Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe Hamburg

10. Januar 2014

„Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei“

Die Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung der sogenannten Gefahrengebieten in St. Pauli und Altona. „Mit einem auf Falschmeldungen und Übertreibungen basierenden Bedrohungsszenario wird eine Verselbstständigung der Polizei und eine massive Einschränkung von Grundrechten für zehntausende Menschen begründet. Der Senat betreibt dieses Muskelspiel ganz offensichtlich, um im Schatten einer provozierten Gewaltdebatte die seit Monaten strittigen Themen Lampedusa-Flüchtlinge, Esso-Häuser und Rote Flora endlich vom Tisch wischen zu können“, erklärt dazu Tim Jansen von der Ortsgruppe.

Die aktuellen Gefahrengebiete und das Auftreten der Polizei kennzeichnen nach Ansicht der Roten Hilfe e.V. einen neuen Höhepunkt verselbstständigter Exekutive. Voraussetzung für die Einrichtung der Gefahrengebiete sind lediglich so genannte „konkrete Lageerkenntnisse“. Dies bedeutet, dass es im Grunde allein der Polizei überlassen ist, wen sie wo und unter welchen Umständen kontrolliert. „Eine passende Lageerkenntnis ist schnell formuliert und nur schwer zu überprüfen: Ein paar Fehlinformationen über einen angeblichen Angriff auf die Davidwache – schon ist die westliche Hamburger Innenstadt in eine Parallelwelt polizeilicher Willkür verwandelt“, erläutert Jansen. Im bislang einzigen gerichtlichen Verfahren zu Gefahrengebieten in Hamburg bekannte ein Polizist vor Gericht freimütig, wie die Auswahl der kontrollierten Menschen erfolgt: „Da kommt vieles zusammen, das haben wir so im Gefühl.“

Zu den Ursachen der zur Begründung für das Gefahrengebiet herangezogenen angeblichen Gewalttaten erklärte Innensenator Michael Neumann in der Sondersitzung des Innenausschusses, es gebe keine politischen Probleme in Hamburg. „Aus seiner Perspektive mag das stimmen, denn tatsächlich hat sich die Hamburger SPD zu keinem Zeitpunkt mit den Lampedusa-Flüchtlingen, den Esso-Häusern, dem Investorengebrabbel rund um die Rote Flora und der sich konstant weiter verschärfenden Kluft zwischen Vermögenden und Nichtvermögenden in Hamburg beschäftigt“, so Jansen. „Die rein polizeiliche Bearbeitung der unzähligen Solidaritätsaktionen für die Lampedusa-Flüchtlinge, die Drangsalierung der ‚Recht auf Stadt‘-Bewegung, die Pfefferspray-Exzesse etwa in der Bleicherstraße, all dies kann nur als Versuch gewertet werden, politische Probleme und politischen Protest hinter Hundertschaften und Wasserwerfern unsichtbar zu machen. Das wird nicht gelingen!“

Als bestenfalls weltfremd wertet die Rote Hilfe e.V. den Hinweis von Senator Neumann im Innenausschuss, Betroffene von Polizeigewalt oder widerrechtlichem polizeilichen Handeln im Allgemeinen mögen sich doch an den Rechtsstaat wenden. „Keine uns bekannte Anwältin, kein uns bekannter Jurist würde je dazu raten. Denn im Fall individueller Polizeigewalt ist die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht Recht zu bekommen, fast bei Null – dafür kann fast immer mit einer polizeilichen Gegenanzeige gerechnet werden“, warnt Jansen. Auch entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren haben in Hamburg wenig Aussicht auf Erfolg.

Die Rote Hilfe e.V. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die heute in Hamburg maßgeblichen Polizeioberen Born und Dudde unter dem Rechtspopulisten und früheren Innensenator Ronald Schill Karriere gemacht haben. Gegen ihren „diktatorischen Führungsstil“ und ein „Kartell des Schweigens“ hatten sich im August 2010 in einem gemeinsamen Brief mehrere Polizeiführer gewandt. Mehrfach wurden Einsätze unter Born und Dudde von Hamburger Gerichten für rechtswidrig erklärt. „Folgen hatte dieses notorische Rechtsbrechertum allerdings bis heute keine: Born und Dudde schalten und walten weiter, die Hamburger Polizeipraxis fühlt sich den Maßstäben dieser Urteile nicht erkennbar unterworfen“, so Jansen. „Herr Neumann möge doch bitte erklären, worin der konkrete Nutzen einer im Regelfall Jahre dauernden und kostenintensiven verwaltungsgerichtlichen Klage unter solchen Bedingungen liegen soll.

Die Rote Hilfe e.V. ist mit rund 6500 Mitgliedern die größte linke Solidaritätsorganisation in der Bundesrepublik.
Weitere Informationen unter www.rote-hilfe.de.
Kontakt zur Ortsgruppe Hamburg über hamburg@rote-hilfe.de.

Die Presseerklärung finden Sie hier zum Download:
https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/sites/rotehilfehamburg.systemausfall.org/files/PM_Rote_Hilfe_Gefahrengebiete_0.pdf

Hinweise der Roten Hilfe Hamburg zum Gefahrengebiet finden Sie hier:
https://systemausfall.org/rhhh/?q=node/129

Eine Bewertung der Roten Hilfe Hamburg der zugrunde liegenden Polizeigesetze finden Sie hier:
https://rotehilfehamburg.systemausfall.org/sites/rotehilfehamburg.systemausfall.org/files/polizeigesetz.pdf