte sollen schließlich genau dafür stehen, dass gerade in Krisenzeiten elementare Freiheitsrechte eben nicht zur Disposition stehen dürfen!

Demonstrieren schwer gemacht… und teuer

In Hamburg wurden seit Mitte März zunächst mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die Anfang April weitgehend durch die „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (EindämmungsVO) ersetzt wurden. Beide Verordnungen verboten Versammlungen generell und sahen lediglich die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vor. Während zu normalen Zeiten Versammlungen zwar bei der Versammlungsbehörde angemeldet, nicht aber genehmigt werden müssen und nur in Ausnahmefällen verboten werden dürfen, war es bis Ende Juni genau andersrum: Versammlungen waren komplett verboten und konnten nur in Ausnahmefällen von der Versammlungsbehörde erlaubt werden. Im Zuge der Lockerungen ist nun seit Anfang Juni vorgesehen, dass Versammlungen unter freien Himmel bis zu 1000 Personen erlaubt sind, aber angemeldet werden müssen und mit infektionsschutzrechtlichen Auflagen versehen werden (können) und Versammlungen über 1000 Personen verboten bleiben und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss.

Nach wie vor sieht die EindämmungsVO zudem vor, dass Verstöße gegen einige der Regelungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Parallel zur EindämmungsVO wurde ein Bußgeldkatalog geschaffen, der die Bußgeldhöhe für die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten bestimmt. Im Hinblick auf Versammlungen ist dort geregelt, dass die Nichtbeachtung eines Versammlungsverbotes für Teilnehmer_innen an der Versammlung mit einem Bußgeld in Höhe von 150€ geahndet wird. Ebenfalls 150€ drohen den Teilnehmer_innen, wenn sie Hygienevorgaben bei der Versammlung nicht einhalten, oder sich nach der Auflösung der Versammlung nicht sofort entfernen. Für die Veranstalter_innen der verbotenen Versammlung werden sogar 1000€ fällig.

An diesen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit hält der Senat auch weiter fest, obwohl in den letzten Wochen zahlreiche andere Beschränkungen aufgehoben werden. Während man also in Hamburg wieder nahezu ungestört dem kapitalistischen Konsum nachgehen kann, bleibt eine Demo gegen eben diese Logiken stark eingeschränkt bzw. verboten.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die derzeitige Polizeipraxis bei vermeintlichen Verstößen gegen die EindämmungsVO bei Versammlungen ziemlich rigoros und willkürlich ist. So wurden zum Beispiel zwei Menschen mit Protestplakat in der Hand kurzerhand zur ungenehmigten Versammlung deklariert und mit einem Bußgeld belegt und Personen, die sich im räumlichen Umfeld einer genehmigten Versammlung aufhielten, die bereits ihre Teilnehmer_innen-Höchstzahl erreicht hatte, wurden ebenfalls zur Kasse gebeten. Spontanversammlungen wurden generell nicht zugelassen. Mit diesen im Ordnungswidrigkeitsverfahren angesiedelten Bußgeldsanktionen werden dabei Regelungen des Versammlungsrechts kurzerhand durch die Hintertür gekippt.

Bußgeldbescheid – Was tun?

Wenn Ihr einen Bußgeldbescheid erhalten habt, weil die Cops Euch vorwerfen, dass Ihr gegen das Versammlungsverbot oder Hygienevorschriften verstoßen habt, habt Ihr verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. Ihr könnt aber gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheides Einspruch einlegen. Am besten macht Ihr das mit einem formlosen Widerspruch, d.h. Ihr schreibt einen Satz wie „hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein“. Wir raten davon ab, diesen weiter zu begründen. Schickt den Einspruch am besten per Einschreiben, da er sonst auch mal auf dem Postweg „verschwindet“.

Sofern die Behörde allerdings an der Ordnungswidrigkeit festhält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem das Gericht über das Bußgeld entscheidet. Der Einspruch kann bis zu dem Termin des Gerichtsverfahrens jederzeit zurückgenommen werden, dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Es kann sein, dass Ihr auch nach Einreichung zu einer Begründung des Einspruchs aufgefordert werdet. Darauf müsst Ihr nicht weiter eingehen, denn Ihr seid zu einer Begründung nicht verpflichtet. Wie auch bei Strafverfahren, raten wir Euch dazu, keine Aussagen zu machen, also hier keine Begründung abzugeben. Ob und wann ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist aber, dass Ihr mit dem Einlegen eines Einspruchs ein Kostenrisiko eingeht, da in diesem Fall Verwaltungs- und möglicherweise auch Gerichtskosten auf Euch zu kommen können. Leider ist es auch so, dass Ihr ohne anwaltliche Unterstützung vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben werdet, so dass Ihr auch – sofern Ihr abschließend dazu verdonnert werdet, dass Bußgeld zu bezahlen – auch die Anwält_innen-Kosten tragen müsst. Ob sich dieses Kostenrisiko für Euch lohnt, weil es z.B. politisch sinnvoll sein kann, auch per Einspruch gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzugehen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wenn Ihr diesbezüglich Fragen oder Beratungsbedarf habt, meldet Euch bei der Roten Hilfe.

Sofern Ihr einen Bußgeldbescheid wegen einer vermeintlich illegalen Versammlung oder aufgrund von anderen politischen Aktionen erhaltet, könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag bei der Roten Hilfe auf finanzielle Unterstützung stellen. Da aber aufgrund der Satzung der Roten Hilfe nicht pauschal jedes Ordnungswidrigkeitsverfahren unterstützt werden kann, müssen wir jeweils Euren Einzelfall prüfen. Wie Ihr einen Unterstützungsantrag stellt, findet Ihr unter dem Reiter „Kontakt“ > „Unterstützungsantrag stellen“.