Solidarität ist hörbar – der Sampler



Zu Guns­ten der Roten Hilfe haben sich über 40 Künst­ler_in­nen auf zwei CDs zu­sam­men­ge­fun­den. Pop und Punk, Elek­tro, Hip Hop und Song­wri­ter_in­nen aus Deutsch­land, Frank­reich, Ka­ta­lo­ni­en, Ita­li­en, Ös­ter­reich, Ir­land und an­de­ren Län­dern sind mit zum Teil ex­klu­si­ven Stü­cken ver­tre­ten um So­li­da­ri­tät hör­bar zu ma­chen!

Pressemitteilung: Die Rote Hilfe protestiert gegen den geplanten Bundeswehreinsatz gegen CastorgegnerInnen

Die Bundespolizei hat am gestrigen Mittwoch angekündigt, die Bundeswehr werde anlässlich der Proteste gegen den Castor-Transport „wahrscheinlich“ einen Verbindungsoffizier in den polizeilichen Führungsstab entsenden. Die
Armee würde damit neben der Polizei zu einer Einsatztruppe gemacht, die die Interessen der Atomindustrie gegen öffentliche Proteste gewaltsam durchsetzt.

Was noch während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahre 2007 für Empörung sorgte – nämlich der Einsatz der Bundeswehr im Innern gegen die außerparlamentarische Opposition -, wird heute von den Polizeibehörden ganz selbstbewusst und unverfroren im Vorfeld angekündigt. In Heiligendamm war die Bundeswehr in der Kritik gestanden, weil sie mit militärischer Logistik, unter anderem mit Kampfflugzeugen und Spähpanzern,
aber auch mit über 2000 SoldatInnen den Einsatz der Polizei gegen DemonstrantInnen unterstützt hatten. Seitdem ist die Bundeswehr laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei in über
hundert Fällen im Rahmen der „Amtshilfe“ bei Demonstrationen als „Hilfstruppe“ der Polizei tätig geworden.

Die Ankündigung, dass die Bundeswehr dieses Mal schon bei der Planung der Maßnahmen gegen Oppositionelle eingebunden wird, geht allerdings noch einen deutlichen Schritt weiter.
Damit wird nicht nur der verfassungsgemäße Auftrag der Bundeswehr – nämlich die „Landesverteidigung“ – endgültig ad absurdum geführt. Gleichzeitig werden die GegnerInnen der herrschenden Politik quasi zum
militärischen Gegner erklärt, der nicht mehr sein selbstverständliches und grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsäußerung wahrnimmt, sondern als innerstaatlicher Feind mit militärischer Logik bekämpft wird.

Die Rote Hilfe protestiert gegen jeglichen Einsatz der Armee gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Sie wendet sich gegen die Kriminalisierung der Anti-Atom-Bewegung und wird im Rahmen ihrer
Möglichkeiten politisch und finanziell alle unterstützen, die bei den Castor-Prozessen von staatlicher Repression betroffen sind.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Göttingen, den 28.10.2010

Pressemitteilung zur erneuten Durchsuchungswelle in linken Berliner Buch- und Infoläden

Seit dem 17. September 2010 sind nicht einmal sechs Wochen vergangen, da
hat es in Berlin am gestrigen Dienstag wieder eine Durchsuchungswelle in
linken Läden und Einrichtungen gegeben – davon betroffen waren erneut die
Buchläden „oh21“ und „Schwarze Risse“ sowie der „Infoladen M99“.

Koordiniert wurden die Überfälle durch BeamtInnen der Berliner
Staatsschutzbehörde, die nun schon zum sechsten Mal in diesem Jahr an
diesen wichtigen Orten linker Gegenöffentlichkeit auftauchten. Als
Begründung für die Razzia diente den Staatsbütteln der § 130a des
Strafgesetzbuches („Anleitung zu Straftaten“). Danach können Menschen mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden,
wenn sie eine Schrift verbreiten oder sonst zugänglich machen, die
geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 („Störung des
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“) genannten
rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die
Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu
begehen.

In diesem Falle ging es mal wieder um das seit 1988 in Berlin erscheinende
Polit-Info „Interim“, das in seiner 718. Ausgabe zu Straftaten und – in
Verbindung damit – zur „Herstellung verbotener Waffen“ aufgerufen haben
soll (§ 40 WaffG).

Außerdem sollte ein weiteres Verfahren wegen der Verbreitung von Plakaten
eröffnet werden, mit denen – im Rahmen der Kampagne „Castor schottern“ –
zur Beteiligung am Protest gegen den kommenden Castortransport aufgerufen
wird.

Hier sollen mit möglichst einschüchternden staatlichen Maßnahmen
Präzedenzfälle im Bereich der massiven Einschränkung radikaler linker
Opposition geschaffen werden, indem in den Durchsuchungsbeschlüssen die
„geschäftsführenden Personen“ der jeweiligen Buch- beziehungsweise
Infoläden als „Beschuldigte“ aufgeführt werden. Damit werden sie für den
Inhalt der von ihnen vertriebenen Schriftstücke oder Plakate
verantwortlich gemacht, obwohl ihnen genau das im Einzelnen gar nicht
nachgewiesen werden kann. Die bisherige Rechtsprechung geht davon aus,
dass BuchhändlerInnen zu wenig Kontrollmöglichkeiten haben, um die
Rechtmäßigkeit der Inhalte der von ihnen angebotenen Bücher und
Zeitschriften zu beurteilen.

Mit der bloßen Existenz bestimmter Schriftstücke soll auf deren
inhaltliche Befürwortung durch die LadenbetreiberInnen geschlossen und sie
so kriminalisiert werden. In der Praxis bedeutet dies eine gezielte
Verunsicherung und Einschüchterung und letztendlich staatlich exekutierte
Selbstzensur.

Hinzu kommt der nicht unerheblich ins Gewicht fallende
Abschreckungsaspekt, den solche mit hohen Kosten und Arbeit verbundenen
Maßnahmen stets beinhalten, auch wenn es perspektivisch nicht zu einer
gerichtlichen Verurteilung kommen sollte: In ihrer Funktion als
Schnittstellen zwischen breiter Öffentlichkeit und linken Strömungen
werden diese Buch- und Infoläden von staatlichen Repressionsorganen
angegriffen, um Berührungsängste zu schüren und sie in vorgelagerte
Zensurbehörden für Szeneveröffentlichungen zu verwandeln, in denen
radikale Veränderungen der Gesellschaftsordnung diskutiert, analysiert und
propagiert werden.

Die Rote Hilfe wird auch weiterhin allen den Rücken stärken, die sich im
kollektiven Verteidigen unabhängiger und unkontrollierter Medien nicht
einschüchtern lassen wollen und erfolgreich vorgehen bei der wahrnehmbaren
Schaffung linker Gegenöffentlichkeit!

Die Rote Hilfe wird es nicht zulassen, dass bereits das Zugänglichmachen
von Zeitschriften und Flugblättern, die zu Widerstandsformen der
außerparlamentarischen Opposition aufrufen, staatlicherseits zum
Verbrechen erklärt wird.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Kalender für 2011

Die Kalender können wie angegeben bei der Roten Hilfe Hannover bestellt oder einfacher bei uns erworben werden. Einfach zur Sprechstunde (Dienstags, 19.30 – 20h, LIZ (Karolinenstr./Karoviertel) vorbeikommen.

Castorsolikonto ist da

Wie auch in den letzten Jahren werden die Castorproteste einige Strafverfahren nach sich ziehen. Lasst die Betroffenen nicht allein! Spendet was der Geldbeutel hergibt!

Veranstaltungshinweis: New roads of solidarity

Ein Veranstalungshinweis: vom 8. bis 10. Oktober wird es in Hamburg einen Antirepressionskongress unter dem Titel „New roads of solidarity“ geben. Der Kongress wird vom Wissenschaftlichen Hochschulzusammenschluss zur Erforschung des Mensch-Natur-Verhältnisses an der Universität Hamburg veranstaltet.

Für mehr Infos auf das Banner klicken.

Pressemitteilung: Stuttgart 21 – Polizeigewalt mit System

Mehrere hundert zum Teil schwer Verletzte durch Knüppel, Wasserwerfer und
Reizgas, viele davon SeniorInnen und Jugendliche, und zahlreiche
Festnahmen, das ist die Bilanz der staatlich angeordneten
Eskalationsstrategie bei der Demonstration gegen das milliardenschwere
Renommierprojekt „Stuttgart 21“ vom Donnerstag, den 30.09.2010.

Der Zynismus, mit dem die baden-württembergische Regierung auf die
exzessive Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-GegnerInnen reagiert, ruft
mittlerweile allgemeine Fassungslosigkeit hervor. Ministerpräsident Stefan
Mappus offenbart ein vordemokratisches obrigkeitsstaatliches
Rechtsverständnis, wenn er verkündet: „Wer sich nicht an die Anweisungen
der Polizeibeamten hält, handelt rechtswidrig. Auf solche Situationen
mussten die Polizeibeamten reagieren.“ Und der Pressesprecher der
Stuttgarter Polizei erklärte: „Wenn Demonstranten sich nicht einwandfrei
verhalten, dann kann die Polizei auch mal hinlangen“.
Ganz nebenbei machen Mappus und sein Polizeisprecher damit Gehorsam und
„einwandfreies Verhalten“ zur Vorbedingung für das Recht auf körperliche
Unversehrtheit.

Eine von Innenminister Heribert Rech sofort in den Medien lancierte
Falschmeldung über angebliche Steinewerfer unter den DemonstrantInnen,
durch die der Polizeieinsatz nötig geworden sei, musste sein Ministerium
schon am nächsten Tag zurückziehen.

So berechtigt und notwendig die momentanen Proteste gegen die
Polizeigewalt in Stuttgart sind – das wirklich Außergewöhnliche am
Polizeieinsatz vom vergangenen Donnerstag war, dass seine Opfer auch mit
erhöhtem propagandistischen Aufwand nicht pauschal als „Linksextremisten“
diffamiert werden konnten. Sie bestanden zum Großteil aus gut bürgerlichen
älteren Damen und Herren, Schülerinnen und Schülern aus der so genannten
Mitte der Gesellschaft.
Für Linke dagegen ist das Vorgehen der Polizei keine Neuigkeit.
Die restriktive Auslegung des Versammlungsrechts, die
Eskalationsstrategie, die Konfrontation mit einer hochgerüsteten
Polizeiarmada, die Diffamierungs- und Desinformationspolitik im Anschluss
an die polizeiliche Gewalt – all das ist für Linke nicht nur in
Baden-Württemberg Alltag, wenn sie von ihrem Recht auf Demonstrations- und
Meinungsfreiheit Gebrauch machen wollen.

Es steht zu befürchten, dass die Polizei versucht, in Strafverfahren gegen
die am 30.09. festgenommenen Stuttgart-21-GegnerInnen eine nachträgliche
Legitimation für ihre Prügelorgien zu konstruieren.

Die Rote Hilfe e.V. wird alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass
diese Strategie nicht aufgeht und die Angeklagten finanziell und politisch
unterstützen.

Für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Mathias Krause

Pressemitteilung: „Zum Prozess gegen Verena Becker vor dem OLG Stuttgart-Stammheim“

bewegungsfreiheit_bild_300.jpg Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille der deutschen Justiz ungebrochen.

Nachdem die letzten ehemaligen RAF-Mitglieder – oft nach mehr als zwanzig Jahren – die Gefängnisse verlassen haben, wird nun schon wieder anhand neuer Staatsschutzkonstrukte gegen sie ermittelt. Neue „Erkenntnisse“ sind nicht zu erwarten. Außer den fragwürdigen Aussagen des notorischen Kronzeugen Peter Jürgen Boock, der sich in regelmäßigen Abständen Staatsanwaltschaft und Medien mit immer neuen Tatversionen andient, und weiteren kolportierten Gerüchten vom Hörensagen gibt es keinerlei Beweise. Ehemalige Gefangene aus der RAF haben unmissverständlich erklärt, dass von ihnen keine Aussagen und Denunziationen zu erwarten sind (siehe den unten beigefügten Auszug aus der Erklärung vom Mai 2010).

Das angebliche Interesse des Staates an individuellen Tatbeteiligungen und Schuldzuweisungen ist schon deshalb absurd, weil es in den 1970er und 1980er Jahren herzlich gleichgültig war, welches RAF-Mitglied für welche Tat verurteilt wurde – solange die Gefangenen nur möglichst lange in den Knästen verschwanden. Der Prozess gegen Verena Becker scheint den Verfolgungsbehörden auch als Testballon und als Auftakt für neue Verfahren gegen ehemalige RAF-Mitglieder zu dienen. Gegen Stefan Wisniewski (inhaftiert von 1978-1999) und Rolf Heißler (in Haft von 1979-2001) laufen Ermittlungsverfahren, andere ehemalige Gefangene werden mit Beugehaft bedroht, um Aussagen von ihnen zu erpressen. Offensichtlich ist, dass mit den neuerlichen Verfahren der politische Konflikt zwischen Staat und RAF auf eine entpolitisierte Kriminalgeschichte heruntergebrochen werden soll. Herauskommen wird dabei keine wie auch immer geartete Annäherung an die „Wahrheit“, sondern der Austausch einer Staatsschutzversion gegen die nächste. Die Rote Hilfe e.V. fordert die Einstellung aller Verfahren und ein Ende der Beugehaft-Drohungen gegen die ehemaligen Gefangenen aus der RAF.

Für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. Mathias Krause

Zitat aus der Stellungnahme „von Einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren“, Mai 2010:

(…)

Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es darüber eine besondere »Absprache« in der RAF gegeben hätte, sondern weil das für jeden Menschen mit politischem Bewußtsein selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität – der Seite, auf die wir uns gestellt haben.

Keine Aussagen zu machen, ist keine Erfindung der RAF. Es hat die Erfahrung der Befreiungsbewegungen und Guerillagruppen gegeben, daß es lebenswichtig ist, in der Gefangenschaft nichts zu sagen, um die, die weiterkämpfen, zu schützen. Es hat die Bei­spiele des Widerstands gegen den Faschismus gegeben. Wer immer hier ernsthaft politisch etwas wollte, hat sich damit auseinandergesetzt und daraus gelernt. In der Studentenbewegung war Aussageverweigerung eine breit begriffene Notwendigkeit, als die Kriminalisierung losging. Seitdem sind Militante in vielen Bereichen damit konfrontiert worden. Genauso ist es für uns in der RAF eine notwendige Bedingung gewesen, daß niemand Aussagen macht. Einen anderen Schutz gibt es nicht – für die Einzelnen im Knast, für die Gruppe draußen und für den illegalen Raum insgesamt, die Bewegung in ihm, die Strukturen und die Beziehungen.

Aber auch so. Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.

Trotz Rasterfahndung haben es die hochgerüsteten Staatsschutzapparate in all den Jahren nicht geschafft, ein auch nur annäherndes Bild unserer Bewegungen zu bekommen. Auch die, die unter dem Druck der Isolation, der Hetze und der Erpressung zusammengebrochen und als »Kronzeugen« benutzt worden sind, haben nicht dazu beitragen können, das Bild zu vervollständigen. Die Bruchstücke, die sich der Staatsschutz zur allgemeinen Aufstandsbekämpfung zurechtgebastelt hat, nützen ihm wenig. Von der Vorgehensweise, der Organisation, der Spur, der Dialektik einer Metropolenguerilla hat er keine Ahnung. Es gibt keinen Grund, ihm dabei auf die Sprünge zu helfen. Die Aktionen der RAF sind kollektiv diskutiert und beschlossen worden, wenn wir uns einig waren. Alle, die zu einer bestimmten Zeit der Gruppe angehört und diese Entscheidungen mitgetragen haben, haben natürlich auch die Verantwortung dafür. Wir haben das oft erklärt, und unser Verhältnis dazu ändert sich nicht dadurch, daß die RAF Geschichte ist. (…)

Beratung vorübergehend NICHT im Centro, sondern im LIZ

Das Centro wird umgebaut, daher müssen wir vorübergehend umziehen. Die Beratung findet weiterhin jeden Dienstag von 19.30 bis 20 Uhr statt, aber nicht im Centro, sondern im LIZ in der Karolinenstraße..

Die Wegbeschreibung vom Centro zum LIZ könnt ihr dieser übersichtlichen Karte entnehmen. Durch einen Klick auf die Karte erhaltet ihr eine größere Version:


Veranstaltung über die Situation der von Repression betroffenen Kinder in den kurdischen Provinzen der Türkei

bewegungsfreiheit_bild_300.jpgVeranstaltung der Roten Hilfe – Ortsgruppe Hamburg, Arbeitsgruppe Kinderprozesse in Kurdistan der Roten Hilfe und ISKU – Informationsstelle Kurdistan e.V.

Referent: Martin Dolzer, Autor des Buches „Der türkisch-kurdische Konflikt“ (Pahl-Rugenstein 2010)

17.09.2010 – 19 Uhr – Centro Sociale

In den kurdischen Provinzen der Türkei führt das türkische Militär seit Jahren massive Militäroperationen durch. Seit gut drei Jahren werden immer mehr Kinder und Jugendliche, die dagegen protestieren, kriminalisiert und vermehrt auch zu hohen Haftstrafen verurteilt. Grundlage der jeweiligen Verurteilungen sind Paragraphen des so genannten „Anti-Terror Gesetzes“ aus dem Jahr 2006.

Es handelt sich dabei insgesamt um ca. 5000 Fälle. Allein in der Region Hakkari sind über dreihundert Fälle anhängig. Trotz der symbolischen Freilassungen einiger Kinder und Jugendlicher, die auf Demonstrationen vermeintlich Steine geworfen haben sollen, wird die Verurteilung der Kinder nach dem Antiterrorgesetz aufrecht erhalten.

Die mit den Verfahren beauftragten Anwält_innen sind zahlreichen Erschwernissen ausgesetzt, etwa Verwehrung der Akteneinsicht bis einige Tage vor Prozessen, Verweigerung des Besuchsrechts und Ab-hören von Mandant_innengesprächen, bis hin zu Bedrohung und Misshandlung durch Militär und Polizei.

Zum Thema gibt es einen lesenswerten Artikel in der aktuellen jungle world