OLG Hamburg verurteilt kurdischen Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 2 Jahren Haftstrafe

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Am gestrigen Freitag endete die Hauptverhandlung gegen Kadri Saka am OLG Hamburg mit der Verurteilung des kurdischen Aktivisten. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige von Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme im Januar 2024 als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen war und verurteilte ihn deshalb wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.

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Rondenbarg-Prozess endet mit Verurteilung

Am 3. September ging der Rondenbarg-Prozess gegen zwei Angeklagte einer ersten Prozessgruppe von ursprünglich sechs Angeklagten nach 23 Prozesstagen mit einer Verurteilung zu Ende. Am letzten regulären Prozesstag (28.8.24) hielten die beiden nochmal politische Abschluss-Statements und bedankten sich bei ihren Unterstützer*innen.

Ausführliche Informationen zum Prozess gibt es auf rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de, inklusive einem ausführlichen Pressespiegel.

Im folgenden dokumentieren wir die Presseerklärung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 3.9.24:

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Kenan Ayaz vom OLG Hamburg wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am heutigen Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 „Gebietsverantwortlicher“ der PKK im Gebiet Hamburg gewesen sei und von 2019 bis 2020 die „Region Nordrhein“ sowie das Gebiet Köln für die Organisation verantwortlich geleitet habe. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Versammlungen und Veranstaltungen mitorganisiert zu haben und an Spendensammlungen beteiligt gewesen zu sein. Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft hatte 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert.

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§129 Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus Hamburg eingestellt

Durch eine großangelegte Polizeiaktion mit 28 Hausdurchsuchungen kam am 31.08.2020 ans Licht, dass gegen 24 Genoss:innen, die dem Roten Aufbau Hamburg zugerechnet wurden, wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen (§129) bzw. terroristischen (§129a) Vereinigung ermittelt wurde. Ende des letzten Jahres wurde diese Ermittlungsverfahren nun eingestellt.
Wir freuen uns, dass das Bedrohungsszenario eines Mammut-Prozesses mit den durch den §129 möglichen Strafmaßen für die Genoss:innen abgewandt ist!

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Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

ROndenbarg Komplex einstellen

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

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Prozess gegen kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz in Hamburg

Am kommenden Freitag, 3.11.2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Die Bundesanwaltschaft wirft Ayaz vor, zwischen 2018 und 2020 in Hamburg und anderen Gebieten für die PKK gearbeitet zu haben und klagt ihn wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (§ 129b) an. Die konkreten Tatvorwürfe sind die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen sowie das Sammeln von Spenden.

„In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz nichts anderes vorgeworfen, als Mitglied der PKK zu sein. Insbesondere werden ihm keine Gewalttaten oder die Beteiligung an PKK-Anschlägen vorgeworfen“, forderte die Verteidigung von Ayaz bereits vor einigen Wochen die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In ihrer Anklage stützt sich die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen auf unbelegte Informationen des deutschen Geheimdienstes, Vermutungen und Textnachrichten, die sich nach der Lesart der Staatsanwaltschaft auf die Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen und das Sammeln von Spenden beziehen.

Ayaz wurde in der Türkei bereits im Alter von 19 Jahren willkürlich festgenommen, zwölf Jahre inhaftiert und erlitt Folter. Nach seiner Freilassung konnte er die Türkei verlassen und lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Mitte März 2023 wurde Ayaz am Flughafen von Larnaka aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Anfang Juni wurde er trotz Protesten auf Zypern an Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Hamburg in Untersuchungshaft. Dort galten für ihn lange verschärfte Haftbedingungen. Er musste 23 Stunden in einer Einzelzelle verbringen und auch den einstündigen Hofgang alleine und in Isolation verbringen.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung von Kenan Ayaz. „Im Fall von Kenan Ayaz werden wieder einmal ausschließlich legale Tätigkeiten zur politischen Verfolgung eines linken Aktivisten benutzt. Die deutschen Behörden machen sich dabei zu einem Erfüllungsgehilfen des Erdoğan-Regimes. Mit ihrem Haftbefehl unterstützen sie die Verfolgung kurdischer und türkischer Oppositioneller und machen dabei auch nicht vor seinem Schutzstatus als politischer Flüchtling halt.“

Sommerfeld fordert nicht nur angesichts der anhaltenden Verfolgung in der Türkei ein Ende des seit nunmehr 30 Jahren bestehenden PKK-Verbots in Deutschland. „Wir protestieren gegen die anhaltende Kriminalisierung der kurdischen und türkischen Linken. Wir fordern die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots sowie die umgehende Abschaffung der Paragrafen 129/a/b.“

Prozesstermine Kenan Ayas

Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg
1. Stock, Saal 237, jeweils um 9.30 Uhr

Termine: 03.11., 07.11., 13.11., 16.11., 23.11., 24.11., 27.11., 30.11., 05.12., 07.12., 11.12., 14.12., 19.12., 20.12., und 21.12.2023.

Kundgebung zum Prozessbeginn vor dem Oberlandesgericht
03.11.23, 8.30 Uhr

Joint press release on the case of Kenan Ayas – Trial set to begin on November 3rd (19.10.23)

Spendenkonto:
Rote Hilfe Hamburg
IBAN: DE06 2001 0020 0084 6102 03
Stichwort: Free Kenan

Mehr Infos: https://kenanwatch.org

Öffentlichkeitsfahndung im Antifa Ost Verfahren: Schluss mit der Hetzjagd auf Antifaschist*innen!

Pressemitteilung des Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand:

Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.

Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.

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Gegen den fortschreitenden Ausbau des Überwachungsstaats!

Wir dokumentieren eine aktuelle Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte:

Verfassungsbeschwerde gegen Trojaner-Einsatz durch Verfassungsschutz und Predicitive-Policing-Befugnisse der Polizei in Hamburg

GFF bereitet mit Klage auch Vorgehen gegen Änderung des Artikel 10-Gesetzes auf Bundesebene vor

Berlin/Hamburg, 23. November 2020 – Der Hamburger Verfassungsschutz und die Polizei verfügen seit April 2020 über scharfe Überwachungsinstrumente: Der Verfassungsschutz darf mit Trojanern verschlüsselte Kommunikation ausforschen, die Polizei mittels Algorithmen Personenprofile erstellen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und weitere NGOs erheben heute Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Gesetzesänderungen. „Angesichts der umstrittenen Überwachungspraxis von Geheimdiensten und wiederkehrender Polizei-Skandale sind neue Befugnisse für diese Behörden höchst bedenklich. Wie diese Befugnisse in Hamburg geregelt sind, ist darüber hinaus verfassungswidrig“, sagt Bijan Moini, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

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Hartes Urteil gegen die „3 von der Parkbank“

Am heutigen Donnerstag, 5. November 2020, ging der Prozess gegen die „3 von der Parkbank“ zu Ende. Das Hamburger Landgericht sprach die drei linken Aktivist*innen der Verabredung zur Brandstiftung für schuldig und verhängte Strafen von 22, 20 und 19 Monaten Haft. Den Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung hatte das Gericht schon im Laufe des Prozesses als nicht haltbar anerkannt.

Die Haftbefehle wurden aufgehoben, sodass nun alle Angeklagten vorerst aus der Haft entlassen wurden.

Vorausgegangen waren ein zehnmonatiger offensichtlich politischer Prozess mit rund 50 Verhandlungstagen und die eineinhalbjährige Untersuchungshaft gegen zwei der drei angeklagten Genoss*innen. Sie waren im Juli 2019 in einem Hamburger Park verhaftet worden und wegen vier kleinen PET-Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit, Grillanzündern und einer Liste von Adressen, die bei ihnen gefunden wurden, der Planung von Brandstiftungen beschuldigt worden. Die Inhaftierung und gerichtliche Verfolgung der Aktivist*innen war von Anfang an von solidarischen Unterstützer*innen begleitet worden, die sich auch während der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammelt hatten.

„Mit dem harten Urteil auf denkbar dünner Grundlage hat das Hamburger Landgericht einmal mehr den unbedingten staatlichen Verfolgungseifer gegen missliebige linke Bewegungen offenbart“, bemerkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Von Anfang an war das Verfahren gegen die 3 von der Parkbank ein politischer Prozess wie aus dem Bilderbuch. Dass die angeklagten Aktivist*innen jede Kooperation mit den Repressionsorganen verweigerten und ungebrochen an ihrer Überzeugung festhielten, hat das Gericht offensichtlich zur Weißglut getrieben. Wir stehen solidarisch an der Seite der drei verurteilten Genoss*innen.“