Im Zuge der akutellen Fahndung nach Burkhard Garweg, Daniela Klette und Ernst-Volker Staub kam es in Hamburg zu einigen Zeug*innenvorladungen. Solche Vorladungen durch die Polizei, Staatsanwält*innenschaft oder das Gericht führen immer wieder zu Verunsicherungen bei den Betroffenen. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf ein paar grundsätzliche Dinge bezüglich Zeug*innenvorladungen und Aussageverweigerung hinzuweisen.
Auch als Zeug*in: Aussage verweigern!
Aus politischen Gründen sollten wir als Zeug*innen die Aussage verweigern, auch wenn wir juristisch betrachtet oftmals kein Recht darauf haben. Nur durch Aussageverweigerung können wir unsere Freund*innen und Genoss*innen sowie unsere politischen Strukturen schützen. Repression soll abschrecken, spalten und vereinzeln, dem stellen wir uns kollektiv entgegen. Das heißt keine Zusammenarbeit mit Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwält*innenschaft. Jede Aussage, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheint, hilft den Repressionsbehörden bei ihren Ermittlungen. Aussageverweigerung ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung und unseres solidarischen Miteinanders.