Freispruch im Lüneburger Fahnen-Prozess

Wir dokumentieren eine Erklärung der Antifaschistischen Aktion
Lüneburg / Uelzen vom 7.7.2020:

Heute endete der Lüneburger Fahnen-Prozess am Amtsgericht mit einem
Freispruch. Der Richter sah in der Antifa-Enternasyonal-Fahne kein
verbotenes Symbol, sondern ein Symbol der Antifa.

Nachdem vor über zwei Jahren bei einer Solidaritäts- und Friedensdemo
für Afrin die Fahne beschlagnahmt wurde und ein Ermittlungsverfahren
gegen den Träger eingeleitet wurde, endete heute die erste Etappe in
einem absurden Verfahren. An den beiden Prozesstagen stellte sich
heraus, das nur im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg gegen die grüne
Antifa-Fahne vorgegangen wird und das sämtliche Beschlagnahmungen und
Verfahren auf Initiative der regionalen Staatsschutzabteilung
durchgeführt wurden bzw. werden. Schon am ersten Prozesstag machte ein
Polizeibeamter aus Hannover deutlich, dass dort eine andere
Rechtsauffassung vorherrscht und sie keine Gründe sehen, gegen die Fahne
vorzugehen. Diese Feststellung deckt sich mit der Situation im
restlichen Bundesgebiet. Nur die örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft
sieht hier eine „strafbare Fahne“. In Lüneburg und Celle sind mindestens
5 weitere Ermittlungsverfahren gegen 3 Menschen anhängig.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg betonte bis zum Schluss, dass die
Antifa-Enternasyonal-Fahne ein „symbolträchtiges Kennzeichen“ sei,
welches dazu diene, das Verbot der PKK zu unterlaufen und den Anschein
einer ungehinderten Vereinsbetätigung zu erwecken. Sie behaupteten
einfach, dass eine Übereinstimmung mit Vergleichspunkten des verbotenen
Kennzeichens der KCK gegeben sei. Andere Wertungen ließen sie nicht zu,
um einen Präzedenzfall zu schaffen und dieses internationalistische
Antifa-Symbol zu verbieten.

Der vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung deutlich,
dass mensch die Fahne nicht mit der KCK-Fahne gleichsetzen könne,
sondern das er hier ein Symbol der Antifa sieht. Auch wenn es eine
Ähnlichkeit zur KCK-Fahne besteht, so ist das Symbol der
Antifaschistischen Aktion doch zentral und somit Ausdruck der Fahne.
Auch würden unbefangene Beobachter*innen hier ein Symbol der Antifa
sehen. Auch wenn die Symbole ähnlich seien, wäre die
Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht strafbar, weil unbefangene Menschen
hier kein verbotenes Symbol erkennen können.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass mit der Fahne eine
Unterstützung der PKK ausgedrückt wird, wurde in der Urteilsbegründung
zurückgewiesen. Bei Indizien müsse mensch vorsichtig sein und dürften
nicht zu Lasten des Angeklagten ausgelegt werden.
Der Richter sah keine eindeutige Zuordnung und machte deutlich, das er
bei der Fahne eine Symbolik der Antifa sähe und dies sein nicht strafbar!

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg kann jetzt innerhalb einer Woche
Rechtsmittel einlegen und das Verfahren könnte dann in eine neue Runde
vor dem Oberlandesgericht in Celle gehen.

Das Urteil heute ist ein Etappensieg. Die Antifa-Enternasyonal-Fahne
kann und sollte bei jeder sich bietenden Gelegenheit benutzt werden.

weitere Infos: https://antifa-lg-ue.org/