Aktuelle Informationen zu den laufenden §129(a)-Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen des Roten Aufbau

Seit mindestens Sommer 2020 laufen in Hamburg umfangreiche Ermittlungen gegen vermeintliche Aktivist*innen der Gruppe Roter Aufbau nach §129 bzw. §129a („kriminelle“ bzw. „terroristische Vereinigung“).

Die umfangreichen Ermittlungsbefugnisse, die die Repressionsbehörden aufgrund dieser Paragrafen haben (wie z.b. Observationen, Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern usw.), werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch aktuell und weiterhin eingesetzt. Dies betrifft nicht nur das direkte Umfeld der angeklagten Genoss*innen, sondern darüber hinaus können über „Kontakte“ weite Teile der organisierten linksradikalen Strukturen in Hamburg betroffen sein.

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24.11.22: Zeug*innenvorladung – was nun?

Veranstaltung zum Umgang mit Zeug*innenvorladungen mit den Rechtsanwältinnen Britta Eder und Yasemin Kostik und der Roten Hilfe Hamburg

24. November 2022 – 19:30 Uhr – Centro Sociale – Sternstraße 2

Staatliche Repression gegen emanzipatorische Bewegungen ist allgegenwärtig: Sie zeigt sich in massenhaften Strafbefehlen gegen Antifas und in Großprozessen mit Vorwürfen nach §§129 a und b gegen Aktivist:innen. Aber auch gegenüber der Klimagerechtigkeitsbewegung hat sich der Wind gedreht und die Verfolgung durch Repressionsbehörden nimmt zu.

Dass wir als Beschuldigte, egal ob bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht, immer die Aussage verweigern sollten, ist mittlerweile den meisten klar. Aber wie verhält man sich als Zeug:in? Gesetzlich gibt es kein Aussageverweigerungsrecht. Doch deshalb Genoss:innen und Freund:innen zu belasten, ist keine gute Idee. Wie kann ich mich also als Zeug:in verhalten? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich nicht mitspiele?

Die Rote Hilfe Hamburg beschäftigt sich in der Veranstaltung zusammen mit zwei solidarischen Anwältinnen mit diesen Fragen. Wir informieren über die rechtliche Lage, geben Beispiele aus der Repressionspraxis und möchten solidarische Antworten zur Diskussion stellen.

All my friends are bad kids! – über ein (mittlerweile eingestelltes) §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von Betroffenen eines §129-Verfahrens in Hamburg und Bremen

Im Folgenden wollen wir euch über ein Verfahren nach §129 in Hamburg und Bremen informieren, den kollektiven Umgang damit beschreiben sowie individuellen Stimmen betroffener Menschen Platz geben.

Im Sommer öffneten einige Menschen in Hamburg und Bremen ihre Briefkästen und da waren sie wieder: Briefe vom Oberstaatsanwalt Schakau der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg. Vom 26.05.2020 bis 25.07.2022 haben Ermittlungen verschiedener Behörden in einem §129-Verfahren gegen Anarchist:innen in Hamburg und Bremen stattgefunden. Es ging um ein Vereinigungs-Konstrukt, dem direkte Aktionen, hauptsächlich in Hamburg, über einen längeren Zeitraum zugeordnet werden sollten. Drei der fünf Menschen gegen die die Ermittlungen hauptsächlich gerichtet waren, wurden bereits 2020 im sogenannten Parkbank-Verfahren verurteilt und waren die drei offiziell Beschuldigten in diesem Verfahren. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zwei weitere Menschen als potenzielle Mitglieder der konstruierten Vereinigung ausgewählt, gegen die ähnlich ermittelt wurde.

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