Rondenbarg-Prozess endet mit Verurteilung

Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.

Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.

Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:

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15.08.24: Veranstaltung „Protestieren verboten? Updates zum Rondenbarg-Pilotverfahren und dessen Auswirkungen“

Veranstaltung vom Bündnis Gemeinschaftlicher Widerstand
15. August um 19 Uhr am Grünen Jäger, Neuer Pferdemarkt, Hamburg

Es ist ein leidiges Thema, aber wir kommen nicht drum herum. Noch immer werden Menschen, die vor über 7 Jahren zum G20-Gipfel in Hamburg gegen die grausamen kapitalistischen Verhältnisse und ihre Vertreter*innen demonstriert haben, auf die Anklagebank gezerrt.

Nach über 20 Verhandlungstagen soll nun Ende August das erste Urteil im sogenannten Rondenbarg-Verfahren gesprochen werden. 84 weitere Personen haben die gleiche Anklageschrift. Gegen mindestens 17 davon wird der Prozess alsbald beginnen.

Der Vorwurf: die Demonstrant*innen sollen an einer Versammlung teilgenommen haben, bei der es zu vereinzelter einfacher Sachbeschädigung kam. Das Besondere: sie sollen allein für ihre Anwesenheit nach §125 Landfriedensbruch verurteilt werden.

Damit würde ein nicht unerheblicher Präzedenzfall geschaffen, der dazu dient, das Demonstrationsrecht zu verschärfen und die so viel gelobte Versammlungsfreiheit langfristig massiv einzuschränken.

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Demonstrationen am 24. August in Hamburg und Karlsruhe vor dem Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess

Der G20-Rondenbarg-Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Mit einer Urteilsverkündung ist Ende August zu rechnen. Wir wollen vor der Urteilsverkündung gemeinsam unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ auf die Straße gehen. Das Solidaritätsbündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ruft am Samstag, dem 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf.

Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Karlsruhe | Friedrichsplatz

Die nächsten Prozesstermine:

  • 15.08.2024: 21. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 16.08.2024: 22. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 26.08.2024: 23. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 27.08.2024: 24. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

Tag X: Demonstrationen zur Urteilsverkündung im G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg und Karlsruhe

Versammlungsfreiheit verteidigen!
Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess! Einstellung der Verfahren von Leipzig und Lützerath!

Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine Demonstration von der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht.

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Rondenbarg-Prozesstermine im April

Im April gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Kommt und unterstützt die Angeklagten!

  • 11.04.2024: 11. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 12.04.2024: 12. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 25.04.2024: 13. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

Prozessberichte und mehr Infos: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/ & https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Kommt und unterstützt die Angeklagten!

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Prozessberichte und mehr Infos: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/ & https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

18.01.24: Infoveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Donnerstag * 18.01.2024 * 19 Uhr
Lüttje Lüüd * Veddeller Brückenstraße 122 * Hamburg

Am 18.1. soll ein neues Verfahren zum Rondenbarg-Komplex eröffnet werden in Hamburg. Vor sechseinhalb Jahren griff eine Polizeieinheit eine Demonstration in einem Hinterhalt an und verletzte mehrere schwer und nahm 80 Personen fest.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will mit diesem Verfahren erneut das Versammlungsrecht einschränken, dagegen formiert sich aber auch Protest. Eine Demonstration am Samstag den 20.1. will seine Solidarität mit den Angeklagten zeigen.

Wir wollen am Tag der Eröffnung des Prozesses uns die Geschehnisse anschauen und bewerten. Ein damals festgenommener Genosse berichtet darüber und wir schauen einen Kurzfilm.

Mehr Infos: instagram.com/waterkant_antifa

20.01.24: Demonstration „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

ROndenbarg Komplex einstellen

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

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Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand:

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

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