Seit dem 04.01.2014 sind weite Teile St. Paulis, Altonas und der Schanze durch die Polizei zum Gefahrengebiet erklärt worden. Das Gebiet reicht vom Schlump bis zur Elbe und von den Bahngleisen in Altona bis zur Glacischaussee am Heiligengeistfeld.
Am 09.01.2014 wurde das Gefahrengebiet verkleinert, nun gelten folgende Bereiche:
Seit dem 04.01.2014 sind weite Teile St. Paulis, Altonas und der Schanze durch die Polizei zum Gefahrengebiet erklärt worden. Das Gebiet reicht vom Schlump bis zur Elbe und von den Bahngleisen in Altona bis zur Glacischaussee am Heiligengeistfeld.
Am 09.01.2014 wurde das Gefahrengebiet verkleinert, nun gelten folgende Bereiche:
WICHTIG: Nach wie vor bestehen im Bereich des alten Gefahrengebiets weitere Gefahrengebiete, auch abseits der Bereiche in der Karte oben sind Kontrollen möglich:
http://www.grundrechte-kampagne.de/content/st-pauli-vergn%C3%BCgungsviertel
http://www.grundrechte-kampagne.de/content/st-pauli
Gefahrengebiete werden auf der Grundlage des Hamburger Gesetzes über Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) durch die Polizei selber ausgerufen. Eine richterliche Anordnung ist nicht notwendig.
Mit dieser Selbstermächtigung erweitert die Polizei ihren Handlungsspielraum. Sie darf verdachtsunabhängig im Gefahrengebiet:
- Personen kurzfristig anhalten (Personenkontrollen)
- befragen
- mitgeführte Gegenstände in Augenschein nehmen (Filzen)
Wird durch die Polizei hierbei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit festgestellt (und nur dann!), können weiterführende Maßnahmen wie beispielsweise:
- körperliche Durchsuchungen
- Platzverweise
- Aufenthaltsverbote
- Ingewahrsamnahmen
folgen.
Wer angehalten wird und wie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der konkreten Situation aussieht, entscheiden die Cops vor Ort.
Prinzipiell ist jede Person, die sich im Gefahrengebiet aufhält verdächtig, von jedem Gegenstand geht eine potentielle Gefahr aus.
Was tun?
Die Polizei ist zurzeit dabei, im Gefahrengebiet in erheblichem Umfang Daten zu sammeln. Daher ist es wichtig den Cops nicht mehr zu geben als unbedingt notwendig.
Du bist nur dazu verpflichtet Angaben zu deiner Person zu machen. Im Einzelnen sind das:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- (Melde-) Adresse
- allg. Berufsbezeichnung (z.B. „Student“, „Angestellter“)
- Geburtsdatum und Ort
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
Darüber hinaus solltest du nichts sagen, um nicht mehr Daten als unbedingt notwendig zu liefern!!! Sag nichts zu jeder auch noch so banal klingenden Frage. Nichts zu Freunden, Schule, Familie, warum du auf der Straße bist, e.t.c.
Die Verweigerung der allgemeinen Angaben zur Person kann zu einer Ingewahrsamnahme führen und einen Vorwand dafür bieten, dich zu fotografieren und Fingerabdrücke zu nehmen. Ansonsten ist die Verweigerung nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet evtl. etwas Bußgeld.
Der EA (Ermittlungsausschuss) Hamburg sammelt Daten zu den Kontrollen im Gefahrengebiet. Solltet ihr also kontrolliert werden, füllt das Formblatt aus und lasst es dem EA zukommen.
Link zum Formblatt: http://eahh.noblogs.org/files/2014/01/formular.dokumentation.der_.kontrolle.v1401.pdf
Solltet ihr mitgenommen werden, besteht darauf zu telefonieren und setzt den EA von eurer Ingewahrsamnahme in Kenntnis.
Nummer EA: 040/ 43278778
Lasst euch nicht einschüchtern!
Tragt Protest weiterhin deutlich und spürbar auf die Straße!
Gefahrengebiete abschaffen!