Lesung: Heinz Jürgen Schneider – Tod in der Scheune

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Lesung am 24.02.2010, Beginn 20 Uhr
Buchhandlung im Schanzenviertel, Schulterblatt 55
Eintritt: 3 Euro
Eine Veranstaltung der Roten Hilfe Ortsgruppe Hamburg

Flyer als PDF

Im September 1931 wird an der Westküste Schleswig-Holsteins eine Bauerntochter erhängt in einer Scheune aufgefunden. Walerjan Smucek, ein junger polnischer Erntehelfer vom benachbarten Gut, kauert völlig verstört bei der Leiche und legt ein Geständnis ab. Der „Scheunenmord“ bewegt die ganze Gegend. Viele warten auf einen schnellen, kurzen Prozess und die Todesstrafe – die Sache scheint ja klar. Da die Familie der Toten aus der schwarzbraunen „Landvolkbewegung“ stammt, erreicht der Fall zudem eine politische Brisanz: Der Bruder, ein SA-Mann, fordert am Grab „Deutsche Sühne“. Doch dann wird der Rechtsanwalt Johannes Blum zum Pflichtverteidiger des Polen bestellt, ein Gegner, der im damaligen Deutschland zulässigen Todesstrafe. Im Gefängnis hört er vom Angeklagten eine ganz andere Geschichte, in der es um eine heimliche, hoffnungslose Liebe und um den Plan eines gemeinsamen Selbstmords geht. Blum kann das schwer glauben, aber es gibt Ungereimtheiten. Zu Prozessbeginn gibt es einen großen Presseandrang. Ein Mob auf den Zuschauerbänken und ein SA-Aufmarsch begleiten die Eröffnung. Schwere Tumulte gehen mit der Verhandlung einher und Rechtsanwalt Blum fürchtet um seine Sicherheit und Reputation. Wie wird das Schwurgericht diesen Fall entscheiden?

Heinz Jürgen Schneider wurde 1954 geboren und ist seit 1981 Rechtsanwalt. Er arbeitet als Strafverteidiger und hat Verfahren im ganzen Bundesgebiet geführt. Seit seiner Doktorarbeit über „Die Politik der Inneren Sicherheit“ beschäftigt er sich kritisch mit der staatlichen Sicherheitspolitik. Zu diesem Thema hat er sich in Veröffentlichungen, Interviews und auf Veranstaltungen geäußert.
Schneider gehört verschiedenen Juristenorganisationen an und ist Vorstandsmitglied von MAFDAD – Verein für Demokratie und internationales Recht. Als Teilnehmer von Menschenrechtsdelegationen besuchte er u.a. Indien und die Türkei.
2002 war er Mitautor eines Buches über politische Strafverteidiger in der Weimarer Republik. 2009 ist sein historische Schleswig-Holstein-Krimi „Tod in der Scheune“ erschienen.

Pressemitteilung zu den heutigen Razzien gegen AntifaschistInnen in Berlin und Dresden!

bewegungsfreiheit_bild_300.jpg Am heutigen Dienstag (19.1.) gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der
Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive
AntifaschistInnen vor.

Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und
antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13.
Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das
Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun
als „Aufruf zu Straftaten“ wertete und die Razzien anordnete.

Ab den frühen Morgenstunden wurden Räumlichkeiten linker Organisationen von den
staatlichen Repressionsbehörden durchsucht und große Mengen des
Mobilisierungsmaterials sowie Computer beschlagnahmt. Davon betroffen waren die
Landesgeschäftsstelle der Partei Die Linke und das selbstverwaltete Autonome
Zentrum „Conny“ in Dresden sowie die Räumlichkeiten des Vereins „Red Stuff
e.V.“ in Berlin.

Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. sagte zu den Vorfällen:
„Es ist skandalös, dass mit einer solch fadenscheinigen Begründung ein breites
antifaschistisches Bündnis torpediert werden soll. Die Begründung der
Staatsanwaltschaft Dresden ist juristisch mehr als zweifelhaft und folgt in
vorauseilendem Gehorsam der rechtsstaatlich verordneten Doktrin, Widerstand
gegen neonazistische Umtriebe habe ausschließlich in streng legalistischem
Rahmen stattzufinden. Einmal mehr zeigt der Staat somit, was er von effektivem
linkem und antifaschistischem Engagement hält.“

Den Razzien vorausgegangen waren bereits Mitteilungen des Verfassungsschutzes
und des Chefs des Sächsischen Geheimdienstes Boos, der vor dem 13. Februar
warnte und gegen linke AktivistInnen massiv Stimmung machte.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert hiermit ausdrücklich gegen das Vorgehen der
staatlichen Repressionsorgane und fordert die sofortige Schließung und
Vernichtung der Ermittlungsakten sowie die Herausgabe aller beschlagnahmten
Materialien!

Als strömungsübergreifende linke Antirepressionsorganisation solidarisiert sich
die Rote Hilfe e. V. mit den Betroffenen und wird weiterhin antifaschistische
AktivistInnen bei staatlichen Kriminalisierungsversuchen nach ihren
Möglichkeiten unterstützen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Presseerklärung: Mumia Abu-Jamals Leben ist weiterhin bedroht!

bewegungsfreiheit_bild_300.jpgDer Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen
kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode
verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal
bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft
Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils
gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum
Tragen kommende Strafmaß – lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren
Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe – an das 3. Bundesberufungsgericht in
Philadelphia zurück.

Diese Kammer hat nun darüber zu entscheiden, ob die Geschworenen damals
ausreichend über die Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden seien.
Gleichzeitig gab der Supreme Court dem Gericht in Philadelphia aber schon einen
eindeutigen Hinweis, welche Strafe es für angemessen hält: Im
Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt werden soll ein vergleichbarer
Fall. Dieser Fall existiert, aber es ist ein Fall, in dem bereits endgültig
entschieden wurde – und zwar für die Todesstrafe!

Mumias Hauptverteidiger Robert R. Bryan würdigte in ersten Stellungnahmen zwar
die Tatsache, durch diese unerwartete Zurückverweisung des Falles an ein
niedrigeres Gericht Zeit gewonnen zu haben und erneut über das Todesurteil
verhandeln zu können – trotzdem sei der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung
nur aufgeschoben, Mumia also nach wie vor zum Tode verurteilt.

Mumia war am 09.12.1981 verurteilt worden, weil er den Polizisten Daniel
Faulkner erschossen haben soll. Obwohl es keine glaubwürdigen Beweise dafür
gab, wurde er im Sommer 1982 in einem nur fünfzehntägigen Verfahren aufgrund
manipulierter Akten, erpresster ZeugInnenaussagen und einer nach rassistischen
Kriterien ausgewählten Jury zum Tode verurteilt. Diese skandalösen Umstände des
eindeutig politisch motivierten Verfahrens gegen den unbequemen Radioreporter
und ehemaligen Black Panther-Aktivisten blieben vom Supreme Court
unberücksichtigt.

Der zeitliche Aufschub, der durch die Zurückverweisung an das Gericht in
Philadelphia gewonnen wurde, bedeutet aber noch lange nicht, dass Mumias Leben
außer Gefahr ist – geschweige denn, dass seine Freilassung endlich in Sicht
ist! Umso dringender ist es, dass der Kampf für Mumias Freiheit trotz dieser
kurzen Verschnaufpause unermüdlich weitergeht.

Die Rote Hilfe unterstützt diese Bemühungen und fordert die sofortige Entlassung
des linken Journalisten aus dem Gefängnis.
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand

Vier Mitglieder von USP vom Verfassungsschutz angesprochen

Alerta Network Vier Mitglieder von Ultra Sankt Pauli wurden vom Verfassungsschutz angesprochen.

Einen Bericht gibt es HIER.

Die betroffenen Personen verweigerten ein Gespräch. Die Rote Hilfe empfiehlt als
einzig richtige Reaktion auf solche „Besuche“ des Inlandsgeheimdienstes – wie in
diesen Fällen – nur das sofortige Ablehnen eines Gesprächskontaktes, denn jede noch
so nebensächlich erscheinende Information kann für Verfassungsschützer_innen ein
wichtiger Baustein in ihrem Bild von den politischen Zusammenhängen oder sogar für
abenteuerliche Anklagekonstruktionen gegen die/den Betroffene_n und ihr/sein
politisches Umfeld sein. Ebenso ist es wichtig, Kontaktaufnahmen öffentlich zu machen.

Für die Betroffenen selbst und für ihr soziales und politisches Umfeld ist es besser,
wenn über solche Repressionsmaßnahmen in aller Offenheit diskutiert und das richtige
Verhalten im Umgang mit dem Verfassungsschutz anhand solcher Vorfälle immer
wieder thematisiert werden.

Die Rote Hilfe bittet alle Personen, bei denen in jüngster Vergangenheit ebenfalls
Gesprächsversuche stattgefunden haben, sich bei der Roten Hilfe zu melden.

Veranstaltungshinweis: Juristische und politische Aspekte der §129b-Verfahren

Donnerstag, den 21 Januar, 19.30 Uhr, Köllbri Hein Kölsch Platz 12

Mit den Veranstaltungen wollen wir über die laufenden Verfahren informieren und nach den politischen Hintergründen der verschärften Repression fragen. Was sind die gesellschaftlichen Entwicklungen, die zu einem immer repressiveren Umgang mit und zunehmenden Druck auf die Linke führen? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen in der Repression gegen migrantische und deutsche Strukturen? Und wie kann die übliche Trennung zwischen ihnen aufgebrochen werden, um endlich eine gemeinsame Antwort auf staatliche Repression zu finden?

Eine Veranstaltung der Anti-Repressionsgruppe und dem Netzwerk Freiheit für alle politische Gefangenen, Hamburg
Mit Beiträgen der Rechtsanwältin Britta Eder, die einen dieser Inhaftierten verteidigt.

Eine weitere Veranstaltung zu den §129b-Gefangenen, ihre Haftbedingungen und den Prozessverläufen findet im März statt!

Pressemitteilung: Massive staatliche Repression in Kopenhagen!

Als Gastgeber der bislang größten Konferenz der Vereinten Nationen, bei der unter dem Titel „15th United Nations Climate Change Conference (COP15)“ seit 10 Tagen mehr als 10.000 Delegierte aus über 190 Ländern ergebnislos über den so genannten Klimawandel diskutieren, hat das Königreich Dänemark seinen Repressionsapparat gegen den auf die Straße getragenen antikapitalistischen Protest in Stellung gebracht: in Form von eigens zu diesem Anlass verabschiedeten Gesetzen. Die Folge davon waren nicht nur die – bei solchen
Anlässen alltäglich gewordenen – Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch das obligatorische Außerkraftsetzen des Schengener Abkommens und die internationale Zusammenarbeit polizeilicher Einsatzkräfte, sondern auch weit über 1200 meist präventive Ingewahrsamnahmen von Politaktivist_innen sowie die
Erstürmung der Freien Stadt Christiania.
Die meist ohne konkreten Vorwurf Festgenommenen wurden – ganz in der deutschen Repressionstradition des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm – in Käfigen in einer Lagerhalle eingesperrt, wobei den Betroffenen oftmals nur ein Quadratmeter pro Person zur Verfügung stand. Anwältinnengespräche und Telefonate wurden nicht erlaubt; nach lautstarken Protesten setzte die dänische Polizei Reizgas in der Halle ein, wie Betroffene berichteten.

Allein am Samstag, den 12.12.2009, wurden über 900 Menschen in Gewahrsam
genommen und müssen nun teilweise bis zum 04.01.2010 in U-Haft sitzen bleiben.
Viele der Festgehaltenen wurden von der Polizei dazu gezwungen, stundenlang
gefesselt auf vereistem Boden auszuharren, bevor sie in Gefangenensammelstellen
verbracht wurden.

Bei dem von Räumpanzern, Wasserwerfern und Tränengasbeschuss begleiteten
quasi-militärischen Angriff auf die im Herzen Kopenhagens gelegene Freie Stadt
Christiania wurden in der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember mehrere Menschen
verletzt.

Die Abschlusskundgebung der angemeldeten Demonstration der Aktion „Reclaim
Power! Pushing for Climate Justice“ wurde gestern gegen 12:00 Uhr von der
dänischen Polizei mit Pfefferspray und Knüppeleinsatz attackiert. Der
Lautsprecherwagen wurde konfisziert und die Sprecherin von Climate Justice
Action, Stine Gry Jonassen vom Mikrophon weg verhaftet. Zuvor war ein anderer
Sprecher die Nichtregierungsorganisation festgenommen und dem Haftrichter
vorgeführt worden, weil er zu Gewalt gegenüber Polizist_innen aufgerufen haben
soll.
Diesen Festnahmen waren umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegen diese und
andere Klimaaktivist_innen vorausgegangen, wie sich bei einem ersten Blick in
die Ermittlungsakten zeigte: zahlreiche Vorwürfe beruhen auf abgehörten
Handygesprächen und abgefangenen SMS.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen diese massive staatliche Repression in
Dänemark, mit der versucht werden soll, kritischen Stimmen den Garaus zu machen
und außerparlamentarischen und nicht-staatlichen Widerstand gegen die
Unzumutbarkeiten des globalen kapitalistischen Systems im Keim zu ersticken.

Wir werden unsere Genoss_innen mit der Repression nicht alleine lassen werden.
Freiheit für alle politischen Gefangenen in Kopenhagen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Weitere Prozesstermine rund um’s Antiracamp

Neue Prozesstermine: Di., 24. November; Di., 8. Dezember; Di., 15. Dezember; Do., 17. Dezember jeweils um 8:00 Uhr im Plenarsaal (Raum 300), Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, 20355 Hamburg.

„Chaos-Randale am Flughafen“

… betitelte die Bildzeitung ihren Artikel über die Abschlussdemo des letztjährigen Antira-Camps in Hamburg und war damit mal wieder so weit von der Realität entfernt wie nah am Polizeibericht. Da von Randale keine Spur war, muss den zahlreich anwesenden Polizeibeamt_innen wohl reichlich langweilig geworden sein. Ein Mitglied der Einsatzleitung entschloss sich jedenfalls, eine Person aufgrund eines am „Befehlskraftwagen“ angebrachten Aufklebers wegen Sachbeschädigung (!) festzunehmen.

Weil der Festnahmeversuch für den Polizisten dort endete, wo sonst in der Regel nur Demonstrant_innen landen, nämlich auf dem Boden, hat das Ganze nun ein juristisches Nachspiel. Über die durchaus spannenden Fragen, was der Polizist in der Demo überhaupt zu suchen hatte und wie er darüber hinaus noch auf die Idee kommen konnte, jemanden wegen eines Aufklebers tätlich anzugreifen, wird leider wohl nicht verhandelt werden. Stattdessen sind fünf Antirassisten wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand angeklagt, da sie den Beamten gemeinschaftlich verprügelt haben sollen.

Die Verhandlung verspricht auch deshalb interessant zu werden, weil einer der Hauptbelastungszeugen, der Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei, Hartmut Dudde, Prügeln sonst keineswegs ablehnend gegenüber steht. Im Gegenteil: „Heute fangen wir mal an. Haut mal schön rein“, soll Dudde seinen Untergebenen laut der taz beim Schanzenfest im Juli 2009 gesagt haben (siehe http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/1/ueberzeugungstaeter-stoppen). Dementsprechend ist er in Hamburg kein Unbekannter und selbst die taz kommt zu der Einschätzung: „Polizeiführer wie […] Hartmut Dudde sind Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen – und sie tun es dennoch.“ Mit solch unsympathischen Gestalten wollen die Angeklagten nicht alleine gelassen werden, sondern freuen sich stattdessen auf viele Freund_innen und Genoss_innen, die sie auch vor Gericht unterstützen. Deshalb: Kommt zum Prozess!

Neue Prozesstermine: Di., 24. November; Di., 8. Dezember; Di., 15. Dezember; Do., 17. Dezember jeweils um 8:00 Uhr im Plenarsaal (Raum 300), Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, 20355 Hamburg.

Presseerklärung des Bundesvorstands: Strasbourg – Politisches Urteil gegen Anti-NATO-Aktivisten!

Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl
stattfand, ging die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit
brutaler Härte gegen DemonstrantInnen vor. Durch massive Tränengas- und
Knüppeleinsätze wurden Hunderte von NATO-GegnerInnen verletzt, Dutzende wurden
festgenommen. In mehreren Schnellverfahren, die eine sinnvolle Verteidigung
praktisch unmöglich machen und sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze komplett
über Bord werfen, wurden Haft- und Bewährungsstrafen verhängt, darunter auch
gegen mehrere aus Deutschland stammende Aktivisten.

Nach mehreren Prozessen gegen zum Teil schon seit Monaten in U-Haft sitzende
Aktivisten ging nun am 16.11.2009 vor dem Tribunal de Grande in Strasbourg der
Prozess gegen zwei Rostocker zu Ende. Das Urteil: Jeweils eine Haftstrafe von
vier Jahren, von der nur ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt ist.

Ihnen war vorgeworfen worden, während der Proteste gegen den mit massiver
Staatsgewalt durchgesetzten NATO-Gipfel die Zollstation auf französischer Seite
in Brand gesetzt zu haben. Obwohl den 18- und 21-Jährigen zu keinem Zeitpunkt
nachgewiesen werden konnte, Urheber dieses Zollstationsbrandes gewesen zu sein,
legte das Gericht bei der so genannten Beweisaufnahme den justiziellen Fokus auf
die Bewertung der zum Tatzeitpunkt festzustellenden Gesamtumstände. Um daraus
nach kurzer Verhandlungsdauer den Schluss zu ziehen, dass das von den beiden
Angeklagten eingeräumte affektartige Anzünden eines Holzteils (im bereits
brennenden Gebäude) Menschen in Gefahr gebracht habe. Zum Zeitpunkt des Brandes
befanden sich aber keine Personen im Gebäude; außerdem verwehrte die
französische Polizei der Feuerwehr die Zufahrt zum Löschen.

Bei diesem ganzen Schauprozess, der von einseitiger Beweiswürdigung geprägt war,
ist mehrfach deutlich geworden, dass der politische, von höchster Stelle
abgesegnete Wille, das bisher härteste Urteil zu sprechen, judikativ
durchgesetzt werden sollte, um die linke GegnerInnenschaft zu imperialistischen
Kriegen per se zu kriminalisieren und die Anti-NATO-Protestkultur als ganze zu
diskreditieren. Besonders offensichtlich wurde dies in den
verschwörungstheoretisch basierten Vermutungen des zuständigen Staatsanwalts,
dass hinter der Tat der beiden Rostocker eine kriminelle Vereinigung stecke,
bei der es sich um den „Black Block“ handle…

Die beiden Rostocker Genossen sind zwei weitere Sündenböcke, die der
französische Staat braucht, um sich als Mitveranstalter des
NATO-Jubiläumsgipfels nachträglich in ein besseres Licht rücken und sich
fürderhin als Kontrollmacht präsentieren zu können, die die Aufrechterhaltung
von Sicherheit und Ordnung letzten Endes doch im Griff hat. Außerdem fiel
dieses politische Urteil auch deswegen so hoch aus, „um der in diesem Fall
gegen eine unbekannte kriminelle Gruppe ermittelnden Rostocker
Staatsanwaltschaft im Nachhinein noch eine juristische Rechtfertigung für deren
völlig überzogene Ermittlungsmethoden zu liefern. Derzeit lässt die Rostocker
Staatsanwaltschaft Zwangsgeld verhängen und droht einzelnen
FriedensaktivistInnen mit Zwangshaft, um die TeilnehmerInnenliste der Busreise
nach Strasbourg zu bekommen.“ (aus der Presseerklärung des Legal Team)

Die Rote Hilfe ist entsetzt über dieses Gesinnungsurteil und fordert die
sofortige Freilassung aller inhaftierten Aktivisten und die Einstellung aller
noch laufenden Verfahren!
Wir werden der staatlichen Repression unsere stärkste Waffe entgegensetzen: die
Solidarität.
Unterstützt die politischen Gefangenen und alle Angeklagten durch
Öffentlichkeitsarbeit, Spenden und Soli-Aktionen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.