Kenan Ayaz vom OLG Hamburg wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am heutigen Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 „Gebietsverantwortlicher“ der PKK im Gebiet Hamburg gewesen sei und von 2019 bis 2020 die „Region Nordrhein“ sowie das Gebiet Köln für die Organisation verantwortlich geleitet habe. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Versammlungen und Veranstaltungen mitorganisiert zu haben und an Spendensammlungen beteiligt gewesen zu sein. Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft hatte 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert.

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Weiterer Prozess gegen kurdischen Aktivisten wegen PKK-Mitgliedschaft in Hamburg eröffnet

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von AZADÎ e.V.

Vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am heutigen Montag, den 15. Juli 2024, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Kadri Saka begonnen. Dem 58-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich auf diese Weise vom Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme Anfang 2024 wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.

Kadri Saka war am 16. Januar diesen Jahres in seiner Wohnung in Bremen festgenommen worden, während die Polizei zeitgleich das kurdische Gesellschaftszentrum des Biratî e.V. in der Hansestadt durchsuchte. Seitdem befindet er sich in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.

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08.06.24: Kundgebung „Freiheit für Kenan Ayaz und alle politischen Gefangenen“

Kenan Ayaz seit einem Jahr in Haft

Seit Anfang Juni 2023, also seit einem Jahr, ist der kurdische Politiker und Aktivist Kenan Ayaz im Hamburger Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Ihm wird Terrorismus nach Paragraph 129b StGB „Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung im Ausland“ vorgeworfen, für vollkommen legale politische Tätigkeiten, die als Mitgliedschaft der PKK gewertet und somit als „terroristische“ Handlungen eingestuft werden.

Ayaz wurde am 15. März 2023 auf Zypern aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Die derzeitige Intensität der Repression gegen kurdische Aktivist:innen hat seit Einführung des sogenannten PKK-Verbots 1993 nun einen neuen Höhepunkt erreicht. Deutschland lässt immer mehr Aktivisten aus anderen Ländern ausliefern, um dem türkischen Diktator Erdoğan zuzuarbeiten. In Zypern oder Belgien gilt die PKK als „Partei eines bewaffneten Konfliktes“ in dem Fall mit der Türkei.

Wir fordern die Freiheit für Kenan Ayaz und alle politischen Gefangenen!

Kommt zur Kundgebung am 8.6. um 14.30 Uhr, Jungiusbrücke (hinter dem Untersuchungsgefängnis)

Komitee Free Kenan

Hamburg und die Ermittlungen im Budapest-Komplex

Seit dem „Tag der Ehre“ im Februar 2023 halten die Ermittlungen im Budapest-Komplex an. Während Maja seit Dezember letzten Jahres in Dresden in U-Haft sitzt und Ende Januar dieses Jahres der Prozess gegen drei Beschuldigte in Budapest gestartet ist, laufen die Ermittlungen weiterhin auf Hochtouren. Nach wie vor entziehen sich einige der Beschuldigten der Verhaftung und es ist den Ermittlungsbehörden bisher nicht möglich gewesen, sie aufzuspüren.

In Deutschland hat im März die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen und versuchte in zwei Fällen durch die Hochstufung der Vorwürfe auf versuchten Mord den Druck auf die Beschuldigten und deren Umfeld zu erhöhen. Zwar hat der Bundesgerichtshof dem eine Absage erteilt, es macht aber deutlich, wie hoch der Ermittlungsdruck der Behörden ist.

Die Ermittlungen laufen gegen eine vermeintliche kriminelle Vereinigung nach §129, was weitreichende Ermittlungsmethoden wie Observationen und Telekommunikationsüberwachung ermöglicht.

Da eine der Personen, die sich der Verhaftung entziehen, aus Hamburg stammt, wird auch hier in dem Komplex ermittelt. Es gab und gibt zahlreiche Anquatschversuche im familiären und freundschaftlichen Umfeld der Gesuchten, immer wieder Observationen von Familienangehörigen. Zudem müssen wir von einer Überwachung der Telekommunikation ausgehen. Hierbei handelt es sich um massive Eingriffe in die Privatsphäre, die den Repressionsorganen dazu dienen, an Informationen zu kommen, aber auch, die Betroffenen einzuschüchtern und zu verunsichern. Solche Maßnahmen können das engere, aber auch weitere Umfeld der Beschuldigten betreffen und es ist nicht klar nachvollziehbar, wer für die Ermittlungsbehörden von Interesse ist und wer nicht.

Wir alle und vor allem die von den Maßnahmen direkt Betroffenen sollten sich davon nicht verrückt machen und die Ermittlungen ins Leere laufen lassen. Verweigert bei Anquatschversuchen konsequent das Gespräch und die Kooperation. Spekuliert nicht über die Ereignisse in Budapest oder mögliche Aufenthaltsorte derjenigen, die sich der Verhaftung entzogen haben.

Solltet ihr von Maßnahmen betroffen sein, wendet euch an den Ermittlungsausschuss oder die Rote Hilfe.

Solidarität mit den Beschuldigten im Budapest Komplex!

Für den Überblick über die Ereignisse und die aktuellen Entwicklungen siehe: basc.news

§129 Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus Hamburg eingestellt

Durch eine großangelegte Polizeiaktion mit 28 Hausdurchsuchungen kam am 31.08.2020 ans Licht, dass gegen 24 Genoss:innen, die dem Roten Aufbau Hamburg zugerechnet wurden, wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§129) bzw. terroristischen (§129a) Vereinigung ermittelt wurde. Ende des letzten Jahres wurde diese Ermittlungsverfahren nun eingestellt.
Wir freuen uns, dass das Bedrohungsszenario eines Mammut-Prozesses mit den durch den §129 möglichen Strafmaßen für die Genoss:innen abgewandt ist!

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4.11.23: Demo „United gegen Repression! Für eine solidarische Gesellschaft“

4. November 2023
13 Uhr | Hansaplatz, Hamburg

Tagtäglich sehen wir Bilder staatlicher Gewalt. Polizist*innen, die Menschen erschießen und Proteste gewaltsam zerschlagen, Abschiebebehörden, die Familien entzweien, Gewalt gegenüber Menschen, die sich auf gefährlichen Fluchtrouten auf die Suche nach einem sicheren Leben begeben bis zu Verdrängungspolitik auf den Straßen.

Und all jene Menschen, die für das gute Leben für alle kämpfen – wie Kurd*innen und linke Aktivist*innen, Menschen in der Klimabewegung und im Kampf gegen Faschismus oder Rassismus -, bekommen die Repression des Staates zu spüren.

Die staatlichen Organe in Deutschland und weiten Teilen Europas werden immer autoritärer. Protest wird unter dem Vorwand der Sicherung der „öffentlichen Ordnung“ delegitimiert. Das Bild „öffentlicher Ordnung“ ist immer auch Rechtfertigung für die Polizei, sich hochzurüsten und in willkürlichen Gewaltexzessen Schreckensbilder zu erzeugen, wie der G20-Gipfel 2017 gezeigt hat. Aber auch der Paragraf 129 StGB ist ein Musterbeispiel für diese Politik, durch die jeder Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Keim erstickt werden soll. Bilder der staatlichen Repression sind für uns inzwischen Alltag. Damit finden wir uns nicht ab!

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Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!

Pressemitteilung des Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand:

Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.

Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.

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16.2.23: Feindbild Links

Infoveranstaltung zum aktuellen §129(a) Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus in Hamburg

Donnerstag, 16.2.23
20 Uhr, Centro Sociale

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg Ermittlungen gegen mutmaßliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“). Offensichtlich wurde dies durch Hausdurchsuchungen gegen 24 Genoss*innen im August des Jahres.

Die hierdurch bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Einzelne reichen von der Teilnahme an einzelnen Demonstrationen bis hin zur Zurechnung beliebiger militanter Aktionen in Hamburg. Abseits der einzelnen Bausteine des Ermittlungskonstrukts wird dem Roten Aufbau als Organisation vorgeworfen, die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ abschaffen und durch den Sozialismus ersetzen zu wollen. Dieser Vorwurf offenbart den Kern einer gegen linke Strukturen gerichteten Gesinnungsjustiz.

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund der Paragrafen 129 haben, werden auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der Angeklagten. Die bekannt gewordenen, willkürlichen Ermittlungskonstrukte legen nahe, dass problemlos weitere Teile der Linken in Hamburg und darüber hinaus in das Verfahren einbezogen sind.

Auf der Veranstaltung berichten Aktivist*innen des Solidaritätskreis „Standhalten – Gemeint sind wir alle“ und der Roten Hilfe Hamburg über den allgemeinen Charakter und Ziele der Paragrafen 129, die Tradition der Kriminalisierung linker Strukturen sowie den aktuellen Stand des Verfahrens gegen mutmaßliche Aktivist*innen des Roten Aufbaus.

Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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24.11.22: Zeug*innenvorladung – was nun?

Veranstaltung zum Umgang mit Zeug*innenvorladungen mit den Rechtsanwältinnen Britta Eder und Yasemin Kostik und der Roten Hilfe Hamburg

24. November 2022 – 19:30 Uhr – Centro Sociale – Sternstraße 2

Staatliche Repression gegen emanzipatorische Bewegungen ist allgegenwärtig: Sie zeigt sich in massenhaften Strafbefehlen gegen Antifas und in Großprozessen mit Vorwürfen nach §§129 a und b gegen Aktivist:innen. Aber auch gegenüber der Klimagerechtigkeitsbewegung hat sich der Wind gedreht und die Verfolgung durch Repressionsbehörden nimmt zu.

Dass wir als Beschuldigte, egal ob bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht, immer die Aussage verweigern sollten, ist mittlerweile den meisten klar. Aber wie verhält man sich als Zeug:in? Gesetzlich gibt es kein Aussageverweigerungsrecht. Doch deshalb Genoss:innen und Freund:innen zu belasten, ist keine gute Idee. Wie kann ich mich also als Zeug:in verhalten? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich nicht mitspiele?

Die Rote Hilfe Hamburg beschäftigt sich in der Veranstaltung zusammen mit zwei solidarischen Anwältinnen mit diesen Fragen. Wir informieren über die rechtliche Lage, geben Beispiele aus der Repressionspraxis und möchten solidarische Antworten zur Diskussion stellen.