Kenan Ayaz vom OLG Hamburg wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Rechtshilfefonds AZADÎ

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am heutigen Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 „Gebietsverantwortlicher“ der PKK im Gebiet Hamburg gewesen sei und von 2019 bis 2020 die „Region Nordrhein“ sowie das Gebiet Köln für die Organisation verantwortlich geleitet habe. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Versammlungen und Veranstaltungen mitorganisiert zu haben und an Spendensammlungen beteiligt gewesen zu sein. Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch. Die Bundesanwaltschaft hatte 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe gefordert.

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Weiterer Prozess gegen kurdischen Aktivisten wegen PKK-Mitgliedschaft in Hamburg eröffnet

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung von AZADÎ e.V.

Vor dem 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am heutigen Montag, den 15. Juli 2024, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Kadri Saka begonnen. Dem 58-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich auf diese Weise vom Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme Anfang 2024 wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.

Kadri Saka war am 16. Januar diesen Jahres in seiner Wohnung in Bremen festgenommen worden, während die Polizei zeitgleich das kurdische Gesellschaftszentrum des Biratî e.V. in der Hansestadt durchsuchte. Seitdem befindet er sich in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.

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4.11.23: Demo „United gegen Repression! Für eine solidarische Gesellschaft“

4. November 2023
13 Uhr | Hansaplatz, Hamburg

Tagtäglich sehen wir Bilder staatlicher Gewalt. Polizist*innen, die Menschen erschießen und Proteste gewaltsam zerschlagen, Abschiebebehörden, die Familien entzweien, Gewalt gegenüber Menschen, die sich auf gefährlichen Fluchtrouten auf die Suche nach einem sicheren Leben begeben bis zu Verdrängungspolitik auf den Straßen.

Und all jene Menschen, die für das gute Leben für alle kämpfen – wie Kurd*innen und linke Aktivist*innen, Menschen in der Klimabewegung und im Kampf gegen Faschismus oder Rassismus -, bekommen die Repression des Staates zu spüren.

Die staatlichen Organe in Deutschland und weiten Teilen Europas werden immer autoritärer. Protest wird unter dem Vorwand der Sicherung der „öffentlichen Ordnung“ delegitimiert. Das Bild „öffentlicher Ordnung“ ist immer auch Rechtfertigung für die Polizei, sich hochzurüsten und in willkürlichen Gewaltexzessen Schreckensbilder zu erzeugen, wie der G20-Gipfel 2017 gezeigt hat. Aber auch der Paragraf 129 StGB ist ein Musterbeispiel für diese Politik, durch die jeder Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Keim erstickt werden soll. Bilder der staatlichen Repression sind für uns inzwischen Alltag. Damit finden wir uns nicht ab!

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28.10.23: Kundgebung „Freiheit für Kenan Ayas!“

Kundgebung des Solikomitees
28.10.23 | 14 Uhr | Jungiusbrücke / Jungiusstr. an der JVA

Kenan Ayas befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in Untersuchungshaft in der JVA Hamburg-Holstenglacis unter verschärften Haftbedingungen.

Die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden beschuldigen Kenan Ayas der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Angeblich habe er zwischen 2018 und 2020 verschiedene „PKK-Gebiete“ in Deutschland verantwortlich geleitet, darunter das Gebiet Hamburg. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm „die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung“ vor. Legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden werden aus politischen Gründen als „terroristisch“ eingestuft.

Kenan Ayas lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns und war aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland am 15. März am Flughafen von Larnaka festgenommen worden, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Sein zyprischer Verteidiger Efstathiou hatte alle Rechtsmittel eingelegt, um die Auslieferung zu verhindern. Kenan bezeichnete die beantragte Auslieferung als „Dienstleistung des deutschen Staates für das Erdoḡan-Regime“. In der Türkei war Ayas aufgrund seiner politischen Aktivitäten insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis, zuletzt im Zusammenhang mit einem der zahlreichen sogenannten KCK-Verfahren.

Mehr Infos: https://kenanwatch.org

10.9.23: Infoveranstaltung „Freiheit für Kenan Ayaz!“

Das Soli-Komitee Free Kenan lädt zu einer Veranstaltung in Hamburg ein. Der zypriotische Anwalt Efstathious C. Efstathiou und seine deutsche Kollegin Antonia v. d. Behrens werden über den Fall des an Deutschland ausgelieferten Kurden Kenan Ayaz berichten.

Sonntag, 10.09.2023
18.30 Uhr
Centro Sociale

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz (bürgerlich Ayas) befindet sich nach seiner Auslieferung aus Zypern seit Anfang Juni in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Es gelten für ihn verschärfte Haftbedingungen, obwohl ihm keinerlei Gewalttat vorgeworfen wird. Es werden ihm lediglich legale Handlungen wie die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen oder das Sammeln von Spenden in der Zeit von 2018 bis 2020 vorgeworfen, die als Mitgliedschaft in der PKK gewertet werden. Aus politischen Gründen werden diese als „terroristische“ Handlungen eingestuft, die dem Paragrafen 129b Strafgesetzbuch (StGB) unterfallen.

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2.9.23: Film „Tearing Walls Down“ im Hamburger Rathaus

Der Film „Tearing Walls Down” wird nach der Premiere in Köln in vielen weiteren Städten gezeigt. Die Dokumentation porträtiert Oppositionspolitikerinnen aus der Türkei, Auftakt der Herbst-Tour ist Anfang September im Hamburger Rathaus.

Samstag, 2.9.23
16 Uhr, Rathaus (Kaisersaal)

Die Dokumentation „Tearing Walls Down” von Şerif Çiçek und Hebun Polat wird am 2. September um 16 Uhr im Kaisersaal im Hamburger Rathaus gezeigt. Veranstalterin ist die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, die Moderation übernimmt die Ko-Fraktionsvorsitzende Cansu Özdemir. Als Gäste sind Regisseur Şerif Çiçek und Produzent Adil Demirci sowie die ehemaligen HDP-Abgeordneten Sibel Yiğitalp und Selma Irmak eingeladen.

Der Film porträtiert das Leben und politische Wirken von Aysel Tuğluk, Figen Yüksekdağ und Gültan Kışanak – drei demokratisch gewählte Politikerinnen der HDP und BDP, die 2016 im Zuge der Repressionswelle nach dem einseitig von der türkischen Regierung mit der kurdischen Bewegung beendeten Friedensprozess inhaftiert wurden. Die vierte Protagonistin ist die ehemalige Abgeordnete Sibel Yiğitalp, die im Exil lebt und sich bis heute für ihren richterlichen Freispruch und die Freilassung ihrer inhaftierten Weggefährtinnen einsetzt. Die Dokumentation ist eine Fortsetzung des Films „Gefängnis oder Exil“ und vermittelt eindrücklich, unter welchem Druck und Repression die Opposition in der Türkei steht und dennoch nicht aufgibt.

23.6.23: Freiheit für Kenan!

Wir dokumentieren einen Aufruf des Solikreises:

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit für Kenan!

Kundgebung vor der JVA Holstenglacis
Freitag, 23.6., 19 Uhr

Nach dem Wahlsieg Erdogans in der Türkei macht sich die deutsche Exekutive daran, ihrem Nato-Bündnispartner auch bei uns weitere politische Gegner*innen vom Hals zu schaffen. Sie ließ den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz von Zypern ausliefern. Nun sitzt er unter verschärften Haftbedingungen im UG Holstenglacis. Er soll nach Paragraf 129a und b des Terrorismus angeklagt werden, weil er zwischen 2018 und 2020 in Deutschland Veranstaltungen und Demos organisierte und der PKK nahestehen soll.

Gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung!

Führungsaufsicht für Mustafa Ç. teils gelockert – „Residenzpflicht“ bleibt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

OLG Hamburg: Entschärfung der Auflagen bei Freilassung von Mustafa Ç.

Das Hanseatische Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat die ursprünglich schikanösen Auflagen gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. (Amed), der am 5. August aus der Strafhaft entlassen werden soll, entschärft.

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5 Jahre Bremen ohne Bewährung?

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. :

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg: Schikanöse Auflagen gegen (noch) inhaftierten kurdischen Aktivisten Mustafa Ç .

Nach Verbüßung der Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten, soll der kurdische Aktivist Mustafa Ç. (Amed) am 5. August aus der JVA Bremen in die „Freiheit“ entlassen werden. In die Freiheit? Nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandgerichtes Hamburg hat der 47-Jährige nicht genug „gebüßt“. Um ihm das künftige Leben unerträglich zu machen, hat sie dem Kurden eine prall mit Zumutungen gefüllte fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit
    * darf er den Stadtstaat Bremen nicht verlassen
    * darf er keine kurdischen Vereine in Bremen aufsuchen
    * darf er an keinen Versammlungen teilnehmen, keine solche organisieren
      oder anmelden, „die im Zusammenhang mit der PKK, der KCDK-E oder
      deren Nachfolgeorganisationen oder im Zusammenhang mit den Belangen
      des kurdischen Volkes stehen“
    * muss er ein ständig betriebsbereites nicht-Internetfähiges
      Mobiltelefon bei sich tragen
    * muss er Fußfesseln tragen („die für eine elektronische Überwachung
      seines Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel ständig in
      betriebsbereitem Zustand bei sich [zu] führen“)
    * muss er „die Aufstellung der so genannten Home-Unit in seiner Wohnung
      dulden“ (Hauskontrolle)
    * muss er sich „alle 2 Wochen bei der örtlich zuständigen […]
      Polizeidienststelle […] melden“
    * muss er „jeden Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle der
      zuständigen Führungsaufsichtsstelle melden“
    * muss er den „Vorladungen der Aufsichtsstelle, des Bewährungshelfers
      oder des Senats Folge leisten“

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02.03.22: Tatort Kurdistan Cafe – Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Tatort Kurdistan Cafe am 2. März 2022, 19:00 Uhr, Centro Sociale (2G+ Veranstaltung)

Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihre Auswirkungen

Seit 28 Jahren gilt in der Bundesrepublik das „PKK-Betätigungsverbot“, welches zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gewalt in Nordkurdistan, im Südosten der Türkei, am intensivsten war, tausende kurdische Intellektuelle auf der Straße ermordet, kurdische Dörfer und Städte durch die Politik der verbrannten Erde zerstört wurden. Seitdem hat die juristische Repression nicht abgenommen – § 129b StGB wird weitläufig auf politisch aktive Kurd:innen angewandt, obgleich sich ihre Tätigkeiten im demokratischen Rahmen bewegen.

Die Verbotspolitik zieht jedoch nicht nur die juristische Repression mit sich. Vielmehr hat sie Auswirkungen auf nahezu alle Aspekte des Lebens von Kurd:innen hier. Aufenthalte und Asylanträge werden nicht gewährt, die Einbürgerung untersagt, in einigen Fällen sogar das Sorgerecht für die Kinder angegriffen.

Im Café werden zwei Referent:innen von diesen multiplen Auswirkungen des Verbots sprechen. Zum einen wird Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange zu den vielfältigen Einschränkungen in den aufenthalts- und strafrechtlichen Bereichen hier lebender Menschen referieren. Zum anderen wird Holger vom Rechtshilfeverein Azadî von den aktuellen Fällen der Verbotspraxis und den laufenden Prozessen berichten.