G20-Rondenbarg: Das letzte Kapitel

Staatsanwaltschaft zur Einstellung aller offenen Verfahren bereit

Nach über acht Jahren akribischer Verfolgung streicht die Hamburger Staatsanwaltschaft die Segel. In den vergangenen Tagen wurde auch den letzten Angeklagten die Einstellung der Verfahren angeboten. Damit kommt die juristische Auseinandersetzung um die Demonstration am Rondenbarg gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 nun zu einem Ende. 

Die Bilanz des staatlichen Repressionsversuches ist durchwachsen. Dank einer breit angelegten Solidaritätskampagne und einem hohen Maß an Kollektivität unter den Betroffenen konnte die Staatsanwaltschaft in ihrem ambitionierten Vorhaben, alle Demonstrant*innen ohne individuellen Tatvorwurf des schweren Landfriedensbruchs schuldig zu sprechen, ausgebremst werden. Nur in einem der Verfahren ist es ihr gelungen, eine Verurteilung zu erwirken, die allerdings eine verschärfte Kriminalisierung von Versammlungen darstellt.

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Kontokündigung wegen Antifa: Banken vollstrecken US-Politik in Deutschland

Innerhalb weniger Tage haben zwei Banken die Zusammenarbeit mit dem Verein Rote Hilfe e. V. beendet. Zunächst kündigte die Sparkasse Göttingen sämtliche Konten des Vereins, kurz darauf folgte die GLS Gemeinschaftsbank mit dem gleichen Schritt. Beide Institute – obwohl sie besondere gesellschaftliche Aufträge haben – wollen alle Konten der Roten Hilfe innerhalb von zwei Monaten auflösen. Die Sparkassen sind per Gesetz einem öffentlichen Versorgungsauftrag verpflichtet. Die GLS-Bank ist nicht nur ein sozial-ökologisch ausgerichtetes Bankinstitut, sie steht als Genossenschaftsbank in direkter Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern. Umso gravierender ist es in diesem Fall eine über viele Jahre bestehende Kundenbeziehung mit einem Genossenschaftsmitglied abrupt zu beenden.

Die Rote Hilfe ist eine seit über 100 Jahren bestehende bundesweit tätige, strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation mit etwa 19.000 Mitgliedern. Sie unterstützt Menschen, die wegen ihres politischen Engagements von staatlicher Repression betroffen sind – durch Prozessbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit und finanzielle Hilfe bei Repressionskosten.

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OLG Hamburg verurteilt zwei kurdische Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK zu Bewährungsstrafen

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.:

Am heutigen Dienstag hat das Hanseatische Oberlandesgericht zwei Kurden aus Kiel und Lübeck wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren bzw. 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung auf einen Zeitraum von 3 Jahren ausgesetzt.

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Polizeirazzien bei kurdischen Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und Lübeck

Pressemitteilung des Bündnis Defend Kurdistan Kiel und der Roten Hilfe OG Kiel, 12.03.2025

  • Polizeirazzien bei kurdischen Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und Lübeck
  • Bündnis Defend Kurdistan Kiel verurteilt Repressionsschlag und solidarisiert sich mit Betroffenen
  • Rote Hilfe OG Kiel fordert Ende der Kriminalisierung der Kurdischen Bewegung in der BRD

Am heutigen Mittwoch, 12.03.2025, durchsuchten Beamt:innen des LKA Schleswig-Holstein insgesamt acht Objekte, die es Aktivist:innen der kurdischen Befreiungsbewegung zuordnet. Betroffen waren neben sechs Privatwohnungen in Kiel und einer in Lübeck auch das Kurdische Gemeindezentrum SH in der Hermann-Weigmann-Straße, wo die Türschlösser ausgetauscht wurden. Überfallartig erschienen die Polizist:innen in Begleitung von Spürhunden zeitgleich gegen 5.30 Uhr bei den Beschuldigten, traten Wohnungstüren ein, verwüsteten Wohnräume und beschlagnahmten vor allem Mobiltelefone und Schriftdokumente. Dabei wurde keinerlei Rücksicht auf nicht-beschuldigte Familienmitglieder genommen, darunter auch Kranke und Kinder. Ein Hauptbeschuldigter wurde anschließend zu einem Haftprüfungstermin nach Hamburg überführt.

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OLG Hamburg verurteilt kurdischen Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 2 Jahren Haftstrafe

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Am gestrigen Freitag endete die Hauptverhandlung gegen Kadri Saka am OLG Hamburg mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige von Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme im Januar 2024 als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen war und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.

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Rondenbarg-Prozess endet mit Verurteilung

Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.

Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.

Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:

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Kenan Ayaz vom OLG Hamburg wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am heutigen Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 „Gebietsverantwortlicher“ der PKK im Gebiet Hamburg gewesen sei und von 2019 bis 2020 die „Region Nordrhein“ sowie das Gebiet Köln für die Organisation verantwortlich geleitet habe. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Versammlungen und Veranstaltungen mitorganisiert zu haben und an Spendensammlungen beteiligt gewesen zu sein. Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft hatte 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert.

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§129 Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus Hamburg eingestellt

Durch eine großangelegte Polizeiaktion mit 28 Hausdurchsuchungen kam am 31.08.2020 ans Licht, dass gegen 24 Genoss:innen, die dem Roten Aufbau Hamburg zugerechnet wurden, wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§129) bzw. terroristischen (§129a) Vereinigung ermittelt wurde. Ende des letzten Jahres wurde diese Ermittlungsverfahren nun eingestellt.
Wir freuen uns, dass das Bedrohungsszenario eines Mammut-Prozesses mit den durch den §129 möglichen Strafmaßen für die Genoss:innen abgewandt ist!

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

ROndenbarg Komplex einstellen

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

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Prozess gegen kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz in Hamburg

Am kommenden Freitag, 3.11.2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Die Bundesanwaltschaft wirft Ayaz vor, zwischen 2018 und 2020 in Hamburg und anderen Gebieten für die PKK gearbeitet zu haben und klagt ihn wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (§ 129b) an. Die konkreten Tatvorwürfe sind die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen sowie das Sammeln von Spenden.

„In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz nichts anderes vorgeworfen, als Mitglied der PKK zu sein. Insbesondere werden ihm keine Gewalttaten oder die Beteiligung an PKK-Anschlägen vorgeworfen“, forderte die Verteidigung von Ayaz bereits vor einigen Wochen die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In ihrer Anklage stützt sich die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen auf unbelegte Informationen des deutschen Geheimdienstes, Vermutungen und Textnachrichten, die sich nach der Lesart der Staatsanwaltschaft auf die Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen und das Sammeln von Spenden beziehen.

Ayaz wurde in der Türkei bereits im Alter von 19 Jahren willkürlich festgenommen, zwölf Jahre inhaftiert und erlitt Folter. Nach seiner Freilassung konnte er die Türkei verlassen und lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Mitte März 2023 wurde Ayaz am Flughafen von Larnaka aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Anfang Juni wurde er trotz Protesten auf Zypern an Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Hamburg in Untersuchungshaft. Dort galten für ihn lange verschärfte Haftbedingungen. Er musste 23 Stunden in einer Einzelzelle verbringen und auch den einstündigen Hofgang alleine und in Isolation verbringen.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung von Kenan Ayaz. „Im Fall von Kenan Ayaz werden wieder einmal ausschließlich legale Tätigkeiten zur politischen Verfolgung eines linken Aktivisten benutzt. Die deutschen Behörden machen sich dabei zu einem Erfüllungsgehilfen des Erdoğan-Regimes. Mit ihrem Haftbefehl unterstützen sie die Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller und machen dabei auch nicht vor seinem Schutzstatus als politischer Flüchtling halt.“

Sommerfeld fordert nicht nur angesichts der anhaltenden Verfolgung in der Türkei ein Ende des seit nunmehr 30 Jahren bestehenden PKK-Verbots in Deutschland. „Wir protestieren gegen die anhaltende Kriminalisierung der kurdischen und türkischen Linken. Wir fordern die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots sowie die umgehende Abschaffung der Paragrafen 129/a/b.“