Grußwort der fünf Rondenbarg-Angeklagten

Wir dokumentieren das Grußwort der fünf Angeklagten zu den Aktionen am Tag X:

Liebe Genoss*innen,

als die 5 Angeklagten, die nun am kommenden Donnerstag in Hamburg vor Gericht stehen werden, wollten auch wir uns nun mal bei euch melden.

Die gesamten Aktionen am jetzigen Wochenende, am Donnerstag zum Prozessbeginn und auch die Demo am 05.12. – die Unterstützung und Solidarität von verschiedensten Seiten die wir in den letzten Wochen erfahren haben hat uns Kraft gegeben und uns greifbar gemacht, dass wir tatsächlich alle gemeint sind. Auch wenn es jetzt erstmal nur uns 5 getroffen hat, zeigt ihr so, dass wir alle zusammen stehen. Der Ausgang unseres Prozesses beeinflusst nicht nur die Verfahren gegen die knapp 80 weiteren Beschuldigten vom Rondenbarg. Er wird auch zeigen, inwieweit das Demonstrationsrecht beschnitten werden und linke Straßenpräsenz immer weiter kriminalisiert werden kann. Der Protest gegen die G20 und das kapitalistische System für das sie stehen: Umweltzerstörung, Kriege; Flucht, Abschottung und Überwachung; Ausbeutung und Unterdrückung – den wir damals gemeinsam auf die Straße getragen haben ist immer noch legitim und notwendig. Wenn die Justiz uns deswegen verfolgt, dann zeigt sie schlicht und einfach nur, wessen Interessen sie durchsetzen soll: die der herrschenden Klasse.

Bewusst wird jetzt mit uns 5 jüngsten Angeklagten angefangen. Hinter der Begründung dafür, vermeintlich unsere Entwicklung nicht weiter zu behindern, steckt vielmehr die Möglichkeit für die Repressionsbehörden, diesen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen und uns im Gerichtssaal zu isolieren.

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Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!

Bundesweite Demo am 5. Dezember für Solidarität mit den Betroffenen der G20-Repression

Der G20 Gipfel in Hamburg liegt über drei Jahre zurück. Die leeren Versprechen der Mächtigen von damals sind längst schon vergessen. Nicht vergessen ist der Widerstand gegen das Treffen der weltweiten kapitalistischen Eliten. Zehntausende waren auf den Straßen, um Protest gegen ihr System globaler Ausbeutung und Unterdrückung und auch gegen die Belagerung der Stadt durch brutale und hochgerüstete Polizeikräfte durchzusetzen. Und es ist noch nicht vorbei:

Noch immer verfolgt der Staat diejenigen, die im Sommer 2017 gegen den Gipfel auf die Straße gegangen sind. Nach etlichen Verfahren und Haftstrafen in den letzten Jahren, steht nun der „Rondenbarg-Prozess“ an. Ein Gerichtsprozess, mit dem eine spontane Demonstration, die während des Gipfels durch einen brutalen Polizeiangriff aufgelöst wurde, als Ganzes unter Strafe gestellt werden soll…

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Neue Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e.V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten:

Die Internetseite https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen.

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Rondenbarg-Pilotverfahren: Fünf Jugendliche ab Dezember vor Gericht

Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.

Weil das Landgericht Hamburg die jüngsten Beschuldigten ausgesucht hat, kann die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen und somit die Begleitung durch solidarische Unterstützer*innen und kritische Presse im Gerichtssaal unterbunden werden. Der anstehende Prozess bedeutet einen massiven Eingriff in die Lebensgestaltung und Perspektiven der jungen Aktivist*innen, der die ohnehin schon enorme Belastung durch die eigentliche Repressionsmaßnahme verschärft. Einmal wöchentlich müssen die Genoss*innen, die in verschiedenen Städten leben, ab Ende 2020 zu dutzenden Verhandlungstagen nach Hamburg fahren. Damit wird es über einen unabsehbar langen Zeitraum unmöglich, geregelte Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Als Prozessauftakt plant das Gericht derzeit den 3. Dezember 2020.

„Von Anfang an war es skandalös, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Dass nun den Jüngsten die berufliche Perspektive zunichte gemacht werden soll, indem sie ab Dezember aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig zu den ohnehin belastenden Prozessterminen nach Hamburg fahren müssen, obwohl ihnen keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden, ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an der Seite der Betroffenen.“

„This is no justice, this is shit!“ – Das Urteil im Elbchaussee-Prozess

Am 10.07.2020 endete nach 1,5 Jahren Dauer der Prozess gegen fünf Angeklagte im Elbchaussee-Verfahren. Drei Jahre zuvor fand in Hamburg der G20-Gipfel statt, gegen den es vielfältige Proteste gab. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen von NoG20-Protesten am Elbchaussee-Aufzug teilgenommen zu haben. Obwohl den einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zugeordnet werden konnten, sollten sie nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft für alle Handlungen und entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Vor dem Jugendgericht wurden zwei damals noch Jugendliche jeweils zu Arbeitsstunden, zwei weitere Angeklagte aus dem Rhein-Main-Gebiet zu Bewährungsstrafen und Loïc aus Frankreich zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

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Erklärung von Fabio zum Elbchaussee-Prozess

Wir dokumentieren eine Erklärung von Fabio zum Elbchaussee-Prozess

Solidarität für Loic und die anderen angeklagten Gefährten!

Vor drei Jahren sind mehrere zehntausend Frauen und Männer aus allen Ländern Europas in Hamburg auf die Straße gegangen, um gegen den G20-Gipfel zu demonstrieren, jeder mit seinen eigenen Mitteln, seinen eigenen Demonstrationsformen und seinen eigenen Empfindungen. Allen gemeinsam war die Überzeugung, dass der Gipfel Ausdruck einer Welt voller Ungerechtigkeit und Ausbeutung war.

Viele leiden weiterhin unter den Rachegelüsten der Staatsanwaltschaft.
Am 10. Juli dieses Jahres wird das Urteil in jenem Prozess gefällt, der wahrscheinlich der wichtigste der Prozesse gegen die Demonstranten ist.

Fünf Gefährten werden beschuldigt am Morgen des siebten Juli an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie Strafen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Am kommenden Freitag riskieren unsere Brüder und Freunde zurück ins Gefängnis geschickt zu werden.
Loic – vor allem er – wurde bereits ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft gehalten.
Es werden ihnen keine besonderen Straftaten vorgeworfen, vielmehr seien sie „Teil“ einer Gruppe von Personen gewesen, die Straftaten begangen hätten.
Ihre Verurteilung würde den Weg freimachen für viele weitere Verurteilungen all jener, die beschließen, an einem Protest auch nur teilzunehmen; ein gefährlicher juristischer Präzedenzfall soll geschaffen werden, der sich an alle richtet, die für einen andere, eine bessere Welt zu kämpfen bereit sind.

Lasst uns alles tun, die Gefährten nicht allein zu lassen.

Unsere Solidarität gilt Loic und den anderen Angeklagten des Elbchausseeprozesses!

Euer Fabio

Politisches Exempel im Elbchaussee-Verfahren erwartet

Am 10. Juli 2020 wird im Elbchaussee-Prozess das Urteil verkündet – ein Prozess, in dem fünf junge Aktivisten drei Jahre nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg mit hohen Haftstrafen überzogen werden sollen. Möglich wird die Verurteilung nur durch massive Rechtsbrüche, manipulierte Beweise und durch eine Anklage, die ein eindeutiges Urteil des Bundesgerichtshofs ignoriert.

Diese Anklage stellt ein Exempel der politischen Justiz dar und demonstriert in erster Linie den unbedingten Verfolgungswillen des deutschen Staates gegen diejenigen, die im Juli 2017 ihrem Protest gegen den G20 Ausdruck verliehen. Den fünf Aktivisten wird vorgeworfen, sich an einem militanten Demonstrationszug durch die Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben, in dessen Verlauf zahlreiche Autos und umliegende Geschäfte beschädigt wurden. Vier der Angeklagten werden allerdings keine konkreten strafbaren Handlungen zur Last gelegt, und auch die im fünften Fall vorgeworfenen Flaschenwürfe bilden keinen Anlass für einen eineinhalbjährigen Mammutprozess mit langer Untersuchungshaft.

Im Mittelpunkt der staatsanwaltlichen Argumentation steht die Konstruktion, dass alle Anwesenden gleichermaßen für alle Aktionen, die im Umfeld des Protestzugs stattfanden, verantwortlich sind, indem sie sich beim Loslaufen zur Begehung von Straftaten verabredet hätten. Damit berufen sich die Verfolgungsbehörden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2017, das im Fall von Hooligans das „ostentative Mitmarschieren“ als „psychische Beihilfe“ für die gewalttätigen Mitglieder der Gruppe einstufte. Dabei schloss der BGH jedoch explizit die Übertragung auf politische Demonstrationen aus, wohl wissend, dass mit der Anwendung auf politische Proteste das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einen herben Schlag bekommen würde.

Genau diesen Schlag aber führt die Staatsanwaltschaft im Elbchausse Verfahren aus und hält an der Anklage fest, obwohl die polizeiliche „SoKo Schwarzer Block“ kaum hilfreiche Beweise verschaffen konnte. Das belastende Videomaterial wurde in winzigen Ausschnitten und ohne Angabe von Quellen eingeführt, die Auswertung von Luftbildern zeigte zwar einen Protestzug, aber ließ keine Rückschlüsse auf eine etwaige Absprache und Planung im Vorfeld zu, und einige zentrale Ermittlungsergebnisse erwiesen sich im Prozess als reine Arbeitshypothesen, die Staatsschutzbeamt*innen auf Grundlage der Lektüre von Büchern wie „Autonome in Bewegung“ aufgestellt hatten. Als sich die schriftlich festgehaltenen Aussagen der vernommenen Passant*innen bei ihrem Auftritt als Zeug*innen im Prozess als frei erfunden oder von den Beamt*innen verfälscht niedergeschrieben erwiesen, stellte das Gericht fest, auf das geschriebene Wort in den Polizeiakten sei „kein Verlass“. Trotz dieser denkbar schlecht gezimmerten Beweislage fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 6 Monaten für die damals minderjährigen Angeklagten und 4 Jahren und 9 Monaten für den angeklagten französischen Genossen.

„Es ist bezeichnend, dass das Gericht auf einer so schlampig erstellten und offensichtlich manipulierten Grundlage dieses Verfahren ernsthaft weitergeführt hat und die fünf jungen G20-Gegner verurteilen will“, erklärt Anja Sommerfeld für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Das einzige, was durch die jahrelange Ermittlungsarbeit der Sonderkommission in diesem Fall bewiesen werden konnte, sind Pfusch und systematische Fälschungen bei der polizeilichen Arbeit sowie die dahinterstehende politische Absicht, die Proteste gegen den Gipfel mit allen Mitteln zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Wenn das Gericht der Konstruktion der Staatsanwaltschaft folgt und somit einen Demonstrationszug als organisierte kriminelle Bande einstuft, ist das ein Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit, der keinesfalls hingenommen werden darf.“