Veranstaltungsreihe in Hamburg zum Tod von Halim Dener

Vor 20 Jahren wurde Halim Dener von einem deutschen Polizisten in Hannover erschossen.
Wir erinnern an die Ereignisse der Jahre 1993/94 und stellen sie in einen Kontext mit der heutigen Situation in Kurdistan und der BRD.

16.05.2014 (FR)
Antirepressions-Kneipe
Hafenvokü, Hafenstraße 116
21:00h (ab 20:00h veganes Essen)

Als Referent*innen eingeladen sind ein Zeitzeuge von damals zur Situation in der radikalen Linken, im besonderen in Hannover, und eine Rechtsanwältin zum PKK-Verbot und den Folgen. Veranstaltet von diversen Antirepressions-Gruppen aus Hamburg.

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Neue Broschüre: Hausbesetzungen und Repression – ein kleiner Ratgeber für die Praxis

Café de Kraak und die Rote Hilfe Hamburg präsentieren: Hausbesetzungen und Repression – ein kleiner Ratgeber für die Praxis.

Die Broschüre wird in Hamburg verteilt, kann beim Café de Kraak und der Roten Hilfe Hamburg in Papierform abgeholt oder hier als .pdf runtergeladen werden: Hausbesetzungen und Repression.

Wir freuen uns, wenn ihr die Broschüre unter die Leute bringt!

Unsere Solidaritaet gegen anhaltenden rechten Terror in der Ukraine

Unsere Solidarität gegen anhaltenden rechten Terror in der Ukraine
Rote Hilfe e.V. richtet Spendenkonto für verfolgte Antifaschist*innen ein

Im Zuge der breiten Protestbewegung der ukrainischen Bevölkerung gegen die ehemalige Regierung konnten sich faschistische Gruppierungen in den vergangenen Monaten in dieser verankern und ihre Mitgliederstärke vervielfachen. Sowohl auf dem Maidan-Platz in Kiew selbst als auch während der Auseinandersetzungen waren Gruppierungen wie „Der Rechte Sektor“ stets präsent und traten paramilitärisch auf. Nationalistische und rassistische Symbole und Parolen waren unübersehbar. Faschistische Parteien wie „Swoboda“ (Freiheit) warben um Akzeptanz auch im Ausland und gaben sich ungestört – im Verbund mit anderen, sich als „oppositionell“ bezeichnenden Parteien – als Vertreter*innen der „unzufriedenen Bevölkerung“ aus.

War es bereits in den Monaten zuvor riskant und gefährlich für linke Organisationen und Aktivist*innen, sich politisch zu betätigen, so hat der
Terror rechter Gruppierungen seit dem bürgerlich-reaktionären Putsch ungeahnte Ausmaße angenommen. Büros der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU) sowie weitere Projekte der linken Bewegung wurden gestürmt und verwüstet; es kursieren so genannte Todeslisten, die sich gegen
antifaschistische Aktivist*innen richten. Protestaktionen gegen die sich nach dem Machtwechsel neu konstituierende Regierung sind aktuell
lebensgefährlich, während diese laut über ein Verbot der KPU nachdenkt.

Hierzu erklärt H. Lange, Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.: „Unsere Solidarität gilt den Antifaschist*innen in der Ukraine, die
aktuell massiver Verfolgung ausgesetzt sind. Durch die Zusammensetzung einer neuen Regierung unter Einbeziehung der faschistischen Swoboda-Partei steht zu befürchten, dass sich die staatliche Repression weiter verschärfen wird. Die Rolle der deutschen Bundesregierung, die an dieser Entwicklung offensiv beteiligt war, ohne auch nur ein Wort über die aktive Beteiligung faschistischer Gruppierungen zu verlieren, ist auf das
Schärfste zu kritisieren.“

Die Rote Hilfe e.V. hat ein Spendenkonto eingerichtet, um verfolgte Antifaschist*innen im Kampf gegen die Repression zu unterstützen:

Kontonummer: 56036239
BLZ: 260 500 01
bei der Sparkasse Göttingen
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: „Antifa Ukraine“

Die Spenden werden linken Zusammenschlüssen in der Ukraine für Gefangenenhilfe, Unterbringung, Rechtsbeistand, medizinische Versorgung sowie Kampagnen gegen die Repression zur Verfügung gestellt. Wir rufen dazu auf, unsere Genoss*innen in der Ukraine in ihrem Kampf gegen die staatliche Repression und den rechten Terror politisch und materiell zu unterstützen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Pressemitteilung: Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen die schleichende Standardisierung von DNA-Zwangsabgaben

Göttingen, den 20.01.2014

Pressemitteilung: Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen die schleichende Standardisierung von DNA-Zwangsabgaben – Schluss mit den Einschüchterungsversuchen gegen linke antimilitaristische Aktivist*innen

Für den 21. Januar 2014 ist ein linker Aktivist zum Polizeipräsidium Salzwedel vorgeladen, um seine DNA abzugeben. Hintergrund dieser richterlichen Anordnung sind Ermittlungsverfahren gegen sechs Aktivist*innen wegen antimilitaristischer Aktionen gegen das Gefechtsübungszentrum in der Altmark (GÜZ). Ihnen wird „Sachbeschädigung“ und „Versuchte Sabotage an Wehrmitteln“ vorgeworfen. Auch in den Monaten zuvor hatte es bereits mehrere solcher Anordnungen gegeben.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen neun Aktivist*innen wegen der angeblichen Zugehörigkeit zu den „Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ), der „Revolutionären Linken“ (RL) und der Erstellung der klandestinen linken Zeitschrift „radikal“ waren nach bundesweiten Hausdurchsuchungen am 22. Mai 2013 seit September letzten Jahres mehrere DNA-Zwangsabgaben durchgeführt worden.

Hierzu erklärt H. Lange, Bundesvorstandsmitglied der Roten Hilfe e.V.: „
„Es ist stark zu vermuten, dass einige Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden mit Hochdruck daran arbeiten, DNA-Zwangsabgaben bei Ermittlungsverfahren gegen linke antimilitaristische Aktivist*innen zum verbindlichen Standardprogramm staatlicher Repressionsmaßnahmen zu machen.
Dies wäre ein weiterer großer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, den wir nicht unwidersprochen hinnehmen werden. DNA-Abgaben stellen einen eklatanten Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte dar. Die betroffenen Aktivist*innen und mit ihnen die gesamte linke Szene sollen durch diese staatlichen Maßnahmen, die oftmals mit den Gummiparagrafen 129, 129a oder 129b begründet werden, noch stärker kriminalisiert, eingeschüchtert und vom legitimen Widerstand-Leisten abgehalten werden.
Dem stellen wir uns massiv entgegen, indem wir den Betroffenen unsere Solidarität zusichern und gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen für die Verteidigung der verbürgten Grund- und Persönlichkeitsrechte eintreten.“

Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung aller in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren und die sofortige Löschung aller gespeicherten Daten.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Presseerklärung: Äußerst fragwürdige Datensammlungen im Gefahrengebiet

In den letzten Tagen wurden zahlreiche Berichte über äußerst zweifelhafte Datensammlungen bei den Polizeikontrollen in den mittlerweile aufgehobenen Gefahrengebieten an die Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe e.V. herangetragen. „Die vielen Berichte von exzessiven Datensammlungen, die wir von verschiedensten Menschen bekommen haben, lassen erahnen, dass die uns bekannten Speicherungen nur die Spitze eines Eisbergs sind“, erklärt dazu Kim König, Sprecherin der Ortsgruppe. „Die Rote Hilfe fordert den Senat aufumgehend offenzulegen, welche Daten wo für wie lange gespeichert wurden und wofür sie künftig verwendet werden. Sind die Daten der kontrollierten Menschen nun in der ominösen Datei ‚Gewalttäter Links‘ oder anderen Dateien gespeichert? Was geschieht damit? Die Willkür der polizeilichen Kontrollen setzt sich offenbar in willkürlichen Datensammlungen fort.“

Ausdrücklich betont die Rote Hilfe e.V. erneut die mangelnden rechtlichen Möglichkeiten gegen die polizeilichen Maßnahmen. „Betroffene von Polizeigewalt oder widerrechtlichem polizeilichen Handeln finden fast nie Schutz durch den Rechtsstaat“, stellt König fest. „Anzeigen gegen widerrechtliches Polizeihandeln sind so gut wie nie erfolgreich, dafür ist stets mit einer Gegenanzeige beispielsweise wegen angeblichen Widerstands zu rechnen.“ Zwar mussten sich die Polizeioberen Born und Dudde selbst mehrfach vor Gericht erklären und wiederholt wurden Einsätze unter ihrer Führung von Hamburger Gerichten für rechtswidrig erklärt. „Folgen hatte dieses notorische Rechtsbrechertum allerdings bis heute keine: Born und Dudde schalten und walten weiter, die Hamburger Polizeipraxis fühlt sich den Maßstäben dieser Urteile nicht erkennbar unterworfen“, so König. „Die Polizei agiert im Schutz der Macht und weitgehend außerhalb rechtlicher Kontrolle.“

Die Rote Hilfe e.V. ist mit rund 6500 Mitgliedern die größte linke Solidaritätsorganisation in der Bundesrepublik. Weitere Informationen unter www.rote-hilfe.de / www.hamburg.rote-hilfe.de
Kontakt zur Ortsgruppe Hamburg über hamburg@rote-hilfe.de.

Die Presseerklärung zum Download als pdf finden Sie hier:
https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/sites/rotehilfehamburg.systemausfall.org/files/PM_Rote_Hilfe_Gefahrengebiete.pdf

Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe Hamburg

10. Januar 2014

„Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei“

Die Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung der sogenannten Gefahrengebieten in St. Pauli und Altona. „Mit einem auf Falschmeldungen und Übertreibungen basierenden Bedrohungsszenario wird eine Verselbstständigung der Polizei und eine massive Einschränkung von Grundrechten für zehntausende Menschen begründet. Der Senat betreibt dieses Muskelspiel ganz offensichtlich, um im Schatten einer provozierten Gewaltdebatte die seit Monaten strittigen Themen Lampedusa-Flüchtlinge, Esso-Häuser und Rote Flora endlich vom Tisch wischen zu können“, erklärt dazu Tim Jansen von der Ortsgruppe.

Die aktuellen Gefahrengebiete und das Auftreten der Polizei kennzeichnen nach Ansicht der Roten Hilfe e.V. einen neuen Höhepunkt verselbstständigter Exekutive. Voraussetzung für die Einrichtung der Gefahrengebiete sind lediglich so genannte „konkrete Lageerkenntnisse“. Dies bedeutet, dass es im Grunde allein der Polizei überlassen ist, wen sie wo und unter welchen Umständen kontrolliert. „Eine passende Lageerkenntnis ist schnell formuliert und nur schwer zu überprüfen: Ein paar Fehlinformationen über einen angeblichen Angriff auf die Davidwache – schon ist die westliche Hamburger Innenstadt in eine Parallelwelt polizeilicher Willkür verwandelt“, erläutert Jansen. Im bislang einzigen gerichtlichen Verfahren zu Gefahrengebieten in Hamburg bekannte ein Polizist vor Gericht freimütig, wie die Auswahl der kontrollierten Menschen erfolgt: „Da kommt vieles zusammen, das haben wir so im Gefühl.“

Zu den Ursachen der zur Begründung für das Gefahrengebiet herangezogenen angeblichen Gewalttaten erklärte Innensenator Michael Neumann in der Sondersitzung des Innenausschusses, es gebe keine politischen Probleme in Hamburg. „Aus seiner Perspektive mag das stimmen, denn tatsächlich hat sich die Hamburger SPD zu keinem Zeitpunkt mit den Lampedusa-Flüchtlingen, den Esso-Häusern, dem Investorengebrabbel rund um die Rote Flora und der sich konstant weiter verschärfenden Kluft zwischen Vermögenden und Nichtvermögenden in Hamburg beschäftigt“, so Jansen. „Die rein polizeiliche Bearbeitung der unzähligen Solidaritätsaktionen für die Lampedusa-Flüchtlinge, die Drangsalierung der ‚Recht auf Stadt‘-Bewegung, die Pfefferspray-Exzesse etwa in der Bleicherstraße, all dies kann nur als Versuch gewertet werden, politische Probleme und politischen Protest hinter Hundertschaften und Wasserwerfern unsichtbar zu machen. Das wird nicht gelingen!“

Als bestenfalls weltfremd wertet die Rote Hilfe e.V. den Hinweis von Senator Neumann im Innenausschuss, Betroffene von Polizeigewalt oder widerrechtlichem polizeilichen Handeln im Allgemeinen mögen sich doch an den Rechtsstaat wenden. „Keine uns bekannte Anwältin, kein uns bekannter Jurist würde je dazu raten. Denn im Fall individueller Polizeigewalt ist die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht Recht zu bekommen, fast bei Null – dafür kann fast immer mit einer polizeilichen Gegenanzeige gerechnet werden“, warnt Jansen. Auch entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren haben in Hamburg wenig Aussicht auf Erfolg.

Die Rote Hilfe e.V. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die heute in Hamburg maßgeblichen Polizeioberen Born und Dudde unter dem Rechtspopulisten und früheren Innensenator Ronald Schill Karriere gemacht haben. Gegen ihren „diktatorischen Führungsstil“ und ein „Kartell des Schweigens“ hatten sich im August 2010 in einem gemeinsamen Brief mehrere Polizeiführer gewandt. Mehrfach wurden Einsätze unter Born und Dudde von Hamburger Gerichten für rechtswidrig erklärt. „Folgen hatte dieses notorische Rechtsbrechertum allerdings bis heute keine: Born und Dudde schalten und walten weiter, die Hamburger Polizeipraxis fühlt sich den Maßstäben dieser Urteile nicht erkennbar unterworfen“, so Jansen. „Herr Neumann möge doch bitte erklären, worin der konkrete Nutzen einer im Regelfall Jahre dauernden und kostenintensiven verwaltungsgerichtlichen Klage unter solchen Bedingungen liegen soll.

Die Rote Hilfe e.V. ist mit rund 6500 Mitgliedern die größte linke Solidaritätsorganisation in der Bundesrepublik.
Weitere Informationen unter www.rote-hilfe.de.
Kontakt zur Ortsgruppe Hamburg über hamburg@rote-hilfe.de.

Die Presseerklärung finden Sie hier zum Download:
https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/sites/rotehilfehamburg.systemausfall.org/files/PM_Rote_Hilfe_Gefahrengebiete_0.pdf

Hinweise der Roten Hilfe Hamburg zum Gefahrengebiet finden Sie hier:
https://systemausfall.org/rhhh/?q=node/129

Eine Bewertung der Roten Hilfe Hamburg der zugrunde liegenden Polizeigesetze finden Sie hier:
https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/sites/rotehilfehamburg.systemausfall.org/files/polizeigesetz.pdf

Hinweise der Roten Hilfe Ortsgruppe Hamburg zum Gefahrengebiet

Seit dem 04.01.2014 sind weite Teile St. Paulis, Altonas und der Schanze durch die Polizei zum Gefahrengebiet erklärt worden. Das Gebiet reicht vom Schlump bis zur Elbe und von den Bahngleisen in Altona bis zur Glacischaussee am Heiligengeistfeld.

Am 09.01.2014 wurde das Gefahrengebiet verkleinert, nun gelten folgende Bereiche:

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